Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1949, Seite 264

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 264 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 264); oder ob die Entwicklung insoweit in Richtung einer unmittelbaren Anwendung der Grundsätze des Internationalen Privatrechts gehen wird, muß die Zukunft zeigen. Darin ist jedenfalls Grewe (DRZ 1949, S. 315) beizupflichten, daß die Beziehungen der neuen westdeutschen „Bundesrepublik Deutschland“ zu den Ländern der sowjetischen Zone und den darin lebenden Deutschen noch zahlreiche komplizierte Rechtsfragen aufwerfen werden. M. Wolff geht auf diese neuesten Entwicklungen in dem jetzt erschienenen „Internationalen Privatrecht Deutschlands“ nicht ein. Seine Darstellung schließt im wesentlichen von vereinzelten Hinweisen auf die neuesten Ereignisse abgesehen, so z. B. S. 135 die Erwähnung der Ersetzung der RM-Währung durch die Deutsche-Mark-Währung mit 1945 ab. Infolge dieser Beschränkung gibt die Darstellung die derzeitige Rechtslage nicht immer zutreffend wieder. So ist die S. 7 vertretene Auffassung, das Völkerrecht wirke ohne „Transformation“ in Landesrecht nicht unmittelbar gegenüber deikAngehörigen der Staaten, nach richtiger Ansicht schon für die Verhältnisse unter der Weimarer Verfassung CArt. 4 WV) unzutreffend gewesen; seit dem Nürnberger Urteil von 1946 ist diese Meinung aber völlig unhaltbar geworden. In dem Urteil von Nürnberg (Der vollständige Text, Nymphenburger Verlagshandlung, München 1946) heißt es Seite 63 wörtlich: „Daß das Völkerrecht Einzelpersonen so gut wie Staaten Pflichten und Verbindlichkeiten '■auferlegt, ist längst anerkannt worden". Andererseits vermag gerade der von M. Wolff gewahrte Abstand gegenüber Tagesproblemen einer ruhig abwägenden Entscheidung international-privatrechtlicher Fragen besonders dienlich zu sein. S. 55 bemerkt M. Wolff scharfblickend, daß die von ihm im Grundsatz als unentbehrlich und gesund be-zeichnete Vorbehaltsklausel des ordre public (Art. 30 EG BGB) dazu führen könne, daß der Richter dem Erfordernis einer übernationalen Grundhaltung, die aus dem Gedanken der Gemeinschaft der Völker (S. 8 ff.) auch für die internationalprivatrechtliche Gesetzgebung zu fordern sei, verständnislos gegenüberstehe. Daß diese Befürchtung nicht unbegründet ist, zeigen verschiedene neueste, sich auf den Art. 30 EG BGB stützende Gerichtsentscheidungen aus Westdeutschland. Nach der das Sachenrecht international-privatrechtlich beherrschenden lex rei sitae, .wobei bei beweglichen Sachen im Zweifel die letzte feste Lage entscheidend sein soll (M. Wolff S. 148), hat „Konfiskationen und Enteignungen von Sachen, die im Gebiet des entziehenden Staates liegen, jeder andere Staat als gültig anzuerkennen. Kommen die Sachen später ins Ausland, so können folglich die früheren Eigentümer „ihre“ Sachen nicht vindizieren, insbesondere auch nicht unter Berufung auf Art. 30 EG“ (so wörtlich M. Wolff S. 151). Auch wenn man davon ausgeht (so M. Wolff S. 11), was freilich nicht unstreitig ist, daß kein Staat, will er nicht völkerrechtswidrig handeln, das eigene Recht anwenden darf, wenn dadurch Vermögen von Ausländern ohne volle Entschädigung entzogen würde, so ist doch dabei auch der ebenfalls völkerrechtlich anerkannte Grundsatz der Retorsion zu berücksichtigen, mit dessen Hilfe gegebenenfalls ein Staat rechtswidrigem Verhalten eines anderen Staates, und zwar auch nachträglich, zu begegnen berechtigt ist (Niemeyer, Völkerrecht, 1923, S. 149). Die Fragen aber, ob ein Vergeltungsgrund vorliegt und welche Gegenmaßregeln angezeigt sind, sind politischer Natur, und Nachprüfung durch den Richter ist ausgeschlossen (M. Wolff S. 92). Daran sind im Gegensatz zu dem diesen Gedanken freilich nicht explicite Ausdruck gebenden Urteil des LG Hildesheim in SJZ 1948, Sp. 143 (mit Anm. von Arndt) die Entscheidungen LG Kassel in NJW 1948, S. 628 und AG Waiblingen in MDR 1949, S. 163 (mit Anm. von Prof. Laun/Ham-burg), die sich mit den polnischen und tschechischen Maßnahmen gegen das Privateigentum der Deutschen befaßt haben, im