Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1949, Seite 108

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 108 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 108); bestimmte, konkrete, von dem Beteiligten zu erbringende Verhalten. Auch die Marktlage des Lieferers und des Bedarfsträgers, der geheime Grund der bisherigen Regelungen, scheidet als maßgeblicher Gesichtspunkt aus. In der Planung sind beide Beteiligte gleich stark. Ihr Kräfteverhältnis ist stabil geworden. Ferner kann nicht die Möglichkeit der Überwachung der Sache als Kriterium herangezogen werden, denn während des Transports hat der Beförderer die Sache in seiner tatsächlichen Herrschaft. Die salomonische Lösung schließlich, jeder der Beteiligten habe die Hälfte des Verlustes zu tragen, wäre nur ein Zeichen der Ratlosigkeit. Im Recht der Wirtschaftsplanung ist für die Entscheidung der Frage, wer die Gefahr im Versendungslieferverhältnis zu tragen hat, davon auszugehen, daß der liefernde kapitalistische Privateigentümer zwar nicht mehr die Verfügungsbefugnis, wohl aber die Nutzungsbefugnis hat. Er erhält den Gewinn aus dem Warenumsatz. Es ist somit gerechtfertigt, bis zur Übergabe ihm die Gefahr aufzubürden. Damit wird nur die einfache alte Grundregel für Schäden, die durch Zufall entstehen angewendet. In dieser Entscheidung liegt Notwendigkeit, denn res ist in der Planung nicht mehr bloß die juristische Sache, sondern jeder Gegenstand als nützliches Ding. In der Planung liegt die Tendenz, die Dinge und damit die juristischen Begriffe ihres Warencharakters zu entkleiden16). Sind die Beteiligten volkseigene Betriebe, dann spielt die Frage, wem der Gewinn zufällt, nur eine sekundäre und sich verringernde Rolle, wenn sie auch zur Zeit noch nicht bedeutungslos ist, da der Gewinn teils dem zonalen, dem Länder- oder dem Gemeindehaushalt zufließt, teils dem Sozialfonds oder dem Fonds für Verbesserungsvorschläge des einen oder des anderen Betriebes oder der Vereinigung volkseigener Betriebe zukommt. Der Vorschlag ist also auch in diesem Fall der Sachlage adäquat. Weiterhin wird damit die erforderliche Anpassung an die Regelung der Gefahrtragung bei Übermittlung von Geld erzielt: der Bedarfsträger trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs der Geldsendung, der Lieferer die der Warensendung. Ließe man § 447 in Geltung, so müßte man entsprechend § 270 Abs. 1 streichen. Schließlich kommt als weiterer Gesichtspunkt in Betracht, daß die Planungsstelle bestimmt, wer Bedarfsträger ist. Das Motiv des Verkäufers, im Interesse dauernder Geschäftsverbindung die Interessen des Käufers, der bisher die Gefahr trug, zu seinen eigenen zu machen, büßt damit auch bei Überwindung der Warenknappheit seine Wirkungskraft ein. Bürdet man dem Lieferer die Gefahrtragung auf, dann wird er, um Verluste zu vermeiden, ganz besondere Sorgfalt anwenden. Die vorgeschlagene Regelung spannt somit das Eigeninteresse des Lieferers für die Erreichung des obersten Zweckes der Planung, die Bedarfsdeckung, ein. Un- 18) Gegenstand des Volkseigentums ist notwendig nicht nur die Sache, der körperliche Gegenstand, sondern alle Vermögensrechte werden vom Volkseigentum erfaßt. Das Volk ist Eigentümer auch von Forderungen und sonstigen Rechten. zulänglich bleibt sie insoweit, als sich auch durch größte Sorgfalt Zufälle, die zum Verlust führen, nicht ausschließen lassen. Hier kann nur durch den Abschluß von Transportversicherungsverträgen geholfen werden. Die Regelung der Versandkosten ist von minderer Bedeutung. Die erforderlichen Kosten der Versendung hat auf jeden Fall, unabhängig davon, ob sie in den Preis einkalkuliert oder zum zulässigen Preis zugeschlagen werden, der Bedarfsträger zu tragen. (Die gesonderte Berechnung zu Lasten des Bedarfsträgers empfiehlt sich, da die Kosten der Versendung im Einzelfall verschieden sind.) Der gegenteiligen Auffassung Brunns17) kann nicht zugestimmt werden. 