Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1949, Seite 115

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 115 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 115); jedem Fall prüft, ob das Urteil, zu dem er zunächst gelangt, der Billigkeit, einem gesunden Rechtsempfinden entspricht, dann wird er erkennen, daß auch das geltende Recht die Möglichkeit bietet, zu einem befriedigenden Ergebnis zu kommen. In den Verfassungen der Länder und in dem Verfassungsentwurf des Volksrats sind eine ganze Reihe demokratischer sozialpolitischer Fortschritte verankert. Es ist selbstverständlich, daß der Richter und jeder auf dem Gebiete des Rechtes Mitarbeitende auf dem Boden der Verfassung stehen muß und sich von ihrem Geiste und ihren Grundsätzen auch bei der Handhabung der Gesetze und der Rechtsfindung leiten lassen muß. Das gilt z. B. von der Gleichheit vor dem Gesetz, von dem Schutz der Arbeitskraft, von dem Mitbestimmungsrecht der Gewerkschaften auf sozialpolitischem und wirtschaftlichem Gebiet, von den Grundsätzen, nach denen unsere Wirtschaft aufgebaut ist, von dem Schutz der arbeitenden Jugend und dgl. Das gilt auch für die Auflösung des Großgrundbesitzes und die Überführung des Bodens in die Hand der Bauern und die Sicherung dieses Grundbesitzes, für die Ausschaltung kriegstreiberischer und verantwortungsloser Unternehmer in der Wirtschaft und die Überführung ihrer Betriebe in die Hand des Volkes, es gilt für den erhöhten Schutz des Volkseigentums. Das Ziel des Strafvollzuges muß sein, den Rechtsbrecher zu produktiver Arbeit zu erziehen und ihn wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Nach einem so totalen Zusammenbruch und angesichts der Notwendigkeit eines völligen Neuaufbauens erwächst auch der Gesetzgebung eine Fülle großer Aufgaben. Denn die bisherigen Gesetze können in vieler Hinsicht dem Geiste der Neuordnung nicht den rechten Ausdruck und die rechte Förderung geben. Selbstverständlich müssen die letzten Spuren nazistischen und militaristischen Geistes aus der Gesetzgebung verschwinden. Die Verfassungen stellen der Gesetzgebung manche besondere Aufgabe, so z. B. die Verwirklichung der Gleichstellung der Frau auch auf dem Gebiete des Privatrechts, die Beseitigung aller Benachteiligung der unehelichen Mutter und des unehelichen Kindes, die Beseitigung aller Möglichkeiten, wirtschaftliche Machtstellungen zu mißbrauchen. Besonders wichtig wird es sein, das Arbeitsverhältnis in sozialem Sinne neu zu gestalten, dem Schutz der Arbeitskraft, dem Schutze vor Ausbeutung, dem Mitbestimmungsrecht und der Mitverantwortung aller Schaffenden auf sozialpolitischem und wirtschaftlichem Gebiete eine klare gesetzliche Fundierung zu geben. Auch ein einheitliches Jugendrecht wird als ein in sich geschlossenes Gebiet neu zu gestalten sein. Die Dringlichkeit der Neugestaltung des Strafrechts ist bereits dadurch deutlich geworden, das einzelne Länder sich veranlaßt gesehen haben, hier Neues zu schaffen. Das muß einheitlich für die Gesamtheit des deutschen Volkes geschehen. Das sind nur einige Gesichtspunkte aus den Richtlinien des Ausschusses für Recht und Rechtspflege beim Deutschen Volkrat für die weitere Arbeit' zur Demokratisierung der Justiz. Sie sind getragen von dem Wunsche, daß es uns bald vergönnt sein möge, an dem Neubau eines fortschrittlichen demokratischen Rechtes für ein einheitliches Deutschland zu arbeiten. OLG-Präsident Dr. Ruland, Dresden Zur Bildung von Strafvollzugsausschüssen Am 5. April 191f9 ist Professor Dr. Erich Z ei g ner, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig und Mitglied der Fraktion der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands im Sächsischen Landtag, verstorben. Dr. Zeigner, besonders bekannt aus der Zeit, in der er als Ministerpräsident einer aus Sozialdemokraten und Kommunisten gebildeten Arbeiterregierung in Sachsen im Jahre 1923 durch die Reichsexekutive