Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1949, Seite 263

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 263 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 263); dem Passieren eines Zuges zu rechnen war, wie es dann auch tatsächlich geschehen ist, hätte der Angeklagte durch die erste Schranke hindurch auf den Schienenstrang überhaupt nicht hinauffahren dürfen, ehe er sich nicht vergewissern konnte, daß er auf der anderen Seite sofort wieder würde hinausfahren können. Auf dem Schienenstrang stehend abzuwarten, bis auch die zweite Schranke geöffnet sein würde, war ein grober Verstoß gegen seine Sorgfaltspflicht. Wenn der Angeklagte in der Revisionsbegründung mit neuem Vorbringen sich damit entschuldigen wollte, daß er infolge der an seinem Wagen vorhandenen Auf lauf-bremse überhaupt nicht hätte zurückfahren können, so wäre das nur ein Grund mehr für ihn gewesen, auf den Schienenstrang überhaupt nicht hlinaufzufah-ren, bevor er die Gewißheit freier Weiterfahrt hatte. Literatur Bücher Das Allgemeine Berggesetz vom 24. Juni 1865 in der gegenwärtig ge tenden Fassung und die bergrechtlichen Nebengesetze. Mit einem überblick über die Berggesetzgebung in Deutschland und'Erläuterungen. Von Dr. Dr. Gerhardt Boldt, Rechtsanwalt in Dortmund, Lehrbeauftragter an der Universität Münster. 1. bis 3. Aufl. Münster (Westf.): Aschendorff 1948, XVI, 328 S. 8° (Aschendorffs juristische Handbücherei, Bd. 6). Verfasser hat sich bemüht, nach einem kurz gefaßten überblick über die Berggesetzgebung in Deutschland (Teil I) die umfangreiche Literatur und Rechtsprechung zum preuß. Al’g. Berggesetz (Pr. ABG) zu sichten und im Teil II mit knappen Worten in Form eines Kurzkommentars zusammenzustellen. Dem erläuterten Text des ABG sind im Teil III die bergrechtlichen Nebengesetze, die Gesetze und Verordnungen Preußens und des Reiches bis zum 9. Mai 1945 sowie die Gesetze und Verordnungen der Besatzungsmächte und der deutschen Länder im Geltungsbereich des ABG von 1945 bis 1947 chronologisch geordnet ohne Kommentierung beigefügt. So dringend erwünscht das Erscheinen eines auf den neuesten Stand der Entwicküng gebrachten Kurzkommentars im allgemeinen ist, so bedenklich ist es aber, diesen mit dem Anspruch auf Vollständigkeit der Öffentlichkeit zu übergeben, ohne die besonderen Probleme, die durch die bergrechtliche und allgemeine Entwicklung der sowjetischen Besatzungszone entstanden sind, auch nur zu streifen. Die nur andeutungsweise am Schluß des Teiles I sowie als Anmerkung 2 vor den §§ 1 und 3 und in Anmerkung 6 zu § 12 ABG eingefügte Bemerkung über die Enteignungsgesetzgebung „einzelner Länder“ nach dem 8. Mai 1945 schaffen mehr Verwirrung, als daß sie klärend wirken. Die Sammlung der Bodenschatzgesetze der Länder der sowjetischen Besatzungzone allein ist nicht geeignet, einen voPständigen überblick über die im Jahr 1947- entstandenen Rechtsverhältnisse des Bergbaus in der sowjetischen Besatzungszone zu vermitteln. Verfasser hätte zweckmäßig auf die der Bodenschatzgesetzgebung vorausgehenden Gesetze der Länder über die Enteignung der Betriebe von Kriegs- und Nazi-Verbrechern einschließlich deren Durchführungsverordnungen hinweisen müssen, denn nur so ist die Entwicklung, z. B. im Lande Sachsen, verständlich. Ebenso fehlt jeder Hinweis auf die bereits 1947 erfolgte Auflösung der höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsident) in den Ländern der SBZ und deren unmittelbare Rückwirkung auf das geltende Bergrecht. Verfasser übergeht auch die im Jahre 1946 erfolgte Neuorganisation der Bergaufsichtsbehörden durch Befeh1 63 der SMAD, die Auflösung der Berg- bzw. Oberbergämter und deren Unjbenennung. Mindestens in der Vorbemerkung zu den §§ 187 ff. ABG hätte eine kurze Abhandlung über das am 31. Januar 1947 durch die SMAD bestätigte Statut der Technischen Bergbau-Inspektion und deren gegenüber den Bergbehörden des ABG durchaus anders gearteten Aufgabenstellung enthalten sein müssen. Den Anordnungen der britischen und amerikanischen Besatzungsbehörden über die Organisation der deutschen Kohlenwirtschaft in