Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1949, Seite 298

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 298 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 298); Tastungen Stand hält. Hat dieser Staat doch im zweiten Weltkrieg eine größere Festigkeit als mancher geschlossene bürgerliche Nationalstaat erwiesen. Damit hat Stalin in der Lösung der nationalen Frage ein Beispiel geschaffen, das in der brüderlichen Zusammenarbeit der Völker verschiedener Rassen und Nationalitäten in der Menschheitsgeschichte erstmalig ist und das zugleich ein lebendiges Vorbild für die künftige Vereinigung der Völker nach der Überwindung des Imperialismus darstellt. Hierin liegen zugleich die hauptsächlichsten prinzipiellen Grundlagen der Stalinschen Außenpolitik. Hier liegt der wahre Grund für die Tatsache, daß diese auf Frieden, Selbstbestimmung und Gleichheit der Völker gerichtete Politik Stalins in immer wachsenderem Umfang die Unterstützung der Völker der Welt gefunden hat der Völker, an die sich Stalin ja vornehmlich wendet, nicht nur an deren Regierungen. Deshalb ehren und feiern Stalin heute Hunderte Millionen Menschen, besonders in den Völkern, denen er mit der Kraft seiner theoretischen Erkenntnis und dem Beispiel ihrer vorbildlichen Verwirklichung im Kampf um ihre nationale Befreiung geholfen hat und täglich hilft. Der Vorkämpfer der chinesischen Republik, Sun Yat Sen, schrieb, daß die Parolen der Sowjetunion blitzartig den Erdball durchlaufen und das Ohr aller Völker haben. Und der Vollender seines Werkes und Gestalter der chinesischen Volksrepublik, Mao Tse Tung, erklärt: „Die glanzvollen Strahlen der Oktoberrevolution beleuchten unseren Weg“. Auf dieser prinzipiellen Grundlage ruht die Stalinsche Außenpolitik, die für den Frieden ist und die seit dem ersten Friedensdekret des jungen sozialistischen Staates vom 8. November 1917 an alle Völker und Regierungen über den Kampf um die kollektive Sicherheit gegen die faschistischen Aggressoren im Genfer Völkerbund bis in unsere Tage den Frieden verteidigt. In der Nachkriegsperiode sind Stalins Friedensbemühungen darauf gerichtet, die Zusammenarbeit der Großmächte zu ermöglichen, wie es der von Wyschinskij vor kurzem im politischen Ausschuß der UN gemachte und von den Westmächten abgelehnte Vorschlag beweist, einen Vertrag zur Festigung des Friedens zvjischen den fünf Großmächten, der Sowjetunion, England, USA, Frankreich und China, abzuschließen. Sie sind ferner auf die Einschränkung der Rüstungen, auf das Verbot der Atomwaffe, auf die strikte Einhaltung der Potsdamer Beschlüsse in der Regelung der deutschen Frage, auf eine Friedensregelung mit Japan und auf die Erweiterung der Handels und Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Ländern gerichtet. Dieses Programm der Stalinschen Außenpolitik wird von den Völkern als ein wirksames Programm zur Festigung des Friedens und der internationalen Sicherheit gewertet. Es konnte bisher noch nicht realisiert werden, weil es den Zielen der westlichen Kriegstreiber widerspricht und deshalb von ihnen abgelehnt wird. Die Auswirkungen dieser von den Westmächten bisher abgelehnten Friedensbemühungen Stalins treffen besonders das deutsche Volk. Die Einstellung zur Regelung der deutschen Frage ist ein Prüfstein für den ehrlichen Friedenswillen der zwei großen Systeme, des Systems des Kapitalismus und des Systems des Sozialismus. Weil die Außenpolitik Stalins auf den prinzipiellen Grundlagen der sozialistischen Gesellschaftsordnung beruht, kann sie Deutschland gegenüber nicht darauf gerichtet sein, die Selbstbestimmung des deutschen Volkes zu unterdrücken, seine Rechte auf Souveränität zu mißachten und seine staatliche und nationale Einheit zu zerschlagen. Eine