NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 306 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 306); ?des historischen Materialismus nicht sicher gelaeufig sind, missverstanden wird und um seine Eroerterungen in den grossen Zusammenhang der marxistischen Wissenschaft zu stellen. Ein Satz wie: ?Das Rechtsverhaeltnis ist vor dem Produktionsverhaeltnis da?, oder: ?Mit der Planung des gesellschaftlichen Arbeitsprozesses entsteht eine neue Qualitaet des Rechts?, koennte erneut die Vorstellung von einem absoluten selbstherrlichen Recht hervor-rufen werden, nachdem im Bewusstsein der Juristen noch nicht einmal die alte Verabsolutierung des Rechts ueberwunden ist1). Mit Recht hebt Such die beiden Faktoren hervor, die bei dem heute von uns ?als Zuschauern und Akteuren? miterlebten Entstehen einer neuen Gesellschaftsordnung entscheidend wirken: die ?Veraenderung der Stellung des arbeitenden Menschen zum Produktionsmittel und damit des Eigentumsrechts?, und der Uebergang der Staatsgewalt auf die Arbeiterklasse. Diese beiden Voraussetzungen einer neuen sozialistischen Gesellschaftsordnung sind bisher voll erfuellt nur in der Sowjetunion; sie verwirklichen sich vor unseren Augen in den Volksdemokratien. Die Folgerungen, die Such aus der Tatsache des Vorhandenseins von Plaenen fuer das Recht zieht, koennen daher in dieser Form und in diesem Umfang auch nur fuer Laender dieser Gesellschaftsordnung gezogen weiden, waehrend Such sie nach seiner eigenen Themenstellung ?Recht und Rechtswissenschaft im Zwei jahresplan? gerade fuer die Ostzone ziehen will. Aber es scheint uns bei allen Vorbehalten, die wir wegen der Beschraenktheit unserer eigenen Kenntnisse sowohl auf tatsaechlichem wie auf wissenschaftlichem Gebiet noch machen muessen , als ob auch bei einer Uebertragung seiner Schlussfolgerungen auf diese vorgeschrittenen Laender eine Ueberpruefung der Suchschen Auffassung notwendig ist. Einige seiner Ausfuehrungen koennen den Anschein erwecken, als ob ein Plan als solcher die Natur des Rechts aendert. Was Such ziemlich am Ende seines Aufsatzes (S. 181) sagt, und was er in seiner grundsaetzlichen Arbeit ueber das Volkseigentum (NJ 1949 Nr. 6 und 7) herausgearbeitet hat, gehoerte auch hier an den Anfang. ?Das jeweilige geltende Recht ist nur der juristische Ausdruck der konkreten Produktionsweise?. Und es ist mehr als ein Streit um Worte, wenn dem am Anfang stehenden folgenden Satz (S. 179) als damit nicht in Einklang stehend widersprochen werden muss: ?Da die Klassen ihre Grundlage in dem Verhaeltnis des Menschen zum Produktionsmittel, juristisch im Eigentum, haben, ist der Volkswirtschaftsplan (von mir gesperrt, H. B.), der seine Grundlagen im Volkseigentum hat, der entscheidende gesellschaftliche Vorgang, der die Qualitaetsaenderung des Rechts herbeifuehrt und herbeifuehren muss.? Dieser Satz waere dann richtig, wenn der Begriff ?Produktionsweise? mit ?Plan? identisch waere. Das ist aber nicht der Fall, sondern der Plan ist nur eines der Elemente, die eine neue Produktionsweise charakterisieren. (Der Wettbewerb ist z. B. ebenso wichtig.) Nicht der Plan ist daher an den Anfang zu setzen, um die entscheidende Ursache einer neuen Rechtsentwicklung zu entdecken, sondern der Faktor, der in erster Linie den Grund zu der neuen Produktionsweise legt, zu der auch der Plan mitgehoert das Volkseigentum, die neuen Produktionsverhaeltnisse, die zu einer neuen Produktionsweise gefuehrt haben. Diese Auffassung wird durch die tatsaechliche Entwicklung in der Sowjetunion bestaetigt. ?Die planmaessige Lenkung der gesamten gesellschaftlichen Entwicklung durch den Sowjetstaat ist eine objektive historische Notwendigkeit, die sich aus der Natur der sozialistischen Wirtschaft als einer gesellschaftlichen Grosswirtschaft ergibt, die nicht ohne einen wissenschaftlich begruendeten Plan sich entwickeln kann?2). Diese planmaessige Lenkung findet allerdings ihre rechtliche Gestaltung im Plan und den zu seiner Durchfuehrung erlassenen staatlichen Anordnungen; er ist also schon neues 1) Vgl. Polak, ?Marxismus und Staatslehre", Berlin 1947, insbesondere S. 11 ff. 2) P. J. Judin, Eine wichtige Quelle der Entwicklung der Sowjetgesellschaft, ?Neue Welt", 4. Jahrgang, Heft 13, S. 38. ?Neue Welt?, 4. Jahrgang, Heft 13, S. 38. Recht, aber ein Recht, das auf der neuen Produktionsweise beruht. Inwiefern ist aber nun dieses neue Recht qualitativ anders? Nicht dadurch, dass es, wie Such sagt, ?als Gesetz, als Rechtsverhaeltnis ersdieint, bevor es Produktionsverhaeltnis wird.? Such selbst muss ja diese Auffassung sofort einschraenken: ?Diesen Produktionsbedingungen, den vorhandenen Produktionskraeften muss auch der Gesetzgeber seinen Wilien unterordnen?, heisst es kurz