Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1949, Seite 46

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 46 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 46); Aus diesen Gründen mußte das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben werden. Die Sache wurde an die Große Strafkammer des Landgerichts in Erfurt zurückverwiesen, da diese für eine Bestrafung nach dem KontrollratsgeSetz Nr. 50 zuständig ist. Die Strafkammer wird bei der erneuten Verhandlung den Sachverhalt noch eingehender aufklären müssen, indem es insbesondere den Abteilungsleiter des Kreislandwirtschaftsamts noch als Sachverständigen wird hören müssen. Ferner wird sie prüfen müssen, ob der Angeklagte nicht vorsätzlich, zumindest bedingt vorsätzlich, gehandelt hat. § 3 Abs. 6 PreisstrafrechtsVO. Bei der Festsetzung des nach § 3 Abs. 6 PreisstrafrechtsVO abzuführenden Mehrerlöses aus einer vor der Währungsreform begangenen Straftat bleibt die Geldumwertung außer Betracht. OLG Gera, Urteil vom 8.1.1949 3 Ss 538/48. Was dagegen die Abwertung des Mehrerlöses im Verhältnis 1 :10 anbelangt, so kann der Revision hierin nicht gefolgt werden. Bezüglich des Mehrerlöses bestimmt § 3 Absatz 6 der PreisstrafrechtsVO: Hat der Beschuldigte durch die strafbare Handlung Preise erzielt, die höher sind als die zulässigen Preise, so ist in dem Urteil auszusprechen, daß er den Mehr- L i t e Bücher Beiträge zur Demokratisierung der Justiz. Hrsgg. von Max Fechner. Berlin: Dietz Verlag, 1948. 330 S. Preis 4,80 DM. Diese Sammlung von Aufsätzen über die verschiedensten Teile der Rechtsordnung ist herausgegeben im Aufträge des Zentralsekretariats der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Sie .wird Interesse Anden weit hinaus über die Kreise dieser Partei, ja der Parteien überhaupt kraft ihrer dialektischen Behandlung und Wirkung. Ich spreche von dialektischer Behandlung insofern, als fast keiner der 16 Beiträge es unterläßt, das Gegenwärtige (seit der Niederschrift teilweise schon wieder überholte) als Werdeprozeß darzustellen, also historisch und perspektivisch zugleich: von dialektischer Wirkung deswegen, weil die Gesamtdarstellung mehr als ein kleines Handbuch zum Nachschlagen für Theoretiker und Praktiker geworden ist, nämlich ein wirksamer Anruf an die Menschen beider Kategorien: den Lehrer an der Richterschule, den Professor an der Universität, den Dozenten an der Volkshochschule, den Strafvollzugsbeamten, den Staatsanwalt, den Verwaltungsangestellten, den Schöffen, nicht zuletzt an die Funktionäre der demokratischen Parteien, aktiv und konkret Stellung zu nehmen und Stellung zu beziehen gegenüber den Dutzenden grundlegender Fragen, die auf diesen 330 Seiten aufgeworfen werden. Freund und Feind der Rechtsgestaltung in der sowjetischen Besatzungszone werden nach dem Lesen dieses Compendiums jedenfalls darin übereinstimmen, daß in diesem Teil Deutschlands nicht nur das gesellschaftliche Leben selbst, sondern auch seine rechtliche Organisation und seine theoretische Überdachung von Grund auf erneuert werden, daß hier, ganz unausgesprochen und ohne alles Pathos, ein sachlicher Optimismus den Grundton abgibt, wie ihn nur Menschen haben, die in einer großen vorbildlosen Aufgabe stehen, und eine selbstverständliche geistige Richtungnahme auf das ganze Deutschland herrscht, die sich durch den fragmentarischen Wirkungsbereich des Augenblicks nicht beirren läßt. Der Themenkreis umfaßt Probleme der allgemeinen Staatslehre, das gesamte bürgerliche und Strafrecht, dazu die Materie der Justizorganisation und aller Verfahrensarten (von der freiwilligen bis zur Verwaltungsgerichtsbarkeit), die Aufgaben und Funktionen der Volksrichter und der Staatsanwaltschaft, Strafzumessung und Strafvollzug, das Jugendrecht und schließlich die Vereinheitlichung des Rechts in Deutschland. Es liegt in der Natur eines so weit gespannten Unternehmens, daß die einzelnen Beiträge ungleich sind. Abgesehen von dem in seiner knappen, straffen Diktion ausgezeichneten Aufsatz „Volk und Justiz“, mit dem Fechner den Band einleitet, scheinen mir besondere Höhepunkte die drei Aufsätze, die der Darstellung der neuen Rechtsprinzipien als Ausdruck der antifaschistisch-demokratischen Ordnung gewidmet sind, von Melsheimer, Nathan und Weiß, sowie die menschlich, sachlich und sprachlich gleich wertvolle Studie von G e n t z über die Reform des Strafvollzuges. Für den Theoretiker besonders reizvoll ist neben den eigenwilligen Arbeiten von Polak zur marxistischen Staatslehre und zur Rechtsstaat-Theorie der kluge Aufsatz von Schultes über „Rechtsschutz und Rechtssicherheit in der realen Demokratie“. erlös an das Land abzuführen hat. Der Anspruch des Reichs beruht also auf einer Mußvorschrift und entsteht demnach bereits mit der strafbaren Handlung. Das Urteil hat insofern nur deklatorischen Charakter, der Abführungsanspruch hat keinen Strafcharakter, Schuldverhältnisse sind im allgemeinen nach der Währungsreform zum vollen Betrage umzuwerten. Die Forderung des Landes auf den Mehrerlös fällt nicht unter diejenigen Forderungen, die zu einem Ausnahmesatz auf- bzw. umgewertet werden. Sie ist also voll nach dem Nennbetrag in D-Mark zu bezahlen. Eine Härte für den Angeklagten ist darin auch nicht zu erblicken, denn zur Zeit der Tat, als der Mehrerlös erzielt wurde, hat der Angeklagte diesen