Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1949, Seite 116

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 116 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 116); Das ist dann aber eine Aufgabe von ungeheurer politischer und sozialer Tragweite, für die der Apparat, den wir dafür zur Zeit zur Verfügung haben, nicht ohne weiteres reif ist und der er nicht ohne weiteres gerecht werden kann. Man muß sich vergegenwärtigen, daß sich dieser Strafvollzug zum großen Teil in Gebäuden vollzieht, die vor Hunderten von Jahren entstanden und nicht mehr auf unsere heutigen gesellschaftlichen Verhältnisse zugeschnitten sind. Dieser Strafvollzug wird praktiziert von Beamten, von Angestellten, die zu den schlechtest bezahlten Angestellten unserer gesamten Verwaltung, unserer Justiz gehören. (Zuruf: Sehr richtig!) Wir stehen vor dem erschütternden Problem, daß der ganze erste Akt dieses forensischen Dramas bis zur Verurteilung sich abspielt auf Grund sorgfältigst abgewogener Gesetze, sich abspielt in der Hand eines sorgfältig für diese Aufgabe geschulten Personals. Der weitaus wichtigere Teil dieses forensischen Dramas aber ist nicht der erste, sondern der folgende Akt, nämlich der Strafvollzug. Hier ist die große pädagogische und soziale Aufgabe zu lösen. Und das macht man in völliger Verkennung der Situation in alten Gebäuden mit vollständig unzulänglichen Einrichtungen und mit einem Personal, welches gegenüber den Schwierigkeiten der Aufgabe in höchstem Maße unzulänglich bezahlt wird. (Zuruf: Sehr richtig!) Es ist infolgedessen ein Gebot der Vernunft und eine Konsequenz der allgemein stürmischen Weiterentwicklung unserer Auffassung von Zweck und Aufgabe der Strafe, daß wir nun sowohl für das Land hier beim Landtag wie auch mindestens bei denjenigen Stadt- und Landkreisen, in deren Bereich sich Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten befinden, unter verstärkter Inanspruchnahme der Fraktionen des Landtages, der Kreistage und der Stadtverordnetenversammlungen, aber auch unter stärkster Inanspruchnahme der Massenorganisationen dieser Arbeit Auftrieb geben. Wir würden es infolgedessen sehr begrüßen, wenn außer den im Antrag bezeichneten Organisationen auch die VdgB ihre Delegierten in diese Ausschüsse entsenden würde. Wir müssen uns vergegenwärtigen, daß es sich darum handelt, die Verurteilten wieder an die weitgehend sich verändernden gesellschaftlichen Verhältnisse anzupassen. (Zuruf: Sehr richtig!) Diesen Menschen gegenüber, die kriminell geworden sind, sollte man nicht das Hauptgewicht auf die Frage der Schuld iegen. Die entscheidende Frage ist nicht die der Schuld, sondern die der gesellschaftlichen Anpassung und das ist zum großen Teil eine Erziehungsaufgabe. Diese Erziehungsaufgabe trifft uns insbesondere auch gegenüber dem politisch Kriminellen; deshalb müssen wir die Massenorgani- Recht s p Zivilrecht § 123 BGB. Ein Vertrag, durch den ein jüdischer Grundstückseigentümer unter dem Eindruck der Judenverfolgungen nach dem 3. November 1938 sein Grundstück verkauft und übereignet hat, ist gemäß § 123 BGB wegen Kollektiv-Drohung anfechtbar. OLG Halle, Urteil v. 15. 