Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1949, Seite 315

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 315 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 315); Republik. Die beiden großen Referate der Tagung, davon eines von dem Leiter der Reehtsabteilung der sowjetischen Kontrollkommission in Deutschland, Oberstleutnant Titow, das andere von dem Minister der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik, Max Fechner, waren die Grundlage für einen regen Gedankenaustausch zwischen den Teilnehmern der Tagung. Voraussetzung für die Entwicklung einer Freundschaft ist gegenseitiges Kennenlernen Und gegenseitiges Verstehen. Beides zu fördern hat sich die Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft zur Aufgabe gemacht. Da auch die Justiz zu den Erscheinungsformen der menschlichen Gesellschaft gehört deren Kenntnis nicht nur das Verständnis für das Leben des befreundeten Volkes fördert, sondern auch für die Gestaltung des Lebens des eigenen Volkes befruchtende Anregungen gibt, war es zu begrüßen, daß diese der Justiz gewidmete Tagung zustande kam. Diese Tagung war aber auch deshalb von besonderer Bedeutung, weil es darum ging, Einblick in das sowjetische Recht zu gewinnen, also in das Recht einer Gesellschaftsordnung, die gegenüber der anti-faschistisch-demokratischen Ordnung in der Deutschen Demokratischen Republik eine weit fortgeschrittenere Etappe in der Entwicklung der Gesellschaft erreicht hat, weshalb rechtsvergleichende Untersuchungen bei diesem Recht zugleich der eigenen Rechtsentwicklung dienstbar gemacht werden können. Aus den Erklärungen der westdeutschen Teilnehmer wurde weiterhin ersichtlich, daß die Freundschaft zwischen dem sowjetischen und dem deutschen Volk nicht beschränkt ist auf den Osten Deutschlands, daß es vielmehr den fortschrittlichen Menschen im Westen Deutschlands mehr und mehr zum Bewußtsein kommt, daß der Kampf für Frieden, Demokratie und Einheit Deutschlands untrennbar verbunden ist mit der Freundschaft zur Sowjetunion. Dem Umstand, daß es sich um die erste Begegnung sowjetischer und deutscher Juristen handelte, wurde dadurch Rechnung getragen, daß in den beiden Hauptreferaten grundsätzliche Probleme erörtert wurden. Oberstleutnant Titow behandelte in seinem Referat die für das sowjetische Recht grundlegende Bestimmungen der Stalinschen Verfassung sowie die Gestaltung der sowjetischen Rechtspflege und der sowjetischen Rechtspflegeorgane. Er wies darauf hin, daß das Gesetz in der Sowjetunion die Aufgabe hat, die sozialistische Gesellschaftsordnung zu sichern, die ihre Grundlage in dem sozialistischen Eigentum hat. Von besonderem Interesse waren die Ausführungen des Redners zu dem das Gericht und die Staatsanwaltschaft behandelnden Kapitel der Verfassung, die einen lehrreichen Einblick in den Aufbau und in die Aufgaben dieser Justizorgane gaben und den Wunsch wachriefen, sich näher mit diesem Gebiet zu beschäftigen. Das galt insbesondere von den Darlegungen des Gerichtsaufbaues, des Rechtsmittelwesens und von der Behandlung der Stellung der Staatanwaltschaft im Recht der Sowjetunion. Weiterhin zeigte das Referat erneut, wie notwendig es ist, daß den deutschen Juristen Gesetzestexte und wissenschaftliche Literatur über das Recht der Sowjetunion in Übersetzungen zur Verfügung gestellt werden, damit sie sich eingehend mit dem Studium dieses neuen Rechts befassen können. Hier ist ein wichtiger Ansatzpunkt für die Vertiefung der deutsch-sowjetischen Freundschaft. Der Minister der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik machte grundlegende Ausführungen über die weiteren Entwicklungstendenzen der Justiz. Im Hinblick auf die Errichtung der Deutschen Demokratischen Republik erklärte er am Beginn seines Referates: „Durch die Provisorische Regierung haben alle ehrlichen Deutschen, die bestrebt sind, sich im Kampf um die allen gemeinsamen Ziele zu vereinen, eine einheitliche Führung erhalten, und durch die Schaffung der Deutschen Demokratischen Republik eine feste Basis für den Kampf gegen die Spaltungs-und Unterdrückungspolitik der westlichen Besatzungsmächte errichtet worden. Diese Basis gilt es zu festigen und auszubauen. Denn wir müssen erkennen, daß für die gesamtdeutsche Entwicklung die Festigung der demokratischen Ordnung in der Republik von großer, wenn nicht von entscheidender Bedeutung ist. Deshalb liegt der Hauptinhalt der demokratischen Aufgaben, an deren Lösung die Justiz mitzuarbeiten hat, darin, die bisherigen fortschrittlichen Errungenschaften zu festigen, auszubauen und zu stabilisieren.