NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 307 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 307); ?innerhalb unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung bereits die Keime fuer die spaeter einmal sich gestaltende sozialistische Ordnung. An den Beobachtungen Suchs ist zutreffend, dass sich insoweit auch der juristische Ueberbau schon den neuen Produktionsverhaeltnissen anpasst. Es ist nun aber notwendig, zu untersuchen und im einzelnen darzutun, wie weit die aus dem Volkseigentum in unsere Ordnung sich ergebende Rechtsgestaltung sich trotzdem von der im Sozialismus unterscheidet und unterscheiden muss, da sie ja einmal nur einen Sektor unserer Wirtschaft betrifft und da andererseits die wesentliche politische Voraussetzung Uebernahme der gesamten politischen Macht durch die Arbeiterklasse nicht gegeben ist. (Nicht umsonst wird ja auch oekonomisch zwischen der ?Planwirtschaft? des Sozialismus und unserer ?Wirtschaftsplanung? unterschieden.) Diese Analyse wird auch fuer unsere Phase der Entwicklung ergeben, dass das Recht nie hoeher sein kann als die oekonomische Gestaltung der Gesellschaft, d. h. der gesamten Gesellschaft und nicht nur eines Sektors, und dass es unrichtig ist, Plan gleich Plan zu setzen. Ausgangspunkt der Betrachtung darf eben nicht der Plan als soleher, sondern muessen die ihm zugrunde liegenden oekonomischen Verhaeltnisse sein. Eine solche Untersuchung der Erscheinungen unseres gegenwaertigen Rechts und der Unterschiede zur Rechtsentwicklung in der sozialistischen Gesellschaftsordnung duerfte die Aufgabe sein, die in Fortfuehrung und zur Loesung dieser Diskussion zu stellen ist. Hervorgehoben sei in diesem Zusammenhaenge noch, was Such sehr zutreffend ueber die kuenftigen Aufgaben des Juristen sagt: sie werden in ganz anderem Masse als bisher Gesetze und Anordnungen unmittelbar wirtschaftlichen Inhalts zu erlassen haben. Sie muessen dazu die Grundgesetze der Wirtschaft und des Wirtschaftens beherrschen. In diesem Zusammenhaenge bekommt auch die neue Ordnung des juristischen Studiums, die von der Deutschen Justizverwaltung getroffen ist, ihre besondere Bedeutung. Hilde Benjamin II. Such hat mit seinen Arbeiten den erstmaligen Versuch unternommen, einige Probleme wissenschaftlich zu beleuchten, welche bisher von der deutschen Rechtswissenschaft nur wenig erforscht waren. Neben einer Anzahl beachtenswerter Erkenntnisse und Feststellungen enthaelt sein Artikel ?Recht und Rechtswissenschaft im Zweijahresplan? mehrere Schlussfolgerungen, die der Diskussion beduerfen. Der vorliegende Diskussions-beitrag will versuchen, bei der wissenschaftlichen Klaerung einer grundlegenden Frage mitzuwirken. Es handelt sich um das Verhaeltnis von Produktionsverhaeltnissen und Rechtsverhaeltnissen, von oekonomischer Basis und ideologischem Ueberbau. Ausgehend von der Produktionsweise stellt Such in seiner Arbeit zunaechst richtig fest, dass mit der Planung des gesellschaftlichen Arbeitsprozesses eine neue Qualitaet des Rechts entsteht. Von dieser sagt er: ?Das Rechtsverhaeltnis ist vor dem Produktionsverhaeltnis da. Es steht im Gesetzblatt, bevor es real ist.? Einige Zeilen weiter heisst es: ?Die Rechtsbildung hinkt nicht mehr hinter dem Leben her, sondern eilt ihm voraus.? Diese Auffassung ist weniger gut begruendet. In seiner Kritik des Gothaer Programms stellt Marx mit Betonung fest, dass das Recht ?nie hoeher sein kann als die oekonomische Gestaltung und dadurch bedingte Kulturentwicklung der Gesellschaft.? Daraus folgt unmissverstaendlich, dass die jeweils gueltigen Rechtsverhaeltnisse nicht vor den ihnen zugrunde liegenden oekonomischen und gesellschaftlichen Verhaeltnissen vorhanden sein koennen. Was die buergerliche Rechtswissenschaft unter ?Leben? versteht, das ist in Wirklichkeit die bestehende Art und Weise der Produktion und die dadurch bedingte Formation der Gesellschaft. Sagt man, dass in der geplanten Wirtschaft die Rechtsbildung dem Leben, also der Produktionsweise, vorauseilt, so bedeutet das eine Verkennung der Lehren des historischen Materialismus; denn das wuerde bedeuten, dass das Recht, welches seinem Wesen nach zum ideologischen Ueberbau der Gesellschaft gehoert, nunmehr hoeher ist als seine materielle Basis. Das von Marx enthuellte Bewegungsgesetz der Gesellschaft wird aber in der geplanten Wirtschaft nicht aufgehoben oder veraendert. ?Naturgesetze?, so heisst es bei Marx, ?koennen ueberhaupt nicht aufgehoben werden. Was sich in historisch verschiedenen Zustaenden aendern kann, ist nur die Form, worin jene Gesetze sich durchsetzen.? (Brief Marx an Kugelmann 11. Juli 18686). in der Gesellschaft, in der die Produktionsmittel gesellschaftliches Eigentum sind, handeln die Menschen bewusst in Einklang mit den Naturgesetzen und machen sie sich zunutze. Ueberall dort, wo gesellschaftliches Eigentum an Produktionsmitteln besteht, ist die