danach. Damit hat er selbst wieder die Gedanken von Marx in der Kritik des Gothaer Programms3) (moechte er sie etwa ?ueberwinden??) bestaetigt, nach denen das Recht nie hoeher sein kann als die oekonomische Gestaltung und dadurch bedingte Kulturentwicklung der Gesellschaft. Die juristische Entwicklung bleibt Ueberbau und folgt als solche den oekonomischen Verhaeltnissen nach. Eine qualitative Aenderung des Rechts liegt also nicht, wie Such meint, darin, das es als Recht nunmehr die Produktionsverhaeltnisse bestimmt. Es bleibt vielmehr bei der grundlegenden Bedeutung der oekonomischen Faktoren. Bevor aber auf die Frage eingegangen Wird, ob nicht doch eine qualitative Aenderung eintritt, muss zunaechst noch gefragt werden: welches Recht aendert sich? Such gibt uns zwar eine Uebersicht darueber, wie das Recht sich vom Brauch der Urgesellschaft bis zur Periode des Kapitalismus entwickelt hat. Es erscheint, um das Missverstaendnis zu vermeiden, als ob das ?Recht an sich? so seinen Weg durch die Geschichte durchlaufen habe, notwendig, zu betonen, dass das Recht, um dessen Aenderung es im Augenblick geht und das Such untersucht, konkret das buergerliche Recht, d. h. das Recht der buergerlichen Gesellschaft ist. (Auch hier steckt die Gefahr einer neuen Verabsolutierung des Rechtes!) Die von Such beobachteten und untersuchten Erscheinungen, die von Judin so klar beschrieben werden, bedeuten nun aber tatsaechlich eine Aenderung dieses buergerlichen Rechts und zugleich eine qualitative Aenderung gegenueber den Rechten aller bisherigen Gesellschaftsformationen, die auf dem Privateigentum beruhten. Dieses neue Recht ist nicht mehr buergerliches Recht. Hier vollzieht sich die Erscheinung, die Lenin in ?Staat und Revolution?4) schildert: Somit wird in der ersten Phase der kommunistischen Gesellschaft (die gewoehnlich Sozialismus genannt wird) das ?buergerliche Recht? nicht vollstaendig abgeschafft, sondern nur zum Teil, nur entsprechend der bereits erreichten oekonomischen Umwaelzung, d. h. lediglich in bezug auf die Produktionsmittel. Andererseits kommt hier ein weiteres charakteristisches Moment der Entwicklung des sozialistischen Staates zum Ausdruck. Schon in der Periode des Sozialismus treten in der Taetigkeit des Staates jedenfalls in seiner Funktion im Innern die befehlenden, unterdrueckenden Massnahmen zugunsten der verwaltenden, organisierenden Taetigkeit zurueck. ?An die Stelle der Regierung ueber Personen tritt die Verwaltung von Sachen und die Leitung von Produktionsprozessen?5). Und hier ist nun der Punkt unserer Ueberlegung erreicht, der uns erkennen laesst, dass in der Sowjetunion, Vielleicht auch schon in den Volksdemokratien, tatsaechlich eine qualitative Aenderung des Rechts eingetreten sein wird, und worin diese Aenderung beruht: insofern der Staat seinen Charakter aendert, aendert sich damit qualitativ auch das Recht. Es wird nicht nur inhaltlich das buergerliche Recht ueberwunden, sondern es wird im Recht der neue wirtschaftslenkende, verwaltende Charakter des Staates zum Ausdruck gebracht. Nun trifft Such seine Feststellungen aber ja gar nicht aus der Beobachtung der Entwicklung in einem sozialistischen Lande, sondern auf Grund unserer Entwicklung in der Ostzone und wir haben, das steht fest, noch keinen Sozialismus. Wie ist das miteinander zu vereinen? oekonomisch gesehen, hat sich fuer den volkseigenen Sektor unserer Wirtschaft eine Umwaelzung in bezug auf das Verhaeltnis des Werktaetigen zu den Produktionsmitteln vollzogen. Insofern entwickeln sich 3) Berlin 1946, S. 21. 4) Moskau 1947, S. 79. 5) Engels, ?Die Entwicklung des Sozialismus von der Utopie zur Wissenschaft?, Berlin 1946, S. 57. 306;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der gewaltsamen Ausschleusung von Personen in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung sowie den Linien und Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas sens und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen Linien und Diensteinheiten sowie im engen Zusammenwirken mit den BruderOrganen, das mit der Abteilung abzustimmen ist. Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens unter Mißbrauch des organisierten Tourismus in nichtsozialistische Staaten. Organisierung einer effektiven eigenen operativen Vorgangsarbeit zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu konzentrieren; sind die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern bei der vollen Entfaltung ihrer Potenzen zur wirksamen Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der BezirksVerwaltung für Staatssicherheit Berlin eindeutig erkennen, daß feindlich-negative Kräfte versuchen ihre Aktivitäten zur otörunn er Dichemoit.

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