Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1949, Seite 189

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 189 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 189); sundheitliche Betreuung der Gefangenen wurde verbessert durch die Errichtung mehrerer Gefangenen-krankenhäusieir und die Einstellung hauptamtlicher Ärzte in den Gefangenenanstalten. Die Zonenanstalt Brandenburg-Görden konnte in Betrieb genommen werden. Im Rüdestand blieb die Abteilung mit der Arbeitsbeschaffung für die Gefangenen. Das Arbeitsgebiet Gesetzgebung hatte einen sehr umfangreichen Arbeitsplan aufgestellt. Der Entwurf des GVG ist fertiggestellt. Die Durchführungsverordnung zur Verordnung beitr. Übertragung der Ehesachen an die Amtsgerichte ist am 17.5.1949 ergangen. Zur Erleichterung der Überleitung ist auch eine Rundverfügung erlassen worden. Die geplante Verordnung über die Todeserklärung von Kriegsteilnehmern wurde am 22 2.1949 erlassen. An der Neugestaltung des Familienrechts wird gearbeitet. Auch die geplanten Durchführungsbestimmungen und Anordnungen auf dem Gebiete der Agrargesetzgebung sind erschienen. Außerhalb des Planes wurde eine Reibe weiterer Verordnungen auf dem Gebiete des Zivilrechts fertiggestellt. Auf dem Gebiete des Strafrechts erschien die geplante Verordnung über die Bestrafung von Spekulationsverbrechen, ebenso wurde die Verordnung über das Verfahren in Arbeütsschutz-sachen verabschiedet. Die Vorarbeiten für die 2. Durchführungsverordnung zur Wirtschaftsstrafverordnung sind abgeschlossen. II. Da die Deutsche Justizverwaltung im vergangenen Halbiahr erstmalig nach festen Plänen gearbeitet hat ud dabei auf keinerlei Erfahrungen aufbauen konnte, darf bei dem Bericht über die Realisierung der Pläne nicht das Bestreben im Vordergrund stehen, eine möglichst volle Erfüllung der Pläne nachzuweisen und, soweit dies nicht möglich war, nur die objektiven Schwierigkeiten darzulegen, die der Erfüllung im Wege standen. Es muß vielmehr der Versuch gemacht werden. festzustellen, inwieweit für die Abweichung zwischen den Plänen und der tatsächlich geleisteten Arbeit Fehler maßgebend waren, die bei der Aufstellung und der Durchführung der Pläne selbst gemacht wurden. Nur beii einer solchen selbstkritischen Betrachtungsweise kann erreicht werden, daß die Methode des Arbeitens nach festen Plänen auch tatsächlich zu einer erkennbaren Verbesserung der Arbeit führt, dann die Aufstellung und die Durchführung der Pläne dürfen nicht zum Selbstzweck werden. Wenn man die Planerfüllung unter diesen Gesichtspunkten betrachtet, so stellt man zunächst fest, daß der weitaus größte Teil der Planaufgaben gelöst worden. daß also das Ergebnis des ersten Halbjahres planmäßiger Arbeit durchaus erfreulich ist. Einer besonderen Betrachtung bedürfen aber die Aufgaben, die nicht gelöst wurden. Dabei handelt es sich um verschiedene Gruppen: 1. Arbeiten, die wegen objektiver Schwierigkeiten nicht erledigt werden konnten, weil Ereignisse dazwischen traten, die nicht vorauszusehen waren. Diese Fälle stellen jedoch bei dem Arbeitsplan der Deutschen Justizverwaltung nur eine Ausnahme dar. Sie treten im wesentlichen ‘nur auf dem Gebiet der Gesetzgebung auf, wo die Arbeit besonders stark von der Mitwirkung anderer Verwaltungen abhängig ist, mit denen die Pläne vorher nicht abgestimmt werden konnten. 2. Arbeiten, die ebenfalls aus objektiven Gründen nicht durchgeführt werden konnten, deren Unerfüllbarkeit man aber vor Aufnahme in den Plan hätte erkennen können. 3. Arbeiten, die durchführbar waren, die aber aus subjektiven Gründen, sei es aus Nachlässigkeit, sei es aus Unfähigkeit, unerledigt geblieben sind. Auch in dem ersten Halbjahrplan der Deutschen Justizverwaltung sind diese drei Gruppen von Nichterfüllung von Planaufgaben vorhanden. Daneben fällt aber auf, daß bei mehreren Abteilungen zahlreiche zusätzliche Arbeiten durchgeführt worden sind, die nicht in den Arbeitsplan aufgenommen worden waren, z. B. in der Abteilung Kontrolle die Neuregelung des statistischen Berichtswesens. Man kann hier nicht wie es teilweise geschah von einer Übererfüllung der Pläne sprechen. Wenn ein Schacht z. B. sein Fördersoll an Kohle zu 150% erfüllt, so ist das eine erfreuliche Übererfüllung des Planes. Wenn dagegen eine Verwaltung 50% mehr Statistiken oder Gesetze ausarbeitet, als geplant war, so braucht das noch nicht erfreulich zu sein. Erst recht nicht erstrebenswert ist es, wenn eine Dienststelle ganz andere als die im Plan vorgesehenen Arbeiten durchführt. Auch diese Arbeiten lassen sich in drei Gruppen einteilen: 1. Arbeiten, deren Notwendigkeit nicht vorherzusehen war. Solche Aufgaben werden für die meisten Verwaltungen im Laufe eines längeren Planzeitraumes in mehr oder weniger großem Umfange auftreten. 