Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1949, Seite 199

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 199 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 199); Literatur Bücher Unfallverhütungsvorschriften herausgegeben von der DWK, Hauptverwaltung Arbeit und Sozialfürsorge Deutscher Zentralverlag GmbH, Berlin Im Zuge der Übernahme der Aufgaben der bisherigen Berufsgenossenschaften hat die DWK, Hauptverwaltung Arbeit und Sozialfürsorge, auch die zum Schutze des Lebens und der Gesundheit der Werktätigen von den einzelnen Berufsgenossenschaften erlassenen Unfallverhütungsvorschriften überarbeitet. Zunächst erfolgte im Januar 1947 die Ausgabe eines Heftes mit dem Titel „Unfallverhütungsvorschriften“, das in seinem ersten Teil ein vor ständiges Verzeichnis der bisher erlassenen 111 speziellen Unfallverhütungsvorschriften, in seinem zweiten Teil die erste dieser Unfallverhütungsvorschriften, nämlich die UVV 1 „Allgemeine Vorschriften“ bringt. Von den für spezielle Gebiete ergangenen Unfallverhütungsvorschriften sind bisher die nachstehend angeführten Unfallverhütungsvorschriften von der Hauptverwaltung Arbeit und Sozialfürsorge überarbeitet und neu herausgegeben worden UW 2 : Dampfkessel 5 : Kraftmaschinen einschl. Göpel „ 7a: Arbeitsmaschinen „ 7h: Häckselmaschinen und andere Futteraufbereitungsanlagen „ 71 : Graphisches Gewerbe „ 7s: Papierverarbeitung „ 12 : Fahrzeuge „ 12a: Fahrbare landwirtschaftliche Maschinen und Geräte sowie landwirtschaftliche Fahrzeuge aller Art ,. 13 : Ausbesserungswerkstätten und Garagen für Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren „ 16 : Kompressoren „ 17 : Druckgefäße ., 18 : Dampf-Trockenzylinder und -Schlichtzylinder „ 20 : Kälteanlagen „ 36 : Hoch- und Tiefbau „ 40 : Bagger „ 41 : Rammen „ 49 : Herstellen von Leitungsgräben und Verlegen von Leitungen in der Erde „ 50 : Arbeiten an bestehenden Leitungen und an Gasrohr eitungen „ 85 : Schutz gegen Tierseuchen-Infektion bei der Tierkörperverarbeitung „ 90 : Dreschmaschinen, Strohpressen und Strohbinder „ 91 : Huf- und Klauenbeschlag „ 91a: Viehhaltung „ 109 : Erste Hilfe und Verhalten bei Unfällen „ 111 : Fällen, Roden und Aufarbeiten von Bäumen sowie Transport von Langholz Diese Unfallverhütungsvorschriften einschließlich der oben angeführten „Allgemeinen Vorschriften“ sind auf Grund von § 2 der Verordnung zum Befehl Nr. 150 der SMA rechtsverbindlich. Auf denjenigen Gebieten, für die eine Überarbeitung und Neuausgabe der alten, von den bisherigen Berufsgenossenschaften erlassenen Unfallverhütungsvorschriften noch nicht erfolgt ist, gelten die früheren Vorschriften zunächst .weiter. Mit dem Erscheinen von 36 weiteren Unfallverhütungsvor-schriften, das ebenfalls an dieser Stelle bekannt gegeben .wird, ist in nächster Zeit zu rechnen. Es sei noch darauf hingewiesen, daß die Bezugsquellen für den Bezug der Unfallverhütungsvorschriften in der sowjetischen Besatzungszone durch die zuständigen Ämter für Arbeit und Sozialfürsorge Abteilung Arbeitsschutz zu erfahren sind. Ein unmittelbarer Bezug durch den Deutschen Zentralverlag GmbH, ist nicht möglich. Ganske. Handbuch der Wiedergutmachung in Deutschland (Loseblattsammlung). Herausgg. von Dr. M. Frenkel. Koblenz: Hu-manitas-Verlag GmbH, 1949. Die erste Lieferung dieses Sammelwerkes über das Wiedergutmachungsrecht verspricht, obwohl sie noch verhältnismäßig wenig Material enthält, in ihrem Vorwort und in ihrer Übersicht ziemlich viel. In dem Werk soll, wie sich aus dem Inhaltsverzeichnis ergibt, das gesamte Wiedergutmachungsrecht behandelt werden, und zwar nicht nur in der Form der Veröffentlichung von