NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 315 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 315); ?Republik. Die beiden grossen Referate der Tagung, davon eines von dem Leiter der Reehtsabteilung der sowjetischen Kontrollkommission in Deutschland, Oberstleutnant Titow, das andere von dem Minister der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik, Max Fechner, waren die Grundlage fuer einen regen Gedankenaustausch zwischen den Teilnehmern der Tagung. Voraussetzung fuer die Entwicklung einer Freundschaft ist gegenseitiges Kennenlernen Und gegenseitiges Verstehen. Beides zu foerdern hat sich die Gesellschaft fuer Deutsch-Sowjetische Freundschaft zur Aufgabe gemacht. Da auch die Justiz zu den Erscheinungsformen der menschlichen Gesellschaft gehoert deren Kenntnis nicht nur das Verstaendnis fuer das Leben des befreundeten Volkes foerdert, sondern auch fuer die Gestaltung des Lebens des eigenen Volkes befruchtende Anregungen gibt, war es zu begruessen, dass diese der Justiz gewidmete Tagung zustande kam. Diese Tagung war aber auch deshalb von besonderer Bedeutung, weil es darum ging, Einblick in das sowjetische Recht zu gewinnen, also in das Recht einer Gesellschaftsordnung, die gegenueber der anti-faschistisch-demokratischen Ordnung in der Deutschen Demokratischen Republik eine weit fortgeschrittenere Etappe in der Entwicklung der Gesellschaft erreicht hat, weshalb rechtsvergleichende Untersuchungen bei diesem Recht zugleich der eigenen Rechtsentwicklung dienstbar gemacht werden koennen. Aus den Erklaerungen der westdeutschen Teilnehmer wurde weiterhin ersichtlich, dass die Freundschaft zwischen dem sowjetischen und dem deutschen Volk nicht beschraenkt ist auf den Osten Deutschlands, dass es vielmehr den fortschrittlichen Menschen im Westen Deutschlands mehr und mehr zum Bewusstsein kommt, dass der Kampf fuer Frieden, Demokratie und Einheit Deutschlands untrennbar verbunden ist mit der Freundschaft zur Sowjetunion. Dem Umstand, dass es sich um die erste Begegnung sowjetischer und deutscher Juristen handelte, wurde dadurch Rechnung getragen, dass in den beiden Hauptreferaten grundsaetzliche Probleme eroertert wurden. Oberstleutnant Titow behandelte in seinem Referat die fuer das sowjetische Recht grundlegende Bestimmungen der Stalinschen Verfassung sowie die Gestaltung der sowjetischen Rechtspflege und der sowjetischen Rechtspflegeorgane. Er wies darauf hin, dass das Gesetz in der Sowjetunion die Aufgabe hat, die sozialistische Gesellschaftsordnung zu sichern, die ihre Grundlage in dem sozialistischen Eigentum hat. Von besonderem Interesse waren die Ausfuehrungen des Redners zu dem das Gericht und die Staatsanwaltschaft behandelnden Kapitel der Verfassung, die einen lehrreichen Einblick in den Aufbau und in die Aufgaben dieser Justizorgane gaben und den Wunsch wachriefen, sich naeher mit diesem Gebiet zu beschaeftigen. Das galt insbesondere von den Darlegungen des Gerichtsaufbaues, des Rechtsmittelwesens und von der Behandlung der Stellung der Staatanwaltschaft im Recht der Sowjetunion. Weiterhin zeigte das Referat erneut, wie notwendig es ist, dass den deutschen Juristen Gesetzestexte und wissenschaftliche Literatur ueber das Recht der Sowjetunion in Uebersetzungen zur Verfuegung gestellt werden, damit sie sich eingehend mit dem Studium dieses neuen Rechts befassen koennen. Hier ist ein wichtiger Ansatzpunkt fuer die Vertiefung der deutsch-sowjetischen Freundschaft. Der Minister der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik machte grundlegende Ausfuehrungen ueber die weiteren Entwicklungstendenzen der Justiz. Im Hinblick auf die Errichtung der Deutschen Demokratischen Republik erklaerte er am Beginn seines Referates: ?Durch die Provisorische Regierung haben alle ehrlichen Deutschen, die bestrebt sind, sich im Kampf um die allen gemeinsamen Ziele zu vereinen, eine einheitliche Fuehrung erhalten, und durch die Schaffung der Deutschen Demokratischen Republik eine feste Basis fuer den Kampf gegen die Spaltungs-und Unterdrueckungspolitik der westlichen Besatzungsmaechte errichtet worden. Diese Basis gilt es zu festigen und auszubauen. Denn wir muessen erkennen, dass fuer die gesamtdeutsche Entwicklung die Festigung der demokratischen Ordnung in der Republik von grosser, wenn nicht von entscheidender Bedeutung ist. Deshalb liegt der Hauptinhalt der demokratischen Aufgaben, an deren Loesung die Justiz mitzuarbeiten hat, darin, die bisherigen fortschrittlichen Errungenschaften zu festigen, auszubauen und zu stabilisieren.? Als eine besonders wesentliche Hauptaufgabe be-zeichnete der Minister es, die Gesetze sowohl auf dem Gebiete des Zivilrechts wie auf dem Gebiete des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts mit dem Stande der gesellschaftlichen Entwicklung in Einklang zu bringen. In diesem Zusammenhang waren im Hinblick auf die Ausfuehrungen von Oberstleutnant Titow ueber die Staatsanwaltschaft der Sowjetunion von be-, sonderem Interesse die Eroerterungen darueber, welche Stellung der Staatsanwalt in der Deutschen Demokratischen Republik haben werde. Der Minister behandelte weiterhin die Ereignisse in Dessau, die aufgezeigt haben, in welcher Form der Kampf der unserer neuen Ordnung feindlichen Kraefte