NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 316 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 316); ?auch an dem Kieler Parteitag im Jahre 1927 teil. Seine aufrechte, demokratische Haltung bewies er durch einen Artikel in der ?Ostthueringer Tribuene? vom 13. August 1932, in dem er sich mit einer Meldung der ?Geraer Nachrichten? auseinandersetzte, er truege sich mit dem Gedanken, aus der SPD auszuscheiden und in die NSDAP hinueberzuwechseln. Er schrieb damals, also zu einer Zeit, als die nazistische Frick-Regierung in Thueringen schon zwei Jahre amtierte, er sei 1922, erschuettert durch den Rathenau-Mord, zur Sozialdemokratie gegangen und denke nicht daran, einer Partei beizutreten, die so viel politische Morde zu verantworten habe wie die NSDAP. Es war kein Wunder, dass ein Mann mit solcher Gesinnung 1933 von den Nazis entlassen wurde. Da ihm auch die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft versagt wurde, liess er sich zunaechst als Prozessagent nieder, bis ihm auch diese Taetigkeit untersagt wurde. Die Zeit der unfreiwilligen Musse nahm er dann wahr, um ein Studium an der Handelshochschule in Leipzig zu absolvieren. Im August 1944 wurde er verhaftet und in das Konzentrationslager Buchenwald eingeliefert, wo er bis zum Einmarsch der Amerikaner verblieb. Bereits Anfang Juni 1945 wurde Dr. Barth zum Landgerichtspraesidenten in Gera und Ende August 1945 zum Praesidenten des thueringischen Oberlandesgerichts ernannt. Bis zur Gruendung des Landesamtes fuer Justiz im Juni 1946 fuehrte er ausserdem die Geschaefte der Landesjustizverwaltung- in der Praesidialkanzlei. Als Praesident des thueringischen Oberlandesgerichts war er bis zu seinem ploetzlichen und unerwarteten Tode taetig als einer der politisch verantwortungsbewussten Juristen, die sich sofort nach der Kapitulation im Jahre 1945 dem Wiederaufbau einer demokratischen Justiz zur Verfuegung gestellt und an ihrer Verwirklichung unermuedlich mitgearbeitet haben. Der Verlust, den die Deutsche Justiz durch seinen Tod erlitten hat, wird schwer zu ersetzen sein. Gustav Radbruch?j? Am 22. November 1949 starb in Heidelberg am Tage nach seinem 71. Geburtstag einer der groessten deutschen Juristen, der hervorragende Strafrechtslehrer und Rechtsphilosoph Gustav Radbruch. Am 21. November 1878 wurde Radbruch in Luebeck geboren. Er habilitierte sich 1903 in Heidelberg mit der Arbeit ?Der Handlungsbegriff in seiner Bedeutung fuer das Strafrechtssystem?, die sein von ihm besonders verehrter Lehrer Franz von Liszt in seiner Strafrechtsvorlesung bereits als eine bedeutende Leistung hervorhob. 1910 wurde er a. o. Professor in Heidelberg, 1914 in Koenigsberg und im Jahre 1919 ordentlicher Professor in Kiel. Von 1920 bis 1924 gehoerte er dem Deutschen Reichstag als Abgeordneter der Sozialdemokratischen Partei an, von 1921 bis 1922 war er Reichsjustizminister im Kabinett Wirth und 1923 im Kabinett Stresemann. Seit 1926 war er o. Professor des Strafrechts in Heidelberg, wo ihn die Nazis im Jahre 1933 als ersten deutschen Hochschullehrer aus dem Amte entfernten. In Heidelberg nahm er auch 1945 seine Lehrtaetigkeit wieder auf und uebte sie bis 1948 aus. Radbruchs eigentliche wissenschaftliche Leistung liegt auf strafrechtlichem Gebiet, auf dem er neben seiner Dissertation ?Die Lehre von der adaequaten Verursachung? (1902) und der bereits erwaehnten Habilitationsschrift eine Reihe von bedeutenden Abhandlungen und Aufsaetzen schrieb, so z. B. ueber die ?Wahrunterstellung im Strafprozess? (in ?Die Reichsgerichtspraxis im deutschen Rechtsleben? Bd. 5 S. 202, 1929), ueber ?ErfolgshaftuAg?, ?Gesetzliche Strafaenderung?, ?Geburtshilfe und Strafrecht? (1907), und (gemeinsam mit Grotjahn) ueber ?Abtreibung der Leibesfrucht? (1921). Hierher gehoeren auch seine Studie ?Raub in der Carolina?, ein Grundriss des Strafrechts (Tuebingen 1929) und sein Beitrag ?Zur Systematik der Verbrechenslehre? in der Festgabe fuer Reinhard von Frank Bd. I S. 158 (1930). Hervorzuheben ist die bedeutsame Arbeit Radbruchs an der Reform des Strafgesetzbuches, insbesondere an dem Entwurf eines Strafgesetzbuches vom Jahre 1922. Waehrend der erzwungenen Musse des ?Dritten Reiches? vollendete er seine Biographie ueber den grossen Kriminalisten Anselm von Feuerbach (1934). Diese Biographie ist neben der beruehmten ?Einfuehrung in die Rechtswissenschaft? (1. Auflage 1910, 7. und 8. Auflage 1929) und der ?Rechtsphilosophie? 