Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1949, Seite 123

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 123 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 123); sehen, wie sich unsere Entwicklung in den Augen der polnischen Wissenschaft widerspiegelt. In einer Vorbemerkung gibt sich das Redaktionskomitee Rechenschaft über die Unzulänglichkeiten des Unternehmens infolge des Fehlens von Bearbeitern für manche Themen ersten Ranges, wie z. B. Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone, Reform des Gerichtswesens, Berliner Problem u. a. Die ersten 100 Seiten sind Aufsätzen gewidmet, die nur zum Teil rein juristisch sind. Von den einleitenden Aufsätzen behandelt der erste von Stanislaw Ehrlich aus historischer Sicht „D a s deutsche Problem“. Er sieht in der deutschen Entwicklung vom Bauernkrieg bis zum Hitlerregime und seinem Zusammenbruch eine Kette von steckengebliebenen inneren Revolutionen und von wirksamen Revolutionen von außen, belegt dies durch reiche Zitate aus Marx, Engels, Mehring, Meusel u. a. und gibt auch eine Analyse der neuesten Entwicklung, bei der er zum Schluß der Hoffnung Ausdruck gibt, die sowjetische Zone werde das Piemont der deutschen Demokratie werden. An zweiter Stelle steht ein Beitrag aus Deutschland. Juergen Kuczynski, der Berliner Universitätsprofessor, behandelt wirtschaftlich-soziologisch die Frage: „W as bedeutet der Marshall-Plan für Deutschland?“ Er untersucht seine wirtschaftliche, politische und allgemeine Bedeutung, für Westdeutschland, weist die Durchdringung der deutschen Industrie mit amerikanischem Finanzkapital auf und zeigt die Bedeutung des Marshall-Planes für die Erhaltung des deutschen Monopolkapitals einerseits und seine negativen Folgen für die Lage der arbeitenden Bevölkerung andererseits, deren Kampf gegen den Marshall-Plan der Kampf gegen die Kolonisierung Westdeutschlands sei. Als Statistiker bespricht Stanislaw W a s z a k das „Problem des übervölkerten und des aussterbenden Deutschland s“. Mit reichhaltigem Zahlenmaterial bekämpft er die These von der durch die Nachkriegsmaßnahmen drohenden Übervölkerung Deutschlands, die auf das Verhältnis der Gesamtbevölkerungszahl zum verbleibenden Gesamtgebiet gestützt wird, mit dem Hinweis darauf, daß das ungünstige Verhältnis lediglich eine vorübergehende Erscheinung bilde, die sich infolge des Altersaufbaus und der Geschlechterverteilung nach 1950 immer mehr ändern werde. Nicht die Bevölkerungsdichte, sondern die Zahl der im arbeitsfähigen Alter dem Wirtschaftsleben zur Verfügung stehenden Personen sei das Ausschlaggebende. Die rein juristischen Artikel eröffnet Leon Babinski mit dem Aufsatz „Das Problem der Deutschen Staatlichkei t“. Unter weitgehender Heranziehung der Literatur und Rechtsprechung der verschiedensten Länder bespricht er die in dieser Frage vertretenen Standpunkte Kelsens, Abendroths, Manns, Launs, Zinns, Peters u. a. und entwickelt seine eigene Stellungnahme dahin, daß Deutschland seine Rechtsfähigkeit bewahrt haben mag, seine Handlungsfähigkeit aber eingebüßt habe, daß die deutsche Staatlichkeit weiter existiere, daß aber die staatlichen Hauptfunktionen und deren Wahrnehmung durch die Deutschen suspendiert seien. Die Beendigung dieser Suspendierung hänge von einem Zusammenhandeln der vier verbündeten Hauptmächte ab. Sollte eine Zerreißung Deutschlands in zwei Teile durch Schaffung eines Westteils in staatlicher Form erfolgen, so würde das im Widerspruch zu den grundsätzlichen rechtlichen Dokumenten stehen, die das rechtliche Statut Deutschlands im Augenblick der Beendigung der Kampfhandlungen festsetzten und an die alle alliierten Staaten gebunden seien. Das ergäbe eine neue Situation. Heute müsse noch an der These von der Erhaltung der deutschen Staatlichkeit festgehalten werden. Das gleiche Gebiet berührt der Beitrag von Ludwik Gelberg „Tendenzen in der deutschen Völkerrechtsliteratur der Gegenwar t“.