9.1948 1 U 100/47. Anmerkung: Das OLG Halle schließt sich in der Begründung im wesentlichen den Ausführungen des Kammergerichts im Urteil vom 29. November 191/6 (NJ 191/7 S. 180 ff.) an. D. Red. § 447 BGB. Das Lieferverhältnis, das durch die Anweisung einer Planstelle zwischen Lieferer und Empfänger einer Ware geschaffen wird, ist eine Rechtsfigur eigener Art. Das Lieferverhältnis ist als wirtschaftliche Einheit zu erfassen. Es darf nicht in öffentlichrechtliche und privatrechtliche Bestandteile aufgespalten und in die Regeln eines Vertragstyps des Bürgerlichen Gesetzbuchs hineingezwängt werden. Die Vorschrift des § 447 BGB paßt jedenfalls dann nicht für das Lieferverhältnis, wenn die Versendung und Auslieferung der Ware die Hauptpflicht des Lieferers ist. OLG Gera, Urteil vom 24.12.1948 3 U 6/48. Der Kläger betreibt eine Textilwarengroßhandlung. In den letzten Kriegsjahren mußte er auf Anordnung der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete Ausweichlager außerhalb Berlins, unter anderem auch in Brandenburg, errichten. Aus diesen Lagern durfte nur an die von der Reichsstelle bezeichneten Abnehmer geliefert werden. Anfang Januar 1945 erhielt der Kläger von der Reichsstelle unter dem Kennzeichen R 789 die Weisung, von seinem Brandenburger Lager 100 Damenmäntel im Rechnungswert von 3242,90 RM an den Verklagten zu liefern. Dasselbe Kennwort wurde von der Reichsstelle gleichzeitig dem Verklagten zugestellt. Wie im ersten Rechtszuge unbestritten war, ging die Ware am 10. Januar 1945 von Brandenburg an den Verklagten ab. Gleichzeitig schickte der Kläger an den Verklagten über die Liefe- eation, in der die Vorkämpfer des neuen politischen Lebens, die Vorkämpfer des Widerstandes gegen den Faschismus erfaßt sind, nämlich die WN, in diese Ausschüsse bringen. Da wir auch mit einer stärkeren Jugendkriminalität zu rechnen haben, muß auch die Freie Deutsche Jugend hinzugezogen werden. Das gilt auch vom DFD, denn wir haben es mit einer wachsenden Kriminalität der Frau zu tun; das ist eine Konsequenz der immer stärkeren Hineinziehuna der Frau in das gesamte Wirtschaftsleben. Für die Heranziehung der VdgB spricht folgende Erwägung: Die notwendige Anpassung der Kriminellen an die gesellschaftlichen Erfordernisse vollzieht sich zum Teil in bestimmten „Bewährungsbetrieben“. Diese Bewährungsbetriebe liegen zum großen Teil in der Stadt. Es ist aber sehr fragwürdig, ob jene Anpassung zweckmäßig in den großen Städten mit ihren riesigen Trümmermassen, Trümmern in jeder gesellschaftlichen Beziehung, vollzogen wird, oder ob wir nicht besser täten, wenn wir den größeren Teil dieses Assimilationsprozesses draußen unter den gesünderen Bedingungen des platten Landes vollziehen würden. Ein großer Teil dieser Menschen muß also der Arbeit auf dem flachen Lande innerhalb der Landwirtschaft zugeführt werden, dabei wird die Hilfeleistung der VdgB sehr wesentlich sein. Ich darf in diesem Zusammenhänge noch auf etwas hin-weisen: Es steht hier das Problem der Freiheitsstrafe zur Debatte. Die Freiheitsstrafe haben wir etwa seit dem Jahre 1500 in Deutschland als Gesellschaftsinstitution. Vorher gab es das nicht. Aber um das Problem der Freiheitsstrafe hat man sich rund 200 Jahre hindurch in ernsthaftesten Auseinandersetzungen bemühen müssen und jetzt sind wir im Begriff, an die Stelle der Freiheitsstrafe, die wir von der Vergangenheit übernommen haben, eine neue Form der gesellschaftlichen Repression zu setzen. Jeder Schritt, den wir auf diesem „gesellschaftlichen Gebiet“ tun werden, gleichviel, ob wir uns dessen bewußt sind oder nicht die Menschen des 16. und 17. Jahrhunderts waren sich über die Größe ihrer Aufgabe auch nicht vollkommen klar und trotzdem war es eine große gesellschaftliche Entwicklung , wird Wellen schlagen und Folgen haben weit über die Grenzen unseres Landes und unserer Zone hinaus, und wir würden es sehr begrüßen, wenn unser Vorgehen als Beispiel jenseits der Zonengrenzen .wirken würde. Wir wünschen einen fortschrittlichen, einen humanen Strafvollzug. Das ist eine große gesellschaftliche Aufgabe. Ich glaube aber, auch sagen zu können, daß dies eine Aufgabe ist, die der ernstesten Bemühung wert ist (Bravorufe).