3. Auflage 1932) zu seinen Hauptwerken zu zaehlen. Viele junge Juristen wurden durch die ?Einfuehrung in die Rechtswissenschaft? fuer das juristische Studium begeistert. Die ?Grundzuege der Rechtsphilosophie, wie die erste Ausgabe hiess, sollten jener ?Einfuehrung? zum Fundamente dienen. 1949 erschien in Heidelberg die Nachschrift einer Vorlesung ?Vorschule der Rechtsphilosophie?, die fuer eine Auseinandersetzung mit Radbruch ebenfalls von Bedeutung ist. Erwaehnt sei noch seine Heidelberger Antrittsvorlesung ?Der Mensch im Recht? (in der Schriftenreihe ?Recht und Staat der Gegenwart?, Tuebingen 1927) * sowie seine Aufsaetze ?Vom individualistischen Recht? (Hanseatische Rechtszeitschrift. Jahrgang 73/1930) und ?Klassenrecht und Rechtsidee? (Zeitschrift fuer soziales Recht, 1929). Seine kulturphilosophischen Lehren hat er u. a. in ?Religionsphilosophie der Kultur?(1920 in Gemeinschaft mit Tillich, mit dem er auch die ?Neuen Blaetter fuer Sozialismus? herausgab) sowie in seiner ?Kulturlehre des Sozialismus? (2. Auflage, 1927) niedergelegt. Auf dem Gebiete des Staatsrechts ist er durch seinen Beitrag ?Uber die politischen Parteien im System des deutschen Verfassungsrechts? im Handbuch des Deutschen Staatsrechts (Bd. I S. 285 ff.) und seine Verfassungsrede bei der Feier der Reichsregierung am 11. August 1928 bekanntgeworden. Radbruchs Rechtsphilosophie beruht auf einer idealistischen und naturrechtlichen Grundlage. Sie fuehrte ihn zur Freirechtsbewegung und von hier zur soziologischen Rechtsauffassung und zum sozialen Recht. Er leugnet zwar nicht die Bedeutung des dialektischen und historischen Materialismus, bekennt sich aber nicht zu ihm. Er haelt vielmehr an der Vorstellung einer ausserhalb des Klassenkampfes stehenden Rechtsidee und an dem Bekenntnis zu ewigen Menschenrechten und Rechtswerten fest und damit am Relativismus sowohl auf dem Gebiete der Rechtstheorie wie im politischen Bereich. Hierdruch gelangt er zu evolutio-nistischen und reformistischen Auffassungen in der Politik, die ihn zum Anhaenger jener Art sozialdemokratischer Koalitionspolitik machten, die zum Zusammenbruch der Weimarer Republik gefuehrt hat. Auch nach 1945 hat er nicht die erforderlichen Konsequenzen gezogen, sondern im Gegenteil seinen idealistischen naturrechtlichen und reformistischen Standpunkt vertieft. Seine ?Vorschule der Rechtsphilosophie? wurde im Lektionskatalog der Universitaet Heidelberg mit dem Titel ?Nalurrecht? versehen. Er bekennt sich darin zu den ?feststehenden Ergebnissen der Freirechtsbewegung?, will jedoch ihr gegenueber Schranken errichten aus dem ?Beduerfnis nach Rechtssicherheit? (S. 79). So wenig wir den philosophischen und politischen Grundauffassungen Radbruchs zustimmen koennen, so wertvoll sind seine Arbeiten zur Erkenntnis der sozialen Funktion des Rechts. Vor allem aber verdient sein Kampf gegen die reaktionaeren Tendenzen in der Strafgerichtsbarkeit der Weimarer Republik heute unsere besondere Beachtung und Anerkennung. Er hat diesen Kampf als Mitherausgeber und Mitarbeiter der Zeitschrift des Republikanischen Richterbundes ?Die Justiz? gemeinsam mit einer Reihe mutiger Streiter wie Wolfgang Mittermaier, Hugo Sinzheimer, Wilhelm Kroner u. a. gefuehrt. Anlaesslich seines 70. Geburtstages hat er selbst diesen Kampf in einem Aufsatz ?Justizkrise im Weimarer Staat? geschildert (Zentraljustizblatt fuer die Britische Zone 1949 S. 7 ff.), in dem er die sieben wertvollen Jahrgaenge der Zeitschrift ?Die Justiz? bespricht und mit Recht sagt, dass sie fuer eine Geschichte der Justiz im Staate von Weimar die beste dokumentarische Grundlage sein werden. Radbruch trat auf diesem Gebiete wiederholt piublizistisch hervor und uebernahm auch selbst die Strafverteidigung in wichtigen politischen Prozessen. Bekannt ist, dass er als Reichsjustizminister den Mut besass, das Vorwort zu schreiben zu dem Aufsehen erregenden Buche von Prof Gumbel-Heidelberg ?Vier Jahre politischer Mord?, in dem den Vorlaeufern der SA und SS, den militaristischen Geheimorganisationen und Fememoerdern, aber auch einer Justiz, die die Moerder von rechts zu schuetzen suchte, die Maske vom Gesicht gerissen wurde. 316;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den auf der Dienstkonferenz vom - erfolgten Festlegungen steht in den die Auswertung der Forschungsergebnisse zum Thema: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit erfordert, daß auch die Beschuldigtenvernehmung in ihrer konkreten Ausgestaltung diesem Prinzip in jeder Weise entspricht.

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