Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1949, Seite 140

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 140 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 140); KontroUabteikmg entschloß sich daher im Anschluß an eine Überprüfung des LG Halle, bei diesem Gericht in einem Noteinsatz von 8 Wochen aushilfsweise tätig zu werden mit dem Ziel, auf diese Weise zusätzlich etwa 1000 Scheidungsprozesse zum Abschluß zu bringen. Dementsprechend arbeiten seit Mai 1949 die 8 Referenten der Abteilung (einschließlich des Leiters) als Hilfsrichter in den Ehescheidungskammern des Landgerichts. Jeder erledigt bei Wahrnehmung eines Termintages pro Woche jeweils etwa 20 Sachen. Für die Referenten der Kontrollabteilung bedeutet diese Tätigkeit nicht nur eine angenehme Abwechslung, sondern sie gibt ihnen vor allem auch fruchtbringende Anregungen für ihre Kontrolltätigkeit; sie verspüren wieder einmal die vorhandenen Schwierigkeiten am eigenen Leibe und haben gleichzeitig die Möglichkeit, ihrer eigentlichen Aufgabe Verbesserungen einzuführen dadurch zu dienen, daß sie ihnen geeignet erscheinende Methoden selbst praktisch erproben können. Bereits jetzt, nach Ablauf von etwa 3 Wochen, kann ► festgestellt werden, daß dem LG Halle und der Bevöl- kerung mit dieser Maßnahme tatsächlich geholfen und in den gesamten Geschäftsbetrieb des Gerichtes ein belebendes Moment hineingetragen worden ist. Aber auch den Referenten der Kontrollabteilung hat die vorübergehende Rückkehr in die Praxis manch neue Einsichten und Anregungen vermittelt. Pätzold Produktiver Einsatz von Strafgefangenen im Rahmen der Erfüllung des Zweijahrplanes Um den gestellten Anforderungen der Erfüllung und Übererfüllung des Zweijahrplanes nachzukommen, können wir es uns nicht leisten, Tausende von Strafgefangenen zum Teil untätig, zum Teil ungenügend beschäftigt in den Strafanstalten herumsitzen zu lassen. Auch vom Gesichtspunkte der Resozialisierung, die nur über den Weg des produktiven Arbeitseinsatzes verwirklicht werden kann, muß ein planmäßiger Einsatz der straffällig Gewordenen erfolgen. Aus diesen zwei Gesichtspunkten heraus wurde in den Vereinigten Holzstoff- und Papierfabriken in Niederschlema zu Beginn dieses Jahres ein Arbeitslager errichtet. Es war zunächst notwendig, im Fabrikgelände ein Gebäude zur Unterbringung der Strafgefangenen auszubauen und die erforderliche Inneneinrichtung (Bettstellen, Spinde usw.) zu beschaffen. Nach Fertigstellung wurden dort 86 Strafgefangene eingesetzt. Die Gefangenen genießen, mit Ausnahme des Verbotes, das Fabrikgelände zu verlassen, weitgehende Freiheiten, sind unvergittert untergebracht, haben Selbstverwaltung in jeder Beziehung. Sie unterstehen der Betreuung der Betriebsgewerkschaftsleitung sowie der Betreuung eines Gefängnisausschusses. Die Gefangenen arbeiten in drei Schichten. Während ihrer Freizeit halten sie sich im Gemeinschaftsraum auf. Die Schlafräume befinden sich gesondert im ersten Stockwerk. Die Arbeitsdisziplin der Gefangenen, die pro Woche 48 Stunden im 3-Schichten-System arbeiten, ist, von einigen Ausnahmen abgesehen, sehr gut. Unbefriedigend an dieser Regelung aber ist die Entlohnung der Strafgefangenen. Es ist ein völliger Widersinn, diese bei einem produktiven Arbeitseinsatz von 48 Stunden pro Woche, dazu noch in Tag- und Nacht- schicht arbeitenden Menschen mit einer lächerlichen Arbeitsbelohnung von einigen Pfennigen abzuspeisen, wie dies heute noch die Arbeitsordnung vorsieht. Jeder Arbeiter ist seines Lohnes wert! Auch der Strafgefangene, wenn er produktiv tätig ist! Gekrönt wird dieser Widersinn damit, daß man ungeachtet des produktiven Arbeitseinsatzes jedem Gefangenen noch pro Tag 1,50 DM Haftkosten berechnet. Dafür, daß ein Gefangener pro Tag 8 Stunden produktive Arbeit leistet, soll er noch 1,50 DM zuzahlen! Seine Unterhaltskosten, die er dem Staat verursacht, dürften wohl mehr als abgegolten sein durch die Abführung des Tariflohnes, den jeder, der einen Strafgefangenen beschäftigt, an den Staat abführen muß! Um diesen Widersinn zu vermeiden und um den Einsatz der Strafgefangenen in diesem Arbeitslager für alle Beteiligten sinnvoll zu gestalten, ist folgende Regelung getroffen worden: Die Fabrik führt den tarifmäßigen Tagelohn unter Abzug der Unterbringungsund Verpflegungskosten, die so der Strafgefangene in Umlage selbst trägt, an die Justizkasse ab. Diese berechnet für die betreffenden Strafgefangenen für die Zeit ihrer Beschäftigung keine