-. Ausgehend von dem Kampf gegen die „Kriegsschuld“ nach dem ersten Weltkrieg verweist er auf Ansätze zu ähnlichen Entwicklungen auch nach dem zweiten Weltkrieg und findet Beweise dafür in den neuen deutschen wissenschaftlichen Veröffentlichungen, insbesondere im Jahrbuch für internationales und ausländisches öffentliches Recht, Jahrgang 1948. Dort und anderwärts vertretenen Ansichten Launs gilt seine Polemik, insbesondere hinsichtlich der Beurteilung der bedingungslosen Kapitulation und der Geltung der Haager Konvention in bezug auf das gegenwärtige Okkupationsregime, wie auch bezüglich der Deutschenumsiedlung. Zwei weitere Aufsätze beschäftigen sich mit den neuen deutschen Länderverfassungen. Der eine, von Borys Man-k o w s k i verfaßt und ins Polnische übertragen, ist betitelt „Das Problem der Demokratisierung Deutschlands und die neuen deutschen Länderverfassunge n“. Mankowski stellt die fortschrittlichen Bestimmungen der Verfassungen der Ostzone und die Kritik herausfordernden Bestimmungen der Westzonenverfassungen, insbesondere der bayrischen, zu den besonders interessierenden Punkten einander gegenüber, so zur Frage der politischen Einheit Deutschlands, zur Frage der Zuständigkeit der Zentralgewalt gegenüber den Ländergewalten, zur Demokratisierung der staatlichen Gewalten und Verwaltungen, zum Wiederaufbau der Wirtschaft, zur Garantie der staatsbürgerlichen Rechte. Er zieht aus der Stel- lungnahme der Westverfassungen zu diesen Fragen die Folgerung, daß diese den Weg der Zergliederung Deutschlands beschritten haben und Deutschland in die Hände der separatistischen Reaktion spielen. Der demokratische Aufbau Deutschlands sei die aktuellste Aufgabe des Augenblicks, weil mit der Ausgestaltung Deutschlands zu einem friedlichen und demokratischen Staat der Friede der Welt engstens verknüpft sei. Konstanty Grzybowski unterzieht „Die Länderverfassungen der amerikanischen und der französischen Zone“ einer Analyse. Er faßt sie auf als einen Kompromiß zwischen dem Programm der Okkupationsmächte in der deutschen Frage und den verfassungsrechtlichen Anschauungen der Deutschen. Er kommt zu einer gewissen gemeinsamen Linie der amerikanischen wie der französischen Besatzungspolitik und meint, daß diese Linie bis zu einem gewissen Grade auch die Unterstützung der öffentlichen Meinung der in den betreffenden Ländern überwiegenden deutschen gesellschaftlichen Schichten finde, weil in jenen Ländern das bürgerliche Zentrum vorwiegend klerikaler Färbung vorherrsche, das reaktionäre, prokapitalistische und partikularistische Tradition begünstige. Er legt dann die föderalistischen, liberal-kapitalistischen Tendenzen jener Verfassungen dar und bespricht ihre mangelhaften Garantien und die Balancierung der Gewalten in ihnen. Er legt dar, daß jene Verfassungen nur die erste der drei Anforderungen, die an eine wirkliche Demokratisierung zu stellen seien, einigermaßen realisierten, daß nämlich alle Organe der staatlichen Gewalt aus dem Willen des Volkes hervorgingen und im Einklang mit dessen Willen tätig seien; die zweite Anforderung, nämlich die Garantie dafür, daß die Demokratie nicht mittels demokratischer Methoden wieder liquidiert werde, würde nur zu einem bescheidenen Teil erfüllt, während der dritten Anforderung, die dahin gehe, daß tatsächliche Entscheidungen über das staatliche Leben des Volkes durch nicht aus dem Willen des Volkes hervorgehende Faktoren (Zusammenballungen wirtschaftlicher und sozialer Macht in Privathänden) ausgeschaltet würden, überhaupt nicht genügt sei. Hierin liegt die Hauptschwäche der deutschen Demokratie in ihrer westlichen Ausgabe. Sehr lesenswert wäre auch für deutsche Juristen der Beitrag, den Charles Bourthoumieux unter dem Titel „Die deutschen Juristen und der Hitlerismus“ beisteuert. Er ruft, gut unterrichtet und objektiv betrachtend, eine Menge Einzelheiten der nazistischen Rechtspolitik, der Justizverwaltung während der Hitlerzeit und der von deutschen Rechtswissenschaftlem damals eingenommenen Haltung ins Gedächtnis zurück. Er sucht die Wurzeln der deutschen Rechtsentartung schon auf Savignys romantische Volksgeist-Lehre, auf die Philosophie des deutschen Idealismus bis zum Neuhegelianismus (Binders Rechtsphilosophie von 1925) und den Germanismus Otto von Gierkes zurückzuführen und berührt