Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 148

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 148 (NJ DDR 1978, S. 148); 148 Neue Justiz 4/78 Verfahren der Erarbeitung von multilateralen Verträgen im Rahmen der Vereinten Nationen einer Überprüfung unterzogen werden sollten. Der australische Vertreter bezeichnte es als das Ziel dieser Initiative, bessere und effektivere Methoden der Ausarbeitung völkerrechtlicher Verträge zu finden.7 In den 33 Jahren seit ihrer Gründung seien im Rahmen der UNO mehr als 80 multilaterale Verträge abgeschlossen worden, wobei die Wege und Methoden des Zustandekommens dieser Verträge sehr unterschiedlich gewesen seien. Trotz gründlicher und z. T. langjähriger Vorbereitungsarbeiten und Verhandlungen in den verschiedensten Gremien innerhalb und außerhalb der UNO seien internationale Konventionen, ungeachtet ihrer Bedeutung, oft nur von einer kleinen Anzahl von Staaten ratifiziert worden. Deshalb sei es erforderlich, nach den Ursachen für solch eine unbefriedigende Situation zu suchen. In der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt, an der sich Delegierte von 43 Staaten beteiligten, wurde übereinstimmend darauf hingewiesen, daß es nicht darum gehen kann, einen starren Kodex von Regeln aufzustellen, der einheitlich auf alle Typen multilateraler Verträge angewendet wird. Der unterschiedliche Gegenstand der einzelnen Verträge und die differenzierten Ziele, die mit den jeweiligen Verträgen erreicht werden sollen, erfordern unterschiedliche Verfahren der Vertragsausarbeitung. Der Delegierte der UdSSR erklärte, daß die Absicht, durch eine Überprüfung der Verfahren der Vertragserarbeitung die Ratifikation von Verträgen zu erleichtern, unrealistisch sei, da die Ratifikation von Verträgen allein vom politischen Willen jedes einzelnen Staates abhänge. Allerdings könnte den Staaten die Entscheidung über die Ratifikation eines Vertrags dadurch erleichtert werden, daß bei seiner Ausarbeitung die Positionen aller Staaten stärker berücksichtigt werden.8 Die Vertreter der sozialistischen Staaten sowie eine Reihe von Entwicklungsländern regten an, daß eine Überprüfung der Verfahren der Ausarbeitung von Verträgen vor allem dem Ziel dienen sollte, die Rolle der UNO und insbesondere ihres Rechtsausschusses bei der Schaffung multilateraler Verträge zu stärken. Es sollte zur Regel werden, Entwürfe von Verträgen, die von der Völkerrechtskommission erarbeitet wurden, abschließend im Rechtsausschuß der UN-Vollversammlung zu erörtern und anzunehmen. Dadurch könnten die bisherige Praxis der Einberufung spezieller Staatenkonferenzen zur Annahme multilateraler Verträge weitgehend eingeschränkt, umfangreiche finanzielle Aufwendungen eingespart und allen Staaten die Teilnahme an der Erarbeitung weltweiter multilateraler Verträge ermöglicht werden. Die Vertreter von national befreiten Staaten Afrikas und Asiens hatten in der Diskussion darauf hingewiesen, daß sich eine Reihe von Entwicklungsländern angesichts der immer zahlreicher werdenden Kodifikationskonferenzen großen personellen und finanziellen Problemen gegenübersehen. Für einige Entwicklungsländer sei es bereits nicht mehr möglich, an allen Staatenkonferenzen zur Erarbeitung multilateraler Verträge teilzunehmen, was zur Folge habe, daß ihre Positionen in neuen Verträgen oft nicht genügend berücksichtigt würden.8 In der im Ergebnis der Debatte von der UN-Vollver-sammlung am 8. Dezember 1977 im Konsensus angenommenen Resolution 32/48 wurde der UN-Generalsekretär aufgefordert, der 34. UN-Vollversammlung einen Bericht über die Techniken und Verfahren bei der Ausarbeitung multilateraler Verträge vorzulegen. Die Regierungen sowie die UN-Völkerrechtskommission werden gebeten, dem UN-Generalsekretär ihre Stellungnahmen zu dieser Frage zu übermitteln. Die 34. UN-Vollversammlung wird auf der Grundlage des Berichts des UN-Generalsekretärs zu entscheiden haben, wie bei der Überprüfung der Verfahren der Erarbeitung multilateraler Verträge weiter vorgegangen werden soll. Keine Notwendigkeit für eine Revision der UN-Charta Die Debatte über den Bericht des Sonderausschusses über die Charta der Vereinten Nationen und die Stärkung der Rolle der Organisation!0 konzentrierte sich auf die Einschätzung des Standes der Arbeiten im Sonderausschuß und die Zukunft dieses Ausschusses. Die Vertreter sozialistischer Staaten machten auf den Ernst der Lage aufmerksam, die dadurch entstanden ist, daß unter Verletzung des vereinbarten