Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1949, Seite 137

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 137 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 137); Vorstandsmitglieder und des Aufsichtsratsvorsitzenden bei Geschäftsbriefen entgegen § 100 AG, Befristung der Stimmabgabeermächtigung für Banken, Verlänger-barkeit von Fristen zur Erfüllung von Gesellschaftspflichten, Einziehung von Aktien zwecks vereinfachter Kapitalherabsetzung, Verpflichtung zur Beantragung des Konkurses oder Vergleichsverfahrens bei Zahlungsunfähigkeit, Umwandlung anonymer Kapitalgesellschaften in offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Einzelkaufmannsfirmen. Auch gewisse gesellschaftsrechtliche Bestimmungen der in § 11 der Anordnung genannten VO vom 8. Januar 1945 (Hauptversammlungen, Aufsichtsrat) sind zunächst erhalten geblieben. Nicht aufgehoben sind auch die VO vom 18. April 1940 RGBl. I S. 668 und § 6 der VO vom 22. Januar 1944 RGBl. I S. 42 (zu § 367 HGB)3). Es blieben dann zur gänzlichen oder teilweisen Aufhebung die in § 1 der Anordnung aufgeführten Verordnungen. Dabei ist zu bemerken, daß aus der Aufnahme in § 1 nicht etwa mittels des beliebten Schlusses vom Gegenteil entnommen werden soll, daß die aufgehobenen Bestimmungen bis zum Tage der Aufhebung in Kraft gewesen wären. Die eine oder andere wird man schon als mit dem Zusammenbruch weggefallen anzusehen haben. Die ausdrückliche Erwähnung in § 1 dient insoweit lediglich der Klarstellung. Die in § 1 i genannte 6. HRKrMVO vom 9. Dezember 1943 ist z. B. in Sachsen-Anhalt bereits seit 1947 durch VO des Justizministers aufgehoben worden, mußte aber in der Anordnung, die zonale Geltung hat, wiederum erscheinen. Dagegen sind nicht auf genommen die Kriegsbestimmungen, die sich bereits zweifelsfrei durch Zeitablauf erledigt haben. Die außer Kraft gesetzten Bestimmungen betreffen, wie schon zum Ausdruck gebracht, in erster Linie die Kriegszwecken dienende Einschränkung der Publizität in den verschiedenen Formen. Die Einschränkung der Bekanntmachungspflichten der AG und der Bekanntmachungen aus dem Handelsregister, wie sie § 6 der zu § 1 a genannten VO vom 4. September 1939, die zu § 1 b genannte VO vom 15. Januar 1940, die zu § 1 h genannte VO vom 20. Oktober 1943 und § 31 der in § 1 k genannten VO vom 27. September 1944 vorsehen, kommt in Fortfall. Ebenso entfällt die Dispensation von der Pflicht zur Einreichung von Schriftstücken zum Handelsregister seitens der Aktiengesellschaften und der Gesellschaften m. b. H. (VO vom 24. Februar 1943 und vom 27. September 1944 § 51). Beseitigt sind auch die Lockerungen der Bilanzpflicht (VO vom 4. Oktober 1940 und vom 8. Januar 1945) sowie die Beschränkung der Firmeneinsicht in kaufmännisches Schriftgut und die Auskunfterteilung daraus (VO vom 4. Oktober 1940), die Beschränkung der Prüfung des Jahresabschlusses (VO vom 22. Juni 1942 und vom 24. Februar 1943). Der Wiederherstellung der Publizität dient weiter der Fortfall der Beschränkungen der Einsicht in das Handelsregister durch Aufhebung des § 4 der VO vom 20. Oktober 1943. Das Prinzip der Firmenwahrheit wird von Verschleierungen befreit durch die Beseitigung der VO vom 9. Dezember 1943. Die Umwandlung von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien in Gesellschaften m. b. H. unterliegt keinen Beschränkungen mehr, wie sie der § 50 der VO vom 27. September 1944 einführte. Den Dispens von Vorschriften bei der sogenannten Nachgründung bei Aktiengesellschaften, wie ihn die VO vom 13. Juni 1941 zuließ, gibt es nicht mehr. Weiter ist gefallen die VO über die Abkürzung handelsrechtlicher und steuer-rechtlicher Aufbewahrungsfristen vom 28. Dezember 1942. Es werden somit die auf 5 Jahre verkürzten Aufbewahrungsfristen wieder auf 10 Jahre ausgedehnt, wie im Handelsgesetzbuch und seinen Nebengesetzen (einschließlich GenG) und in der Reichsabgabenordnung vorgesehen. Für gewisse Schutzvorschriften zugunsten von Kriegsteilnehmern ist jetzt, nachdem die Kriegsgefangenen größtenteils zurückgekehrt sind oder jedenfalls Verbindung mit der Heimat haben aufnehmen können, ein Bedürfnis nicht mehr vorhanden. Deshalb gehören zu den aufgehobenen Verordnungen auch die vom 24. Januar 1940, die den Handelsagenten ihr Ver-tragsverhältnis erhalten will, und der § 11 der VO vom 8) Wegen der Gründe vgl. den oben zit. Aufsatz in NJ 1947 S. 151 ff. zu 2 b und 4 b. 4. September 1939, der die Vertretung nicht ladbarer Gesellschafter bei den Generalversammlungen der GmbH regelt. Schließlich ist auch über die in NJ 1947 S. 151 ff. gemachten Vorschläge hinaus die dem Reichs justizminister in § 4 der VO vom 4. Oktober 1940 einge-räumte Ermächtigung zur Rechtsetzung auf den Gebieten des Handelsrechts, des Aktienrechts, des Rechts der GmbH und des Rechts der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften ausdrücklich aufgehoben. Es ist also in Zukunft nicht mehr möglich, daß mit Hilfe dieser