“ rechung rung eine Rechnung mit dem Vermerk, daß Erfüllungsort Berlin sei und die Versendung der Ware auf Gefahr des Verklagten gehe. Unstreitig ist die Lieferung bei dem Verklagten nicht angekommen. Der Kläger begehrt mit der Klage den Rechnungsbetrag von 3242,90 DM nebst 5% Zinsen seit dem 20.1.1945. Er meint, auf Grund der Anweisung der Reichsstelle an die Parteien sei zwischen diesen ein Kaufvertrag zustande gekommen. Die Transportgefahr sei mit der Absendung nach § 447 BGB, aber auch laut Rechnungsvermerk und nach Handelsbrauch auf den Verklagten übergegangen. Deshalb sei der Verklagte verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen. Der Verklagte, der Klageabweisung beantragt, bestreitet, daß zwischen den Parteien ein Kaufvertrag zustande gekommen sei. Er habe die Ware weder bei dem Kläger noch bei der Reichsstelle bestellt, sie sei ihm vielmehr von dort zugeteilt worden. Die Reichsstelle sei auch nicht befugt gewesen, mit Wirkung für oder gegen ihn Kaufverträge abzuschließen oder zu vermitteln. Außerdem sei er von der Reichsstelle als Gruppenverteiler eingesetzt gewesen; in dieser Eigenschaft habe er die Ware lediglich als Durchgangsperson an die Einzelhändler vermittelt, die sie ihrerseits an die Letztverbraucher abgegeben hätten. Deshalb sei nicht er, sondern seien seine Abnehmer Empfänger und damit Käufer der Ware gewesen. Aber auch dann, wenn zwischen den Parteien ein Kaufvertrag bestanden hätte, wäre die Gefahr nicht auf ihn übergegangen; ein Versendungskauf hätte nicht Vorgelegen. Die Versendung der Ware sei nicht auf sein Verlangen, sondern auf Weisung der Reichsstelle erfolgt, auch sei die Ware nicht vom Erfüllungsort, also von Berlin, sondern von Brandenburg abgeschickt worden. Nur aus dem Aufdruck auf der Rechnung könne der Kläger keine Rechte herleiten. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die dagegen eingelegte Berufung blieb ohne Erfolg. Aus den Gründen: Der Kläger verlangt vom Verklagten Bezahlung von Ware, die der Kläger auf Lieferanweisung der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete von seinem Lager in Brandenburg an den Wohnsitz des Verklagten nach Bleicherode gesandt haben will. Ob das wirk- 116;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 116 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 116) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 116 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 116)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Zur Realisierung dieser grundlegenden Aufgaben der bedarf es der jederzeit zuverlässigen Gewährleistung von Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit bei der Handhabung der Mittel und Methoden eine Schlüsselfräge in unserer gesamten politisch-operativen Arbeit ist und bleibt. Die Leiter tragen deshalb eine große Verantwortung dafür, daß es immer besser gelingt, die so zu erziehen und zu qualifizieren. Dazu sollten sie neben den ständigen Arbeitsbesprechungen vor allem auch Planabsprachen und -Kontrollen sowie Kontrolltreffs nutzen. Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der von der Arbeits-richtung bearbeiteten Vorgänge, durch die Abteilungen konnten die in der Jahresanalyse genannten Reserven noch nicht umfassend mobilisiert werden.

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