Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1949, Seite 181

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 181 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 181); Gestaltung der Produktions- und Lebensverhältnisse ist, richtige Politik die zutreffende Erkenntnis des Werdenden, des Kommenden, des Neuen voraussetzt, muß der Jurist politischer Jurist werden. Er kann seine Aufgabe nicht erfüllen, wenn er konservativ bleibt, wie er jetzt ist. Er wird als konservativer Jurist ebenso überflüssig, wie es der Kapitalist, der Kupons schneidet, für den Arbeitsprozeß ist. c) Der Jurist in der geplanten Wirtschaft hat nicht nur neue Produktionsverhältnisse zu schaffen. Seine Aufgabe ist noch größer: er hat die Produktivkräfte mit zu entwickeln, die die Grundlage der Produktionsverhältnisse sind. Produktivkräfte sind der gegenständliche Faktor des Arbeitsprozesses, die Produktionsmittel, und der perönliche Faktor, die werktätigen Menschen. Entwicklung des sachlichen Faktors der Arbeit wird dem Juristen nur in geringem Umfang möglich sein. Der Schwerpunkt seiner Aufgabe liegt in der Förderung des persönlichen Faktors des Arbeitsprozesses. Bewußte Aufgabe des Rechts wird mit anderen Worten die Erziehung des Menschen. Das Hecht ist eines der wichtigsten Werkzeuge, um den neuen Menschen, den Werktätigen, heranzubilden, d. h. sein Bewußtsein zu ändern. Da das Bewußtsein des Menschen nur die Widerspiegelung der gesellschaftlichen Verhältnisse ist, bedeutet diese, neue Aufgabe, die inneren Zusammenhänge und Widersprüchlichkeiten der Gesellschaft zu erforschen und die gefundenen Erkenntnisse hierüber zu verbreiten. Indem sich der Einzelne ihrer bewußt wird, wird er zum Menschen, der richtig handeln kann, weil er richtig erkannt hat. d) Nicht nur das Recht und seine Aufgaben ändern sich, der geplante Wirtschaftsprozeß erfordert auch eine neue Rechtswissenschaft. Die Rechtswissenschaft muß ihre isolierte Stellung auf geben. Wie der Jurist in den Gesamtprozeß des gesellschaftlichen Lebens bewußt hineingestellt wird und sein Aufgabengebiet innerhalb des gesamten Arbeitsplans der Gesellschaft erhält, so muß auch die Rechtswissenschaft zu einem Teilgebiet der umfassenden Gesellschaftswissenschaft werden. Das jeweilige geltende Recht ist nur der juristische Ausdruck, die Form der konkreten Produktionsweise. Der Arbeitsgegenstand der Juristen ist das Leben der Menschen, die Produktionsweise in ihrer bestimmten gesellschaftlichen Form, deren Zusammenhänge in der politischen Ökonomie erfaßt werden. Der Maßstab der Bewertung des Verhaltens der Menschen, die Erkenntnis des richtigen Rechts, ergibt sich aus der Einsicht in die Gesetzmäßigkeit des Ablaufs des geschichtlichen Lebens. Diese Gesetzmäßigkeit wiederum ist nur durch die Aufdeckung der Widersprüche im Wesen der Dinge, d. h. in der jeweiligen Produktionsweise, zu erkennen. Die materialistisch-dialektische Methode ist das Arbeitsmittel, um solche Widersprüche zu erkennen und aufzulösen. Politische Ökonomie als Arbeitsgegenstand, Dialektik als Arbeitsmittel sind die Produktionsmittel des Juristen. Sein Arbeitsprodukt ist die lebensbrauchbare Norm, die Regel des Verhaltens, die aus der wahren Erkenntnis der gesellschaftlichen Zu- sammenhänge hergeleitet ist. Mit Hilfe der dialektischen Methode werden die juristischen Begriffe bisher zur Aufrechterhaltung der Klassenherrschaft benutzt, aber immerhin die Ergebnisse menschncnen Nachdenkens von Jahrhunderten zu wirksamen Werkzeugen werden, um den Entwicklungsprozeß der Menschen bewußt zu gestalten und zu leiten. Die neuen Aufgaben wird der Jurist nur erfüllen können, wenn er, versehen mit umfassenden Kenntnissen der politischen Ökonomie, geschult in der Handhabung der dialektischen Methode, auf seinem Teilgebiet, der Gewinnung lebensbrauchbarer Regeln des Verhaltens, zu arbeiten gelernt hat. Das erfordert eine grundlegende Änderung unserer juristischen Ausbildung. In dem Vorwort zu seinem Sachenrecht nennt Heck4 *) die Rechtswissenschaft einen Inbegriff von Versucnen, den Menschen zu helfen, die Probleme des Lebens zu lösen. In der Menschenhilfe liegt nach ihm der Wert und der Reiz unserer Wissenschaft“). Man kann, wenn man unter Menschen die arbeitenden Menschen ver- % steht, nicht sagen, daß die Rechtswissenschaft bisher diese Aufgabe erfüllt hat. Das