auch die Verhältnisse nach dem Fall des dritten Reiches. Er meint, die deutschen Juristen von heute hätten sich zur Losung den Wiederaufbau des Rechtsstaates gewählt. Sie sähen die Mitschuld der deutschen Juristenschaft am Hitlersystem in deren positivistischer Einstellung, die sie zu Sklaven des Gesetzes gemacht habe. Sie appellierten jetzt vom geschriebenen Gesetz an die Grundsätze des Naturrechts. Verfasser hält diese Tendenz zur „Überwindung des Positivismus“ für gefährlich; eben davon hätten auch die Juristen der Hitlerzeit gesprochen. Heute wie einst seien die deutschen Juristen, ihr ganzes Augenmerk auf die Theorie richtend, schüchtern gegenüber der Wirklichkeit. Es sei deshalb zu befürchten, daß sich die liberalen Grundsätze, wertvoll in der Abstraktion, praktisch als ebenso gefährlich erwiesen wie einst die Mystik der Volksgemeinschaft. Die Ängstlichkeit gegenüber der Wirklichkeit, das Ausweichen auf idealistische Gedankenspekulationen, bezeugten in Wirklichkeit einen Mangel an Vertrauen zur Demokratie. In einem Abschnitt „Kritik und Berichterstattung" werden diesmal Überblicke über die Auslandspresse, und zwar über englische juristische Vierteljahrschriften gegeben, ferner wird über eine Arbeit des amerikanischen Professors Franklin „Perspektive des Wiederaufbaus der deutschen Rechtsstaatlichkeit“ berichtet. Es folgen zwei Beigaben, eine zlvilistische und eine strafrechtliche. Beide bringen vom Redaktions-Kollektiv gebilligte Beantwortungen bestimmter Rechtsfragen sowie Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs. Auf zivi-listischem Gebiet werden vier Fragen des Ehereehts (Verneinung der Ungültigkeit der Ehe des Ehepartners eines gerichtlich als verstorben Bestätigten, wenn dieser noch lebt und die Bestätigung aufgehoben ist), des Ehegüterrechts, des Minderjährigenrechts (Gültigkeit von Rechtshandlungen eines Kindes hinsichtlich des Vermögen, Uber das es selbst verfügen kann, bei Fehlen der Genehmigung der Vormundschaftsbehörde) und des Erbrechts beantwortet. Die neuen zivilrechtlichen Entscheidungen (teils mit, teils ohne Anmerkung) beziehen sich zum größten Teil auf die Auslegung von Rechtsnormen, die nach dem deutschen Zusammenbruch erlassen sind. Das gleiche gilt von den beiden strafrechtlichen Entscheidungen, die gebracht werden. Am Schluß des Buches wird eine aufschlußreiche polnische juristische Bibliographie gegeben, einmal eine Zeitschriftenschau 123;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 123 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 123) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 123 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 123)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen am, zum Thema: Die politisch-operativen Aufgaben der Abteilungen zur Verwirklichung der Aufgabenstellungen des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Transitabkommen mit der den Vereinbarungen mit dem Westberliner Senat ergebenden neuen Bedingungen und die daraus abzuleitenden politisch-operativen Aufgaben und Maßnahmen und - andere, aus der Entwicklung der politisch-operativen Lage an der Staatsgrenze der und den daraus resultierenden politisch-operativen Konsequenzen und Aufgaben. Es handelt sich dabei vor allem um neue Aspekte der politischoperativen Lage an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der unterstellten Leiter führenden Mitarbeiter ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den. Durch die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Gewinnung operativ bedeutsamer Infomiationerpp. Die verstärkte Mitwirkung der beim HerbeifühlVeränderungen mit hoher gesellschaftlicher und jlitilcn-operativer Nützlichkeit. Die ständige Gewährleistung einer hohen asürnkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der. Die Erfahrungen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Wachsamkeit sind beim Schließen von Verwahrräumen, bei der Bewegung von Inhaftierten und Strafgefangenen sowie bei der Durchführung anderer dienstlicher Aufgaben, keine Gespräche zu führen.

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