Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1949, Seite 167

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 167 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 167); digkeit, daß alle demokratischen Juristen, die sich, ohne Nationalisten zu sein, als deutsche Patrioten fühlten, ohne parteiliche Beschränkung den Weg in die nationale Front finden müßten. In und mit der nationalen Front müsse die demokratische Justiz für ganz Deutschland erkämpft werden. Er wandelte den alten Spruch: „fiat justitia, pereat mundus“ in einen Leitspruch für alle demokratischen Juristen um: „flat justitia ne pereat mundus“. Nach diesen und anderen Begrüßungsworten hielt Generalstaatsanwalt Dr. Helm, Berlin, ein Referat zu dem Thema „Die Bedeutung der demokratischen Justiz für die Einheit Deutschlands“. Er zeigte im ein-zelnendieUnterschiededer Rechtsentwicklung im Westen und Osten Deutschlands auf und wies darauf hin, daß zwar die westlichen Juristen, die auf der großen VVN-Tagung im März 1948 versammelt waren, bereits erkannt hätten, welcher nationale und welcher Rechtsnotstand in Deutschland herrschen, daß sie auch der Erklärung Professor Dr. Geilers ihre Zustimmung gegeben hätten, daß die Rechtseinheit und die politische Einheit Deutschlands unabdingbare Forderungen des deutschen Volkes sein müßten, daß aber festgestellt werden müsse, daß Jahre nach dieser Tagung noch keine Ansätze zu einer demokratischen Entwicklung oder zu einer wirklichen Aktivität in der Frage der Schaffung der Einheit Deutschlands im Westen zu spüren seien. Im Osten dagegen hätten die Volkskongreßwahlen, die Annahme des Verfassungsentwurfs für die Deutsche Demokratische Republik und die Säuberung der Justiz von Nazielementen bewiesen, daß man hier nicht nur mit Worten eine fortschrittliche Entwicklung verlange, sondern den Worten konkrete Taten folgen lasse. Im Osten Deutschlands habe man wirklich damit begonnen, die Diskrepanz zwischen dem formalen Recht und der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung zu überwinden und damit bewiesen, daß man auch in der Justiz aus den Erfahrungen der vergangenen Zeit gelernt habe. Deshalb habe man in der sowjetischen Besatzungszone durch die Verfassungsbestimmungen sichergestellt, daß das Volk in allen wesentlichen Fragen des Rechtslebens mit-betimmen könne. Die Forderung, daß die gesamte Struktur des Justizapparates gewandelt werden müsse, daß der Jurist sich nicht mehr als Herr des Volkes fühlen dürfe, sondern zum Diener des Volkes werden müsse, sei der Verwirklichung nahe. Dr. Helm schloß sein Referat mit dem Goethewort: „Es ist nicht genug, zu wissen, man muß es auch anwenden. Es ist nicht genug, zu wollen, man muß es auch tun.“ Zu dem Thema „Das Völkerrecht und der Frieden“ sprachen Professor Dr. Baum garten und der Unterzeichnete. Das Referat Professor Baumgartens ist an anderer Stelle dieses Heftes abgedruckt1). In meinem Referat befaßte ich mich zunächst mit der historischen Entwicklung des Völkerrechts von den Zeiten der Antike bis in die neueste Zeit, setzte mich mit der dualistischen Auffassung von dem Völkerrecht auseinander und vertrat die monistische Theorie, nach der das Völkerrecht kein heteronomes Recht gegenüber dem Staatsrecht sein darf, sondern sich zu einem überstaatlichen Recht entwickeln muß, da es nur dann einer fortschrittlichen Entwicklung gerecht werden und seinen tiefsten Sinn, nämlich die Kriegsverhütung, verwirklichen kann. Ich erörterte die Entwicklung des Abrüstungsgedankens und insbesondere die Aufgaben der UN und kam zu dem Ergebnis, daß in der Weltfriedensbewegung erstmalig in der Geschichte die Völker selbst sich organisiert und ihren Willen zum Ausdruck gebracht hätten, sich nicht mehr ungefragt zur Schlachtbank führen zu lassen, sondern mit allen Mitteln den Weltfrieden zu wahren. Ich wies darauf hin, daß sich mit dem Beginn dieser Bewegung Möglichkeiten abzeichneten, deren Tragweite vorerst noch gar nicht zu übersehen sei und brachte die Überzeugung zum Ausdruck, daß das ständige Friedenskomitee in Paris mit seinen Länderkomitees sich zu einer Macht weltpolitischen Ausmaßes entwickeln würde, die vom Vertrauen der Völker getragen und, aus ihr ihre Legitimation zum Handeln herleitend, jederzeit in der Lage sein würde, so zu handeln, wie es das Glück der Völker und der Weltfrieden erforderten. Frau Landgerichtspräsident Dr. Hilde Neumann referierte dann über die Aufgaben der Vereinigung und behandelte in ihrem Referat sehr interessante und bedeutsame Probleme. Sie zeigte in einzelnen Beispielen auf, welches ungeheure Gebiet nicht nur organisatorisch zu erfassen, sondern vor allen Dingen mit Geist und Blut zu erfüllen sei,. Sie sicherte zu, daß die Vereinigung nicht formal-juristische Fragen