Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 102

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 102 (NJ DDR 1978, S. 102); 102 Neue Justiz 3/78 Verwirklichung der Grundsätze der Jugendpolitik im Strafrecht Diese Grundgedanken unserer sozialistischen Jugendpolitik haben prinzipielle Bedeutung auch für die Durchführung von Strafverfahren, für die Prüfung, Feststellung und Verwirklichung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit jugendlicher Rechtsverletzer. Denn die strafrechtliche Verantwortlichkeit knüpft an wechselseitige gesellschaftliche und rechtliche Verantwortungsbeziehungen an und ist darauf gerichtet, diese und damit die gesellschaftliche Disziplin und insbesondere auch das Verantwortungsbewußtsein des jugendlichen Rechtsverletzers zu festigen. Im Strafrecht und Strafverfahrensrecht der DDR wie auch im Strafvollzugsgesetz und im Wiedereingliederungsgesetz ward das humanistische rechtspolitische Anliegen verfolgt, entsprechend dem Stand der gesellschaftlichen Entwicklung den objektiven und subjektiven Besonderheiten Jugendlicher in unserer Republik Rechnung zu tragen. Dem dienen die Forderung des § 65 Abs. 3 StGB, insbesondere das Hineinwachsen des Jugendlichen in die gesellschaftliche Verantwortung wirksam zu unterstützen, die Bestimmungen über die Feststellung der Schuldfähigkeit (§ 66 StGB), ein modifiziertes System von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit (§ 69 StGB)6 einschließlich der besonderen Möglichkeiten des Absehens von der Strafverfolgung gemäß §§ 67, 68 StGB , die Vorschriften über die beschleunigte Durchführung des Verfahrens (§ 21 Abs. 2 StPO), die Einbeziehung der Erziehungsberechtigten und anderer Erziehungsträger (§ 21 Abs. 3 StPO)7 sowie die Sicherung eines umfassenden Rechts auf Verteidigung (§ 72 StPO). Alle diese Regelungen sind im Einklang mit der sozialistischen Jugendpolitik nicht auf eine Abschwächung der Verantwortung Jugendlicher gerichtet; sie zielen vielmehr darauf ab, dem jugendlichen Rechtsverletzer seine Verantwortung gegenüber der sozialistischen Gesellschaft bewußt zu machen, also seine Verantwortung zu stärken und ihm durch Übertragung von Aufgaben bei seiner Bewährung und Wiedergutmachung Vertrauen entgegenzubringen. Das hat nichts mit Großzügigkeit und Nachsicht, mit „Schmeichelei“ zu tun, aber ebensowenig mit Erhöhung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, mit verstärktem Strafzwang oder mit besonderer Härte. Vielmehr gilt für die Verfahren gegen Jugendliche in besonderem Maße, „zur Erziehung und Umerziehung von Ersttätern, die gestrauchelt sind, die keine schwerwiegenden Straftaten begehen, , bei der Durchführung der Strafverfahren die Vorzüge unserer sozialistischen Gesellschaft, alle Möglichkeiten der gesellschaftlichen Einwirkung noch stärker“ zu nutzen.® Damit wird dazu beigetragen, das Hineinwachsen des Jugendlichen in die gesellschaftliche Verantwortung wirksam zu unterstützen (§ 65 Abs. 3 StGB). Sachkundige Durchführung des Verfahrens gegen Jugendliche Die sozialistische Jugendpolitik dm Strafverfahren zu verwirklichen heißt, die besondere gesellschaftliche Stellung und Rolle der Jugendlichen (14 bis 18jährige), ihr gesellschaftlich bedingtes Anderssein gegenüber Erwachsenen stets zu berücksichtigen. Das gilt für die gesamte Tätigkeit der Mitarbeiter der Justiz- und Sicherheitsorgane, für ihr gesamtes Verhalten gegenüber jugendlichen Rechtsverletzern im Strafverfahren, von der Anzeigenprüfung bis zur Strafenverwirklichung und ggf. bei Strafen mit Freiheitsentzug bis zur Wiedereingliederung des Jugendlichen. Dazu ist notwendig, daß die Mitarbeiter der Justiz- und Sicherheitsorgane die Probleme der Jugend gut kennen. Das erfordert, von der konkret-historischen sozialen Stellung und realen Lebenslage der Jugend in der DDR auszugehen und nicht von allgemeingültigen, ewigen alterstypischen Jugendbesonderheiten, Besonderheiten der Jugend „an sich“. Die Ergebnisse der marxistisch-leninistischen Jugendforschung in der DDR spiegeln sich in folgender Einschätzung der Partei wider: „Das Interesse der Jugend an weltanschaulicher und politischer Erkenntnis ist stark entwik-kelt. Junge Menschen sind besonders wißbegierig. Sie wollen sich bewähren bei der Arbeit, beim Lernen, bei der Verteidigung des Sozialismus. Sie wollen gefordert sein. Gerade junge Menschen haben viele Fragen zu den politischen Problemen unserer Zeit und ein starkes Bedürfnis, sie in streitbarer Diskussion zu klären. Sie schätzen das offene, vertrauensvolle politische Gespräch.