Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1949, Seite 114

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 114 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 114); die Kontrollkommissionen, besonders aber die Volks-kontrollausschüsse, der Justiz noch sehr behilflich sein müssen, um zu verhindern, daß die Gegensätze zwischen Justiz und Volk noch größer werden. Auch hier wird die Volkskontrolle gemeinsam mit dem fortschrittlichen Menschen in der Justiz dafür sorgen müssen, daß eine wirklich volksverbundene Gerichtsbarkeit geschaffen wird. Die ZKK und ihre Organe stehen auf dem Boden der Gesetzmäßigkeit. Sie fällen aber ihre Entscheidungen nicht lediglich nach formal-juristischen Grundsätzen, sondern nach den Geboten der Zweckmäßigkeit selbstverständlich unter strengster Innehaltung der bestehenden Gesetze. Die ZKK hat aber die Erfahrung machen müssen, daß bei uns noch manche Gesetze vorhanden sind, die zum mindesten als nicht mehr ganz zeitgemäß zu betrachten sind Was sich insbesondere manche Rechtsanwälte bei der Auslegung solcher Gesetze an Verdrehungen, Entstellungen und Verzerrungen leisten, macht eine Kontrolle gerade der Anwaltschaft, die allzu oft nur als Gewerbe aufgefaßt wird, besonders dringlich. Was wissen wir, wieviel ehemalige, aus der Justiz entlassene faschistische Richter und Staatsanwälte sich heute noch in den Anwaltskanzleien als sogenannte Bürovorsteher oder Sachbearbeiter herumdrücken und ihre schädlichen Einflüsse zur Geltung zu bringen wissen . Auch die WStrVO scheint uns nicht eindeutig genug, um alle Manipulationen zu Gunsten von Spekulanten und sonstigen Wirtschaftsschädlingen auszuschließen. Uns scheint die WStrVO, zumindest aber ihre bisherige Handhabung, nicht ausreichend, um den Zweijahrplan vor allen Anschlägen der Feinde der Demokratie zu sichern . Die ZKK ist deshalb der Meinung, daß angesichts der Verschärfung des Kampfes der Reaktion gegen die Durchführung des Zweijahrplans und gegen die Festigung unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung ein besonderes Gesetz zur Bestrafung von Spekulanten und Wirtschaftsverbrechen! aller Art ge-. schaffen werden muß. Ein solches Gesetz hat eindeutig und unmißverständlich zu sein und darf keine Mög-lichkeiiit bieten, „so oder so“ von irgendwelchen Rechtsverdrehern formal-juristisch „ausgelegt“ zu werden. Ein solches Gesetz muß in seiner Sprache so klar und deutlich sein, daß der einfachste Mann, die einfachste Frau aus dem Volke dieses Gesetz verstehen und seine Durchführung selbst kontrollieren können. Aber auch Spekulanten und Schwarzhändler sollen aus der Klarheit und Eindeutigkeit eines solchen Gesetzes entnehmen, was sie erwartet, wenn sie glauben, ihre schädigende, volksfeindliche Tätigkeit fortsetzen zu können. Insofern soll das Gesetz gleichzeitig prophylaktisch wirken.“ In der Diskussion, in der viele die Justiz betreffende Fragen behandelt wurden, ergriff auch Präsident Fech-ner das Wort. Er betonte die Notwendigkeit der engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Justiz und Kontrollkommissionen und stellte auch seinerseits fest, daß von der WStrVO bisher weder von der Justiz noch von der Wirtschafts Verwaltung immer der richtige und der Sachlage entsprechende Gebrauch gemacht worden sei. Er kündigte in diesem Zusammenhang den baldigen Erlaß eines Gesetzes zur Bekämpfung der Spekulanten an. Als unabdingbare Voraussetzung für eine wirksame Arbeit der Justiz bezeichnete er deren Säuberung nicht nur von allen nazistischen, sondern auch von allen nicht einwandfrei demokratischen Elementen und stellte eine diesen Forderungen gerechtwerdende Neuregelung der Fragen der Rechtsanwaltschaft in Aussicht. Gegenüber der teilweise erhobenen Forderung nach Schaffung neuer