Gesetzestexten, sondern auch in der Form der Veröffentlichung von Entscheidungen und Beiträgen von sachkundiger Hand. Besonders interessant ist, daß auch die Veröffentlichung von Gesetzentwürfen vorgesehen ist, die damit einem größeren Kreis von Interessierten zur Diskussion gestellt werden können. Schon die wenigen Veröffentlichungen, die in der ersten Lieferung enthalten sind, zeigen mit Deutlichkeit, welche Rechtszersplitterung auch auf diesem doch sicher bedeutsamen Gebiet herrscht. Da gibt es in Nordrhein-Westfalen ein besonderes Gesetz über Gewährung von Unfall- und Hinterbliebenenrenten an die Opfer der Naziunterdrückung, das diese Opfer dem gleichen Versicherungsschutz unterstellt, die nach dem III. Buch der Reichsversicherungsordnung auf Grund eines Arbeitsverhältnisses gegen Arbeitsausfall versicherte Beschäftigte genießen. Für die Bizone hat das Gesetz Nr. 64 der Militärregierung vom 22. Juni 1948 gewisse steuerliche Erleichterungen für die politisch, rassisch und religiös Verfolgten geschaffen; welche Personen aber als verfolgt gelten, richtet sich nach einem Erlaß der Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebiets bis auf weiteres nach den landesrechtlichen Bestimmungen. In der sowjetischen Besatzungszone gibt es seit dem Herbst 1945 in Thüringen bereits ein Wiedergutmachungsgesetz, das wahrscheinlich in absehbarer Zeit durch eine zoneneinheitliche Regelung abgelöst werden wird. In der französischen Zone gibt es eine Verordnung über die Rückerstattung geraubter Vermögensobjekte, zu der leider in der Sammlung nicht vermerkt ist, inwieweit sie mit den entsprechenden Gesetzen der amerikanischen Zone übereinstimmt oder von diesen abweicht. Kurz: Schon die flüchtige Betrachtung der wenigen Veröffentlichungen in dieser ersten Lieferung läßt den Wunsch nach Vereinheitlichung dieser rechtlichen Regelungen, die ungezählte Menschen angehen, die der besonderen Fürsorge bedürftig und der besonderen Unterstützung würdig sind, an sich als wohlbegründet erscheinen. Aber auch dabei wird man sich sofort darüber klar, daß eine Vereinheitlichung dieses Rechts nur möglich ist, wenn vorher die politische und wirtschaftliche Einheit Deutschlands wiederhergestellt ist. Denn ohne deren Wiederherstellung wird es nicht möglich sein, ein so vielgestaltiges und kompliziertes Rechtsgebiet einheitlich zu regeln. Solange dieses von allen fortschrittlichen Kräften erstrebte Ziel nicht erreicht ist, werden Sammelwerke, wie das Handbuch der Wiedergutmachung in Deutschland, nicht zu entbehren sein. Sie werden, wenn sie so übersichtlich und klar weiter geführt werden, wie dieses Handbuch begonnen worden ist, ein nützliches und wahrscheinlich sogar unentbehrliches Hilfsmittel für alle sein, die sich mit Wiedergutmachungsfragen zu befassen haben. \y Weiß Heinrich Mittcis, Deutsche Rechtsgeschichte. Ein Studienbuch. München 1949 Biederstein-Verlag 159 Seiten, kart. 5,50 DM. In üb'icher Weise die deutsche Privatrechtsgeschichte gesonderter Darstellung überlassend, behandelt Verfasser politische Verfassung, wirtschaftlich-soziale Grundlagen, Strafrecht, Prozeß und Rechtsquel’en der von ihm unterschiedenen Perioden (germanische, fränkische Zeit, Hochmittela ter (Cäsur 1250), Spätmittela’ter, Neuzeit), .wobei die Neuzeit freilich bewußt sehr dürftig wegkommt. Davon abgesehen gibt das Buch auf engem Raum eine brauchbare, dem jetzigen Stand der germanistischen Forschung Rechnung tragende, den Nachdruck auf das eigene Forschungsgebiet des Verfassers legende Einführung in das Werden unseres Rechtes von der deutschrechtlichen Wurzel her und wird Studenten wie denen, die an die geschichtlichen Grundlagen