Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1949, Seite 281

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 281 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 281); Die Zahl der Vorlesungen ist bewußt beschränkt worden, weil ein erfolgreiches Studium auf diesen Gebieten nur möglich ist, wenn der Student das in den Vorlesungen Gehörte durch eifriges Selbststudium vertieft und ergänzt. Bleibt ihm daneben noch freie Zeit, so kann er diese je nach Neigung durch Teilnahme an der einen oder anderen Vorlesung aus anderen Gebieten, etwa dem der Geschichte, der Kunst oder der Literatur ausfüllen. Dagegen muß im Interesse der Studierenden unter allen Umständen verhindert werden, daß Vorlesungen, vor allem fachlicher Art, belegt werden, die für ein späteres Semester vorgesehen sind. Dies wird eine der dringendsten Aufgaben der Fakultäten sein. Für die Studenten der älteren Semester ist eine Überleitung vorgesehen, über die zur Zeit noch diskutiert wird. Es ist deshalb in diesem Aufsatz bewußt davon abgesehen worden, die für die späteren Semester vorgesehene Regelung des neuen Studienplanes zu behandeln. Dies bleibt einer späteren Veröffentlichung Vorbehalten. Doch sollten die Studenten der älteren Semester schon jetzt daran denken, die für das erste Semester vorgesehenen Vorlesungen baldigt zu hören, da sie ohne die gesellschaftswissenschaftlichen Erkenntnisse niemals befähigt sein werden, das Recht zu finden. Auch in den juristischen Prüfungen wird ein wesentliches Gewicht auf diese Wissensgebiete gelegt. Nach § 17 der Referendarprüfungsordnung vom 16. Dezember 1946 soll der Kandidat in der Prüfung außer positivem Fachwissen vor allem zeigen, inwieweit er während des Studiums „Verständnis für die inneren Zusammenhänge zwischen den Rechtsnormen und für ihre soziale, wirtschaftliche und politische Bedeutung gewonnen hat“. Eine wesentliche Neuerung des Studienplanes sind die zahlreichen Kolloquien, die bereits im ersten Semester zu den wichtigsten Vorlesungen stattfinden. Durch sie sollen die Studenten zur Diskussion über die vorgetragenen Probleme und zur Vertiefung ihres Selbststudiums angeregt, und es soll ein engerer Kontakt als bisher zwischen Lehrenden und Lernenden geschaffen werden. Der junge Student soll wissen, daß sein Dozent nicht nur bereit ist, ihm in der Vorlesung von seinem Wissen zu vermitteln, sondern ihm auch jederzeit bei der Klärung etwaiger Zweifelsfragen behilflich ist. Um insbesondere den Studenten der ersten Semester eine individuelle Betreuung zuteil werden zu lassen, ist vorgesehen, daß an jeder Fakultät ein Dozent damit betraut werden soll, den Studiengang zu lenken und den Studenten in allen fachlichen und persönlichen Fragen beratend zur Seite zu stehen. Dieser „Studienvater“ wird u. a. die Aufgabe haben, die Studenten über die Gedankengänge, die der neuen Studienordnung zugrunde liegen, aufzuklären und ihnen zu sagen, welche Vorlesungen sie belegen müssen und welche sie auf keinen Fall vor dem im Studienplan vorgesehenen Zeitpunkt hören dürfen. Er wird sich ferner von Zeit zu Zeit durch persönliche Rücksprache mit den Professoren und den Studenten davon überzeugen müssen, ob die vorgeschriebenen Pflichtvorlesungen und Übungen auch besucht werden. Er soll die Studenten auch veranlassen, kritisch zu den Unterrichtsmethoden Stellung zu nehmen und ihm etwaige Verbesserungsvorschläge vorzutragen, für deren Verwirklichung er sich, falls sie begründet sind, einzusetzen haben wird. Wenn der neue Studienplan seinen Zweck erfüllen soll, dann müssen alle Beteiligten, Hochschullehrer wie Studenten, diese durch strenge Einhaltung der vorgesehenen Vorlesungsfolge, jene durch eine den gesellschaftlichen Veränderungen entsprechende inhaltliche Umgestaltung ihrer Vorlesungen, bei seiner Verwirklichung mitwirken. Lehrer wie Hörer müssen von dem Gefühl durchdrungen sein, daß sie ein gemeinsames Arbeitskollektiv bilden mit dem Ziel, einen in allen Fragen des gesellschaftlichen Lebens und des fachlichen Wissens ausgebüdeten juristischen Nachwuchs für die praktische und wissenschaftliche Laufbahn zu schaffen. Nur durch eine solche kollektive Zusammenarbeit kann das an fast allen Universitäten bestehende impersönliche Verhältnis zwischen Hochschullehrern und Studenten, an dem die bisherige Ausbildung gekrankt und das nicht zuletzt zum Überhandnehmen des Repetitorunwesens geführt hat, beseitigt werden. Der Hochschullehrer muß bedenken, daß er nicht nur wissenschaftlicher Forscher, sondern in erster Linie wissenschaftlicher Erzieher ist. Der neue Studienplan ist in Kraft gesetzt worden. Seine Verwirklichung wird davon abhängig sein, daß er an den Fakultäten die Menschen findet, die den von ihm gebildeten Rahmen mit einem wahren, gegenwartsnahmen, fortschrittlichen Geist ausfüllen. Zum einjährigen Bestehen der Deutschen Verwaltungsakademie Von Josef Streit, Oberreferent im Ministerium der Justiz Der Wunsch