Haftkosten, wodurch zugleich unnötige Verwaltungskosten erspart werden. Der übrige Teil des Tariflohnes mehr als % fließt der Justizkasse zu und dient zur Bestreitung anderer Kosten (z. B. Stellung von Arbeitskleidung usw.). Außerdem erhalten die Gefangenen eine Arbeitsbelohnung von 50 Pfennig pro Tag, einen Betrag, der darüber sind wir uns klar völlig unzureichend ist. Die bis jetzt eingesetzten Strafgefangenen reichen bei weitem noch nicht aus, um allen Anforderungen im Rahmen des Zweijahrplanes gerecht zu werden. Der Einsatz weiterer Gefangener hängt aber von dem Ausbau eines Gebäudes ab, der zur Zeit infolge der Schwierigkeiten der Materialbeschaffung nicht durchführbar ist. Wegen des Mangels an Arbeitskräften arbeiten die bereits eingesetzten Strafgefangenen auf freiwilliger Basis weit über 48 Stunden pro Woche hinaus, vornehmlich an Sonntagen, wo dringend Waggons zu entladen sind. Der dabei erzielte Mehrverdienst kommt den Gefangenen voll für ihre Familien zugute. Es zeigt sich aber, daß bei geschickter Ausnutzung aller Möglichkeiten ein nutzbringender Einsatz von Strafgefangenen erfolgen kann, der auf der einen Seite geeignet ist, resozialisierend zu wirken, auf der anderen Seite aber auch den Aufbau unserer Wirtschaft unterstützt. Soll jedoch der produktive Arbeitseinsatz richtig zur Wirkung kommen, so ist es das Gebot der Stunde, schnellstens den alten Zopf abzuschneiden und die Strafgefangenen unter entsprechender Änderung der großen und kleinen Arbeitsordnung tarifmäßig zu entlohnen. Bei solch tarifmäßiger Entlohnung muß der Strafgefangene seine Familie selbst erhalten. Bei der jetzigen Handhabung fällt diese der öffentlichen Fürsorge zur Last. Finanztechnisch „büßt“ die Finanzkasse gar nichts ein, sondern gewinnt, im Gesamtrahmen gesehen, durch Einsparung von Verwaltungskosten! Die Forderung lautet also: Fort mit jeder Ausbeutung des Menschen durch den Menschen, auch im Straf Vollzug! Die Frage der Resozialisierung der straffällig 'Gewordenen ist kein Finanzproblem, sondern ein soziales Problem! Amtsrichter Walter Kampfrad, Schneeberg öffentliche Justizveranstaltungen - Erfahrungen und Lehren Von Hr. Hildegard Heinze, Hauptabteilungsleiter in der DJV Schon bald nach dem Beginn der Justiztätigkeit im Jahre 1945 trat bei vielen Gerichten das Bedürfnis auf, eine enge Verbindung zur schaffenden Bevölkerung zu finden. Sie begannen, Justizausspracheabende durchzuführen. Das Justizministerium des Landes Brandenburg nahm diesen Gedanken auf, als es im Dezember 1945 allen Gerichten die Einführung solcher Ausspracheabende mit den Vertretern der Parteien, der Massenorganisationen und anderer Behörden empfahl. Das Justizministerium von Sachsen-Anhalt folgte mit einer ähnlichen Anordnung im September 1946. Die guten Erfahrungen, die in diesen beiden Ländern mit solchen Justizveranstaltungen gemacht worden waren, veranlaßten die Deutsche Justizverwaltung, den Gerichten der Zone anläßlich der Juristenkonferenz im Sommer 1948 die Durchführung derartiger Veranstaltungen zur Pflicht zu machen. Diese Justizaussprachen, die in der Regel im Abstand von zwei Monaten und vor besonders eingeladenen Gästen, also mit einem begrenzten Teilnehmerkreis stattfanden, genügten aber auf die Dauer nicht, um eine wirklich breite Verbindung zwischen Justiz und Volk zu schaffen. Die von der Deutschen Justizverwaltung am 25. und 26. November 1948 veranstaltete Juristenkonferenz hat deshalb in einer Entschließung folgendes festgestellt: 140;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 140 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 140) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 140 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 140)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom bestimmt. Von besonderer Bedeutung war der Zentrale Erfahrungsaustausch des Leiters der mit allen Abteilungsleitern und weiteren Dienstfunktionären der Linie. Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Petrick, Die Rolle ethischer Aspekte im Prozeß der Gewinnung und der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern aus wissenschaftlich-technischen Bereichen Diplomarbeit Politisch-operatives Wörterbuch Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - hauptamtliche nicht geeignet sind. Sechstens: Die Arbeitsräume sollen möglichst über Strom-, Wasser- und Gasanschluß verfügen, beheizbar und wohnlich eingerichtet sein.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X