Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1949, Seite 188

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 188 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 188); Spekulatlons-VO, die eindeutig darauf ausgerichtet ist, die extremen spekulativen Auswüchse zu treffen. Wenn allerdings solche Auswüchse festgestelit werden, wenn ein Täter die Möglichkeiten, die das größere Angebot von Waren und damit die Tatsache, daß er nicht mehr nur Verteiler zugeteilter Waren ist, sondern wieder Händler mit allen sich aus dieser Stellung ergebenden Möglichkeiten, ihm bieten, dazu ausnutzt, um verbrecherische Spekulationsgeschäfte zu tätigen, dann werden ihn nach diesem Gesetz sehr schwere Strafen treffen. Das Gesetz geht davon aus, daß es sich bei solchen Tätern um bewußte Schädlinge unserer Wirtschaft handelt, die wohl wissen, daß die Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen nur der angestrengten Arbeit der fortschrittlichen Kräfte in der sowjetischen Besätzungszone zu danken ist, die sich aber trotzdem unter Ausnutzung der günstigen Entwicklung einen spekulativen Gewinn zum Schaden der Allgemeinheit verschaffen wollen. Für diese Täter sieht das Gesetz Zuchthausstrafe nicht unter drei Jahren und in besonders schweren Fällen sogar lebenslängliche Zuchthausstrafe vor, wobei als besonders schwere Taten insbesondere solche angesehen werden, durch die der Täter volkseigenen Unternehmen großen Schaden zugefügt oder aus deren Begehen er sich ein Gewerbe gemacht hat (der verbrauchte Begriff der Gewerbsmäßigkeit“ ist hier bewußt vermieden worden). Neben diesen Freiheitsstrafen sind stets der Spekulationsgewinn und die Gegenstände einzuziehen, auf die s'ch das Spekulationsverbrechen bezieht. In besonders schweren Fällen ist auf Einziehung des gesamten Vermögens des Täters zu erkennen; in den sonnigen Fähen kann auf ganze oder teilweise Vermögenseinziehung erkannt werden. Außerdem müssen die Urtehe in den besonders schweren Fällen in den sonstigen Fällen können sie es einschränkende Bestimmungen über den Wohnraum des Täters enthalten. Mit dieser zuletzt erwähnten Bestimmung kommt die VO einer häufig in der Bevölkerung ausgesprochenen Forderung nach, die es für unerträglich hielt, daß zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilte Täter ihre großen Wohnungen behielten. Das Nähere hierzu werden die Ausführungsbestimmungen regeln müssen. Ausführungsbestimmungen werden auch ergehen müssen zu § 5 der VO, wonach verurteilte Spekulationsverbrecher während ihres Zuchthausaufenthalts zu schwerer körperlicher Arbeit anzuhalten sind. § 6 der VO macht das Verfahren gegen Abwesende (§ 276 ff. StPO) bei Verstößen gegen die Spekulations-' VO obligatorisch. Durch § 6 Abs. 2 ist sichergestellt, daß Strafverfahren bei diesen schweren Gesetzesverstößen auch nach dem Tode des Täters durch geführt werden können, um die im Gesetz vorgesehenen Einziehungen zu ermöglichen. Für das Verfahren sind allgemein die großen Strafkammern für zuständig erklärt worden (§ 7 der VO). Die Verordnung über die Bestrafung von Srvekula-tionsverbrechen ist nach der Wirtschaftsstraf-VO das zweite neuartige Gesetz auf dem Gebiete des Wirtschaftsstrafrechts. Im Gegensatz zu d'esom. das eine möglichst umfassende Regelung wirtschaftsstrafrechtlicher Tatbestände bringt, ist hier ein Spezialgebiet herausgegriffen worden, das durch die weitere Entwicklung unserer Wirtschaft eine besondere Bedeutung erhält. Es kann nicht geduldet werden, daß die Gesundung unserer wirtschaftlichen Verhältnisse von unverantwortlichen Kräften aus ffem itzt w'rd. um cmh wie es in der Verordnung heißt zum Schaden der AllgememheR in gewissenloser Weise rtvmmäfUge persönliche Gewinne zu verschaffen Dem Kamnf gegen solche wirtschaftsschädlichen Elemente dient die neue Verordnung. Es wird Sache der Staatsanwaltschaften und Gerichte sein, bei der Anwendung der Verordnung zu beweisen, daß die Justiz ihr Teil zur Bekämpfung der Spekulanten, die zu den schädP'chsten Verbrechern an unserer Wirtschaftsordnung gehören, beiträgt. Kritisches zum ersten Arbeitsplan der Deutschen Justizverwaltung Von Dr. Hildegard Heinze, Hauptabteilungsleiter in der Deutschen Justizverwaltung In den ersten Januartagen 1949 stellte die Deutsche Justizverwaltung in allen ihren Abteilungen zum ersten Mal Arbeitspläne, und zwar für das erste Halbjahr 1949, auf. In einem Aufsatz „Auch die Justiz piant ihre Arbe!t‘‘ (N,T 1949 S. 35) hat Scheele bereits ausführlich das Zustandekommen dieser Pläne und ihren wesentlichen Inhalt behandelt. Nach Ablauf dieses Halbjahres ist es zunächst erforderlich, festzustellen, inwieweit die Planziele erreicht worden sind. In Verbindung damit muß aber auch überprüft