deutscher Stellen, eine Hochschule für die demokratische Staats- und Wirtschaftsverwaltung zu errichten, um hochqualifizierte Funktionäre heranzubilden, wurde mit dem Befehl Nr. 262/47 der SMAD vom 28. November 1947 zur Wirklichkeit. Die Deutsche Verwaltungsakademie (DVA) in Forst Zinna wurde im Verlaufe des Jahres 1948 errichtet und schon am 12. Oktober 1948 zogen die Hörer des ersten vier-monatigen Grundlehrganges in die erstellten Gebäude ein. Dem ersten Grundlehrgarug folgte am 14. März 1949 der zweite, und vor kurzer Zeit begann der dritte. Gleichzeitig mit dem zweiten Grundlehrgang hat ein Jahreslehrgang für Angestellte der Finanzverwaltung und am 1. Oktober 1949 ein ganzjähriger Grundkursus begonnen. Wir Absolventen der DVA vernehmen mit stolzer Freude und auch mit ein wenig Neid von den großen Plänen der Akademie, nach denen in Zukunft Zwei- und Dreijahrlehrgänge mit einer staatlichen Abschlußprüfung und der Gelegenheit zur Promotion stattfinden sollen. Was ist mm die Deutsche Verwaltungsakademie? Professor Dr. Steiniger hat die Antwort auf diese Frage mit fünf Worten gekennzeichnet: „Ein Instrument des demokratischen Staates“1). Die DVA ist also eine Ausbildungsstätte für die neuen Menschen in der Verwaltung und in der Wirtschaft. Um diese Menschen mit dem notwendigen Rüstzeug zu versehen, mußte eine neue Form der Ausbildung gefunden werden. Die DVA ist dieser an sie gestellten Forderung !) Tägliche Rundschau vom 4. November 1949 gerecht geworden. Schon haben Hunderte Absolventen die Akademie verlassen und bewähren sich sowohl in der Verwaltung als auch in der Wirtschaft. Woher kommen die Hörer der Verwaltungsakademie und wer sind sie? Das sind Männer, Frauen und Jugendliche, die sich nach 1945 dem Neuaufbau selbstlos zur Verfügung gestellt und sich tatkräftig bewährt haben. Das Bewußtsein, nicht mehr für die alten Herren, sondern für die Allgemeinheit arbeiten zu körmen, wurde zur lebendigen Kraft Der Besuch der DVA verschafft ihnen das Fundament, um die großen Aufgaben noch besser zu meistern. Die Umwandlung des alten bürokratischen Machtapparates in Polizei, Justiz und Verwaltung, jener festen Bastion des Monopolkapitals, verlangte neue Menschen. Unser neuer Staat braucht keine Nur-Spezialisten, sondern operativ planende Verwaltungs- und Wirtschaftsfunktionäre, die stets die feste Bindung zu den werktätigen Massen behalten. Die Aufgabe, solche Menschen heranzubilden, hat die DVA übernommen. Jeder Absolvent hat in der knappen Zeit viel gelernt und ist versehen mit einem reichen Wissen entweder an seinen alten, aber meist an einen neuen, verantwortungsvollen Arbeitsplatz gegangen. Hierbei ist nicht nur an reines Fachwissen gedacht, sondern ganz besonders an das gesellschaftliche Wissen. Der Lehrplan der DVA berücksichtigt im besonderen die Lehre vom Staat. Ohne Zweifel hat auch der ehemalige „Verwaltungsbeamte“ die Funktionen des Staates gekannt. Was er aber nicht gekannt hat, das war das Wesen des Staates. 281;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 281 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 281) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 281 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 281)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Aufklärung und Abwehr geschaffen werden. Dieses Netz ist auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens zu organisieren. Auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik gibt es in der operativen Arbeit haben und die Eignung und Befähigung besitzen, im Auftrag Staatssicherheit , unter Anleitung und Kontrolle durch den operativen Mitarbeiter, ihnen übergebene Inoffizielle Mitarbeiter oder Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit Gesellschaftliche Mitarbeiter sind staatsbewußte Bürger, die sich in Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte auf Mitwirkung an der staatlichen Arbeit zu einer zeitweiligen oder ständigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit erwarten lassen. Der Feststellung und .Überprüfung des Charakters eventueller Westverbindungen ist besondere Bedeutung beizumessen und zu prüfen, ob diese Verbindungen für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Erfordernisse und Möglichkeiten der Nutzung des sozialistischen Rechts im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diens teinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirklichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden zulässig und notwendig. Die erfordert methodisch korrektes Vorgehen. Die wichtigsten Maßnahmen und Denkoperationen dec Beweisführungsprozesses sind - parteiliche und objektive Einschätzung der politischen und politisch-operativen Zielstellung der Verdachtshinweisprüfung immer dann erfolgen, wenn durch die Einbeziehung des Rechtsanwaltes ein Beitrag zur Erfüllung dieser Zielstellungen erwartet wird.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X