internationa'-privatrechtlichen Teil der Entschei-dungsgründe völlig vorüber gegangen. Es kann an dieser Stelle zu Einzelfragen nicht weiter Stellung genommen werden. Es darf jedoch der Wunsch ausgesprochen werden, daß die maßvollen, von eingehender Durchdringung der international-privatrechtlichen Prob’eme zeugenden Ausführungen von Martin Wolff weitestgehend Eingang in die einschlägige Spruchpraxis der Gerichte Anden möchten. Dr. Rudolph Gähler. „Die Steuerreform in der Ostzone (SBZ) und im Ostsektor von Groß-Berlin“, erschienen als 2. Band in der Schriftenreihe „Kurzdarstellungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht“, zusammengestellt von Franz Weide, Berlin-Frohnau: Hermann Luchterhand Verlag, Ausgabe September 1949, 96 S., Preis 4,50 DM. In dieser Broschüre wird sowohl die Steuerreformverordnung für die Ostzone als auch die Steuerreform für den Ostsektor von Groß-Berlin, die rückwirkend mit dem 1. April 1949 in Kraft getreten ist, behandelt. Der Verfasser hat in der Einleitung recht großen Wert auf eine systematische Übersicht gelegt und ganz besonders die Neueinteilung der Steuerklassen behandelt. Die Broschüre, die sich durch ihre einfache, ungekünstelte Sprache auszeichnet, wird insbesondere allen Werktätigen ein Helfer sein, zumal der Verfasser die aktuellsten Fragen, wie: Gattenermäßigung, Kinderermäßigung sowie Elternermäßigung und Altersermäßigung eingehend behandelt. J. Streit. Neuerscheinungen (Besprechung Vorbehalten) Deutsches Zivilprozeßrecht. Französische Zone. Herausgegeben vom Justizministerium Rheinland-Pfalz, Tübingen: Verlag J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) 1949. 260 S. Preis 6,80 DM. Buchenberger, Dr. E.: Strafrecht, Strafprozeßrecht und Polizei. Strafrecht. Schwenningen a. Neckar. Verlag: Herbert Holtz-hausen GmbH. 1949. 192 S. Preis 6, DM. Baumbach-Hueck: Aktiengesetz. (Beck’sche Kurzkommentare 23.) München und Berlin. Biederstein-Verlag. 1949. 634 S. Preis 18, DM. Führer durch die juristische Literatur. Ausgabe 1949. Herausgegeben von Paul Lippa, Berlin-Friedenau. 205 S. Preis 2,50 DM. Dr. Schult. Haushaltsrecht. Druck und Vertrieb: Landesdruckerei in Schwerin/Mecklenburg. 44 S. Preis 1,50 DM. von Godin. Nutzungsrecht an Unternehmen Und Unternehmensbeteiligungen. Berlin 1949. Verlag: Walter de Gruyter. 129 S. Preis 8, DM. Kolbe, H. Die Körperschaftssteuer der Genossenschaften. Siegburg/Rhld. 1949. Industrie-Verlag Karlheinz Gehlsen, vorm. Spaeth & Linde. 32 S. Preis 1,80 DM. Haussier, G. Allgemeine Verwaltungskundo. Schwenningen a./Neckar 1949. Neckar-Verlag Herbert Holzhäuser. 128 S. Preis 4,50 DM. Giese, Dr. F. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. (Textausgabe mit Erläuterungen.) Frankfurt/Main 1949, Verlag: Kommentator GmbH. 150 S. Preis 4,50 DM. Frankreich Staatsangehörigkeitsgesetz vom 19. Oktober 1945. Bearbeitet von Dr. R. W. Füßkin, Frankfurt/Main 1949. Verlag Wolfgang Metzner. 104 S. Preis 5,50 DM. Festschrift für Ernst Heinrich Itosenfcld, Berlin 1949. Verlag Walter de Gruyter. 243 S. Preis 16, DM. Zeitschriften Deutsche Rechtszeitschrift (DRZ). Heft 17/18/1949: D r. Rotberg, Zur Stellung der Justiz im Grundgesetz; D r. Zelter, Zur großen Justizreform; D r. Gre.we, Die Bundesrepublik als Rechtsstaat; D r. Baur, Neuere Diskussionen über das Verhältnis von Justiz und Verwaltung; D r. Bader, Zum Verhältnis von Justiz und Presse; D r. Dölle, Die Heilung formnichtiger Ehen; D r. Drost, Die Hauptgedanken des neuen Wirtschaftsstrafrechts; D r. Jung, Zum Soforthilfegesetz. Heft 19/1949: Dr. Radbruch, Das Reichsgericht und die Politik; Dr. Jagusch, Die Wahrung der Rechtseinheit; Dr. Schönke, Die Rechtsprechung zum Zivilprozeßrecht seit dem Jahre 1946; D r. Niki sch, Die Neuregeng des Zivilprozeßrechts in der Sowjetischen Besatzungszone; Reckenfelderbäumer, Leerlauf der Strafjustiz und Gerechtigkeitsprinzip; Makarov, Die Unterhaltsansprüche der unehelichen Kinder im Elsaß. Neue Juristische Wochenschrift (NJW). Heft 17/1949: D r. Duden, Grundzüge des neuen Vertragshilferechts; D r. Le-wald, Eine „Dritte Schule im internationalen Privatrecht?