3. Diese Betrachtungen kommen damit zu dem gleichen Ergebnis wie die Entscheidung des OLG Gera, wenn auch die Bezugnahme des OLG Gera auf die vom Reichsgericht für die Fälle, in denen die Versendung der Ware Hauptverpflichtung des Verkäufers war, entwickelte Rechtsprechung nicht überzeugen kann. Gegen die Entscheidung könnte der Einwand erhoben werden, daß, ihr ein Sachverhalt zugrunde lag, der sich im Januar 1945 abspielte, als es noch keine Wirtschaftsplanung gab und somit die diesbezüglichen Bestimmungen aus der monopolkapitalistischen Wirtschaftslenkung resultierten. Gewiß sind Wirtschaftslenkung und Wirtschaftsplanung im Wesen grundlegend verschieden: die Wirtschaftslenkung diente nicht der Bedarfsdeckung, sondern wie alle Planungen in kapitalistischen Betrieben und Staaten der Erzielung möglichst hoher Profite. Sie erfolgte im Interesse der Vorbereitung und Durchführung des imperialistischen Krieges, der im Zeitalter der allgemeinen Krise des Kapitalismus die einzige Möglichkeit zur Erhöhung und Erhaltung der Profitrate ist. Da nur die Warenknappheit im Kriege die gesellschaftliche Position des Warenbesitzers steigerte, hätte es im Sinne des die Produktion und Verteilung im Kapitalismus beherrschenden Leitmotivs, des Profitinteresses gelegen, dem Käufer die Gefahr aufzubürden. Hier zeigt sich jedoch nicht nur, wie sich im Schoße der alten Gesellschaftsform die Rechtsformen entwickeln, die zu ihrer Überwindung geeignet sind, sondern es entsteht sogar der Eindruck, daß der im Staat organisierte Gesamtkapitalist die Unterordnung des Profitinteresses des einzelnen Kapitalisten unter den Zweck der Bedarfsdeckung verlangt hat, während ihm sonst die Bedarfsdeckung nur ein Mittel zur Profiterzielung ist. In Wirklichkeit hat er das nur getan, um später um so sicherer wieder das Profitinteresse über die Bedarfsdeckung zu setzen. Die Entscheidung ist daher den richtigen Weg gegangen, wenn sie auch hier nicht die Marktlage entscheidend sein läßt, sondern die Gefahr dem aufbürdet, der den Gewinn aus dem Umsatz erzielt hätte, und zwar auch dann, wenn die Transportgefahr, wie im Januar 1945, keine „normale“ mehr war. 17) a. a. O. S. 13. Arnn. 8. Die Verordnung über Anforderungen für den Aufbau der Wirtschaft und für die Beseitigung von Notständen (Anforderungsverordnung) Von Hans S chaul, Hauptabteilungsleiter in der DWK Die demokratischen Kräfte der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands standen nach dem Zusammenbruch des Hitlerreiches vor der schwierigen Aufgabe, mit der ihnen verbliebenen Rumpfwirtschaft den wirtschaftlichen Wiederaufbau zu beginnen. Der Krieg hatte unter den vorhandenen Produktionsstätten blind gewütet. Das in jahrzehntelanger Entwicklung in einem einheitlichen Deutschland gewachsene Gleichgewicht der Wirtschaft war gestört. Diese Störungen wurden umso stärker, je mehr sich die Spaltung Deutschlands vertiefte. In der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands waren zwar, alles zusammengerechnet, etwa 100% der Produktionskapazität von 1936 verblieben. Diese Produktionskapazität verteilte sich jedoch höchst ungleichmäßig über die Zone. In manchen Produktionszweigen war nur eine geringfügige Produktionskapazität übrig geblieben, während in anderen die Kapazität von 1936 übertroffen wurde und zuweilen infolge der kurzen Rohstoffdecke eine ausgesprochene Übersetzung an Produktionsmitteln auftrat. Unter diesen Umständen verlangte der wirtschaftliche Wiederaufbau eine große Zahl von Umsetzungen unserer Produktionsmittel. Wenn z. B. in Thüringen und Sachsen-Anhalt eine weit größere Anzahl von Traktoren von den Kriegsfolgen verschont blieben als in Mecklenburg, so verlangte das Gewicht der mecklenburgischen Landwirtschaft eine Umsetzung der in 108;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der Erfordernisse der Wachsamkeit. Geheimhaltung und Konspiration sowie durch den differenzierten Einsatz dafür, geeigneter operativer Kräfte. Mittel und Methoden realisiert werden.

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