seines Amtes enthoben wurde, hat sich nach dem Zusammenbruch des Jahres 19if5 sofort wieder für die politische Arbeit und für den Aufbau zur Verfügung gestellt. Seit dem Jahre 1946 war er Oberbürgermeister der Stadt Leipzig und hat als solcher durch seine rastlose Schaffenskraft viel dazu beigetragen, daß Leipzig als Stadt der Messe und der Bücher wieder zu seiner alten Bedeutung gelangt ist. Als Professor des Rechts hat er an der Leipziger Universität daneben eine erfolgreiche Lehrtätigkeit ausgeübt. Wir glauben, sein Andenken nicht besser ehren zu können als dadurch, daß wir nachstehend eine Rede zum Abdruck bringen, die er im Sächsischen Landtag zur Begründung eines Antrages der SED-Fraktion zur Bildung eines Kontrollausschusses des Landtages für den Strafvollzugi) am 10. Dezember 1948 gehalten hat. 1) Der Antrag hatte folgenden Wortlaut: „Nach einer Verordnung der Deutschen Justiz-Verwaltung sowie der Deutschen Verwaltung für Arbeit und Sozialfürsorge vom 9. Dezember 1947 über die Strafentlassenen- und Straf-fälligen-FUrsorge, sollen in den Stadt- und Landkreisen Strafvollzugsausschüsse gebildet werden. Zur Koordinierung der Arbeit der Strafvollzugsausschüsse in den Stadt- und Landkreisen ist es erforderlich, daß auch im Landtag ein Ausschuß für den Strafvollzug gebildet wird. Dieser Ausschuß soll ein Organ sein, das, gestützt auf die Mitarbeit der demokratischen Massenorganisationen, wertvolle Arbeit in der Durchführung der erzieherischen, kulturellen, politischen und materiellen Betreuung sowie zur Förderung eines fortschrittlichen, humanistischen Strafvollzuges leisten kann. Er soll ferner helfend eingreifen, wenn sich in dem Arbeitsbereich der Strafvollzugsausschüsse der Stadt- und Landkreise besondere Schwierigkeiten ergeben. Der Landtag wolle deshalb beschließen: 1. Im Landtag wird ein Ausschuß zur Kontrolle des Strafvollzuges sowie der Straf- und Untersuchumgishaftanstalten im Land Sachsen gebildet. Dem Ausschuß sollen außer den zu wählenden Abgeordneten Vertreter der demokratischen Organisationen: FDGB, FDJ, VVN und DFD als vollberechtigte Mitglieder angehören. 2. Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage, in deren Bereich sich Strafvollzugsanstalten befinden, sind verpflichtet, soweit noch nicht erfolgt, Strafvollzugsausschüsse zu bilden. Ihre Aufgabe ist es, die Strafanstalten laufend zu kontrollieren und beim Arbeitseinsatz der Strafgefangenen mitzuwirken. Dabei sollen sie mit dem Ausschuß für Strafvollzug des Sächsischen Landtages engstens Zusammenarbeiten.'' Ein dem Antrag entsprechender Beschluß des sächsischen Landtages ist in der Zwischenzeit ergangen. Meine Damen und Herren! Dieser Antrag ist eine Konsequenz einer Verordnung über Strafentlassenen- und Straffälligenfürsorge, die von der Deutschen Justizverwaltung und von der damaligen Zentralverwaltung für Arbeit und Sozialfürsorge am 9. Dezember 1947 erlassen worden ist.* 1 2) In dieser Verordnung war vorgesehen, daß sowohl im Ministerium für Arbeit und Sozialfürsorge wie auch bei den Stadt- und Landkreisen Ausschüsse zu bilden seien, die sich einerseits der Strafgefangenen nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis, aber außerdem auch derjenigen annehmen sollten, die mit Bewährungsfrist verurteilt .worden sind. Etwas sehr Wesentliches bei dieser Anordnung liegt darin, daß diese Ausschüsse gebildet werden sollen unter Hinzuziehung von Vertretern der Massenorganisationen. Als solche werden insbesondere angeführt der FDGB, der Demokratische Frauenbund und die Freie Deutsche Jugend. In Konsequenz dieser Verordnung der beiden Zentralverwaltungen hat das sächsische Ministerium für Arbeit und Sozialfürsorge am 10. Juli 1948 eine Verfügung erlassen, die den Sozialämtern der Land-und Stadtkreise auferlegt, entsprechend diesen Richtlinien und ebenfalls unter Berücksichtigung der Massenorganisationen solche Ausschüsse zu bilden. Diese Ausschüsse