“; D r. D i x , Die Urteile in den Nürnberger Wirtschaftsprozessen; Reich, Die Bankenschließungen in Mitteldeutschland; D r. Mosheim, The British Nationality Act 1948; Witz, Völkerrechtliche Restitution und Rechtsmängelhaftung; Meyer-Labastille, Kriegsverbrechen in Belgien; D r. Arndt, Deutsche Anwälte vor den britischen Gerichten in Deutschland. Heft 18/1949; Dr. Sträter, Staat und Recht eine Synthese?; Zinn, Erhaltung und Fortbildung der deutschen Rechtseinheit; D r. Dahs, Die Stellung des Richters im Bonner Grundgesetz; Dr. Rosenberg, Erhaltung und Fortbdung der deutschen Rechtseinheit auf dem Gebiete des Zivilprozeßrechts; D r. Lange, Zur Strafrechtsreform; D r. Moli tor, Die Vereinheitlichung des Arbeitsrechts; D r. Friesenhahn, Zur Neuordnung des Anwaltsrechts; D r. Junker, Zuständigkeitsfragen bei Erlaß und VoHstreckung von Strafbefehlen; Dr. Münchmeyer, Die Rechtslage der Berliner*Hypotheken; D r. Kern, Legalisation und Zwischenbeglaubigung deutscher Urkunden für die Verwendung im Ausland. Heft 19/1949: Dr. Pritsch, Zur höchstrichterlichen Rechtsprechung auf familienrechtlichem Gebiet; D r. Kohler, Ehegatten- und Gese’lschafterdarlehen 1:1?; D r. Langen, Die aktienrechtliche Entflechtung; D r. Bader, Zur Stellung des Staatsanwalts in der heutigen Strafrechtspflege ; D r. Drost, Der Rechtsirrtum in dem neuen Wirtschaftsstrafrecht; Dr. Strucksberg, Währungsreform und Abflndungsvertrag bei unehelicher Vaterschaft; Dr. von Scan-z o n y , Ist der Ehebruch nicht mehr absoluter Scheidungsgrund?; Dr. Münchmeyer, Das neue ostzonale Eheverfahren. Monatsschrift für deutsches Recht. Heft 9/1949: Dr. Wüstendörfer, Zur Haftung für Feuerschäden an Bord. II. Teil; Dr. Stödter, Die Beschlagnahme des deutschen Auslandsvermögens ; D r. M ü n z e 1 , Erfüllung, Aufrechnung und Hinterlegung im Unstellungsrecht; D r. Heydt, Die Gesetzgebung auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes; D r. Groß, Dem Gesetz zur Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts zum Geleit; E r b s , Entwicklung und System des Preisrechts; Dr. Nöldeke, Die Stellung des Richters zum Gesetz. Panstwo i Prawo (Staat und Recht), Warschau, 4. Jahrgang Heft 9/10. Herausgeber : Ministerium der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik Verlag: Deutscher Zentralverlag GmbH, Berlin 017, Michaelkirchstr. 17. Fernsprecher: Sammel-Nr. 67 6411. Postscheckkonto: 146 78. Redaktion: Wolfgang Weiß, Berlin NW 7, Dorotheenstraße 49 52, Fernsprecher 42 00 18, Apparat 16 13 und 16 75. Erscheint monatlich einmal. Bezugspreis: Einzelheft 1,80 DM, Vierteljahresabonnement 5,52 DM einschließlich Zustellgebühr. In Postzeitungsliste eingetragen. Bestellungen über die Postämter, den Buchhandel oder beim Verlag. Keine Ersatzansprüche bei Störungen durch höhere Gewalt. Anzeigenannahme: „Der Rufer“, Berlin W 35, Potsdamer Platz 1 (Columbushaus) und Mahlow b. Berlin. Fernsprecher: 44 26 52. Veröffentlicht unter der Lizenz-Nr. 131. Druck: (10) VEB Berliner Druckhaus, Betrieb 16. Berlin O 17, Michaelkirchstr. 17 1066/49 Nachdruck ohne schriftliche Genehmigung des Verlages nur auszugsweise und mit genauer Quellenangabe gestattet. 264;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge erforderlichen Maßnahmen sind in die betreffenden Plandokumente aufzunehmen. Die Nutzung der Möglichkeiten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräfte ist bei jeder verantwortungsbewußt zu prüfen. Dabei ist einzuschätzen, ob und inwieweit sie auf der Grundlage der Strafprozeßordnung durchgeführt werden, Die Verwahrung von Sachen gemäß und Gese. Als Präventivmaßnahme ist die Verwahrung ebenfalls auf die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt beständig vorbeugend zu gewährleisten, sind die notwendigen Festlegungen zu treffen, um zu sichern, daß Wegen staatsfeindlicher Delikte oder schwerer Straftaten der allgemeinen Kriminalität, vor allem gegen die staatliche Ordnung und gegen die Persönlichkeit sein, sowie Verbrechen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen.

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