Bestimmung, wie z. B. in Thüringen4) geschehen, die Justizminister der Länder unter stillschweigender Berufung auf den formell noch nicht beendeten Kriegszustand und das Vorliegen öffentlicher Interessen neues abänderndes Handelsrecht im Verordnungswege erlassen. Mit den weggefallenen Verordnungen mußten auch die auf seinem Grunde ausgesprochenen Dispensationen von allgemeinen gesetzlichen Pflichten, Genehmigungen und Verbote fallen. Das ist in § 2 der Anordnung geregelt. Der § 3 stellt klar, daß auch alle einschlägigen Bestimmungen der Länder der Zone außer Kraft treten. An sich ist es selbstverständlich, daß die Anordnung der Deutschen Wirtschaftskommission als zonale Regelung der Gesetzgebung der Länder vorgeht und daß die Modalitäten der Aufhebung, soweit sie etwa vorher bereits in einzelnen Ländern, wie z. B. in Sachsen-Anhalt, vorgenommen ist, sich vom Tage des Inkrafttretens der Anordnung ausschließlich nach dieser richten. Die Anordnung ist auch als Beitrag zur deutschen Rechtsvereinheitlichung zu begrüßen, die insbesondere im Hinblick auf das überlebte Kriegsmaßnahmenrecht auch in unserer Zone in manchen Sparten (z. B. Kostenrecht, Verfahrensrecht, Genossenschaftsrecht) noch wenig fortgeschritten ist. Auf dem Gebiet des Handelsrechts ist, wie der oben zitierte Aufsatz in der Neuen Justiz zeigt, die französische Besatzungszone im Aufräumen des jetzt den Gegenstand der neuen Anordnung bildenden Rechts schon lange vorangegangen und auch die (übrigen westlichen Besatzungszonen sind ihr darin teilweise, die amerikanisch-britische zuletzt durch Aufhebung der zu § 1 h der Anordnung genannten Kriegsverordnung5) gefolgt. 4) GesS. 1947 S. 49. 5) Durch § 1 des Gesetzes des Wirtschaftsrates vom 22. Juni 1948 GuVOBl. des Wirtschaftsrates des vereinigten Wirtschaftsgebietes S. 53. Forderungen als producta sceleris? i. Etwas verspätet1) soll hier der in NJ 1948 S. 195 veröffentlichte Beschluß des LG Leipzig vom 8. 7.1948 1 Qs 122/48 einer kritischen Untersuchung zugeführt werden. Haben sonach die folgenden Ausführungen für das Strafrecht der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands zu einem Teil nur noch historischen Wert, so zeigen sie doch, wie unrichtig es ist, bei gedanklichen Überlegungen den zweiten Schritt vor dem ersten zu tun. 1. Der aus der veröffentlichten Begründung ersichtliche Sachverhalt ist folgender: Der Beschuldigte hatte als Postarbeiter über 40 amerikanische Geschenkpakete entwendet, den Inhalt zu überhöhten Preisen veräußert, den Erlös von über 3000 RM auf zwei Sparkonten eingezahlt und sich selbst vor Abschluß des Strafverfahrens das Leben genommen. Das erstinstanzlich mit der Sache befaßte AG hatte den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einziehung der Sparkassenguthaben nach §§ 40, 42 StGB, §§ 430 ff. StPO abgelehnt, weil „nach §§ 40, 42 StGB nur (scilicet: körperliche) Gegenstände, nicht aber Forderungen eingezogen werden“ könnten. Auf die gegen diesen Beschluß von der Staatsanwaltschaft eingelegte (sofortige) Beschwerde hat das LG in der mitgeteilten Entscheidung den Beschluß des 1) Verspätet, weil die am 14. Oktober 1948 in der sowjetischen Besatzungszone in Kraft getretene „Wirtschaftsstrafverordnung“ WiStrVO vom 23. September 1948 (ZVOB1. S. 439) in § 30 die Verbrauchsrege'ungs-StrafVO VerbrRStrVO und die KriegswirtschaftsVO KrWiVO zum gleichen Zeitpunkt aufhebt, also ablöst. 137;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 137 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 137) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 137 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 137)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann. Da die im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Konsularbesuchen und bei der Durchsetzuno der mit dem abgestimmten prinzipiellen Standpunkte zu sichern, alle speziellen rechtlichen Regelungen, Weisungen und Befehle für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Gegners aufzuklären und verbrechensbegünstigende Bedingungen zu erkennen, auszuräumen einzuschränken. Die dient vor allem auch dem Erkennen von lagebedingten Veränderungen Situationen, die eine Gefährdung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit uhd Ordnung in den Straf-gefangenenarbeitskonunandos der Abteilung Staatssicherheit Berlin. Der Vollzug der Freiheitsstrafen in den. Straf gef ange n-arbeitskommandos hat auf der Grundlage des Strafvollzugs- und Wiedereingliedaungsgesetzes sowie der Durchführungsbestimmung zu diseiGesetz erlassenen Ordnungs- und Verhaltensregeln. Die Leiter der Abteilungen haben die unmittelbare Durchsetzung der Ordntmgfuli auf. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den zuständigen Angehörigen der Abteilung zu korrigieren. Im Verwahrhaus sind die Prinzipien der Sicherheit, Ordnung, Disziplin und äußerste Ruhe verantwortungsbewußt durchzusetzen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X