bisherige Recht war immer nur das Recht der herrschenden Klasse. Heues Behauptung hat für die bisherige Rechtswissenschaft nur Sinn, wenn man unter Menschen die Angehörigen der herrschenden Klasse begreift, denen sie half, ihre Klassenherrschaft aufrechtzuerhaiten. Man kann annehmen, daß Heck das Wort Menschenhiife nicht in diesem engen Sinn verstanden haben wollte. Realisiert kann diese Aufgabe der Rechtswissenschaft aber erst in der geplanten Wirtschaft werden, die durch Aufhebung des kapitalistischen Privateigentums nach der Periode der Klassengesellschaften wiederum e.n gemeinsames Werk und gemeinsame Interessen aber Werktätigen schafft. Engels6) bezeichnet die Besitzergreifung der Produktionsmittel durch die Gesellschaft, die mit dem Plan auf der Grundlage des Volkseigentums ihren Anfang nimmt, als den „Sprung der Menschheit aus dem Reich der Notwendigkeit in das Reich der Freiheit“, weil hiermit die Menschen beginnen, bewußt, d. h. mit voller Sachkenntnis, die Gesetze ihres eigenen gesellschaftlichen Lebens anzuwenüen. Marx fuhrt aus, daß mit der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsform die „Vorgeschichte der menschlichen Gesellschaft7)“ abschließt. Der Volkswirtschaftsplan ist für uns der Beginn dieses neuen Abschnitts in der Geschichte der menschlichen Gesellschaft. Diese einschneidende Veränderung alles gesellschaftlichen Lebens stellt Recht und Rechtswissenschaft vor neue Aufgaben und bedingt die Änderung des Charakters des Rechts selbst. 4) Heck, Sachenrecht, Tübingen 1930, Vorwort S. III. 6) Jus hat m. W. die Wurzel mit juvare gemeinsam. Die Wortbildung bringt somit den gleichen Gedanken zum Ausdruck. 6) Engels, a. a. O., S. 55. i) Marx, Zur Kritik der politischen Ökonomie, Berlin 1947, Dietz-Verlag, Vorwort, S. 14. Rechtsprobleme um die HO-Preise Von Hans Schaul, Hauptabteilungsleiter in der Deutschen Wirtschaftskommission Die Bedeutung, welche sich die HO als Quelle der zusätzlichen Versorgung unserer Bevölkerung erworben hat, stellt mannigfache Probleme für unser Rechtsleben. Es ist vorauszusehen, daß mit dem Aufbau des Handelsnetzes der HO, der weiteren Senkung ihrer Preise und der Erweiterung ihres Warensortiments, ihre Bedeutung in der Wirtschaft und damit auch im Rechtsleben dauernd wachsen wird. Die damit auftauchenden Probleme können in ihrer Vielfalt noch nicht übersehen werden. Deshalb sollen hier, aus Anlaß des Artikels von Classe, NJ 1949 S. 65, und des Urteils der OLG Dresden vom 8. 2. 1949, NJ 1949 S. 93, nur einige grundsätzliche Fragen zu diesem Thema erörtert werden. Das Sekretariat der Deutschen Wirtschaftskommission ist, als es im November 1948 die Satzung der Handelsorganisation HO bestätigte, davon aus- gegangen, daß die Ergebnisse des wirtschaftlichen Aufbaus und die Übererfüllung der Pläne des Jahres 1948 es erlaubten, der Bevölkerung eine steigende Menge von Konsumgütern zur Verfügung zu stellen. Vor die Frage gestellt, ob diese Güter nur zur Verbesserung der kartenmäßigen Versorgung verwandt oder auch auf einem anderen Wege dem Verbraucher zugeführt werden sollten, entschied sich das Sekretariat der Deutschen Wirtschaftskommission dafür, neben einer systematischen Verbesserung der kartenmäßigen Versorgung und der Einführung der Punktkarte einen Teil dieser Waren neben der Kartenversorgung zu erhöhten Preisen zu vertreiben. Dabei spielten mannigfache Erwägungen eine Rolle. Der langdauernde Warenhunger konnte nur in dem Maße gestillt werden, in welchem die Produktion anstieg. Das bedingte, daß auch nach der Währungsreform 181;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 181 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 181) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 181 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 181)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse bei der Bekämpfung der subversiven Aktivitäten der Angehörigen der Militärinspektion weiseB-i., Verstärkt sind deshalb vor allem die quartalsmäßigen Belehrungen zu nutzen, den Angehörigen alle im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Gewinnung von Informationen entsprechend der Aufgabenstellung Staatssicherheit sich gesetzlich aus dem Verfassungsauftrag Staatssicherheit begründet, also prinzipiell zulässiger ist. Vfi.

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