Konsensusprinzips durch eine Abstimmung die Aufnahme von Arbeitspapieren in den Bericht durchgesetzt wurde. Diese Arbeitspapiere enthalten Vorschläge zur Revision der Charta. Die Vertreter der UdSSR, der DDR und anderer sozialistischer Staaten bekräftigten erneut, daß es keinerlei Notwendigkeit für eine Revision der UN-Charta gibt. Gleichzeitig brachten sie ihre Überzeugung zum Ausdruck, daß durch die Ausschöpfung der Reserven, die die UN-Charta zweifellos noch enthält, die Effektivität der Tätigkeit der Vereinten Nationen beträchtlich erhöht werden kann. Im Ergebnis langwieriger Konsultationen gelang es, einen Resolutionsentwurf auszuarbeiten, in dem der Sonderausschuß aufgefordert wird, ein allgemein annehmbares Übereinkommen anzustreben; gleichzeitig wird an die Mitgliedstaaten des Ausschusses appelliert, voll an der Arbeit zur Erfüllung seines Mandats mitzuwirken. Des weiteren wurde der Sonderausschuß in der Resolution erneut auf gef ordert, sich auf die Fragen zu konzentrieren, über die eine allgemeine Übereinstimmung möglich ist. Damit war die UN-Vollversammlung in der Lage, die Resolution 32/45 am 8. Dezember 1977 ohne Abstimmung anzunehmen. Kampf gegen internationalen Terrorismus und Geiselnahmen Während der 32. UN-Vollversammlung wurden im Rechtsausschuß auch die Berichte der ad-hoc-Ausschüsse über internationalen Terrorismus11 sowie über die Ausarbeitung einer Internationalen Konvention gegen die Geiselnahme12 erörtert. Die Berichte lassen erkennen, daß beide Ausschüsse im Jahre 1977 nur geringe Fortschritte in ihrer Arbeit machen konnten. In beiden Ausschüssen vertreten die sozialistischen Staaten sowie die national befreiten Staaten auf der einen Seite und die imperialistischen Staaten auf der anderen Seite gegensätzliche Positionen sowohl zur Begriffsbestimmung des internationalen Terrorismus bzw. von Geiseln als auch hinsichtlich der Ursachen für solche internationalen Terrorakte und über die wirksamsten Methoden zu ihrer Bekämpfung Die Diskussionen im Rechtsausschuß über die Berichte der beiden ad-hoc-Ausschüsse waren von der Besorgnis über die ansteigende Zahl von internationalen Terrorakten gekennzeichnet. Die Delegierten der sozialistischen Staaten verurteilten in ihren Stellungnahmen erneut jegliche Akte des internationalen Terrorismus, da sie unschuldige Menschenleben kosten, die Entwicklung der friedlichen zwischenstaatlichen Zusammenarbeit stören und den Prozeß der internationalen Entspannung behindern können. Die Vertreter der UdSSR und der CSSR verwiesen darauf, daß einige Staaten nach wie vor auf ihrem Hoheitsgebiet faschistische, neofaschistische und revanchistische Terrororganisationen dulden, die nicht nur feindselige Propaganda gegen andere Staaten betreiben, sondern auch Terroranschläge auf Repräsentanten ausländischer Staaten verüben. Die Delegierten kennzeichneten z. B. die Unterdrückungsmaßnahmen der Rassistenregimes im Süden Afrikas als Akte des Staatsterrorismus, die ebenso wie Terrorhandlungen von Einzelpersonen oder Gruppen von einer Internationalen Konvention gegen internationalen Terrorismus erfaßt werden müßten.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 148 (NJ DDR 1978, S. 148) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 148 (NJ DDR 1978, S. 148)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten der an der Durchführung des Ermittlungsverfahrens Beteiligten; die konseguente Durchsetzung der für die Durchführung von Beweisführungsmaßnahmen geltenden. VerfahrensVorschriften; die Einhaltung der Bearbeitungsfristen von Ermittlungsverfahren; die ortsfeste, sich in der Regel gegen Per-sonen richten - Beschwerdesucht, auch als sogenannte Haftquerulanz bezeichnet. Solche Verhafteten nehmen alles zum Anlaß, um in Permanenz Eingaben an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten sowie er Erfordernissezur nachrichten-technischen Sicherstellung der politisch-operativen Führung zu planen. Maßnahmen des Schutzes vor Massenvernichtungsmittelri. Der Schutz vor Massenvernichtungsmitteln ist mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß diese Personen im Operationsgebiet wohnhaft und keine Bürger sind. Somit sind die rechtlichen Möglichkeiten der eingeschränkt. Hinzu kommt,daß diese Personen in der Regel in einem Objekt vollzogen. Ort, Zeitdauer und die Bedingungen des Gewahrsams werden durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angewiesen.

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