Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1949, Seite 129

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 129 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 129); Gesamtproduktes kann durch Preissenkung der Fertigprodukte bei gleichbleibender Entgelthöhe die relative Erhöhung des Anteils realisiert werden. 4. Das Eigentumsrecht sagt aus, wer über die Produktionsmittel und über das Produkt der Arbeit verfügt. Hieraus ergibt sich, wer die wirtschaftliche und damit die politische Macht im Staate innehat. So ist das Volkseigentum die unerläßliche Voraussetzung der Volkssouveränität. Es ist die ökonomische Grundlage der realen Demokratie. Volkseigentum und Volkssouveränität verschmelzen zu einer Einheit, in die allerdings nicht die ganze Breite der Volks Souveränität eingeht15 * 1 2 3 4 5 6 7 8). Seine Rechte als Eigentümer übt das souveräne Volk durch die Organe aus, die es repräsentieren. Das ist für die Zone z. Z. die DWK, für die Länder sind es die Landtage hinsichtlich des von ihnen verwalteten Volkseigentums und für die Kommunalwirtschaftsunternehmen (KWU) die entsprechenden Organe der Gemeinden und Kreise. Sie alle verwalten das Volkseigentum und unterstehen dem Zonenorgan, das den Gesamtwillen des souveränen Volkes bildet. Im 15) Wenediktow, a. a. O., S. 22. Volkswirtschaftsplan kommt dieser Wille zum Ausdruck. Er enthält die. obersten Richtsätze eine neue Qualität des Rechts für die Durchführung des gesellschaftlichen Arbeitsprozesses. 5. Das Volkseigentum ist weiterhin die ökonomische Grundlage für die Entwicklung einer neuen Moral, des sozialistischen Humanismus, des auf wahren Erkenntnissen der gesellschaftlichen Zusammenhänge beruhenden, bewußten gemeinsamen Zusammenwirkens der Werktätigen. Das kapitalistische Privateigentum mußte notwendig Recht und Moral in Widerspruch zueinander bringen. Es lehrte die Menschen täglich: bereichert euch durch Ausbeutung. Es vertrieb dadurch die Moral aus dem Alltag des Lebens und versetzte sie in den Himmel des Ideals. Das Volkseigentum dagegen verbindet die Menschen wieder durch gemeinsame Interessen. Es lehrt den einzelnen täglich, die Ziele und Aufgaben aller zu seinen eigenen zu machen und sie zu realisieren. Es ist somit ein entscheidender Erziehungsfaktor des alltäglichen Lebens, das immer stärker auf das Verhalten der Menschen wirkt ais die, zumal bürgerlich-heuchlerische, Moralrede. (Schluß des Artikels im folgenden Heft) Zur Heranbildung des neuen Richters: Zwei aktuelle Probleme (Ergebnisse einer Arbeitstagung bei der DJV) Von Hilde Benjamin, Hauptabteilungsleiter in der Deutschen Justizverwaltung Die ersten Kurse zur beschleunigten Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten begannen vor nun 3Yz Jahren, und heute sind 427 Absolventen als Richter, Staatsanwälte und in der Justizverwaltung tätig. Es bestehen zur Zeit fünf als Internate geführte Schulen, an denen insgesamt rund 70 Lehrkräfte haupt- und nebenamtlich unterrichten. Zweifel und Skepsis gegen die sachliche Eignung der neuen Richter sind verstummt. Unsere ersten „Kinder“ sind herangewachsen zu Ministerialdirektoren, Landgerichtspräsidenten, Oberstaatsanwälten und auch wir, die wir diese Entwicklung von ihren ersten Anfängen an mit durchkämpft haben, auch wir haben viel, sehr viel gelernt. Die jetzt noch geäußerte Ablehnung des „Volksrichters“, wie wir sie besonders aus dem Westen hören, ist zwar bisweilen noch in das Gewand sachlicher Bedenken gekleidet, ihrem Wesen nach ist sie jedoch ausschließlich Ablehnung dieser Entwicklung um ihrer demokratisierenden Wirkung willen. , Mitte Mai 1949 fand bei der Deutschen Justizverwaltung eine zweitägige Konferenz der Leiter der Richterschulen statt; ihr besonderes Gesicht erhielt diese Tagung dadurch, daß sich unter den Schulleitern wie den weiter teilnehmenden Schulungsreferenten der Justizministerien und Seminarleitern der Schulen schon eine beachtliche Zahl von Absolventen befand. Die Konferenz gab nicht nur einen Überblick über den gegenwärtigen Stand der Ausbildung an den Richter schulen; sie gab wesentlich mehr: indem sieden Weg, den wir in den vergangenen drei Jahren zurückgelegt haben, aufzeigte, wurde offenbar, wie diese ganze Arbeit Entwicklung bedeutet; wie das, was heute steht, aus der Überwindung der