Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1949, Seite 6

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 6 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 6); Verschaffen, die eine Höhe von 8,6 Millionen Mark erreichen konnten.“ So heißt es weiter im Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Aber die Feinde der Demokratie haben den Kampf verloren. Die fortschrittlichen Kräfte in der Ostzone, die die neue demokratische Ordnung errichten, waren stärker als sie. Auf der Seite dieser fortschrittlichen Kräfte aber standen in diesem Kampf auch die Organe der Justiz, die Staatsanwaltschaft und die große Strafkammer des Landgerichts Zwickau, um in enger Zusammenarbeit mit der Zentralen Kontroll-Kommis-sion, der Polizei und der Wirtschaftsverwaltung die Saboteure ihrer verdienten Bestrafung zuzuführen. In allen Stadien des Verfahrens Glauchau-Meerane wurden die geltenden Verfahrensvorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung beachtet. Trotzdem aber wurden in ihnen neue, dem Stande unserer Demokratisierung entsprechende Arbeitsmethoden angewendet. Die Aufdeckung des ganzen Komplexes von Wirtschaftsverbrechen erfolgte durch die Zentrale Kontroll-Kommission, die erst kurz zuvor bei der Deutschen Wirtschaftskommission errichtet worden war. Die Zentrale Kontroll-Kömmission, die sich zusammen mit den Landeskontroll-Kommissionen auf die Volkskontrollaus-schüsse stützt, hat die besondere Aufgabe, wirtschaftsschädigende Handlungen aufzudecken, die Durchführung der Wirtschaftspläne zu sichern, die Überwindung von Bürokratie in Wirtschaft und Verwaltung zu fördern und überhaupt zur Entwicklung neuer Arbeitsmethoden und eines noch engeren Verhältnisses zwischen den Verwaltungen und der Bevölkerung beizutragen. Bereits bei diesem ersten von ihr vorbereiteten Verfahren hat die Zentrale Kontroll-Kommission bewiesen, daß sie in der Lage ist, Aufgaben zu lösen, die von den Kontroll-Organen der örtlichen Verwaltungen allein nicht zu bewältigen sind. Die Zentrale Kontroll-Kommission ist wie sie in ihrem amtlichen Bericht über die Verhältnisse in der Textilindustrie Glauchau-Meerane vom 13. 9.1948 ausführt ausgegangen von einer Anzahl von Beschwerden der werktätigen Bevölkerung aus den Ländern Brandenburg und Mecklenburg wegen unzureichender Belieferung mit Textilien, die sich vor allem gegen einige Textilbetriebe des Landes Sachsen im Kreise Glauchau-Meerane richteten. Die Zentrale Kontroll-Kommission hat daraufhin eine spezielle Überprüfung in 13 Textilbetrieben dieses Kreises vorgenommen und dabei umfangreiche Feststellungen über Wirtschaftsverbrechen gemacht, die soweit bereits gerichtliche Verhandlungen durchgeführt worden sind im wesentlichen durch die Beweisaufnahme ihre Bestätigung gefunden haben. Entsprechend der ihr gestellten Aufgabe hat sich die Zentrale Kontroll-Kommission aber nicht auf diese Feststellungen beschränkt, sondern hat gleichzeitig die noch bestehenden Mängel im bisherigen System der Planung, Versorgung und Kontrolle aufgezeigt und dadurch den zuständigen Verwaltungen, insbesondere der Deutschen Wirtschaftskommission, Veranlassung gegeben, ihre Arbeit zu verbessern. Das Verfahren erhielt aber vor allem dadurch seinen besonderen Charakter, daß es unter Beteiligung der breitesten Öffentlichkeit durchgeführt wurde. Die werktätige Bevölkerung der Ostzone erkennt mehr und mehr, daß sie sich wenn sie entscheidenden Einfluß auf das staatliche Leben ausüben will nicht auf die Mitwirkung an Wirtschaft und Verwaltung beschränken darf, sondern daß sie auch Anteil an der Tätigkeit der Justiz nehmen muß. Das beweist das große Interesse der Bevölkerung an den öffentlichen Justizveranstaltungen, insbesondere der öffentlichen Berichterstattung und den öffentlichen Vorträgen der Justizangehörigen in Einwohner-, Betriebs- und Bauernversammlungen. Das beweist ferner die lebhafte Teilnahme der Bevölkerung an den großen Prozessen gegen die Nazi Verbrecher gemäß Befehl 201, besonders an dem Görlitzer Prozeß und dem Ka-mienna-Prozeß. In Glauchau wurde nunmehr erstmalig ein Prozeß gegen Wirtschaftsverbrecher in breitester Öffentlichkeit durchgeführt und auch damit einer besonderen Forderung der werktätigen Bevölkerung entsprochen, die sehr wohl erkannt hatte, daß es sich bei den Verbrechen der Meeraner Textilfabrikanten um einen Angriff gegen die Sache des Volkes selbst handelte. Nahm diese doch seit der Veröffent- lichung des Berichts