“6 Daraus resultieren hohe Anforderungen an alle, die mit der Jugend arbeiten. Insbesondere wachsen die Ansprüche an das Niveau der ideologischen Arbeit. Mit dem zunehmenden wissenschaftlich-technischen Fortschritt verändern sich die Produktionsbedingungen bedeutend; vor allem das technologische Niveau der Produktion wird sich beträchtlich weiter erhöhen. Das berührt sicher im Einzelfall verschieden stark das Leben und Denken, die Vorstellungswelt und die Empfindungen der jeweils in das Jugendalter Hineinwachsenden. Unser sozialistisches Bildungswesen, namentlich die durchgängige zehnklassige polytechnische Oberschule und die fast ausnahmslose Übernahme der Schulabgänger in Lehrverhältnisse, wirkt sich immer umfassender aus. Das Bildungsund Informationsbedürfnds der Jugend und ihre Ansprüche an die Vermittlung von weltpolitischem und technischem Wissen sowie an ‘die überzeugende Erklärung der vielfältigen ökonomischen, politischen und weltanschaulichen Probleme sind gestiegen und werden weiter anwachsen. Diese Entwicklungen und Veränderungen betreffen bei aller Differenziertheit im Einzelfall selbstverständlich auch die Jugendlichen, die sich für Rechtsverletzungen zu verantworten haben. In der Arbeit mit ihnen bedarf es der überzeugenden Argumentation darüber, welche Anforderungen die sozialistische Gesellschaft an jeden einzelnen stellt, warum das geschieht und weshalb unser Staat auch dem Jugendlichen, der einmal die Gesetze verletzt bat, weiterhin Vertrauen entgegenbringt. Die jungen Menschen haben in der DDR von klein auf in der Familie, in den Vorschuleinrichtungen, in der Schule, im Betrieb und in der Jugendorganisation sowie in der Öffentlichkeit in vielfältiger Weise die sozialistische Demokratie und kameradschaftliche, auf Gleichberechtigung basierende zwischenmenschliche Beziehungen erlebt und zunehmend selbst mitgestaltet. Nicht Untertanengeist, sondern eine selbstbewußte Haltung, Selbständigkeit und kritischer Geist charakterisieren sie. Die Jugend verbindet eine sorgenfreie -Zukunftsgewißheit mit gewachsenen materiellen und geistig-kulturellen Ansprüchen an das Leben. Diese tiefgreifenden positiven sozialen Prozesse vollziehen sich natürlich nicht ohne Widersprüche. Unter bestimmten Voraussetzungen insbesondere bei Mängeln und Schwächen der Erziehungsumgebung und bei Wirksamwerden bürgerlich-imperialistischer Einflüsse erleben wir bei einigen jungen Menschen auf dem Hintergrund der angedeuteten sozialen Prozesse auch Erscheinungen von Überheblichkeit und Besserwisserei10, Arroganz und opponierende Haltungen, unbekümmerte Gleichgültigkeit und Maßlosigkeit, die im Einzelfall zu unwürdigem und rücksichtslosem Verhalten, zu Disziplinverstößen und auch zu Rechtsverletzungen führen können. Für jeden an einem Strafverfahren gegen Jugendliche Beteiligten ist es wichtig, möglichst gut über solche Zusammenhänge Bescheid zu wissen, damit er das individuelle Verhalten des jugendlichen Rechtsverletzers, die Straftat, sein Verhalten vor und nach der Tat und auch sein Auftreten im Strafverfahren ohne Äußerlichkeiten überzubewerten richtig ein-ordnen und beurteilen kann. Daraus ergibt sich für die Mitarbeiter der Justiz- und Sicherheitsorgane die Notwendigkeit, sich auf diesem Gebiet ständig weiterzubilden. Es geht insbesondere um die Aneignung differenzierter Kenntnisse über das sich ver-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungensowoh bei großen Teilen der Bevölkerung als aucti bei speziell von ihm anvisierten Zielgruppen oder Einzelpersonen, besonders zum Zwecke der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Sicherheit im Strafverfahren der Hauptabteilung vom, wo die Ver-teldigerreohte gemäß sowie die Wahl eines Verteidiger durdb den Verhafteten oder vorläufig Pestgenommenen entsprechend den speziellen Bedingungen bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die gesamte Tätigkeit des Referatsleiters und die darin eingeschlossene tscliekistisclie Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter. Die Aufgaben im Sicherungs- und Kontrolidienst erden in der Regel von nicht so hohem Schwierigkeitsgrad, sehen wir uns bei der Vorlage von Lichtbildern zum Zwecke der Wiedererkennung von Personen in Befragungen und Vernehmungen gegenüber. Diese Maßnahme kommt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit ist wichtiger Bestandteil der Gewährleistung der Rechtssicherheit und darüber hinaus eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden.

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