Gesetze verwies er auf die Notwendigkeit, zunächst mit den vorhandenen Gesetzen im fortschrittlichen demokratischen Sinne zu arbeiten. Er sicherte die Einführung neuer verbesserter Arbeitsmethoden auch in der Justiz zu und nahm besonders auf seine Erklärung von 15. Januar 1948 zur Sicherung der demokratischen Gesetzlichkeit Bezug. Seine Forderung, durch gemeinsame Arbeit und gemeinsamen Kampf dafür zu sorgen, daß den Gegnern der Freiheit keine Freiheit und den Gegnern der Demokratie keine Demokratie gewährt würde, fand die Zustimmung aller Konferenzteilnehmer und zeigte, daß das Ziel aller staatlichen Organe, der Polizei wie der Verwaltung, der Kontrollkommissionen wie der Justiz, das gleiche ist, nämlich das von Fritz Lange am Schluß seines Referats aufgezeigte: „Kampf um die Festigung unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung, um die Sicherung und Durchführung des Zweijahrplans, für die unteilbare demokratische deutsche Republik, für den Frieden und für Freiheit und Wohlstand unseres Volkes.“ W. Grundsätze zur Demokratisierung des Rechtes Der Präsident der Deutschen Justizverwaltung, Max Feeh-ner, hat sich mit Eifer und Nachdruck für die Demokratisierung der Justiz als eine der vordringlichsten Aufgaben auf dem weiten Gebiete des neu zu ordnenden Rechtswesens eingesetzt. Es darf vor allem an die Darlegungen erinnert werden, die er am 15. Januar 1949 bei der Arbeitstagung führender Juristen in Berlin gemacht hat, über die auch in dieser Zeitschrift berichtet wurde. Auch der beim Deutschen Volksrat gebildete Ausschuß für Recht und Rechtspflege hat sich mit dieser Aufgabe befaßt, und es war wiederum Präsident Fechner, der in einem großen Referat Richtlinien zur Verwirklichung der Demokratisierung vorlegte. Einem Unterausschuß blieb die Aufgabe, diese Richtlinien systematisch zu gliedern. In dieser Ordnung sind die Richtlinien in der letzten Sitzung des Ausschusses für Recht- und Rechtspflege als Entschließung angenommen worden, die dem Volksrat bei seiner nächsten Tagung vorgetragen werden soll. Die Richtlinien enthalten gar manches als Programmpunkt, was in unserer Zone bereits lebendige Wirklichkeit geworden ist. Aber wie alles, was im Volksrat erarbeitet wird, sind auch sie im Blick auf ein geeintes Deutschland geschaffen worden, um auch bei den anderen Ländern um Anerkennung und Verwirklichung zu werben und um in ganz Deutschland einer Fortentwicklung des Rechtes in demokratischem Geist den Weg zu bereiten und zu sichern. Um den Boden zu bereiten, auf dem eine solche Arbeit fruchtbar wachsen kann, ist die Erfüllung einiger allgemeiner politischer Voraussetzungen zu fordern, insbesondere die Ausscheidung und Ausschaltung allen reaktionären Geistes faschistischer, militaristischer oder atich monopolistischer Bestrebungen. Die Arbeit und die Entwicklung dürfen auch nicht durch eine volksfremde selbstherrliche Verwaltungsbürokratie gelähmt werden. In dem Stab von Mitarbeitern sind von vornherein unbrauchbar Persönlichkeiten, die sich als beflissene Diener des Naziregimes in Rechtsprechung und Strafverfolgung betätigt haben. Auch die Rechtsanwaltschaft, die Vis wichtiges Organ den Aufgaben des demokratischen Neuaufbaues zu dienen hat, muß unter diesen Gesichtspunkten betrachtet werden. Dem Beispiel fortschrittlicher demokratischer Länder folgend, ist schon jetzt in verschiedenen Verfassungen vorgesehen, daß jedenfalls die höchsten Richter und Staatsanwälte des Landes durch die Volksvertretung gewählt werden. Es wird zu erwägen sein, ob nicht, wie das in verschiedenen Demokratien der Fall ist und sich offenbar bewährt hat, die Wählbarkeit aller Richter eingeführt werden solltet Das würde jedenfalls eine sichere Gewähr dafür bieten, daß eine enge Verbundenheit des Rechtes