der Zentralen Kontrollkommission lebhaften Anteil an der Vorbereitung und an der Durchführung des Verfahrens. In zahlreichen Belegschaftsversammlungen und öffentlichen Kundgebungen wurden Entschließungen gefaßt, die genaueste Untersuchung der Verbrechen, strengste Bestrafung aller Schuldigen und die Durchführung von Maßnahmen forderten, die eine Wiederholung derartiger Verbrechen verhindern sollen. Vor Beginn des Prozesses selbst fand auf dem Marktplatz in Glauchau eine vom Freien Deutschen Gewerkschaftsbund veranstaltete Kundgebung statt, an der sich fast die gesamte Bevölkerung der Stadt beteiligte. Für die Gerichtsverhandlung war in Glauchau ein großer Saal in einen Gerichtssaal umgewandelt worden, so daß täglich annähernd 1000 Personen die Teilnahme an der Gerichtsverhandlung ermöglicht war. Vertreter von Presse und Rundfunk nahmen laufend die Verhandlungen auf und gaben durch ihre Berichterstattung der gesamten Bevölkerung einen Einblick in den Prozeßverlauf. Und tatsächlich konnte nichts ein klareres, anschaulicheres Bild über den großangelegten Angriff auf unsere Wirtschaftsordnung geben, als die Vernehmung der Angeklagten selbst und der sei es auf Antrag der Staatsanwaltschaft, oder sei es auch auf Antrag der Verteidigung geladenen Zeugen. Wer bis dahin noch geglaubt hatte, den politischen Charakter der aufgedeckten Verschwörung ableugnen zu können und den Angeklagten lediglich Gewinnsucht vorwerfen zu müssen, dem wurden im Laufe der Beweisaufnahme die Augen über die wahren Zusammenhänge geöffnet. Den Höhepunkt des Prozeßverlaufs bildete das Plädoyer der Anklagebehörde. Der Anklagevertreter, Oberstaatsanwalt Dr. Kohn, Dresden, beschränkte sich in seinem Plädoyer nicht darauf, nachzuweisen, daß die Angeklagten bestimmte gesetzliche Straftatbestände verwirklicht hätten. Er zeigte vielmehr vor allem den politischen Kampf auf, der zwischen den antidemokratischen, imperialistischen Kräften auf der einen Seite und den demokratischen, antiimperialistischen Kräften auf der anderen Seite geführt wird, und legte dar, daß die Straftaten der Angeklagten nur im Rahmen dieses Kampfes richtig beurteilt werden können. Auch ging er ausführlich auf die Lehren ein, die aus dem Geschehen in Glauchau-Meerane zu ziehen seien, und wies damit in besonderer Weise auf den wesentlichen Zweck eines solchen Verfahrens und der in ihm erkannten Strafen hin, den Zweck nämlich, der Begehung ähnlicher Straftaten vorzubeugen. Er führte darüber aus: „Es ist nicht nur Aufgabe dieses Prozesses, die Zusammenhänge der Unternehmerverschwörung Glauchau-Meerane mit den Machenschaften der westlichen Monopolisten und ihrer westdeutschen Lakaien aufzuzeigen, sondern es ist auch Aufgabe dieses Prozesses, die eigenen Fehler klar herauszustellen und die Lehren zu ziehen!" Er zeigte auf, wie sich der Kampf um die Demokratie mit jedem Tag verschärft, und wies darauf hin, daß den Feinden der Demokratie kein Mittel zu schlecht ist, ihre Ziele zu erreichen. Er rief die werktätige Bevölkerung der Ostzone auf, sich der Größe dieser Gefahr bewußt zu werden. Er verwies auf Lücken im Planungs- und Versorgungssystem und auf Beispiele schlechter bürokratischer Arbeitsmethoden und mangelnder Kontrolle, die den Saboteuren die Begehung ihrer Verbrechen erleichtert hatten. Er forderte eine besser organisierte Volkskontrolle, vor allem im Hinblick auf die Planerfüllung und die wesentlichen Vorgänge in den Betrieben. Jeder, der den Prozeßverlauf aufmerksam verfolgt hat und der sich zu den demokratischen Kräften bekennt, wird das gegen die Hauptschuldigen gefällte harte Urteil als gerecht empfinden. Das drückten auch die zahlreichen Erklärungen aus, die dem Gericht aus den Kreisen der werktätigen Bevölkerung zugegangen sind. Mit dem Verfahren in Glauchau-Meerane haben die Organe der Justiz bewiesen, daß sie nicht gewillt sind, den Weg zu gehen, den die deutschen Gerichte nach 1918 eingeschlagen haben. Die Richter der Weimarer Republik sprachen Recht für die Reaktion und gegen das Volk und bahnten damit dem Faschismus den Weg. Für Kräfte, die sich auch heute wieder gegen das Volk stellen wollen und damit den demokratischen 6;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der Erfordernisse der Wachsamkeit. Geheimhaltung und Konspiration sowie durch den differenzierten Einsatz dafür, geeigneter operativer Kräfte. Mittel und Methoden realisiert werden.

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