Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1949, Seite 220

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 220 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 220); Bestimmungen der Strafvollzugsordnung erläutert. Anschließend sprach Anstaltsleiter Pahl nochmals über die Formen des heutigen Strafvollzugs, wobei er besonders die Fragen der Gefangenenselbstverwaltung behandelte. Am Nachmittag dieses Tages und am nächsten Tage hatten wir Gelegenheit, uns einzelne Gefangene zur Erörterung ihrer persönlichen Angelegenheiten vorführen zu lassen. Dabei war jedem Teilnehmer der Veranstaltung ein Häftling zugewiesen, dessen Personalakten er erhielt und den er persönlich anzuhören hatte. Gerade bei diesen persönlichen Besprechungen mit den Gefangenen gewannen wir die stärksten Eindrücke von der Mentalität dieser Strafgefangenen und den Auswirkungen des Strafvollzuges. Mir, der ich zur Zeit am OLG tätig bin, wurde dabei wieder der von mir schon früher häufig empfundene Mangel bewußt, der darin liegt, daß in der Untersuchungshaft befindliche Angeklagte nur ganz selten zur Revisionsverhandlung vorgeführt werden, so daß das Revisionsgericht in den meisten Fällen nicht in der Lage ist, einen persönlichen Eindruck von den Angeklagten, der für die Urteilsfindung so wichtig ist, zu gewinnen. Weiterhin wurde uns wieder klar, daß die meist geübte Praxis der Revisionsgerichte, bei erfolglos eingelegten Rechtsmitteln des Angeklagten gewissermaßen als Strafe hierfür von der Anrechnung der weiteren bis zum Revisionsurteil erlittenen Untersuchungshaft abzusehen, in sehr vielen Fällen zu Unbilligkeiten führt. Am 30. 6.1949 hielt der Anstaltsleiter Fröhlich noch ein Referat über die Bewährungsarbeit, wobei er besonders die Bedeutung des Instituts der Bewährungsarbeit betonte, den erstmalig Gestrauchelten ihre Scheu vor dem Gefängnis zu erhalten. Er mußte aller- Rechtsp Zivilrecht § 123 BGB. Die unter dem Druck von judenfeindlichen Maßnahmen des Nazi-Regimes zustande gekommenen Verträge unterliegen der Anfechtung wegen Drohung. OLG Halle, Urteil v. 15. 9. 1948 1 U 100/47. Tatbestand: Die Eltern der Klägerin der Kaufmann G. R. und seine Ehefrau H. R., geb. Sch. waren Juden. Sie wohnten zuletzt in St., wurden im Jahre 1942 auf Grund ihrer Rassezugehörigkeit verhaftet und sind seither verschollen. Durch Beschluß vom 6.3.47 hat das AG C. die Eheleute R. gemäß § 7 des Verschollenheitsgesetzes für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes ist für beide der 8. 5. 45 festgestellt worden. Die Klägerin ist alleinige gesetzliche Erbin ihrer Eltern. Die Mutter der Klägerin war Eigentümerin des Grundstücks St Straße in St., das im Grundbuch von St. Band 44 Blatt 1508 vordem Band 4 Blatt 132 unter Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses eingetragen ist. Sie verkaufte dieses Grundstück unter Zustimmung ihres Ehemannes durch notariellen Vertrag vom 31. 3. 39 Nr. 115 der Urkundenrolle des Notars Dr. H. in St. an den Beklagten zum Preise von 10 800, RM. Die Auflassung wurde gleichzeitig erklärt. Der Beklagte räumte den Eltern der Klägerin auf deren Wunsch, wie auch der ledigen S. P., einer Angestellten der Grundstücksverkäuferin, ein lebenslängliches Wohnungsrecht in dem Grundstück ein. Er übernahm auch sämtliche Kosten und Steuern, die sich aus dem Vertrag ergaben. Den Erlös hat der Beklagte zwangsweise auf ein Sperrkonto der Eheleute R. eingezahlt, welche ihrerseits niemals ein Verfügungsrecht über dieses Geld erhalten haben. Die Eigentumsänderung nebst den erwähnten Wohnungsrechten wurde am 31.10. 40 in das Grundbuch eingetragen. Am 29.7.1946 wurde die Klägerin auf ihren Antrag durch das AG T. zur Abwesenheitspflegerin ihrer Eltern bestellt, um die Abwesenden bei der Anfechtung des vorbezeichneten Kaufvertrages zu vertreten. Die Klägerin hat zunächst als Abwesenheitspflegerin ihrer Eltern den Beklagten auf Rückauflassung beim LG M. verklagt und nach erfolgte Todeserklärung den Rechtsstreit in eigenem Namen wedtergeführt. Sie hat dings auch darauf hinweisen, daß organisatorisch, besonders auch von seiten der Arbeitsverwaltungen, noch nicht alles geschehen sei, um die mit der Einführung der Bewährungsarbeit geschaffenen Möglichkeiten voll auszunutzen. Es war deshalb gut, daß anschließend Dr. Gnielinski vom Ministerium für Arbeit und Sozialfürsorge Gelegenheit nehmen konnte, diese Fragen vom Standpunkt der Arbeitsverwaltung aus z,u behandeln; dieser nahm gleichzeitig Gelegenheit, über die Richtlinien betreffend die Strafentlassenenfürsorge sowie über die Bildung und die Aufgaben der Straf Vollzugsausschüsse zu sprechen, denen jetzt nicht nur die Strafentlassenenfürsorge, sondern auch die Straffälligenfürsorge obliegt. Die Leiterin der großen Leipziger Frauenstrafanstalt, Frau Schubert, berichtete dann über ihre vielseitigen Erfahrungen in dem ganz besonders gelagerten Frauenstrafvollzug, wobei sie darauf hin-weisen konnte, daß die Strafentlassenenfürsorge in Sachen bereits wesentlich besser arbeitet. Am 1. 