den Westzonen hätte die Organisation des Kohlenbergbaus in der SBZ gegenübergestellt werden müssen. Es fehlt jeder Hinweis auf die Zuständigkeiten der damaligen Deutschen Zentralverwa’tung der Brennstoffindustrie in der SBZ. Die Aufnahme der Verordnung des Landes Brandenburg über die Errichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts unter dem Namen „Brandenburgischer Bergbau“ sowie die Wiedergabe des Beschlusses über die Errichtung der Verwaltung der Kohlenindustrie Sachsen waren bereits bei Erscheinen des Buches, wenn nicht schon vor Drucklegung des Werkes durch die grundlegenden Bestimmungen des Befehls Nr. 64/48 der SMAD überholt. Diese Organisationen, ebenso wie die Direktorate der Kohlenindustrie Sach sen-Anhalt und Thüringen existieren heute nicht mehr. Durch die Entwick'ung der Jahre 1948 und 1949 sind die im Jahre 1947 geschaffenen Verhältnisse bereits weit überholt. Das in Schrifttum- und Judikaturaachweisen durchaus brauchbare Werk verliert dadurch wesentlich an Wert für die Praxis wie auch als Einführung für den Studierenden und Anfänger, als welches es nach den Worten des Verfassers gedacht ist. Da die sich aus den verfassungsrechtlichen Bestimmungen einzelner .westzonaler Länder ergebenden Konsequenzen bisher nicht gezogen wurden, wird das Werk in den Westzonen sicherlich einem Zeitbedürfnis ab-he’fen. Die Praxis der SBZ dagegen kann Kommentar und Gesetzessammlung nur mit Zurückhaltung und nur unter gleichzeitiger Berücksichtigung der gesellschaftlichen Strukturwandlungen und der stattgefundenen Neuorganisation des gesamten Bergwesens benutzen. Unter diesen Umständen ist das Werk, dessen geistiger Gehalt auf einer in der sowjetischen Besatzungszone überwundenen gesellschaftlich-ökonomischen Entwick ungsstufe beruht, eine nur mit starken Vorbehalte aufzunehmende Bereicherung des Büchermarktes. H. E. Krüger. Br. jur Dr.-Ing. Heinrich Tetzner: Die Tliotographie in der Kriminalistik. Eine Einführung in die photographischen Arbeitsmethoden der naturwissenschaftlichen Kriminaluntersuchung. Berlin 1949, Walter de Gruyter und Co. 152 Seiten und 51 Abbildungen, kart. 10 DM. Im Vorwort tritt der Verfasser dafür ein, die in der Kriminalistik angewandten physika ischen Untersuchungsmethoden in ein Gesamtgebiet zusammenzufassen, für das er, analog den Benennungen „Gerichtliche Medizin“ und „Gerichtliche Chemie“, die Bezeichnung „Gerichtliche Physik“ oder „Kriminalphysik“ vorschlägt, als deren wichtigstes Teilgebiet die „Kriminalphotographie“ erachtend. In der Einleitung bespricht der Verfasser im Allgemeinen die Anwendungsmöglichkeiten der Photographie in der Kriminalistik. Dabei verweilt er auch kritisch bei dem Beweiswert des Lichtbildes und erörtert mit theoretischen Erläuterungen und praktischen Hinweisen die technischen Bedingungen, unter denen Lichtbilder mit erforderlicher Beweiskraft erlangt werden können. Der spezielle Teil des Buches ist in zwei Kapitel gegliedert. Das erste Kapitel behandelt die Anwendungen der Photographie in der Kriminalistik, bei denen das latente Bild durch sichtbare Strahlung hervorgerufen wird. Die einzelnen Anwendungsgebiete, wie zu Identifizierungszwecken, Tatphotographie, Tatortphotographie, Einbildphotogrammetrie, Spurenphotographie usw., sowie die photographischen Einzelmethoden wie Stereophotographie, Stereomikrophotographie u. Stereophotogrammetrie, werden eingehend behandelt. Das zweite Kapitel bringt die Anwendungen der Photographie, bei denen das latente Bild durch unsichtbare Strahlung hervorgerufen wird, die Rönlgenphotographie, Ultraviolettphotographie mit durchfallender und reflektierter Ultraviolettstrahlung, die Photographie unsichtbarer Luminiszenz, die Spektrographie im U traviolett, ferner die Infrarotphotographie und deren Einzelmethoden. In beiden Kapiteln werden die entsprechenden Arbeitsmethoden, verbunden mit theoretischen Erläuterungen und praktischen Anleitungen, eingehend besprochen, und wird die durch gute Abbildungen illustrierte Apparatur beschrieben. Auch angeführten Beispielen der Anwendung unsichtbarer Strahlung bei der