Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 122

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 122 (NJ DDR 1978, S. 122); 122 Neue Justiz 3/78 walt“ soll bereits dann vorliegen, wenn eine „psychische Zwangslage“ hervorgerufen wird. Das Präsidium der DKP stellte in einer Erklärung dazu fest, daß mit diesem Tatbestand bereits die Ankündigung eines Streiks zur Verteidigung demokratischer Rechte und Freiheiten oder zur Abwehr neuer Massenbelastungen sowie die Verteidigung von Arbeitsplätzen gegen Massenentlassungen als „Gewalt“ qualifiziert und strafrechtlich verfolgt werden können. In der Erklärung heißt es weiter: „Ziel und Zweck dieser verfassungswidrigen Bestimmung ist es, die demokratischen Aktivitäten von Arbeiterorganisationen, von Jugend- und Studentenvereinigungen, von Kommunisten, Sozialdemokraten und anderen Demokraten weiter einzuschränken und vor allem die werktätige Bevölkerung daran zu hindern, Aktionen und demokratische Aktivitäten gegen die Abwälzung der Krisenlasten auf die Schultern des werktätigen Volkes, gegen den Abbau der demokratischen Rechte durchzuführen.“15 * Verleger, Buchhändler und Kulturschaffende der BRD verglichen die Beschneidung grundlegender politischer Freiheiten durch das Vierzehnte Strafrechtsänderungsgesetz mit den Notstandsgesetzen von 1968. Sie sehen darin eine umfassende Einschränkung und bei weitergehender Anwendung sogar die Aufhebung jeder wissenschaftlichen, verlegerischen, buchhändlerischen und publizistischen Freiheit. Wie vsie in einer Erklärung zum Ausdruck brachten, richtet sich dieses Gesetz vor allem gegen organisierte Widerstandsaktionen des Volkes und der Arbeiterklasse, wie sie in der umfassendsten Krise seit dem zweiten Weltkrieg verstärkt aufgetreten sind.1® Vom gleichen Geist der Demokratiefeindlichkeit sind auch die anderen obengenannten gesetzlichen Veränderungen geprägt. Ihr Kern sind Einschränkungen und Verschlechterungen der Position von Beschuldigten in Strafverfahren, insbesondere durch erweiterte Möglichkeiten des Ausschlusses von Verteidigern (§§ 138 a und 138 b StPO), die Einschränkung von Verteidigerrechten (§ 148 Abs. 2 StPO) und die Verurteilung in Abwesenheit des Angeklagten (§§ 231 a und 231 b StPO). Das vergangene Jahr ist durch forcierte antidemokratische gesetzgeberische Aktivitäten gekennzeichnet. Die von Anarchisten verübten terroristischen Morde und andere Gewalttaten dienten als Vorwand, straf- und strafprozeßrechtliche Repressivmaßnahmen sowie das System der antikommunistischen Meinungsmanipulierung weiter auszubauen und eine regelrechte Progromstimmung gegen systemkritische Kräfte, insbesondere gegen Mitglieder und Anhänger der DKP, marxistisch orientierte Sozialdemokraten, humanistisch gesinnte Kräfte der Intelligenz sowie gegen die nach einem Ausweg suchenden jungen Menschen in Betrieben, Schulen und Hochschulen zu entfachen. Auf diese Weise wird versucht, von der tiefen Krise des Kapitalismus, die die BRD immer mehr erfaßt, abzulenken. Das Präsidium der DKP betonte bereits am ersten Tag nach dem Terroranschlag auf den Unternehmerverbandspräsidenten Schleyer in einer Stellungnahme, die diese Tat als einen verwerflichen Akt verurteilt: „Dieser und vorausgegangene Terroranschläge von Abenteurern, die mit der Arbeiterbewegung und dem notwendigen Kampf für die sozialen und politischen Interessen des arbeitenden Volkes nicht das geringste zu tun haben, sind Provokationen, die den rechtesten und reaktionärsten politischen Kräften im Lande dienen und von ihnen zu einer Verschärfung des innenpolitischen Klimas genutzt werden.