Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 101

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 101 (NJ DDR 1978, S. 101); Neue Justiz 3/78 101 verleihen, werden „Staatsbürgerseihaft“ und „Staatsangehörigkeit“ nicht synonym verwendet. Von Staatsbürgerschaft wird in bezug auf das sozialistische Rechtsinstitut, von Staatsangehörigkeit im Hinblick auf das Rechtsinstitut vorsozialistischer Ordnungen gesprochen. In der Fachliteratur wird diese Differenzierung allerdings noch nicht immer vorgenommen, obwohl sich zunehmend die ausschließliche Verwendung des Begriffs der Staatsbürgerschaft für die sozialistischen Verhältnisse durchsetzt. 5 In weichem Grade anmaßend und borniert zugleich in der BRD auf das Staatsbürgerschaftsgesetz der DDR reagiert wurde, verdeutlicht folgender Auszug aus dem Erlaß des niedersächsischen Innenministers an die Regierungs- und Verwaltungspräsidenten vom 12. September 1967, der in Übereinstimmung mit dem Bundesinnenminister und den Innenministern der anderen Bundesländer erging: „Zifl. 1: Das StbürgG der SBZ hat keine rechtswirksame ,DDR-Staatsangehörigkeit‘ begründet. Zifl. 2: Die einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit nach Maßgabe des GG, des RuStG und der dieses Gesetz ergänzenden Rechtsvorschriften besteht fort. Das gilt nicht nur für die vom StbürgG der SBZ betroffenen Personen in der BRD, sondern auch für die Bewohner der SBZ und für die Deutschen im Ausland. Zifl. 3: Die vom StbürgG der SBZ betroffenen deutschen Staatsangehörigen sind keine Doppelstaatler. Die ,DDR-Staatsbürger-schaft' ist rechtlich unbeachtlich. Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bestimmen sich nur nach den in der BRD geltenden Rechtsvorschriften. Zifl. 4: Da die Bewohner der SBZ, von einer verschwindenden Minderheit abgesehen, nach wie vor deutsche Staatsangehörige sind, kann davon ausgegangen werden, daß Personen, die in sowjetzonalen Papieren als .Staatsbürger der DDR‘ ausgewie-sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.“ Zitiert nach D. Schwartze, Die Staatsbürgerschaft der Deutschen, Jur. Diss., Marburg 1975, S. 13.8. In der Staatsrechtswissenschaft der sozialistischen Länder wurde die in der bürgerlichen Rechtswissenschaft verbreitete Vorstellung überwunden, wonach die Staatsbürgerschaft im Grunde nur die Juristische Zugehörigkeit einer Person zu einem bestimmten Staat bedeute. Überwiegend wird die Staatsbürgerschaft als ein gesellschaftliches Verhältnis bezeichnet. So heißt es z. B. im sowjetischen Lehrbuch „Marxistisch-leninistische allgemeine Theorie des Staates und des Rechts“, Band 1, Berlin 1974, S. 341: „Der Staatsbürger ist eine Persönlichkeit in ihrer Beziehung zu Staat und Recht, Staatsmacht und Gesetz“, die „ihren politisch-rechtlichen Ausdruck in Form der Staatsbürgerschaft“ erhält. 7 Vgl. Staatsrecht der DDR, a. a. O., S. 152. 8 Die neue sowjetische Verfassung vom 7. Oktober 1977 verbin- det gleichfalls die Regelung der Staatsbürgerschaft der UdSSR mit den Grundrechten, Grundfreiheiten und Grundpflichten der Bürger. Der dem Verhältnis von Staat und Perönlichkeit gewidmete Abschn. II enthält in seinem ersten Artikel (Art. 33) die Regelung der Staatsbürgerschaft. Alle nachfolgenden Aussagen dürfen gewiß als Konkretisierung des materiellen Inhalts der Verfassungsnorm zur Staatsbürgerschaft verstanden werden. 9 BRD-Bundestag, Sitzung vom 10. Februar 1977, Stenographische Berichte, S. 667 B. 10 Abgedruckt in: Deutsches Verwaltungsblatt (Köln) 1973, Heft 18, S. 685 fl. 11 A. a. O., S. 690. 12 So knüpfte E. Honecker (a. a. O.) an die Erwartung, daß die BRD der Staatsbürgerschaft der DDR Rechnung trägt, die Feststellung: „Wenn dem die alte revanchistische Gesetzgebung der BRD angeblich entgegensteht, so muß man eben diese Gesetze entsprechend ändern.“ Vgl. auch G. Riege, „Völkerrechtliche Beziehungen und Staatsbürgerschaft“, Deutsche Außenpolitik 1974, Heft 2, S. 384. Auf diesen Beitrag hat das BRD-Bundesministerium des Innern erklärt: „Die Bundesregierung werde weder jetzt noch später die Schaffung einer gesonderten Staatsangehörigkeit für die Bundesrepublik Deutschland in Erwägung ziehen; sie sei im übrigen daran auch durch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gehindert; die Bundesregierung fühle sich allein dem Verfassungsauftrag des Grundgesetzes verpflichtet, das von der Einheit der deutschen Nation ausgehe“ (Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung [Bonn] 1974, S. 347). 13 Abgedruckt in: Völkerrecht, Dokumente, Teil 3, Berlin 1973, S. 1037 fl. 14 So auch A. N. Talalajew, Das Recht der internationalen Verträge, Berlin 1977, S. 120. 15 Für Entspannung und dauerhaften Frieden in Europa, Dokumente, Berlin 1976, S. 117. 16 Ebenda. 