Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1949, Seite 307

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 307 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 307); innerhalb unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung bereits die Keime für die später einmal sich gestaltende sozialistische Ordnung. An den Beobachtungen Suchs ist zutreffend, daß sich insoweit auch der juristische Überbau schon den neuen Produktionsverhältnissen anpaßt. Es ist nun aber notwendig, zu untersuchen und im einzelnen darzutun, wie weit die aus dem Volkseigentum in unsere Ordnung sich ergebende Rechtsgestaltung sich trotzdem von der im Sozialismus unterscheidet und unterscheiden muß, da sie ja einmal nur einen Sektor unserer Wirtschaft betrifft und da andererseits die wesentliche politische Voraussetzung Übernahme der gesamten politischen Macht durch die Arbeiterklasse nicht gegeben ist. (Nicht umsonst wird ja auch ökonomisch zwischen der „Planwirtschaft“ des Sozialismus und unserer „Wirtschaftsplanung“ unterschieden.) Diese Analyse wird auch für unsere Phase der Entwicklung ergeben, daß das Recht nie höher sein kann als die ökonomische Gestaltung der Gesellschaft, d. h. der gesamten Gesellschaft und nicht nur eines Sektors, und daß es unrichtig ist, Plan gleich Plan zu setzen. Ausgangspunkt der Betrachtung darf eben nicht der Plan als soleher, sondern müssen die ihm zugrunde liegenden ökonomischen Verhältnisse sein. Eine solche Untersuchung der Erscheinungen unseres gegenwärtigen Rechts und der Unterschiede zur Rechtsentwicklung in der sozialistischen Gesellschaftsordnung dürfte die Aufgabe sein, die in Fortführung und zur Lösung dieser Diskussion zu stellen ist. Hervorgehoben sei in diesem Zusammenhänge noch, was Such sehr zutreffend über die künftigen Aufgaben des Juristen sagt: sie werden in ganz anderem Maße als bisher Gesetze und Anordnungen unmittelbar wirtschaftlichen Inhalts zu erlassen haben. Sie müssen dazu die Grundgesetze der Wirtschaft und des Wirtschaftens beherrschen. In diesem Zusammenhänge bekommt auch die neue Ordnung des juristischen Studiums, die von der Deutschen Justizverwaltung getroffen ist, ihre besondere Bedeutung. Hilde Benjamin II. Such hat mit seinen Arbeiten den erstmaligen Versuch unternommen, einige Probleme wissenschaftlich zu beleuchten, welche bisher von der deutschen Rechtswissenschaft nur wenig erforscht waren. Neben einer Anzahl beachtenswerter Erkenntnisse und Feststellungen enthält sein Artikel „Recht und Rechtswissenschaft im Zweijahresplan“ mehrere Schlußfolgerungen, die der Diskussion bedürfen. Der vorliegende Di'skussions-beitrag will versuchen, bei der wissenschaftlichen Klärung einer grundlegenden Frage mitzuwirken. Es handelt sich um das Verhältnis von Produktionsverhältnissen und Rechtsverhältnissen, von ökonomischer Basis und ideologischem Überbau. Ausgehend von der Produktionsweise stellt Such in seiner Arbeit zunächst richtig fest, daß mit der Planung des gesellschaftlichen Arbeitsprozesses eine neue Qualität des Rechts entsteht. Von dieser sagt er: „Das Rechtsverhältnis ist vor dem Produktionsverhältnis da. Es steht im Gesetzblatt, bevor es real ist.“ Einige Zeilen weiter heißt es: „Die Rechtsbildung hinkt nicht mehr hinter dem Leben her, sondern eilt ihm voraus.“ Diese Auffassung ist weniger gut begründet. In seiner Kritik des Gothaer Programms stellt Marx mit Betonung fest, daß das Recht „nie höher sein kann als die ökonomische Gestaltung und dadurch bedingte Kulturentwicklung der Gesellschaft.“ Daraus folgt unmißverständlich, daß die jeweils gültigen Rechtsverhältnisse nicht vor den ihnen zugrunde liegenden ökonomischen und gesellschaftlichen Verhältnissen vorhanden sein können. Was die bürgerliche Rechtswissenschaft unter „Leben“ versteht, das ist in Wirklichkeit die bestehende Art und Weise der Produktion und die dadurch bedingte Formation der Gesellschaft. Sagt man, daß in der geplanten Wirtschaft die Rechtsbildung dem Leben, also der Produktionsweise, vorauseilt, so bedeutet das eine Verkennung der Lehren des historischen Materialismus; denn das würde bedeuten, daß das Recht, welches seinem Wesen nach zum ideologischen Überbau der Gesellschaft gehört, nunmehr höher ist als seine materielle Basis. Das von Marx enthüllte Bewegungsgesetz der Gesellschaft wird aber in der geplanten Wirtschaft nicht aufgehoben oder verändert. „Naturgesetze“, so heißt es bei Marx, „können überhaupt nicht aufgehoben werden. Was sich in historisch verschiedenen Zuständen ändern kann, ist nur die Form, worin jene Gesetze sich durchsetzen.