“ Als eine besonders wesentliche Hauptaufgabe be-zeichnete der Minister es, die Gesetze sowohl auf dem Gebiete des Zivilrechts wie auf dem Gebiete des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts mit dem Stande der gesellschaftlichen Entwicklung in Einklang zu bringen. In diesem Zusammenhang waren im Hinblick auf die Ausführungen von Oberstleutnant Titow über die Staatsanwaltschaft der Sowjetunion von be-, sonderem Interesse die Erörterungen darüber, welche Stellung der Staatsanwalt in der Deutschen Demokratischen Republik haben werde. Der Minister behandelte weiterhin die Ereignisse in Dessau, die aufgezeigt haben, in welcher Form der Kampf der unserer neuen Ordnung feindlichen Kräfte jetzt geführt wird. Er wies auf die Notwendigkeit hin, unter Umständen besondere strafrechtliche Bestimmungen zum Schutze des Volkseigentums zu schaffen. Fernerhin behandelte er die mit Art. 6 der Verfassung in Zusammenhang stehenden Probleme, die sich daraus ergeben, daß nach dieser Verfassungsbestimmung Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen- und Völkerhaß, militärische Propaganda und Kriegshetze Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuchs und daher schwer zu bestrafen sind. Schließlich ging der Minister auf die Bedeutung des Obersten Gerichtshofs und des Obersten Staatsanwalts der Republik ein, von denen er sagte: „Der Oberste Gerichtshof und die mit erweiterter Funktion ausgestattete Oberste Staatsanwaltschaft werden zu einem machtvollen Instrument unserer Demokratie. Ihre Schaffung bedeutet eine weitere Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit und verbürgt eine einheitliche und fortschrittliche Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik. Nachdem der Minister noch auf die verschiedene Entwicklung im Osten und Westen Deutschlands eingegangen war, stattete er der früheren sowjetischen Militärverwaltung den Dank der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik für die stets gewährte Hilfe und Unterstützung ab und wies auf die Notwendigkeit hin, den Kampf der Justiz um die Sicherung der demokratischen Gesetzlichkeit einzubauen in den großen Kampf der Nationalen Front. Im Hinblick auf diese große politische Aufgabe schloß er mit den Worten: „Auf diesem Wege wird die Justiz helfen, den Frieden der Welt zu sichern, die Freundschaft mit allen friedliebenden Menschen der Welt zu pflegen unter Führung des großen Friedensfreundes Generalissimus Stalin“. Mit welch großem Interesse die beiden Referate aufgenommen wurden, bewies die Tatsache, daß es nicht möglich war. die Rednerliste zu erschöpfen, obwohl die Tagung bis in die Abendstunden andauerte. Mit großem Interesse wurde in der Diskussion der Hinweis eines Vertreters der westdeutschen Juristen auf den Rechtsverfall in Westdeutschland aufgenommen; dieser Redner Ipgte in überzeugender Weise dar, von welch großer Bedeutung die demokratische Entwicklung des Rechts in der Deutschen Demokratischen Republik auch für Westdeutschland ist. Das Ergebnis der Konferenz wurde in einer Resolution zusammengefaßt, die unter anderem besagt, daß das Studium des Wpsens und der Struktur der sowjetischen Justiz wertvolle Hilfe beim Aufbau einer demokratischen Justiz in Deutschland bietet und der Vertiefung der deutsch-sowjetischen Freundschaft dient. Außerdem beschloß die Konferenz die Entsendung eines Grußtelegramms an die sowjetische Gesellschaft zur Förderung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Völkern. p)r Werner Artzt Oberlandesgerichtspräsident Dr.jur. Arno Barth"f Am 9. November 1949 starb im 56. Lebensjahr der Präsident des thüringischen Oberlandesgerichts Dr. Arno Barth in seinem Arbeitsraum an Herzschlag. Dr. Barth, der von 1923 bis 1927 in Gera Amtsgerichtsrat und von 1927 bis 1933 Bürgermeister in Gera gewesen war, trat schon im Jahre 1922 in die Sozialdemokratische Partei ein und nahm als deren Vertreter 315;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 315 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 315) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 315 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 315)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung durchzuführen; die ständige Erschließung und Nutzung der Möglichkeiten der Staatsund wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräfte zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung von Ausgangsmaterialien und die Voraussetzungen für das Anlegen Operativer Vorgänge. Durch die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung auf der Grundlage der objektiven Beweisläge, das bisherige operativ-taktische Vorgehen einschließlich der Wirksamkeit der eingesetzten Kräfte und Mittel sowie der angewandten Methoden. Der ist eine wichtige Grundlage für die Bestimmung des Umfangs der Beweisführung in jedem einzelnen Operativ-Vor gang. Entsprechend den Tatbestandsanforderungen ist die Beweisführung im Operativ Vorgang sowie im Ermittlungsver fahren so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Rückführung, der beruflichen Perspektive und des Wohnraumes des Sück-zuftthrenden klar und verbindlich zu klären sind lach Bestätigung dieser Konzeption durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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