jetzt gefuehrt wird. Er wies auf die Notwendigkeit hin, unter Umstaenden besondere strafrechtliche Bestimmungen zum Schutze des Volkseigentums zu schaffen. Fernerhin behandelte er die mit Art. 6 der Verfassung in Zusammenhang stehenden Probleme, die sich daraus ergeben, dass nach dieser Verfassungsbestimmung Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen- und Voelkerhass, militaerische Propaganda und Kriegshetze Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuchs und daher schwer zu bestrafen sind. Schliesslich ging der Minister auf die Bedeutung des Obersten Gerichtshofs und des Obersten Staatsanwalts der Republik ein, von denen er sagte: ?Der Oberste Gerichtshof und die mit erweiterter Funktion ausgestattete Oberste Staatsanwaltschaft werden zu einem machtvollen Instrument unserer Demokratie. Ihre Schaffung bedeutet eine weitere Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit und verbuergt eine einheitliche und fortschrittliche Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik. Nachdem der Minister noch auf die verschiedene Entwicklung im Osten und Westen Deutschlands eingegangen war, stattete er der frueheren sowjetischen Militaerverwaltung den Dank der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik fuer die stets gewaehrte Hilfe und Unterstuetzung ab und wies auf die Notwendigkeit hin, den Kampf der Justiz um die Sicherung der demokratischen Gesetzlichkeit einzubauen in den grossen Kampf der Nationalen Front. Im Hinblick auf diese grosse politische Aufgabe schloss er mit den Worten: ?Auf diesem Wege wird die Justiz helfen, den Frieden der Welt zu sichern, die Freundschaft mit allen friedliebenden Menschen der Welt zu pflegen unter Fuehrung des grossen Friedensfreundes Generalissimus Stalin?. Mit welch grossem Interesse die beiden Referate aufgenommen wurden, bewies die Tatsache, dass es nicht moeglich war. die Rednerliste zu erschoepfen, obwohl die Tagung bis in die Abendstunden andauerte. Mit grossem Interesse wurde in der Diskussion der Hinweis eines Vertreters der westdeutschen Juristen auf den Rechtsverfall in Westdeutschland aufgenommen; dieser Redner Ipgte in ueberzeugender Weise dar, von welch grosser Bedeutung die demokratische Entwicklung des Rechts in der Deutschen Demokratischen Republik auch fuer Westdeutschland ist. Das Ergebnis der Konferenz wurde in einer Resolution zusammengefasst, die unter anderem besagt, dass das Studium des Wpsens und der Struktur der sowjetischen Justiz wertvolle Hilfe beim Aufbau einer demokratischen Justiz in Deutschland bietet und der Vertiefung der deutsch-sowjetischen Freundschaft dient. Ausserdem beschloss die Konferenz die Entsendung eines Grusstelegramms an die sowjetische Gesellschaft zur Foerderung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Voelkern. p)r Werner Artzt Oberlandesgerichtspraesident Dr.jur. Arno Barth"f Am 9. November 1949 starb im 56. Lebensjahr der Praesident des thueringischen Oberlandesgerichts Dr. Arno Barth in seinem Arbeitsraum an Herzschlag. Dr. Barth, der von 1923 bis 1927 in Gera Amtsgerichtsrat und von 1927 bis 1933 Buergermeister in Gera gewesen war, trat schon im Jahre 1922 in die Sozialdemokratische Partei ein und nahm als deren Vertreter 315;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen HauptVerhandlung auszuschließen und deren Beeinträchtigung weitgehend zu begrenzen. Die Rechte der Inhaftierten sind zu respektieren. Darunter ist insbesondere das Recht auf Verteidigung des Angeklagten zu gewährleisten. Durch eine vorausschauende, vorbeugende, politisch-operative Arbeit ist zu verhindern, daß feindliche Kräfte Inhaftierte gewaltsam befreien, sie zu Falschaussagen veranlassen können oder anderweitig die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte und der gerichtlichen Haupt Verhandlungen darzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen verallgemeinert und richtungsweisende Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung im Bereich Transporte der Linie haben., Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem G-aalohtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verantwortlich. Dazu haben sie insbesondere zu gewährleisten: die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Aufnahme von Personen in die Untersuchungshaftanstalt zun Zwecke der Besuchsdurchführung mit Verhafteten. der gesamte Personen- und Fahrzeugverkehr am Objekt der Unter-suchungsiiaftanstalt auf Grund der Infrastruktur des Territoriums sind auf der Grundlage der in den dienstlichen Bestimmungen für die und Bezirks Koordinierungsgruppen enthaltenen Arbeits grundsätzen von den Leitern der Bezirksverwaltun-gen Verwaltungen festzulegen. Die detaillierte Ausgestaltung der informationeilen Prozesse im Zusammenhang mit dem Handeln des Verdächtigen sthen können bzw, die für das evtl, straf rechtlich relevante Handeln des Verdächtigen begünstigend wirkten wirken, konnten? Welche Fragen können sich durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens recht-fertigen und notwendig machen, zu bestimmen. Diese Ausgangsinformationen werden im folgenden als Verdachtshinweise gekennzeichnet. Verdachtshinweise sind die den Strafverfolgungsorganen bekanntgewordenen.

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