behandeln werde, wie es exclusive Juristenvereine früherer Prägung zu tun pflegten, daß diese Vereinigung auch keine Standesorganisation im alten Sinne sein würde; ihr Ziel sei es vielmehr, alle demokratischen Juristen zusammenzufassen, damit diese in Zusammenarbeit mit den Praktikern der Wirtschaft, der Verwaltung und der Polizei Mittel und Wege finden könnten, um die Demokratisierung der Justiz durchzuführen. Vor Eintritt in die Diskussion brachte Wilhelm K o e n e n als Leiter des Sekretariats des deutschen Volksrats eine Entschließung ein, in der gegen die ungerechtfertigte Verhaftung Max Reimanns schärfstens Protest eingelegt wird. Die Entschließung wurde, nachdem Koenen noch über seine interessanten Verhandlungen ln den Westzonen mit den Vertretern der britischen Militärbehörde und dem Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen über den Fall Reimann berichtet hatte, einstimmig angenommen. Die Diskussion selbst wurde von dem Oberrichter am Oberlandesgericht Gera, Dr. Großmann, eingeleitet, der in den Mittelpunkt seiner Ausführungen die Forderung auf Auslieferung der berüchtigten Nazi-Verbrecherin Ilse Koch stellte. Auch hierzu wurde eine Resolution einstimmig angenommen. Aus der weiteren Diskussion waren besonders bemerkenswert die Ausführungen der Vertreter der Juristen der westlichen Besatzungszonen Dr. W e s s i g , Behringer- Scheible, Eisner und G1 ö g g -ler, die ein anschauliches Bild von den unhaltbaren Zuständen in der Justiz des Westens lieferten und darüber berichteten, welches Unverständnis für die Rechtsentwicklung der sowjetischen Besatzungszone im Westen Deutschlands herrsche. Sie sagten ihre Mitarbeit im Kampf gegen die' Hetze wider die Justiz der sowjetischen Besatzungszone und für die Weckung der demokratischen Justiz auch im Westen Deutschlands zu. Frau Hauptabteilungsleiter Benjamin von der Deutschen Justizverwaltung ging in ihrem Dikussions-beitrag davon aus, daß in der sowjetischen Besatzungszone als entscheidende Voraussetzung für die Demokratisierung der Justiz die Entwicklung des demokratischen Richters erkannt ist. Diesem Ziel galten die verschiedenen Maßnahmen der Personalpolitik, die restlose politische Bereinigung, die Schaffung des „Volksrichters“. Dadurch sei ein entscheidender Umbau in der sozialen Struktur der Richterschaft erreicht, dem nun auch die weitere ideologische Klärung und Entwicklung folgen müsse. Sie betonte, welche Bedeutung die Gründung der Vereinigung demokratischer Juristen und ihr Anschluß an die internationale Vereinigung für die deutschen Juristen habe. Es sei damit auch auf dem Gebiete des Rechts der Zusammenhang mit der internationalen Entwicklung wiederhergestellt. Der Blick auf das, was außerhalb Deutschlands in den fortschrittlichen Ländern geschehe, werde gerade auch den aufgeschlossenen Juristen im Westen Deutschlands klar machen, daß das, was in der Ostzone auf dem Gebiete der Justiz in Angriff genommen ist, nicht isoliert dastehe, nicht willkürlich von einzelnen ausgedacht sei, sondern der allgemeinen demokratischen Entwicklung auf dem Gebiete der Justiz entspreche. Herr S c h a u 1 vom Sekretariat der Deutschen Wirtschaftskommission wies auf die unheilvollen Folgen der Zerreißung Deutschlands für die deutsche Wirtschaft hin und zeigte auf, wie hierdurch auch für die tägliche Praxis des Juristen Schwierigkeiten entstehen. Er wies nach, daß wesentliche Bestimmungen des sogenannten Bonner Grundgesetzes das Potsdamer Abkommen, das Bestandteil des Völkerrechts sei, verletzten und forderte, daß schnellstens Gespräche über die nationale Existenz Deutschlands in Gang kämen. Professor Dr. Steiniger stellte bestimmte Forderungen an den demokratischen Hochschullehrer heraus und verlangte insbesondere, daß die Hochschullehrer bei der Darstellung ihrer Lehre vollständig seien und Sich der Mühe unterzögen, auch die von 167 l) V*l. Seite 163 dieses Heftes.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 167 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 167) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 167 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 167)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf das Leben oder die Gesundheit ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der - des Strafvollzugsgesetzes vor, hat dies, wenn der betreffende Strafgefangene für eine andere Diensteinheit als die Abteilung erfaßt ist, in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes gewährleistet. Die Postenbereiche sind mit Signal-, Sprech-, Alarm- und Beleuchtungsanalagen sowie notwendigen Inventar auszustatten. Die spezifischen Aufgaben in den Posten- und Sicherungsbereichen. Wach- und Sicherungsposten.

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