“17 Die politische Entwicklung in der BRD bestätigt die Richtigkeit dieser Einschätzung. So wurde in einem sogar für die BRD beispiellosen Schnellverfahren im Bundestag das Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz vom 29. September 1977 (BGBl. I S. 1877), das sog. Kontaktsperrengesetz, durchgepeitscht. Vergleichbar ist diese Aktion lediglich mit der Verabschiedung des „Blitzgesetzes“ von 1951, das den Auftakt zur strafrechtlichen Verfolgung nicht nur kommunistischer, sondern jeder demokratisch orientierten Opposition bildete. Das sog. Kontaktsperrengesetz hat zum Ziel, durch Besuchsverbote die Unterbrechung jeden Kontakts von Un-tersuchungs- und Strafgefangenen zur Außenwelt auch zu den Verteidigern zu legalisieren. Betroffen von der Besuchersperre sollen alle sein, die im Verdacht stehen, daß sie einer „kriminellen Vereinigung“ angehören und daß dadurch Lebensgefahr für einen Menschen besteht. Vier SPD-Bundestagsabgeordnete, die gegen dieses Gesetz stimmten, wiesen in der Bundestagsdebatte darauf hin, daß in der BRD „niemand und sei er auch noch so unschuldig davor sicher sein kann, etwa auf Grund einer Denunziation verhaftet zu werden und für Wochen und Monate ohne jeden Kontakt zu einem Rechtsanwalt oder auch nur zu seinen Familienangehörigen in einem Gefängnis zu verschwinden“.18 Das Präsidium der DKP, das entschieden gegen dieses Gesetz protestierte, charakterisierte es als Teil eines von den Bonner Parteien geplanten Katalogs von Maßnahmen gegen elementare Bürgerrechte, als ein Gesetz, das gegen jeden, der in ein Strafverfahren verwickelt wird, mißbraucht werden kann.19 Die Ausnutzung des Terrorismus für die weitere Einschränkung der demokratischen Grundrechte wurde mit der Verabschiedung des sog. Anti-Terror-Gesetzes (Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung) durch den BRD-Bundestag am 16. Februar 1978 fortgesetzt. Das Gesetz sieht erweiterte Möglichkeiten für die Identitätsfeststellung, die Gebäudedurchsuchung und den Ausschluß von Strafverteidigern vor.19 Bei Fahndungen nach verdächtigen Personen können künftig auf öffentlichen Straßen und Plätzen Kontrollstellen eingerichtet werden, an denen jeder Bürger zur Überprüfung seiner Identität angehalten werden kann. Wer von den Polizeibeamten als „verdächtig“ eingestuft wird oder wer sich nicht ausweisen kann, kann auch wenn er unverdächtig ist zur Identitätsfeststellung dem Polizeirevier zugeführt und dort bis zu 12 Stunden festgehalten werden. Von als „verdächtig“ eingestuften Personen können Fotos gemacht und Fingerabdrücke abgenommen werden; die von ihnen mitgeführten Sachen können durchsucht werden. Die Polizei wird ferner dazü ermächtigt, bei der Fahndung nach verdächtigen Personen ganze Gebäudekomplexe zu durchsuchen. Bisher durfte sie unter den Voraussetzungen der §§ 102 ff. StPO der BRD lediglich in eine Wohnung eindringen. Schließlich können aus Strafverfahren gegen mutmaßliche Terroristen Strafverteidiger künftig bereits ausgeschlossen werden, wenn ein einfacher, „auf Tatsachen gegründeter Verdacht“ des kriminellen Zusammenwirkens mit einem Untersuchungshäftling vorliegt. Bisher war hier nach § 138 a StPO der BRD ein „dringender Verdacht“ erforderlich. In einer Erklärung zum sog. Anti-Terror-Gesetz hat das Präsidium des Parteivorstandes der DKP festgestellt, daß dieses Gesetz ein neuer Schritt zum Abbau elementarster Rechte und Freiheiten ist und die BRD weiter auf dem gefährlichen Weg in einen Polizeistaat treibt. Verstärkte Angriffe der reaktionärsten Kräfte in der BRD Insbesondere die CDU und die CSU, die jenen Flügel der Monopolbourgeoisie repräsentieren, der die Sicherung des Systems durch eine rigorose Beschränkung der demokra- tischen Rechte des Volkes und den Ausbau der staatlichen Repressivorgane und -Instrumentarien erreichen will, nut- zen das Auftreten anarchistischer Terroristen zum Generalangriff auf noch bestehende demokratische Rechte. Ihnen reichen die zusammen mit der Regierungskoalition verab-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und den umfassenden Schutz und die Mehrung des sozialistischen Eigentums voll wahrzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen und deren Ergebnisse zu kontrollieren. Auch diese Maßnahmen sind zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß die eingesetzten Angehörigen einheitlich entsprechend der A-Ordnung bekleidet sind und die Uniform sich in einem sauberen und ordentlichen Zustand befindet.

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