7.1949 fand eine sehr interessante Rundfahrt zur Besichtigung der benachbarten Strafanstalten, des Jugendgefängnisses Eisenach, der Außenarbeitsstelle Buchenau, der Strafanstalt Gräfentonna und der Frauenanstalt Heiligenstadt statt, die uns einen Einblick in die Arbeiten auch dieser Anstalten vermittelte. Am letzten Vormittag des Lehrgangs hörten wir zwei aufschlußreiche Referate über medizinische Fragen des Strafvollzugs, und zwar von dem Amtsarzt Dr. Rauh, Gera, der über die hauptsächlichsten Gefängniskrankheiten und das Problem der Haftunfähigkeit sprach, und von dem Anstaltsarzt Dr. Flammersfeld, Ichtershausen, der besonders über seine Erfahrungen aus der Tbc-Abteilung berichtete. Oberrichter Hammer, Gera. rechung behauptet, ihre Mutter habe das Grundstück unter dem Druck der judenfeindlichen Maßnahmen des nationalsozialistischen Regimes, insbesondere der sog. Einsatz-Verordnung vom 3.12. 38, verkaufen müssen. Der Beklagte habe die damalige Lage ihrer Eltern ausgenutzt, um das Grundstück zu erwerben. Nach Ansicht der Klägerin ist ein solcher Vertrag sittenwidrig und daher nichtig. Die Klägerin hat deshalb mit der Anfang Juli 1946 erhobenen Klage beantragt, den Beklagten zu verurteilen, das im Grundbuch von St. Band 44, Blatt 1503 eingetragene Hausgrundstück St---Straße an die Klägerin aufzulassen. Der Ehemann der Klägerin hat zu der Klage seine Genehmigung erteilt. Der Beklagte hat beantragt, die Klage abzuweisen. Er hat bestritten, in irgendeiner Weise einen unzulässigen Druck gegenüber den Eltern der Klägerin ausgeübt zu haben, und hat entgegnet, daß er das Grundstück auf Wunsch der Eheleute R. erworben habe und daß er ihnen bei Vertragsabschluß sehr entgegengekommen sei. Er selbst habe kaum Vorteile aus dem Kauf gezogen. Das LG M. hat der Klage mit der Begründung stattgegeben, die Judengesetze des Nationalsozialismus seien verbrecherisch und sittenwidrig gewesen. Da der Vertrag vom 31. 3. 39 auf diesen Gesetzen fuße, sei auch er sittenwidrig und demgemäß nichtig. Gegen dieses am 15. 9. 47 ihm zugestellte Urteil hat der Beklagte am 15.10. 47 Berufung eingelegt mit dem Anträge, unter Abänderung des angefochtenen Urteils die Klage abzuweisen. Die Klägerin bittet um Zurückweisung der Berufung, hilfsweise beantragt sie, das Grundbuch zu ihren Gunsten zu berichtigen. Der Beklagte hat diesem Hilfsantrag als einer unzulässigen Klageänderung widersprochen. Das landgerichtliche Urteil, aus dessen Tatbestand der nähere Sach- und Streitstand ersichtlich ist, ist dem Senat vorgetragen worden. Die Parteien haben ihr erstinstanzliches Vorbringen durch An- und Ausführungen ergänzt, die sich mit dem Inhalt ihrer vor dem Berufungsgericht gewechselten Schriftsätze decken. Die Klägerin hat insbesondere neu vorgebracht, sie habe den Vertrag vom 31.3. 1939 bereits durch Schreiben 220;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft an einzelnen Verhafteten treffen, die jedoch der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichtes bedürfen. Er kann der. am Strafverfahren beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß vor allem die Befugnisse der Untersuchungsorgane Staatssicherheit mit hohem politischen und politisch-operativen Nutzeffekt zur Anwendung gelangen. Die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dienst einheiten der Linie Untersuchung im Ermittlunqsverfahren. Zu spezifischen rechtlichen Anforderungen an Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche von bis Jahren erfolgen umfassende Ausführungen im Abschnitt der Forschungsarbeit. der Sicht der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der hier behandelten Erscheinungsformen des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher eine große Bedeutung. In den meisten Fällen wird der Erstangriff auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und sind mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der Konspiration eingesetzten Kräfte. MiUel und;Methoden den gegenwärtigen und perspektivischen Überprüfungsmaßnahmen des Feindes standhalten und eine effektive und sichere operative Arbeit gewährleisten. Risikofaktoren für die Sicherheit der Staatsgrenze operativ bedeutsamen Vorkommnissen, wie provokatorische Grenzverletzungen, unbefugter Waffen- und Sprengmittel besitz und Anschläge auf Beben und Gesundheit von Angehörigen der Sicherheit sorgsine.

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