Untersuchung von Urkunden auf Fälschung sind gute Abbildungen beigegeben. Wie in der Einleitung, so werden auch im spezie len Teil ausführliche Literaturangaben mit deren Besprechungen gebracht. Den Abschluß des Buches bildet ein umfangreiches Literaturverzeichnis. Die sich nicht nur auf die wichtigsten Gebiete der Krimi-naiphotographie sich beschränkende, sondern das Gesamtgebiet der gerichtlichen Photographie mit ihren vielen Anwendungsmöglichkeiten erfassende, sehr eingehende Bearbeitung des Stoffes qualifiziert das Buch als eine wertvo le Bereicherung der kriminalistischen Literatur. Es ist jedem Krimi-na isten und besonders den gerichtlichen Sachverständigen warm zu empfehlen. Prof. A. Kanger. Martin Wolff: Das Internationale Privatrecht Deutschlands (Enzyklopädie der Rechts- u. Staatswissenschaft, herausgegeben von W. Kunkel und H. Peters, Abt. Rechtswissenschaft, Band XV), 2. Auflage. Springer - Verlag: Berlin, Göttingen, Heidelberg, 1949. VIII, 215 S. Preis: 15, DM. Martin Wolff, der in Oxford ansässig gewordene, weithin bekannte frühere Berliner Rechtslehrer, hat sein 1933 in 1. Auflage unter dem eingangs genannten präziseren Titel herausgegeben. Wie alle Veröffentlichungen von Martin Wolff, so zeichnet sich auch die 2. Auflage des „Internationalen Privatrechts Deutschlands“ durch die dem Verfasser eigene Klarheit der Darstei ung und maßvolle Abgewogenheit der Formulierung aus. Bei aller verstandesmäßigen Distanz in der Darstellung des verwickelten, vielschichtigen Rechtsgebiets trägt der Verfasser seine in jahrzehntelanger Forschung erarbeitete Meinung mit spürbar innerer Anteilnahme und zwingender Bestimmtheit vor. Seine Ausführungen erscheinen darum von besonderem Gewicht. Die Beschäftigung mit den Fragen des Internationalen Privatrechts hatte für den praktischen Juristen in Deutschland besondere Bedeutung erlangt, als die vom dritten Reich vorgenommenen „Einver eibungen“ fremder Gebiete ein räumliches Nebeneinander von verschiedenen Rechtsordnungen innerhalb desselben Staatsgebietes entstehen ließen; auf dieses sogenannte Interlokaie Privatrecht finden nach allgemeiner Meinung die Grundsätze des internationalen Privatrechts entsprechende Anwendung (so auch M. Wolff S. 3). Ganz erhebliche und eine ’eider immer stärker werdende Bedeutung gewinnen die Fragen des Interlokalen Privatrechts heute in Deutschland durch die schmerzvolle Zerreißung unseres Vaterlandes. Ob die privatrechtlinhen Fragen der Rechtsbeziehungen von Deutschen zwischen Ost und West, wie für die bisherigen Verhältnisse allgemein angenommen wurde (so E. Wo ff, „Probleme des Interiokalen Privatrechts in Deutschland“ in Festschrift für Raape, Hamburg 1948, S. 181 ff., insbesondere 185; LÜders, MDR 1948, S. 385; Marquordt, MDR 1949, S. 5 ff.), auch weiterhin dem interlokalen Privatrecht zuzurechnen sein werden 263;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 263 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 263) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 263 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 263)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten. Die im Zusammenhang mit der Erarbeitung von Sachverständigengutachten, sondern ausschließlich solche untersuchen, die im Zusammenhang mit der Auswahl von Sachvers tändigen, der Auftragserteilung an sie und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Bekämpfung abzuleiten. Es geht also vor allem darum grundlegend zu beantworten, welchen Stellenwert individualpsychische und sozialpsychische Faktoren im Ursachen- und Bedingungskomplex feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der vor Angriffen zu gewährleisten. Deshalb ist in unverminderter Schärfe das subversive Wirken des Gegners sozialistischen Staat und seine Machtorgane, gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze Militärstraftaten Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von und Aberkennung der staatsbürgerlichen Rechte für Oahre. Die Angeklagten waren im Herbst Lodz arbeitsteilig durch ihren.

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