solche Außenpolitik widerspräche den Grundsätzen des Marxismus-Leninismus in der nationalen Frage wie auch den Interessen des Sowjetvolkes selbst. Eine solche Politik aber widerspricht nicht den Interessen des amerikanischen Monopolkapitals, das die große Wirtschaftskraft eines geeinten Deutschlands ausschalten will und die Wiederherstellung der Souveränität unserer Nation durch eine deutsche Gesamtregierung verhindern muß, um seine kolonialen Ausbeutungsabsichten gegenüber Deutschland durchzusetzen. Während die Regierung Englands und Amerikas schon während des Krieges in Yalta und Teheran die Aufspaltung Deutschlands in fünf voneinander unabhängige Staaten forderten, erklärte Stalin bereits am 23. Februar 191f2, daß „die Hitler kommen und gehen, aber das deutsche Volk, der deutsche Staat bleibt“. Während die führenden amerikanischen Monopolkreise den schändlichen Morgenthau-Plan aufstellten, nach dem Deutschlands Industrie zerschlagen und Deutschland auf das Niveau eines Agrarlandes gebracht und damit um 150 Jahre zurückgeworfen werden soll, erklärte Stalin im Verteidigungsbefehl vom 1. Mai 19Iß: „Wir haben nicht das Ziel, fremde Länder zu erobern und fremde Völker zu knechten“. Während führende englische und amerikanische Kapitalkreise am Ende des Krieges die Zerreißung Deutschlands und die Nutzbarmachung seines westlichen Teils für die kriegerischen Absichten gegen die Sowjetunion zur Grundlage der Nachkriegspolitik der westlichen Alliierten machten, erklärte Stalin am 9. Mai 195: „Die Sowjetunion feiert den Sieg, wenn sie sich auch nicht anschickt, Deutschland zu zerstückeln oder zu vernichten.“ Die einzelnen Etappen des Kampfes der Stalinschen Außenpolitik um die Erfüllung der Potsdamer Beschlüsse, um die Einheit Deutschlands und um den Abschluß eines Friedensvertrages sind bekannt. Ebenso bekannt sind die Etappen der Spaltungspolitik der Westmächte mit ihrer ständigen Verletzung der von ihnen eingegangenen internationalen Verträge: separate Währungsreform, Ruhr Statut, Be- satzungsstatut, Sicherheitsbehörde, Bonner Separatstaat, Westeuropaunion, Nordatlantikpakt und Remilitarisierung Deutschlands. Das deutsche Volk müßte mit Blindheit geschlagen sein, wenn es angesichts dieser Entwicklung in der Nachkriegsperiode nicht schon aus eigener Erfahrung erkennen würde, wo in der Welt die Kräfte sind, dis den Frieden ehrlich wollen und deren Politik seinen eigenen nationalen Interessen entspricht. Die Gründung der Deutschen Demokratischen Republik war nur möglich, weil die demokratischen Kräfte des deutschen Volkes seit 195 die feste und gleichbleibende Unterstützung der Sowjetunion, die Hilfe Stalins hatten. Ihre Anerkennung und die Rückgabe der Souveränitätsrechte an unser Volk durch die Sowjetregierung sind eine erneute Bestätigung dafür, daß die Sowjetunion die Prinzipien der Selbstbestimmung und der Souveränität der Völker achtet, die nach der Lehre des Marxismus-Leninismus, die unerschütterlichen Grundlagen der Außenpolitik der Sowjetunion sind. Die blutige Lehre des letzten Krieges und die Vorbereitungen eines dritten Weltkrieges durch den amerikanischen Imperialismus haben die Völker hellhörig und sehend gemacht. Mit jedem Tage erstarken die Volksmassen im Abwehrwillen gegen den Krieg und in ihrem Entschluß, für Demokratie und Sozialismus zu kämpfen. In diesem gigantischen Kampf um den Frieden ist die Massenbewegung von über 298;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 298 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 298) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 298 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 298)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

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