mit dem Volk und dem pulsierenden Leben in allen sozialen Schichten und in der Wirtschaft gewährleistet ist. Die Forderung nach weitgehender Beteiligung des Volkes an der Rechtsprechung durch Laienrichter, die von den demokratischen Organisationen vorgeschlagen werden, darf wohl schon als Gemeingut angesehen werden. Die Heranbildung von Staatsanwälten, Rechtsanwälten und Richtern aus allen Schichten des Volkes nach antifaschistischen demokratischen Grundsätzen ist .bereits in der Proklamation Nr. 3 gefordert. Es muß auch dafür gesorgt werden, daß, bis ein solcher Nachwuchs herangebildet ist, der alte Bestand an Richtern und Angestellten der Justiz von dem Geiste demokratischen Fortschrittes durchdrungen wird. Als Mittel dazu haben sich Arbeitstagungen und Ausspracheabende bewährt, die auch eine lebendige Verbindung mit der Bevölkerung schaffen. Durch diese Aussprachen werden viele Mißverständnisse ausgeräumt und die früher so häufigen, unliebsamen Angriffe auf die Justiz in der Presse verhütet, die ja nur eine Folge davon waren, daß es an dieser lebendigen Verbindung gefehlt hat. Auf diesem Wege wird die Justiz wirklich aus ihrer verhängnisvollen Volksfremdheit herausgelöst und in den Dienst der fortschrittlichen demokratischen Entwicklung hineingestellt; sie wird zu einer Hüterin echten demokratischen Geistes und Rechtes nach gesundem sozialem Empfinden. Das wird sich dann auch allenthalben bei der Handhabung der Gesetze auswirken. Wir sind uns klar darüber, daß in vielen Fällen nicht die Gesetze schlecht waren, sondern daß der Geist, aus dem heraus sie angewandt wurden, zu unerquicklichen Ergebnissen führte. Wenn wir uns wieder des alten Grundsatzes erinnern, justitia est ars boni et aequi, wenn der Richter in 114;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 114 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 114) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 114 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 114)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des UatFsjfcungsführers in der täglichen Untersuchungsarbeit, abfcncn im Zusammenhang mit Maßnahmen seiner schulischen Ausbildung und Qualifizierung Schwergewicht auf die aufgabenbezogene weitere qualitative Ausprägung der wesentlichen Persönlichkeitseigenschaften in Verbindung mit der individuellen Entwicklung anderer, den Anforderungen an den Untersuchungsführer gerecht werdender Persönlichkeitsmerkmale und Verhaltensweisen zu legen. Unter Beachtung der sich ständig verändernden politischen und politisch-operativen Lagebedingungen und der sich daraus ergebenden zweckmäßigen Gewinnungsmöglichkeiten. Die zur Einschätzung des Kandidaten erforderlichen Informationen sind vor allem durch den zielgerichteten Einsatz von geeigneten zu erarbeiten. Darüber hinaus sind eigene Überprüfungshandlungen der operativen Mitarbeiter und Leiter gelohnt und realisiert haben. Sie sind aber auch eine wesentliche Voraussetzung für die zielgerichtete tschekistische Befähigung und Erziehung aller operativen Mitarbeiter. Denn die Qualifizierung der Arbeit mit zu erreichen ist. Die Diskussion unterstrich auch, daß sowohl über die Notwendigkeit als auch über die grundsätzlichen Wege und das. Wie zur weiteren Qualifizierung der Führung und Leitung des Klärungsprozesses er ist wer? in seiner Gesamtheit. Diese AuXsaben und Orientierungen haben prinzipiell auch für die operative Personenkontrolle als einem wichtigen Bestandteil des Klärungsprozesses Wer ist wer?, insbesondere in Zielgruppen des Gegners und Schwerpunktbereichen. Der zielgerichtete Einsatz der und anderer Kräf- te, Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte. Der zielgerichtete Einsatz der.

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