Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1949, Seite 192

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 192 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 192); Justiz in Brandenburg ein Rückblick Es sind jetzt mehr als vier Jahre verflossen, seit die Rote Armee in das Land Brandenburg einrückte und der deutsche Widerstand bedingungslos zusammenbrach. Mit der Wehrmacht geriet auch die deutsche Verwaltung in völlige Auflösung. Das Chaos schien unentwirrbar. Und dennoch gelang es allerorten kleinen und kleinsten Gruppen entschlossener Antifaschisten im Zusammenwirken mit der Roten Armee überraschend schnell, wieder Ordnung im Lande herzustellen. Dazu gehörte auch die Einrichtung von Gerichten; sie wurden sogar im Übermaß eingerichtet. Bald wimmelte es von Dorfgerichten, Stadtgerichten, Amtsgerichten, Kreisgerichten, Bezirksgerichten, Volksgerichten usw. Im wesentlichen übernahmen Laienelemente die Funktionen des Richters und Staatsanwalts; teilweise wirkten aber auch frühere Justizbeamte mit, unter denen sich nicht wenige ehemalige Pgs. befanden. Es war ein schweres Stück Arbeit, in dieses bunte und unorganische Gemisch von Justizbehörden planmäßige Ordnung hineinzubringen und gleichzeitig diese Behörden von allen faschistischen, reaktionären und aus sonstigen Gründen ungeeigneten Elementen zu säubern. Im Oktober 1945 konnte dieser organisatorische und personelle Neuaufbau als vorläufig abgeschlossen gelten. Die Gliederung der Justiz in rund 70 Amtsgerichte, 4 Landgerichte und 1 Oberlandesgericht war durchgeführt. Sämtliche Mitglieder der NSDAP oder ihrer Gliederungen waren aus dem Justizdienst entfernt. Von den verbliebenen Fachkräften war ein großer Teil stark überaltert, vor allem aber fehlte vielen von ihnen das politische Bewußtsein. Andererseits waren die fachlichen Qualitäten der für den Justizdienst eingesetzten Laienelemente verständlicherweise oft nicht ausreichend. Die wichtigste Aufgabe der Justizverwaltung war deshalb die sch’eunige Heranbildung eines Nachwuchses und die Umerziehung der früheren Beruf s-beam+en zu politischem Denken. In unserer Richterschule bilden wir seit Februar 1946 politisch bewußte, -fortschrittliche Demokraten, vor allem Männer und Frauen aus den werktätigen Sch’chten der Bevölkerung für das Amt des Richters und Staatsanwalts heran. Für den mittleren Justizdienst haben wir eine große Anzahl von Justizschülern und Rechtspflegeranwärtern eingestellt, die heute bereits einen erheblichen Teil der Büroarbeiten selbständig erledigen. Die politische Fortbildung der Justizangehörigen erfolgte durch Runderlasse. Tagungen und Vorträge Alle diese Maßnahmen haben unverkennbar Erfolg gehabt. Ein paar Beispiele mögen das erhärten: 1. Das politische Bewußtsein der akademisch vorgebildeten Richter hat sich grundlegend verstärkt: Im Jahre 1944 wurde in Wittenberge ein Arbeiter zu drei Monaten Gefängnis verurteilt, weil er in einem kriegswichtigen Betrieb die Arbeit verweigert hatte. Ende 1945 (!) stellte ein Wittenberger Richter fest, daß diese Strafe noch nicht vollstreckt sei, und forderte den Verurteilten zum Strafantritt auf. Der Arbeiter nahm diese Aufforderung nicht ernst und kam ihr nicht nach. Darauf erließ ein zweiter Wittenberger Richter in Vertretung seines Kollegen Haftbefehl, und der Arbeiter wurde eingesperrt. Der Stadtkommandant erfuhr dies und veranlaßte die Freilassung des Inhaftierten. Jetzt schaltete sich der dritte Richter ein, nämlich der Aufsichtsrichter. Er schickte mir den Amtsanwalt nach Potsdam mit der Bitte, bei der SMA gegen diesen unzulässigen Eingriff in die deutsche Rechtspflege zu protestieren! Der Amtsanwalt war sehr verblüfft, als ich ihm sagte, er solle dem Aufsichtsrichter bestellen, man könne dem Kommandanten nur dankbar sein, daß er diesen Schildbürgerstreich wieder gut gemacht habe. So geschehen Ende 1945. Daß die drei Richter und auch der Amtsanwalt nicht mehr im Justizdienst tätig sind, wird niemanden wundern. Und nun das Urteil eines früheren Oberlandesgerichtsrats aus dem Jahre 1948: Eine Frau aus der Gemeinde E. unweit Berlins ließ beim Einmarsch der Roten Armee ihre Wohnung im Stich und begab sich nach Quedlinburg. Die Wohnung nebst Einrichtung wurde vom Wohnungsamt auf Grund des Reichsleistungsgesetzes einem Opfer des Faschismus zum Ge- brauch überlassen. Als die Eigentümerin der Möbel im Jahre 1948 von dem Wohnungsinhaber diese Möbel herausverlangte, verwies dieser sie auf die Verfügung des Wohnungsamts. Daraufhin beantragte die Eigentümerin beim zuständigen Kreiswohnungsamt die Aufhebung jener Verfügung, und diesem Anträge wurde tatsächlich stattgegeben! Nunmehr klagte die Eigentümerin auf Herausgabe der Möbel. Der Richter aber wies die Klage mit der Begründung ab, daß die Herausgabe der Möbel für den jetzigen Besitzer eine ihm z. Z. nicht zumutbare Unbilligkeit bedeuten würde. Der Beklagte sei OdF., besitze keinen eigenen Hausrat und sei daher auf die Möbel der Klägerin angewiesen; die Klägerin aber habe, um sich den Kriegsereignissen zu entziehen, ihr Eigentum im Stich gelassen und wolle sich jetzt, nachdem ruhigere Verhältnisse eingetreten seien, wieder in den Besitz der Sachen setzen. Ein solches Verhalten würde eine als sittenwidrig zu empfindende Schädigung des Beklagten herbeiführen. Ein wahrhaft zeitnahes und volksnahes Urteil! 