“ (Brief Marx an Kugelmann 11. Juli 18686). in der Gesellschaft, in der die Produktionsmittel gesellschaftliches Eigentum sind, handeln die Menschen bewußt in Einklang mit den Naturgesetzen und machen sie sich zunutze. Überall dort, wo gesellschaftliches Eigentum an Produktionsmitteln besteht, ist die Planung ökonomisches Gesetz. Sie wird zu einer Lebensnotwendigkeit für die Gesellschaft. Das Recht der Wirtschaftsplanung entspricht diesem Bedürfnis des materiellen Lebens. Der Wirtschaftsplan, seine Normen und Ziffern sind technisch begründet, d. h. sie werden durch die vorhandenen Bedingungen und Möglichkeiten in der Produktion, zu denen auch die Arbeitskräfte gehören, bestimmt. Erst dann erscheinen sie als Anweisung im Gesetzblatt. Das so entstandene Rechtsverhältnis widerspiegelt also die realen Verhältnisse in der Produktion und in der Gesellschaft, die die Planung erfordern. „Die Menschheit stellt sich immer nur Aufgaben, die sie lösen kann, denn genauer betrachtet wird sich stets finden, daß die Aufgabe selbst nur entspringt, wo die materiellen Bedingungen ihrer Lösung schon vorhanden oder wenigstens im Prozeß ihres Werdens begriffen sind“7). Aus diesen Worten von Marx läßt sich unschwer folgern, daß das Rechtsverhältnis, weiches durch die Verordnung über den Volkswirtschaftsplan entstanden ist, keinem zukünftigen Produktionsverhältnis entspricht, sondern Ausdruck bereits bestehender Verhältnisse ist, welche, wie schon festgestellt, eine bestimmte, technisch begründete Planung und deren rechtliche Verankerung bedingen. Für die Planung ist durchaus nicht nur das maßgeblich, was im Gesetzblatt steht. Die Übererfüllung einer Produktionsauflage beispielsweise oder das Erfinden einer neuen Arbeitsmethode, deren allgemeine Anwendung eine Normerhöhung gestattet, kann nicht einfach durch Gesetze oder Verordnungen erfolgen. Derartige Umwandlungen erwachsen aus dem praktischen Leben. Erst nachdem sie an Ort und Stelle auf ihre Tauglichkeit und Durchführbarkeit geprüft worden sind, erscheinen ihre „Ausführungsbestimmungen“ im Gesetzblatt. Über den Produktionsplan sagt Stalin: „Es wäre töricht, zu glauben, der Produktionsplan besteht in einer Aufzählung von Ziffern und Aufgaben. Der Produktionsplan ist in Wirklichkeit die lebendige und praktische Tätigkeit von Millionen Menschen. Die Realität unseres Produktionsplanes, das sind die Millionen Werktätigen, die ein neues Leben schaffen. Die Realität unseres Programms, das sind lebendige Menschen, das sind wir alle miteinander, das ist unser Arbeitswille, unsere Bereitschaft, auf neue Art zu arbeiten, unsere Entschlossenheit, den Plan zu erfüllen“). Das Entstehen neuer Produktionsverhältnisse ist aber nicht nur von der Erfüllung eines Wirtschaftsplanes abhängig. Die allseitige Entfaltung der Produktivkräfte, deren Entwicklungsstufe die Grundlage der Produktionsverhältnisse und der ihnen entsprechenden Rechtsverhältnisse bildet, kann nicht nur auf Grund von Produktionssteigerungen erfolgen. Allseitige Entfaltung der Produktivkräfte bedeutet mehr als das. Sie bedeutet gleichzeitig eine grundlegende Umwandlung und Entwicklung der Menschen selbst. „Nachdem die Arbeit nicht mehr Mittel zum Leben, sondern selbst das erste Lebensbedürfnis geworden, nachdem mit der allseitigen Entwicklung der Individuen auch die Produktionskräfte gewachsen sind und alle Springquellen des genossenschaftlichen Reichtums voller fließen erst dann kann der enge bürgerliche Rechtshorizont ganz überschritten werden und die Gesellschaft auf ihre Fahnen schreiben: Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen!“) * * 8 9 6) Karl Marx: Briefe an Kugelmann, Berlin, Verlag J. H. W. Dietz Nachf., S. 51. V Karl Marx: „Zur Kritik der politischen Ökonomie“, Berlin 1947. Verlag J. H. W. Dietz Nachf., S. 14. 8) J. Stalin: „Fragen des Leninismus“, Moskau 1947. Verlag für fremdsprachige Literatur. 9) Karl Marx: „Kritik des Gothaer Programms“, Berlin 1949. Verlag Neuer Weg, S. 21. ä07;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 307 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 307) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 307 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 307)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der Kontrolle. Die Kontrolltätigkeit ist insgesamt konsequenter auf die von den Diensteinheiten zu lösenden Schwerpunktaufgaben zu konzentrieren. Dabei geht es vor allem darum; Die Wirksamkeit und die Ergebnisse der Kontrollen der aufsichtsführenden Staatsanwälte haben zu der Entscheidung geführt, die Verpflegungsnorm für Verhaftete und Strafgefangene nicht mehr an die Grundsätze der Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur wirkungsvollen Vorbeugung, Abwehr und schnellen Aufklärung Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Befehl Mr, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin Ministerium des Innern Befehl über Vorbereitung und Durchführung von gewaltsamen Grenzdurchbrüchen sowie im illegalen Verlassen der durch Seeleute und Fischer beim Aufenthalt in kapitalistischen Häfen; Organisierung von Einbrüchen und Überfällen mit dem Ziel, in den Besitz von unerlaubten Gegenständen bei den Vernehmungen, der medizinischen oder erkennungsdienstlichen Behandlung gelangten, die sie zu ouizidversuchen, Provokationen oder Ausbruchsversuchen benutzen wollten.

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