Planung oekonomisches Gesetz. Sie wird zu einer Lebensnotwendigkeit fuer die Gesellschaft. Das Recht der Wirtschaftsplanung entspricht diesem Beduerfnis des materiellen Lebens. Der Wirtschaftsplan, seine Normen und Ziffern sind technisch begruendet, d. h. sie werden durch die vorhandenen Bedingungen und Moeglichkeiten in der Produktion, zu denen auch die Arbeitskraefte gehoeren, bestimmt. Erst dann erscheinen sie als Anweisung im Gesetzblatt. Das so entstandene Rechtsverhaeltnis widerspiegelt also die realen Verhaeltnisse in der Produktion und in der Gesellschaft, die die Planung erfordern. ?Die Menschheit stellt sich immer nur Aufgaben, die sie loesen kann, denn genauer betrachtet wird sich stets finden, dass die Aufgabe selbst nur entspringt, wo die materiellen Bedingungen ihrer Loesung schon vorhanden oder wenigstens im Prozess ihres Werdens begriffen sind?7). Aus diesen Worten von Marx laesst sich unschwer folgern, dass das Rechtsverhaeltnis, weiches durch die Verordnung ueber den Volkswirtschaftsplan entstanden ist, keinem zukuenftigen Produktionsverhaeltnis entspricht, sondern Ausdruck bereits bestehender Verhaeltnisse ist, welche, wie schon festgestellt, eine bestimmte, technisch begruendete Planung und deren rechtliche Verankerung bedingen. Fuer die Planung ist durchaus nicht nur das massgeblich, was im Gesetzblatt steht. Die Uebererfuellung einer Produktionsauflage beispielsweise oder das Erfinden einer neuen Arbeitsmethode, deren allgemeine Anwendung eine Normerhoehung gestattet, kann nicht einfach durch Gesetze oder Verordnungen erfolgen. Derartige Umwandlungen erwachsen aus dem praktischen Leben. Erst nachdem sie an Ort und Stelle auf ihre Tauglichkeit und Durchfuehrbarkeit geprueft worden sind, erscheinen ihre ?Ausfuehrungsbestimmungen? im Gesetzblatt. Ueber den Produktionsplan sagt Stalin: ?Es waere toericht, zu glauben, der Produktionsplan besteht in einer Aufzaehlung von Ziffern und Aufgaben. Der Produktionsplan ist in Wirklichkeit die lebendige und praktische Taetigkeit von Millionen Menschen. Die Realitaet unseres Produktionsplanes, das sind die Millionen Werktaetigen, die ein neues Leben schaffen. Die Realitaet unseres Programms, das sind lebendige Menschen, das sind wir alle miteinander, das ist unser Arbeitswille, unsere Bereitschaft, auf neue Art zu arbeiten, unsere Entschlossenheit, den Plan zu erfuellen?). Das Entstehen neuer Produktionsverhaeltnisse ist aber nicht nur von der Erfuellung eines Wirtschaftsplanes abhaengig. Die allseitige Entfaltung der Produktivkraefte, deren Entwicklungsstufe die Grundlage der Produktionsverhaeltnisse und der ihnen entsprechenden Rechtsverhaeltnisse bildet, kann nicht nur auf Grund von Produktionssteigerungen erfolgen. Allseitige Entfaltung der Produktivkraefte bedeutet mehr als das. Sie bedeutet gleichzeitig eine grundlegende Umwandlung und Entwicklung der Menschen selbst. ?Nachdem die Arbeit nicht mehr Mittel zum Leben, sondern selbst das erste Lebensbeduerfnis geworden, nachdem mit der allseitigen Entwicklung der Individuen auch die Produktionskraefte gewachsen sind und alle Springquellen des genossenschaftlichen Reichtums voller fliessen erst dann kann der enge buergerliche Rechtshorizont ganz ueberschritten werden und die Gesellschaft auf ihre Fahnen schreiben: Jeder nach seinen Faehigkeiten, jedem nach seinen Beduerfnissen!?) * * 8 9 6) Karl Marx: Briefe an Kugelmann, Berlin, Verlag J. H. W. Dietz Nachf., S. 51. V Karl Marx: ?Zur Kritik der politischen Oekonomie?, Berlin 1947. Verlag J. H. W. Dietz Nachf., S. 14. 8) J. Stalin: ?Fragen des Leninismus?, Moskau 1947. Verlag fuer fremdsprachige Literatur. 9) Karl Marx: ?Kritik des Gothaer Programms?, Berlin 1949. Verlag Neuer Weg, S. 21. ae07;
Dokument Seite 307 Dokument Seite 307

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der politischen Unter grundtätigkeit von Bedeutung sind - Anteil. Im Berichtszeitraum, konnte die positive Entwicklung der letzter Jahre auf dem Gebiet der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren ist die reale Einschätzung des Leiters über Aufgaben, Ziele und Probleme, die mit dem jeweiligen Ermittlungsverfahren in Verbindung stehen. Dabei handelt es sich um die beabsichtigten, illegal die zu verlassen die sich zur Ausschleusung von Bürgern der in die Tätigkeit von Menschenhändlerbanden eingegliedert hatten die bei Angriffen gegen die Staatsgrenze im Innern, der DDR. Der Schwerpunktorientierte Einsatz der ist besonders in folgenden verallgemeinerten Richtungen durchzuführen: Einsatz bei grenzspezifischen Sicherheitsüberprüfungen zu Personen, die unmittelbar zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der wirksamen Durchsetzung des sozialistischen Rechts zur Erfüllung des Klassenauftrages unter allen Lagebedingungen noch überzeugender zu gestalten und weiter zu vertiefen.

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