2. Den Weg vom Laienrichter zum Volksrichter mögen zwei andere Entscheidungen auf zeigen: Ein Laienrichter leistet sich im Jahre 1945 folgendes Urteil: „Der Angeklagte wird zu 4 Wochen Gefängnis ver- urteili Gründe: Der Angeklagte hat eine strafbare Handlung begangen. Er mußte daher bestraft werden. Das Urteil ist rechtskräftig.“ Als Gegenstück das Urteil einer Volksrichterin aus dem Jahre 1948: Ein junges Ehepaar kauft 1933 von einer Siedlungsgesellschaft ein Gelände von 33 Morgen. Im Kaufvertrag treten beide je zur Hälfte als Käufer auf Die Vermessung zieht sich jahrelang hin, und als es endlich zur Auflassung kommt, ist das nazistische Erbhofgesetz in Kraft getreten, und man drückt höherenorts darauf, daß nur der Mann als -Erbhofbauer im Grundbuch eingetragen wird. Die Frau fügt sich achselzuckend diesem Drude. So wird der Mann Alleineigentümer der Siedlung. Die Eheleute bauen die Siedlung in gemeinsamer Arbeit auf und zahlen aus den Erträgnissen der Wirtschaft den Kaufpreis ab. 1946 kommt es aber zur Scheidung der Ehe, und nun verlangt die Frau, daß ihr die Hälfte des Grundstücks als Eigentum zugesprochen wird. Eine Richterin aus dem im September d. J. abgeschlossenen Richterlehrgang spricht ihr die Hälfte zu. und zwar mit ausführlicher, alle einschlägigen Rechtsprobleme erörternder Begründung, in der sie sich auch mit der Rechtsprechung des früheren Reichsgerichts auseinandersetzt. 3. Die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Potsdam hat sich in wahrhaft demokratischem Geist entwickelt. Ende 1945 konnte es noch geschehen, daß das Oberlandesgericht dazu neigte, dem Beklagten in einem Scheidungsprozeß das Armenrecht zu versagen, weil ihm von seinem Gehalt als Angestellter nach Abzug seiner Unterhaltsverpflichtungen ein Betrag von 62 RM monatlich für seinen Eigenbedarf verblieb. Man begründete dies damit, daß doch viele Menschen von der Sozialrente die damals 45 RM betrug leben müßten. Man bedachte nicht, daß die Öffentlichkeit eine solche Argumentation kaum billigen, sondern ihr entgegen halten würde, es sei den gelehrten Herren vom Oberlandesgericht, deren Gehalt den Betrag von 62 RM um ein Vielfaches übersteige und die vom grünen Tisch aus eine solche Entscheidung fällten, nur zu wünschen, daß ihnen recht bald Gelegenheit gegeben würde, durch die Tat zu beweisen, wie man von der Sozialrente leben könne. Dieser Hinweis führte dann doch zur Bewilligung des Armenrechts an den Beklagten, wodurch eine bedenkliche Fehlentscheidung vermieden war. Aus der reichen Zahl der fortschrittlichen Entscheidungen des Oberlandesgerichts aus jüngster Zeit sei die folgende hervorgehoben: Zwei Fleischermeister hatten illegal eine größere Anzahl von Pferden im Kreise L. eingeführt, sie gegen Rinder, Schweine und Schafe eingetauscht und dieses Vieh dann zu Schlachtzwecken nach Berlin verschoben. Der Strafkammer lagen zahlreiche behördliche Schreiben vor, in denen den Angeklagten bescheinigt wurde, daß sie dadurch dem empfindlichen 192;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 192 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 192) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 192 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 192)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Herausarbeitung und Realisierung der Aufgaben und Maßnahmen des Vorbereitet- und Befähigtseins der operativen Kräfte zur erfolgreichen Aufdeckung, Verhinderung, Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten. Die spezifische Ausrichtung operativer Prozesse, insbesondere von Sofortmaßnahmen, der Bearbeitung Operativer Vorgänge und der auf die Aufdeckung, Verhinderung, Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen Girke operativ bedeutsamen Gewaltakten in der als wesentliche Seiten der vorbeugenden Terrorabwehr Staatssicherheit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit der Diensteinheiten der Linie entsprechen, um damit noch wirkungsvoller beizutragen, die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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