sind inzwischen gebildet worden und haben ihre Arbeit aufgenommen. Aber sie beschäftigen sich erst mit einem Kapitel, das zeitlich nach dem eigentlichen Strafvollzug liegt, mit dem großen Zweck, die Anpassung, die schon während des Strafvollzuges versucht wird, nach der Rückkehr der Betreffenden in die Freiheit fortzusetzen. Es liegt auf der Hand, daß das eigentliche Problem nunmehr erst in Angriff genommen werden muß, nämlich der Strafvollzug selbst. Es kann für keinen, der sich mit den Fragen der Kriminalität beschäftigt, darüber ein Zweifel bestehen, daß wir es hier mit einem Problem von außerordentlich großer Tragweite zu tun haben; denn das Problem der Kriminalität ist eins der Probleme der Masse. Genau so, wie das Problem der Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten oder des Krebses oder der Tuberkulose ein Massenproblem ist, so ist das Problem der Kriminalität durchaus ein Massenproblem. Nun stehen wir vor der Tatsache, daß sich unsere Einstellung zu diesem Massenproblem im Zusammenhang mit der großen gesellschaftlichen Veränderung, die die 12 Jahre Nazismus und dann der große Zusammenbruch herbeigeführt hatten, in der Zwischenzeit entscheidend verändert hat und daß wir aus dieser Veränderung der Einstellung zum Gesamtproblem die notwendigen Konsequenzen innerhalb des Strafvollzuges ziehen müssen. Der Antrag, der Ihnen vorliegt, zieht die notwendigen Konsequenzen: Nach ihm soll einmal hier im Landtag ein Ausschuß gebildet werden zur Kontrolle des Strafvollzuges und auch der Straf- und Untersuchungshaftanstalten. Aber auch die Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage sollen neben den Ausschüssen für Strafentlassenenfürsorge Ausschüsse für den eigentlichen Strafvollzug bilden. Das betrifft allerdings zunächst nur die Stadt- und Landkreise, in deren Bereich sich Strafvollzugsanstalten befinden. Es liegt auf der Hand, daß es sich hier um eine sehr .wichtige Arbeit handelt, eine Arbeit, die sich vielleicht in aller Stille vollziehen wird, über deren Tragweite man sich aber unbedingt klar sein muß. Denn, meine Damen und Herren, Sie wissen, daß die Methode des Strafvollzuges angesichts der gesellschaftlichen Stürme, die über uns hinweggegangen sind, außerordentlich fragwürdig geworden ist. Der Strafvollzug ist eine Methode der gesellschaftlichen Repression: der Strafvollzug soll den Rechtsbrecher zur Vernunft bringen, er soll ihn überzeugen, daß er sich den gesellschaftlichen Bedingungen anpassen muß. Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter. Wir wollen nicht, daß dieser Strafvollzug den Menschen anpaßt an die gesellschaftlichen Verhältnisse, wie wir sie vorflnden, sondern wir wollen, daß der Strafvollzug diesen Menschen anpaßt an jene gesellschaftlichen Verhältnisse, die wir eigentlich erst schaffen wollen. 2) Vgl. ZVB1. 1948, S. 79. 115;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 115 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 115) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 115 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 115)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diens teinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-oporativen Arbeit der Kreis eiist elleln Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit. Die politisch-operativen Aufgaben Staatssicherheit im Strafvollzug der Deutschen Demokratischen Republik notwendig. Die Zusammenarbeit mit diesen hat gleichzeitig nach der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik das Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht die Durchführungsbestimmungen zum Verteidigungsgesetz und zum Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Besuchen mit Verhafteten kann nur gewährleistet werden durch die konsequente Durchsetzung der Dienstanweisungen und sowie der Hausordnung und der Besucherordnung.

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