2. Arbeiten, die bei gründlichem Durchdenken des Planes bereits vorher erkennbar gewesen wären. 3. Arbeiten, deren Durchführung nicht notwendig war. Es ist erforderlich, daß jeder, der am Arbeitsplan mitgewirkt hat, sich Rechenschaft darüber gibt, zu welcher dieser Gruppen die Aufgaben gehören, die er entgegen dem Plan nicht erfüllt hat oder die er außerhalb des Planes durchgeführt hat. III. Wenn man in der Verwaltung ein gutes planmäßiges Arbeiten gewährleisten will, so muß man im Grunde von den gleichen Prinzipien ausgehen, die für alle Planungen gelten. 1. Ehe man feststellt, was erreicht werden soll, muß man Klarheit über den Ausgangspunkt haben, d h. man muß das „Ist“ erfassen. Deshalb ist vor Aufstellung der Pläne in der Justizverwaltung ein eingehendes, vorheriges Studium der Tätigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften, insbesondere der Statistiken und der Halbjahresberichte erforderlich. Die Auswertungsergebnisse der Statistik spiegeln in besonders konzentrierter Form die tatsächliche Entwicklung der Tätigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften wider, ohne deren Verwertung niemals zweckmäßige Arbeitspläne auf gestellt werden können. 2. Das Entscheidende ist aber die richtige Aufstellung des Planzieles. Hier werden die meisten Fehler gemacht. Es sollen nicht mehr Aufgaben gestellt werden, als voraussichtlich mit den vorhandenen personellen und sachlichen Mitteln erledigt werden können. Das macht erforderlich, daß man die Realisierung jeder einzelnen Planaufgabe vorher Ws zu Ende durchdenkt. Wichtig ist auch, daß die Bedeutung der einzelnen notwendigen Arbeiten vorher gegeneinander abgewogen wird, um die vorhandenen Mittel auf die wichtigsten Arbeiten zu konzentrieren. Zur richtigen Aufstellung des Planzieles gehört aber auch, daß alle voraussehbaren Aufgaben mit erfaßt werden, damit sie nicht später außerhalb des Planes erledigt werden müssen und dadurch die Durchführung der im Plan gestellten Aufgaben verzögern, wie es teilweise im ersten Halbjahrplan der Deutschen Justizverwaltung geschehen ist. Der Arbeitsplan selbst muß dann die Maßnahmen enthalten, die notwendig sind, um von dem „Ist“ zum Planziel, dem „Soll“, zu gelangen. Dabei sollen nicht alle laufenden Arbeiten nrt angegeben werden, die üblicherweise zu dem Arbeitsbereich einer Dienststelle gehören und deren Erledigung eine Selbstverständlichkeit ist, sondern nur die Aufgaben, die im laufenden Planzeitraum neu oder anders als bisher gelöst werden sollen. So gehört z. B. ein allgemeiner Punkt: „Teilnahme an Konferenzen und Arbeitsbesprechungen“ nicht in einen Arbeitsplan. Andererseits sollen die Maßnahmen, durch die das Planziel erreicht werden soll, auch konkret bezeichnet werden. Es genügt z. B. nicht, zu schreiben: „Intensivierung der Revisionstätigkeit“, sondern es muß angegeben werden, durch welche Arbeiten diese Intensivierung erreicht werden soll. 3. Bei der Durchführung der Pläne kommt es entscheidend auf eine wirkungsvolle Plankontrolle an. Überall da, wo wie in der Justizverwaltung keine besonderen Kontrollorgane geschaffen werden können, erfolgt die Kontrolle am besten durch ein Kollektiv, d. h. durch regelmäßige Arbeitsbesprechungen, in denen jeder über den Stand seiner Planerfüllung berichtet und die übrigen Mitarbeiter die geleistete Arbeit sachlich, aber kritisch bewerten. Die Plankontrolle muß vor allem darauf gerichtet sein, 189;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 189 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 189) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 189 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 189)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren ist die reale Einschätzung des Leiters über Aufgaben, Ziele und Probleme, die mit dem jeweiligen Ermittlungsverfahren in Verbindung stehen. Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der politischen, ökonomischen und sozialen Erfordernisse der ist es objektiv notwendig, alle eingewiesenen Antragsteller auf ständige Wohnsitznahme umfassend und allseitig zu überprüfen, politisch verantwortungsbewußt entsprechend den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Paßkontrolleinheiten durchgeführt wird. Sie hat das Ziel, die Sicherheit im zivilen Flugverkehr zu gewährleisten und terroristische Anschläge, einschließlich Geiselnahmen und Entführungen, die sich gegen die politischen, ideologischen, militärischen und ökonomischen Grundlagen. der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung in ihrer Gesamtheit richten, sind Bestandteil der politischen Untergrundtätigkeit.

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