werden, ob die Methode der Planaufstellung. die Festlegung der Planziele und die dnrchgeführte Plankontrolle sich als richtig erwiesen haben und auf welche Weise die Aufstellung und Realisierung der Pläne und damit die gesamte Arbeit der Justizverwaltung verbessert werden können. I. In sämtlichen Abteilungen der Deutschen Justizverwaltung wurde der größte Teil der im Arbeitsplan aufgestellten Aufgaben termingemäß erfüllt. Dafür seien folgende Beispiele genannt: De Personalabteilung hat sich vor allem mit Erfolg um die Förderung und weitere Qualifizierung der Absolventen der Richterlehrgänge bemüht (vgl. N.I 1949 S. 150 „Absolventen der Richterlehrgänge als Landgerichtspräsidenten“). Jährliche Charakteristiken aller Richter, Staatsanwälte und Amtsanwälte wurden eingeführt, ein Normalbesetzungsplan für die Justizbehörden wurde ausgearbeitet. Außerdem haben die beabsichtigten Konferenzen mit den Personalreferenten der Länder stattgefunden. D:e Abteilung Schulung hat die Lehrpläne der Richterschulen umgearbeitet, weitere Unterrichtsbriefe herausgegeben und die Vorlesungsprogramme verbessert und ergänzt Von besonderer Bedeutung war die Arbeitstagung der Leiter der Richterlehrgänge, über die Hilde Benjamin in NJ 1949 S. 129 ff. berichtet hat. Zu erwähnen ist auch die Mitarbeit an einem neuen Studienplan für die iurfstischen Fakultäten, der von einer gemeinsamen Kommission der Deutschen Verwaltung für Volksbildung und der Deutschen Justizverwaltung aufgesteEt wurde. Bei der Errichtung der Richterschule in Berlin konnte maßgebliche Hilfe geleistet werden. Auf dem Arbeitsgebiet der Kontrolle wurden die geplanten Revisionen der Gerichte durchgeführt, vor allem die der Oberlandesgerichte Dresden und Gera. Die systematische Erfassung und Auswertung aller wichtigen Gerichtsurteile der Zone hat besonnen. Sämtliche Justizveranstaltungen wurden erfaßt, ihr Ablauf überwacht und ausgewertet (vgl. meinen Artikel „öffentliche Justizveranstaltungen Erfahrungen und Lehren“ in NJ 1949 S. 140 ff.). Zur Verbesserung der Arbeit der Justizbehörden bei der Bekämpfung von Wirtschaftsstrafsachen und Brandstiftungen erfolgten zahlreiche grundsätzliche Hinweise. Durch eine grundsätzliche Rundverfügung wurden Maßnahmen zur Abkürzung der Untersuchungshaft eingeleitet. Im übrigen wurde in der Kontrollabteilung eine erhebliche Arbeit außerhalb des Planes geleistet. Es erfolgte eine Vereinfachung und Umstellung der Statistik der Gerichte und Staatsanwaltschaften, die auf einer Ländertagung eingehend beraten wurden. Sodann wurden in einer Rundverfügung umfangreiche Richtlinien für die Beschleunigung der Strafverfahren aufgestellt. Daneben fanden einige seit langem ungeklärte Fragen des Strafregisterwesens ihre Regelung. Auf dem Gebiete des Strafvollzugs konnte entsprechend dem Arbeitsplan vor allem die Zahl der Entweichungen maßgeblich gesenkt werden. Die ge- 188;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 188 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 188) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 188 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 188)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvoll zug. Nur dadurch war es in einigen Fallen möglich, daß sich Verhaftete vorsätzlich Treppen hinabstürzten, zufällige Sichtkontakte von Verhafteten verschiedener Verwahrräume zustande kamen. Verhaftete in den Besitz von Strafgefangenen gelangen und dadurch die Ordnung und Sicherheit in der StrafVollzugs-einrichtung gefährden. Zur ärztlichen Entlassunos-untersuchunq An Bedeutung gewinnt auch die im Zusammenhang mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens deutlich zu machen. Diesen Forschungsergebnissen werden anschließend einige im Forschungsprozeß deutlich gewordene grundsätzliche Erfordernisse zu solchehPrüfungsverfahren angefügt, die von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Verfahren umfaßt das vor allem die Entlarvung und den Nachweis möglicher Zusammenhänge der Straftat zur feindlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die gesamte Tätigkeit des Referatsleiters und die darin eingeschlossene tscliekistisclie Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter. Die Aufgaben im Sicherungs- und Kontrolidienst erden in der Regel von nicht so hohem Schwierigkeitsgrad, sehen wir uns bei der Vorlage von Lichtbildern zum Zwecke der Wiedererkennung von Personen in Befragungen und Vernehmungen gegenüber. Diese Maßnahme kommt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit ist wichtiger Bestandteil der Gewährleistung der Rechtssicherheit und darüber hinaus eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden.

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