Schwächen unserer anfänglichen Arbeit erwachsen ist von Schwächen, die z. T. in der objektiven Situation bedingt waren , und wie der heutige Stand Grundlage und Übergang zu besseren, vollkommeneren Inhalten und Formen ist. Diese Erkenntnis ist besonders wichtig für alle diejenigen, die, angezogen von den vielfältigen und reizvollen Aufgaben und Möglichkeiten, sich jetzt neu diesem Arbeitsgebiet zuwenden. Wir erkannten dabei, in wie viele Fragen und Probleme und ihre Lösungen auch wir, die Träger dieser Entwicklung, durch die Arbeit hereingewachsen waren; wir erkannten, was vielleicht das wichtigste ist, daß unsere Probleme nicht isoliert stehen, sondern daß sie vielfältig mit der allgemeinen Entwicklung unserer Ordnung verknüpft sind und daß wir in manchem auch wegweisend vorgearbeitet haben. (In diesem Zusammenhänge war auch die Teilnahme des Präsidenten der Deutschen Verwaltungsakademie, Professor Dr. Steiniger, sowie des Dekans ihrer juristischen Fakultät, Professor Dr. Kröger, besonders wertvoll.) Diese Konferenz gab uns die Grundlage für die Erkenntnis, daß wir in der Behandlung der Fragen des „Volksrichters“ an einem Punkt angelangt sind, wo wir uns nicht mehr auf eine Beschreibung unserer Einrichtungen, eine Feststellung ihrer Errungenschaften und auch Mängel und die Darlegung ihrer justizpolitischen Notwendigkeit beschränken können und zu beschränken brauchen, sondern daß wir zu den ersten Versuchen einer Analyse bestimmter Fragen übergehen können. Zwei Hauptgebiete kristallisierten sich aus den acht Kurzreferaten1), die auf der Tagung gehalten wurden, heraus: Die Auswahl der Teilnehmer und der Unterricht im weitesten Sinne nach Inhalt und Methode. Zu diesen beiden Gebieten kommt bei einer rückwärts schauenden und vorwärts planenden Betrachtung der Fragenkomplex, der aus der Verwendung der neuen Richter erwächst: Die Entwicklung ihrer fachlichen Leistung im einzelnen einerseits und die Bedeutung für die strukturelle Umwandlung der Richterschaft im ganzen andererseits. Verwaltungsmäßig gesehen, verlangt die Lösung dieser Aufgaben eine enge Verknüpfung einer sehr aktiven personalpolitischen Arbeit mit einer sich den jeweils neu auftretenden Bedürfnissen anpassenden Schulungstätigkeit ein Beweis für die Richtigkeit des strukturellen Aufbaus, der in allen Verwaltungen eine Hauptabteilung: Personal und Schulung vorsieht. I. Daß die richtige Auswahl der Teilnehmer entscheidend für das Erreichen des Ziels, sowohl für den Einzelnen wie im Gesamtbild gesehen, ist, war schon eine Erkenntnis während des ersten Lehrganges. Sie ist seitdem oft bestätigt worden, ohne ihre Bedeutung eingebüßt zu haben. i) Es wurden folgende Referate gehalten: 1. Die Auswahl der Lehrgangsteilnehmer und die Aufnahme-m-Ufungen: Dr. Unikower, Schwerin, 2. Wie Vorpraxis: Herr Barkow, Erfurt, 3. Vorlesungen und Seminare in ihrem Verhältnis zueinander: Herr Schöps, Potsdam, 4. Erfahrungen aus dem gesellschaftskundlichen Unterricht: Herr Geräts, Halle, 5. Die Arbeitsgemeinschaften: Frau Dr. Schindowski, Halle, 6. Der Besuch von Gerichtssitzungen und die Veranstaltung und Durchführung von Prozessen Im Unterricht: Herr Schöps, Potsdam, 7. Die Abschlußprüfung: Dr. Hartwig, Berlin, 8. Däe Beschaffung von Büchern und Grundrissen: Dr. Ebert, Bad Schandau. 129;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung in den Kreisdienststellen Objektdienststeilen Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf dem zentralen Führungs- seminar über die weitere Vervollkommnung und Gewährleistung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt bei Eintritt besonderer Situationen zu erarbeiten. Die Zielstellung der Einsatzdokumente besteht darin, eine schnelle und präzise Entschlußfassung, als wesentliche Grundlage zur Bekämpfung, durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Rostock, Schwerin und Neubrandenburg, soll aufgezeigt werden, unter welchen Bedingungen der politischoperative Untersuchungsvollzug zu realisieren ist und welche Besonderheiten dabei mit inhaftierten Ausländern aus dem nichtsozialistischen Ausland dar. In den Abteilungen kommt es in Zukunft verstärkt darauf an, diesen Schwerpunkten durch Spezialisierung ünd zunehmender Konzentrierung zu bearbeiten.

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