Betrag als Gewinn einstecken können und konnte ihn damals vollwertig verwerten. Wollte man ihm das Risiko des Währungsverlustes abnehmen, so käme dies darauf hinaus, daß auch in anderen Fällen jeder Täter sich darauf berufen könnte, daß er nicht mehr im Besitz des Mehrerlöses sei. Die Festsetzung der Höhe des Mehrerlöses erfolgt in allen Fällen nach den Umständen zur Zeit der Tat, ohne Rücksicht darauf, ob der Täter zur Zeit des Urteils noch im Genuß des Vorteils ist oder nicht. Dabei ist auch noch zu berücksichtigen, daß die Einziehung des Mehrerlöses sich nicht bloß auf den erzielten Gewinn, sondern ohne Rücksicht auf diesen sich auf den Unterschied zwischen dem zulässigen und dem getätigten Preise erstreckt. a t u r Für den Praktiker (den erfahrenen wie den informationshungrigen) sind die Beiträge Hilde Neumanns über die Funktion der Parteien und Massenorganisationen bei der Demokratisierung der Justiz, Hilde Benjamins zur Stellung der Volksrichter, der Generalstaatsanwälte Helm und Ostmann über die Probleme ihres Arbeitsbereichs, Hoeni-g e r s über die Strafzumessung und ähnliche Fragen sowie S c h i e s über die Grundlagen des Jugendrechts von besonderer Bedeutung. Dem Fernerstehenden, also leider auch allen westdeutschen Juristen, bieten sie einen Einblick in dieRechts-entwicklung der sowjetischen Besatzungszone, wie man ihn so real und umspannend in so gedrängter Form nirgendwo sonst Anden kann, dem Spezialisten aber öffnen sie den Horizont, zeigen ihm das gesellschaftliche Panorama, den Hintergrund und das Wirkungsfeld seiner Tätigkeit. Ein Aufsatz von Götz Berger ist der Rechtszerreißung, die vom Westen Deutschlands ausgeht, gewidmet. Ein Schlußwort von Schäfermeyer hat das Ziel, die Grundsätze der SED zur Rechtserneuerung zu kommentieren. Für den progressiven bürgerlichen Juristen sollte das Erscheinen des Bandes eine Mahnung zu stärkerer selbstkritischer Aktivität im Dienste der demokratischen Rechtserneuerung und der nationalen Rechtsvereinheitlichung sein, zeigt sich ihm hier doch, in welchem Maße die Vorhut der Arbeiterbewegung konkret daran gegangen ist, die vom deutschen Bürgertum verratene und liegengelassene Aufgabe der bürgerlichen Revolution zu übernehmen und weiterzuführen. Der sozialistische Jurist aber wird gegenüber dem Gesamtphänomen dieser Leistung, bei manchen (gerade auch marxistischen) Einwänden im Einzelnen, voll Stolz feststellen, wie sehr die Sache der deutschen Nation heute die der Partei der Internationalisten geworden ist. Wenn Fechner seine Untersuchung mit Recht damit einleitet, daß Engels „die juristische Weltanschauung die klassische Weltanschauung der Bourgeoisie" genannt hat, so läßt die in diesem Band dokumentierte Arbeit die Hoffnung aufkeimen, daß die demokratische Rechtsemeue-rung im Deutschland unserer Tage die spezißsche Aufgabe des deutschen Proletariats (und seiner Verbündeten) sein wird. Prof. Dr. Steiniger, Berlin Dr. Heinz Such, Wirtschaftsplanung und Sachmängelhaftung ■ (Leipziger Schriften zur Gesellschaftswissenschaft, 2. Heft). Leipzig: Bibliogr. Institut, 1949. 115 S. Brosch. 3,80 DM. In einem Beitrage zu dem vor einigen Wochen erschienenen, von Max Fechner herausgegebenen Sammelwerk „Demokratisierung der Justiz" hat Rez. darauf hingewieseni), daß die als zwangsläußge Folge der sozialen Neuordnung in der Ostzone einsetzende Rechtsentwicklung das Gebiet des Schuldrechts bisher am stärksten im Recht der Wirtschaftsplanung berührt habe, und den Wunsch ausgesprochen, die Wissenschaft möge sich der durch sie aufgeworfenen Probleme, insbesondere der Erforschung der neuartigen, aus Ver.waltungsakt und Vertrag zusammengesetzten Rechtsügur des „Lieferver-hältnisses“ annehmen. Dieser Wunsch ist schneller, als vermutet, mit dem fast gleichzeitig in der Reihe der „Leipziger 46 i) aaO. S. 100.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 46 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 46) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 46 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 46)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie fürdie Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität - Analyse von Forschungs und Diplomarbeiten - Belegarbeit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit . Die auf den Sicherheitserfordemissen der sozialistischen Gesellschaft beruhende Sicherheitspolitik der Partei und die ideologischen Grundlagen der Weltanschauung der Arbeiterklasse, vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig aufzudecken und wirksam zu bekämpfen und damit einen größtmöglichen Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der zur Erfüllung der Verpflichtungen der in der sozialistischen Staatengemeinschaft und in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus erfordert generell ein hohes Niveau der Lösung der politisch-operativen Aufgaben durch die Linie davon auszuqehen, daß die Sammlung von Informationen im tvollzuq zur Auslieferung an imperialistische Geheimdienste und andere Feindeinrichtunqen, vor allem der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung ausprägen zu helfen, Einen wichtigen und sehr konkreten Beitrag zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zum Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen.

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