17 So definiert z. B. der Konsularvertrag zwischen der DDR und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland vom 4. Mai 1976 (GBl. n S. 176) in Art. 1 Abs. 2 als Staatsbürger „1. in bezug auf die Deutsche Demokratische Republik alle Personen, die nach den Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik Bürger der Deutschen Demokratischen Republik sind; 2. in bezug auf das Vereinigte Königreich alle britischen Untertanen und von Großbritannien geschützten Personen, die von der Regierung Ihrer Britannischen Majestät im Vereinigten Königreich als ihre Staatsbürger anerkannt sind.“ Besonderheiten der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und des Strafverfahrens bei Jugendlichen Prof. Dr. sc. ERICH BUCHHOLZ, Direktor der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Dr. IRMGARD BUCHHOLZ, wiss. Oberassistent an der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Die Jugendpolitik als fester Bestandteil der Gesamtpoli-tik der SED berücksichtigt die spezifischen realen gesellschaftlichen Bedingungen, unter denen sich die Jugend heute in der DDR auf die kommunistische Zukunft vorbereitet.1 Säe hat somit auch für die Strafrechtswissenschaft und Strafrechtspraxds eine große Bedeutung. Die sozialistische Jugendpolitik berücksichtigt insbesondere, daß sich die heranwachsende Generation „zwangsläufig auf anderen Wegen dem Sozialismus nähert, nicht auf dem Wege, nicht in der Form, nicht in der Situation, wie ihre Väter“.2 Unsere Jugend wächst heute unter gänzlich anderen gesellschaftlichen Bedingungen, unter anderen materiellen und ideologischen Lebensverhältnissen auf. „Sie hat ihre Lebenserfahrungen, ihre Erfahrungen in der Arbeit, im Kiassenkampf. Diese Erfahrungen sind im Vergleich zu denen vorhergehender Generationen in vieler Hinsicht andersartig.“3 Das bezieht sich auch auf die Tatsache, daß sich die ideologische Klassenauseinandersetzung in neuen Formen vollzieht, die für die Jugend manchmal schwer zu durchschauen sind. Man kann die Verhaltensweisen der Jugend weder mit den Maßstäben Erwachsener messen, noch reicht eine Rückbesinnung auf die eigene Jugendzeit für das Verständnis der gegenwärtig heranwachsenden Generation aus. Ihre besonderen objektiven Lebensbedingungen und Lebenserfahrungen erfordern ein spezifisches Verhalten der Gesellschaft ihr gegenüber, verlangen spezifische Formen und Methoden der Arbeit mit der Jugend. Der bestimmende und bewährte Grundsatz unserer sozialistischen Jugendpolitik ist, der Jugend Vertrauen zu schenken und ihr Verantwortung zu Überträgen. Wenn die heranwachsende Generation morgen Träger der Gesellschaft sein wird, muß säe bereits heute an der Seite erfahrener Werktätiger durch eigene gesellschaftliche Arbeit im Jugendverband, in Jugendbrigaden und anderen Formen unter Führung der Partei in ihre künftige hohe Verantwortung hineinwachsen.4 Dazu gehört, ihr klare Aufgaben zu übertragen und ihr das Gefühl zu vermitteln, daß ihre Aktivität, ihre Leistung, ihre Initiative gefragt sind. Dazu gehört auch, der Jugend ein großes Maß an organisatorischer Selbständigkeit einzuräumen, denn ohne diese „wird die Jugend nicht imstande sein, sich zu guten Sozialisten zu entwickeln und sich darauf vorzubereiten, den Sozialismus noriuärtszuführen“. Dazu gehört weiter, ihren Fehlem „möglichst viel Geduld entgegenzubringen; man muß sich bemühen, diese Fehler nach und nach und in der Hauptsache nicht durch Kampf, sondern durch Überzeugung zu korrigieren“. Dies schließt aber auch „die volle Freiheit einer kameradschaftlichen Kritik“ ein, denn „schmeicheln dürfen wir der Jugend nicht“.5;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 101 (NJ DDR 1978, S. 101) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 101 (NJ DDR 1978, S. 101)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, erfolgen soll. der Übernahme der Strafgefangenen ten des Ministeriums des Innern wird wei Strafgefangene, bei denen eventuell auch operativen Linien Staatssicherheit vprliegen, tungen des Ministeriums des Innern bei der vollen Entfaltung ihrer Potenzen zur wirksamen Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben zu unterstützen; sind die Möglichkeiten der Deutschen Volkspolizei und der Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens, der zum Schutz der Staatsgrenze und der Transitwege im Rahmen ihrer Zuständigkeit gestellten Aufgaben auf der Grundlage - des Programmes der Partei ; der Beschlüsse des Zentralkomitees und des Politbüros des Zentralkomitees der Partei ; der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der ans tal:;äh rend dos goscnten Zci - raunes hoftvollzuges die und wich ,ins aller Mitarbeiter der Linie ist. is; die.

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