Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1949, Seite 2

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 2 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 2); Das Volkseigentum wurde für unantastbar erklärt und vor der Preisgabe an Privatpersonen und Spekulanten geschützt. Seiner wirtschaftlichen Fortentwicklung dient der von der DWK geschaffene Ausschuß zum Schutze des Volkseigentums. Die Gerichte erkennen immer stärker ihre Aufgabe, jeden Verstoß und jede Gefährdung dieses höchsten Rechtsgutes des Volkes mit der harten Anwendung des demokratischen Gesetzes abzuwehren. Sie richten ihre Aufmerksamkeit auf die Wahrung der Bestimmungen zum Schutze der Betriebsausrüstungen gegen Diebstahl und Veruntreuung. Sie sind sich der Verpflichtung bewußt, durch ihre Rechtsprechung die Arbeitsproduktivität zu fördern, die Qualität der Produktion zu steigern, das demokratische Mitbestimmungsrecht der Werktätigen in bezug auf Planung und Kontrolle der Produktion zu wahren, sowie die Gesetze anzuwenden, die der Verbesserung der materiellen Lage der Arbeiter, Angestellten und der technischen Intelligenz dienen sollen. Sie bemühen sich in immer stärkerem Maße, durch ihre Rechtsprechung 'den Arbeitsschutz und den Schutz der Arbeitskraft der Werktätigen zu gewährleisten. Das Gesetz der sowjetischen Zone schützt 'aber nicht nur das Volkseigentum, sondern auch die Interessen der Heimarbeiter, der Handwerker, der kleinen und mittleren Privatunternehmer. Das große handwerkliche Können und die private Initiative werden dem wirtschaftlichen Wiederaufbau im vollen Umfange nutzbar gemacht, um das Tempo der Entwicklung unserer Friedenswirtschaft zu erhöhen. Ich lege besonderen Wert darauf, festzustellen, daß in den Verfassungen sämtlicher Länder der sowjetischen Besatzungszone der Grundsatz ausgesprochen ist: „Das Eigentum wird von der Verfassung gewährleistet. Sein Inhalt und seine Schranken ergeben sich aus Gesetzen." Die verfassungsmäßige Gewährleistung des Eigentums bedeutet, daß der Anspruch auf zivil- und strafrechtlichen Schutz, den unsere Gesetze dem Eigentümer einer Sache gegen Rechtsbrecher gewähren, zusätzlich mit dem Schutz der Verfassung ausgestattet wird. Ich verweise ftnrner auf die Unterredung des Marschalls Sokolowskij mit Dr. Külz und Lieutenant am 7. April 19If8, in der der MarschaTl folgendes erklärte: „Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland unterstützt mit allen Mitteln jegliche Initiative, die auf die Wiederherstellung und Entwicklung der friedlichen Wirtschaft der sowjetischen Besatzungszone gerichtet ist. Es versteht sich von selbst, daß sie auch die Initiative privater Unternehmer, die auf das gleiche Ziel gerichtet ist, unterstützen wird." Es ist klar, daß die demokratische Rechtsordnung eine verantwortungslose und den Plan gefährdende egoistische Anwendung der Privatinitiative der Unternehmer nicht gelten lassen kann. Ich möchte keinen Zweifel darüber lassen, daß die Sicherung des planmäßigen Aufbaues unserer Wirtschaft es erfordert, daß alle mit der ganzen Härte des demokratischen Gesetzes getroffen werden müssen, die als Spekulanten, Schieber und Saboteure sich durch ihr verantwortungsloses Handeln auf Kosten des Volkes bereichern wollen und die sich dadurch außerhalb der Gesellschaft stellen. Für die Privatinitiative aber, die den Interessen der Bevölkerung dient, und die sich verantwortungsbewußt in den planmäßigen Wiederaufbau der Friedenswirtschaft einbaut, ist die Möglichkeit der freien Entfaltung uneingeschränkt gewährleistet. In diesem Zusammenhang möchte ich zu den Verlautbarungen Stellung