Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1949, Seite 301

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 301 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 301); Obersten Sowjets proklamiert (Art. 30, 57, 89), denen jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit die ausschließliche gesetzgebende Gewalt zugesprochen wird (Art. 32, 59, 91). Der Oberste Sowjet der UdSSR besteht aus den beiden gleichberechtigten Kammern, dem Unionssowjet und dem Nationalitätensowjet (Art. 33, 37), die von den Bürgern der UdSSR aul 4 Jahre gewählt werden, und zwar der Unionssowjet nach Wahlbezirken, der Nationalitätensowjet nach Unions- und autonomen Republiken, autonomen Gebieten und nationalen Bezirken (Art. 34, 35). Zwischen den Tagungen des Obersten Sowjets der UdSSR, die in der Regel zweimal im Jahr stattfinden, übt das in gemeinsamer Sitzung der beiden Kammern gewählte und dem Obersten Sowjet für seine ganze Tätigkeit rechenschaftspflichtige Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR in dem in Artikel 49 der Verfassung näher umschriebenen Umfang die Staatsgewalt aus. Die „Organe der Staatsverwaltung“ der UdSSR und der Unionsrepubliken sind in den Kapiteln V und VI der Verfassung bestimmt. Für die UdSSR ist der „Ministerrat der UdSSR“, für die Unionsrepublik der „Ministerrat der Unionsrepublik“ jeder im Rahmen seiner Zuständigkeit „das höchste vollziehende und verfügende Organ der Staatsgewalt“ (Art. 64, 79), das Verordnungen und Verfügungen auf Grund und in Ausführung der geltenden Gesetze erläßt und die Durchführung der Gesetze überwacht (Art. 66, 81) und das seinem Obersten Sowjet, von dem es bestellt wird (Art. 70, 83), sowie in der Zeit zwischen den Tagungen des Obersten Sowjets dessen Präsidium verantwortlich und rechenschaftspflichtig ist (Art. 65, 80). Das Kapitel IX der Verfassung trägt die Überschrift „Gericht und Staatsanwaltschaft“. Hier wird der Gerichtsaufbau vom Obersten Gerichtshof der UdSSR bis zu den Volksgerichten bestimmt, der Grundsatz der Beteiligung von Volksbeisitzern festgelegt und die Aufsicht des Obersten Gerichtshofs über die .gerichtliche Tätigkeit aller Gerichtsorgane der UdSSR und der Unionsrepubliken statuiert (Art. 102, 103, 104). Der Oberste Gerichtshof der UdSSR und die entsprechenden Gerichtshöfe der Unionsrepubliken und der autonomen Republiken werden von den Obersten Sowjets dieser Gebietskörpierschaften, die Regions- und Gebietsgerichte, die Gerichte der autonomen Gebiete und die Bezirksgerichte von den jeweils für sie zuständigen Sowjets auf die Dauer von 5 Jahren gewählt (Art. 105 bis 108), die Volksgerichte dagegen unmittelbar von den Bürgern ihres Rayons auf die Dauer von 3 Jahren (Art. 109). Die Grundsätze über die Öffentlichkeit des Verfahrens, über Verteidigung, über die Gerichtssprache und über Aktieneinsicht finden sich in den Artikeln 110 und 111. Im Artikel 112 der Verfassung ist der Grundsatz verankert, daß die Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. An der Spitze der Staatsanwaltschaft steht der Generalstaatsanwalt der UdSSR, dem nach Art. 113 der Verfassung „die oberste Aufsicht über die genaue Durchführung der Gesetze durch alle Ministerien und die ihnen unterstellten Institutionen ebenso wie durch die einzelnen Amtspersonen sowie durch die Bürger der UdSSR obliegt“. Hier zeigt sich eine neue, eine höhere und umfassendere Konzeption vom Wesen und von den Aufgaben der Staatsanwaltschaft: der Staatsanwalt nicht mehr als bloße Anklagebehörde gegenüber dem Gesetzübertreter im Einzelfall, sondern als Hüter und Wahrer der sozialistischen Gesetzlichkeit schlechthin. Der Generalstaatsanwalt der UdSSR wird vom Obersten Sowjet der UdSSR aul die Dauer von 7 Jahren ernannt; er ernennt seinerseits die Staatsanwälte der Republiken, der Regionen, der Gebiete, der autonomen Republiken und der autonomen Gebiete auf die Dauer von 5 Jahren und bestätigt die von den Staatsanwälten der Unionsrepubliken auf die Dauer von 5 Jahren zu ernennenden Staatsanwälte der Bezirke, Rayons und Städte (Art. 114, 115, 116). Alle Organe der Staatsanwaltschaft sind „unabhängig von jeglichen örtlichen Organen und nur dem Generalstaatsanwalt der UdSSR unterstellt“ (Art. 117). Besondere Beachtung findet gewöhnlich beim bürgerlichen Betrachter das Kapitel X der Verfassung, das „die Grundrechte und Grundpflichten der Bürger“ behandelt; er findet hier einen ihm „ durchaus vertraut erscheinenden Katalog von Grundrechten, kaum anders, als er ihn von seiner eigenen Verfassung her kennt. Und doch zeigt sich bei näherer Betrachtung gerade hier der gewaltige Unterschied zwischen dem bürgerlichen Demokratismus, der sich in seinen Verfassungen auf die formale Festlegung der „Rechte der Staatsbürger“ beschränkt, ohne danach zu fragen, wie denn diese Rechte je verwirklicht werden sollen, und der sozialistischen Demokratie, die diese Rechte dem Werktätigen nicht als Programm oder als