unseres Rechts heranzukommen wünschen, .willkommen sein. Ernst Meyer. Dr. Werner Holling, Sozialreeht in der sowjetischen Be-satzungszonc. Textausgabe Berlin 1949 Deutscher Zentralverlag 464 Seiten, gebunden 12,60 DM. Die den Stand vom 1. Januar 1949 wiedergebende, der sachkundigen Feder des Mitarbeiters der HV Arbeit und Sozialfürsorge entstammende neue Textsammlung zum Sozialrecht ist gerade im Hinblick auf .weite praktische Verwendbarkeit in der sowjetischen Besatzungszone dankbar zu begrüßen. Von den mit ihr konkurrierenden Sammlungen von Dersch unterscheidet sie sich insofern, als Dersch nur das Arbeitsrecht dieses für alle Zonen Deutschlands und das Sozialversicherungsrecht bringt, während Holling in einem dritten Abschnitt noch das Sozialfürsorgerecht behandelt. Für eine Neuauflage darf man einige Wünsche äußern: Eine straffere Gliederung und ein umfangreicheres, nicht lediglich an Gesetzesüberschriften orientiertes Sachverzeichnis würden die Auffindbarkeit von Bestimmungen er'eich tern. (Vgl. die Zerreißung bei D 117 und D III14 u. 16). Bei den Quellenangaben wäre besser stets auf die Urquelle und nicht nur auf „Arbeit und Sozialfürsorge“ zurückzugehen. Ganz knappe Anmerkungen zur Klärung des Nebeneinander abgedruckter Bestimmungen alten und neuen, Zonen- und Länderrechts wären erwünscht. Bei Wiedergabe des Länderrechts erscheint Sachsen über Gebühr bevorzugt. Ernst Meyer. Neuerscheinungen (Besprechung Vorbehalten) Lehmann, H.: Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (Lehrbücher und Grundrisse der Rechtswissenschaft, Band 1). Berlin: Verlag Walter de Gruyter & Co., 1949. 384 S. Preis 20 DM. Sammlung von Entscheidungen auf dem Gebiete des Jugendfürsorge- und Familienrechts, 1. Lieferung: Entscheidung 1 bis 41. Bonn: Verlag Ferdinand Dümmler, 1949. 87 S. Preis 2,80 DM. Selbmann, F.: Für eine gesamtdeutsche Wirtschaftspolitik, Rede gehalten in Frankfurt a. M. am 9. Juni 1949. (Kleine Reihe der DWK.) Berlin: Deutscher Zentralverlag GmbH, 1949. 24 S. Preis ,50 DM. Orlopp, J.: Interzonenhandel, Ein Schritt zur wirtschaftlichen Einheit Deutschlands. (Kleine Reihe der DWK.) Berlin: Deutscher Zentralverlag, GmbH, 1949. 24 S. Preis ,50 DM. Wachsamkeit und Plandisziplin, Bericht über die erste Zonenkonferenz der Zentralen Kontro lkommission, der Landeskontrollkommissionen und der Volkskontrollausschüsse am 27. und 28. April 1949 in Leipzig. (Schriftenreihe der DWK, Heft'3.) Berlin: Deutscher Zentralverlag GmbH., 1949. 160 S. Preis 1,75 DM. 199;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 199 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 199) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 199 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 199)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an Erfahrungen in der konspirativen Arbeit; fachspezifische Kenntnisse und politisch-operative Fähigkeiten. Entsprechend den den zu übertragenden politisch-operativen Aufgaben sind die dazu notwendigen konkreten Anforderungen herauszuarbeiten und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland unterhalten, Verbrechen der allgemeinen Kriminalität begangen haben, politisch unzuverlässig, schwatzhaft und neugierig sind. Bei der Lösung solcher Verbindungen kommt es vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher sind auch unter den spezifischen politisch-operativen und untersuchungstaktischen Bedingungen einer Aktion die Grundsätze der Rechtsanwendung gegenüber Ougendlichen umfassend durchzusetzen. Konsequent ist auch im Rahmen von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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