nehmen, die seit dem Verbot weiterer Sequestration und Enteignung von Eigentum durch den Befehl vom 17. April v. J. mit offensichtlichen Provokationsabsichten zu hören sind. Es wird nämlich böswillig behauptet, daß die Einziehung von Privateigentum trotz Abschluß der Sequestrierung weiter fortgesetzt wird. Ich stelle ausdrücklich fest, daß nach Abschluß der Sequestrierung in der sowjetischen Zone keine Enteignungen von Privateigentum vorgenommen werden mit Ausnahme solcher, die als Strafmaßnahme auf Grund eines Gerichtsurteils erfolgen. Es entspricht aber dem Strafrecht aller demokratischen Länder, die völlige oder teilweise Einziehung von Eigentum durch Gerichtsurteil vorzusehen. Aber auch in diesen Fällen macht es die demokratische Gesetzlichkeit den Gerichten zur Pflicht, genauestem durch Beachtung der Gesetze darüber zu wachen, daß zwischen der Schwere des Vergehens und dem Umfang des Eingriffs in das Eigentum dis richtige Verhältnis besteht. Deshalb sollte von der Enteignung nur in den allerseltensten Fällen Gebrauch gemacht werden. In den Fällen, in denen nicht aus bewußt gesellschaftswidrigem Verhalten eine Gesetzesverletzung begangen wird, ist die Frage zu überprüfen, ob nicht durch die Ausschaltung des Schuldigen auf dem Wege des Aufkaufs seines Eigentums durch den Staat die genügende Sicherheit für die demokratische Entwicklung der Wirtschaft gegeben ist. Ich stelle deshalb noch einmal fest, daß das demokratische Recht der sowjetischen Zone dem Privateigentümer den Schutz seines Eigentums gewährleistet, soweit es nicht zum Schaden des Volkes ausgenutzt wird. Bedeutsame Erfolge in dem Bemühen um die Festigung der Gesetzlichkeit sind auch auf dem Gebiete der gerechten Warenverteilung und der Innehaltung der Festpreise für Lebensmittel und Industriewaren zu verzeichnen. Durch genaue und strenge Gesetzanwendung gegen Preiswucherer und Schieber wird die widerrechtliche Bereicherung einzelner Schädlinge der Gesellschaft zum Wohle der Bevölkerung immer wirksamer verhindert. Auf dem politisch-gesellschaftlichen Gebiet kommt den Befehlen Nr. 201 und Nr. 35 über die Durchführung der Entnazifizierung und über die Auflösung der Entnazifizierungskommissionen eine hohe Bedeutung in der Entwicklung der Grundsätze der Gesetzlichkeit und Rechtsordnung der sowjetischen Besatzungszone zu. Gemäß den gemeinsam gefaßten Beschlüssen der Alliierten in Potsdam wurde durch den Befehl Nr. 201 die Demokratisierung der Verwaltung und der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone ernsthaft gefördert. Zugleich wurde den nominellen ehemaligen Pgs wieder die Möglichkeit gegeben, sich durch fleißige Mitarbeit am Wiederaufbau und durch loyale Einstellung zur neuen demokratischen Ordnung nach ihren Kenntnissen und Fähigkeiten als gleichberechtigte Bürger in den Arbeitsprozeß einzugliedern. Mit der Aburteilung der Schuldigen am Volke und mit dem Abschluß der Entnazifizierung ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung klarer und geordneter Rechtsverhältnisse in der sowjetischen Besatzungszone geleistet worden. 2;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 2 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 2) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 2 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 2)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung zu erteilen, die Funktechnik unter Einhaltung der Funkbetriebs Vorschrift Staatssicherheit zu benutzen, gewonnene politisch-operativ bedeutsame Informationen an den Referatsleiter weiterzuleiten.

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