Wunschtraum vorgaukelt, sondern sie in der Verfassung selbst durch Tatsachen untermauert und garantiert. In der formalen Demokratie der kapitalistischen Staaten gehen auch die Verfassungen von der Tatsache des Bestehens feindlicher Klassen und von der Tatsache des Bestehens schärfster Interessengegensätze zwischen den Völkern, den Rassen und Geschlechtern als von etwas Selbstverständlichem, von etwas „Gottgewolltem“ aus, und auch den Menschen in solchen Staaten wird in der Regel der wirkliche, der reaktionäre Inhalt der in der Verfassung verankerten Staatsgewalt kaum bewußt. Erst die harten Tatsachen des Lebens stoßen ihn immer wieder darauf hin, daß z. B. von der verfassungsmäßig proklamierten „Gleichheit“ und „Gleichberechtigung“ der Menschen in Wahrheit gar nicht die Rede sein kann. Beim Toben des Kampfes der Klassen, der Rassen, der Nationen und der Geschlechter kann eben keine „Gleichheit“ sein, es sei denn eine bloß geschriebene, eine lügnerische „Gleichheit“. In der Verfassung der UdSSR dagegen ist die Gleichberechtigung aller Völker und Rassen eine selbstverständliche Realität, die aus dem tiefsten Wesen des Internationalismus fließt, Unterschiede in der staatlichen, gesellschaftlichen oder kulturellen Entwicklung rechtfertigen vom Standpunkt dieses Internationalismus aus keine Rechtsungleichheit (Art. 123). Im Staat der Arbeiter und Bauern ist die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau (Art. 122) ebenso selbstverständlich, wie die Gleichheit aller Bürger ohne Rücksicht auf Besitz, Bildung oder Dienststellung; diese echte Gleichberechtigung aller Menschen fließt aus dem im Staat selbst verwirklichten Sozialismus. Hier haben alle Bürger gleiche Rechte und gleiche Pflichten, und jedes Recht ist garantiert: Das Recht auf Arbeit (Art. 118), auf Erholung (Art. 119), auf Versorgung im Alter sowie bei Krankheit und Invalidität (Art. 120), auf Bildung (Art. 121); garantiert sind die Gewissensfreiheit (Art. 124: Trennung der Kirche vom Staat und der Schule von der Kirche), die Rede-, Presse- und Versammlungsfreiheit (Art. 125) und die Freiheit sich zu gesellschaftlichen Organisationen (Gewerkschaften, Genossenschaften, Jugend-, Sport- und Weltorganisationen, Kulturvereinigungen sowie technischen und wissenschaftlichen Gesellschaften) zusammenzuschließen {Art. 126); gewährleistet sind die Unverletzlichkeit der Person und der Wohnung (Art. 127, 128) sowie das Asylrecht für politisch verfolgte ausländische Bürger (Art. 129). Man muß diese „Grundrechte“ und ihre Garantien einmal lesen, all die Hinweise auf die sozialistische Organisation der Volkswirtschaft, auf die Arbeitszeit und die organisierten Erholungsmöglichkeiten, auf die Sozialversicherung und die unentgeltliche ärztliche Hilfe, auf das umfassende, unentgeltliche Schulsystem und die staatlichen Stipendien für Hochschüler, um zu erkennen, daß es sich hier nicht, wie in den westlichen Demokratien, um leere Versprechungen und hingeschriebene Phrasen über „Grundrechte“ handelt, mit denen man gutgläubige schaffende Menschen der Ausbeutung durch die den Staat beherrschenden Kräfte ausliefert, sondern um die stolze Realität wahrgemachter Grundrechte. Was nutzt, um ein Beispiel zu nennen, die auch in den Verfassungen des Westens niedergelegte Rede-, Presse-und Versammlungsfreiheit, wenn die schaffenden Menschen von ihr keinen Gebrauch machen können, wenn wie im Prozeß gegen die Führer der KP Amerikas das bloße Bekenntnis zum Kampf um die Rechte des Volkes ins Zuchthaus führt, wenn wie im Prozeß Redmann die Verteidigung der nationalen Belange des Volkes gegen seine Quislinge zur Mundtotmachung führt oder wenn dem schaffenden Volk und seiner Partei die Mittel für seinen Kampf, Maschinen und Papier für seine Presse, Räume und Plätze für seine Versammlungen vorenthalten werden? In der Ver- 301;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 301 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 301) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 301 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 301)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Tatausführung vor genommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Halle, Erfurt, Gera, Dresden und Frankfurt insbesondere auf Konsultationen mit leitenden Mitarbeitern der Fahndungsführungsgruppe und der Hauptabteilung Staatssicherheit . Die grundlegenden politisch-operativen der Abteilung zur vorbeugenden Verhinderung von Provokationen und anderer feindlich-negativer und renitenter Handlungen und Verhaltensweisen inhaftierter Personen ableiten und erarbeiten, die für die allseitige Gewährleistung der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem aufgeklärten Diebstahl von Munition und Sprengmitteln aus dem Munitionslager des Panzerregimentes Burg umfangreiche Maßnahmen Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit eingeleitet.

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