NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 302 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 302); ?fassimg der UdSSR dagegen bestimmt der von der K Rede-, Presse- und Versammlungsfreiheit handelnde Artikel 125 im Abs. 2: ?Diese Rechte der Buerger werden dadurch gewaehrleistet, dass den Werktaetigen und ihren Organisationen die Druckereien, Papiervorraete, oeffentlichen Gebaeude, Strassen, das Post- und Fem-meldewesen und andere materielle Bedingungen, die zu ihrer Ausuebung notwendig sind, zur Verfuegung gestellt werden?. Die Buerger der UdSSR, die mit dem Sieg des Sozialis-muss in ihrem Lande diese Grundrechte erkaempft und realisiert haben, erfuellen mit Stolz und Freude die Grundpflichten, die ihnen die Stalinsche Verfassung auferlegt: die Pflicht, die Verfassung und die Gesetze zu befolgen, Arbeitsdisziplin zu wahren, den gesellschaftlichen Pflichten nachzukommen und die Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens zu achten (Art. 130), ferner die Pflicht, das gesellschaftliche, sozialistische Eigentum ?als heilige und unverletzliche Grundlage der Sowjetordnung? zu hueten und zu festigen (Art. 131) und schliesslich die Pflicht, als Soldat in den Reihen der Streitkraefte der UdSSR zu dienen und dats sozialistische Vaterland zu verteidigen (Art. 132, 133). Neu und mit grossem Interesse von der Weltoeffentlichkeit aufgenommen ist das im Kapitel XI der Stalinschen Verfassung geregelte ?W ahlsyste m?. Angesichts der in der Periode von 1924 bis 1936 erfolgten Festigung des Staates und seiner sozialistischen Ordnung konnte man zu einer Erweiterung der Basis der Diktatur der Arbeiterklasse, insbesondere zu einer Erweiterung des Kreises der Wahlberechtigten uebergehen: Alle Wahlen zu allen Sowjets der Deputierten der Werktaetigen werden ?auf der Grundlage des allgemeinen, gleichen, direkten Wahlrechts in geheimer Abstimmung vorgenommen? (Art. 134, 135). Es gibt keine Beschraenkung des aktiven oder passiven Wahlrechts mehr, weder fuer Nicht-Werktaetige, noch fuer Geistliche, noch fuer ehemalige Weissgardisten. Das Recht, Kandidaten aufzustellen, haben nach Artikel 141 der Verfassung alle gesellschaftlichen Organisationen und Vereinigungen der Werktaetigen: die Gewerkschaften, die Genossenschaften, die Jugendorganisationen, die Kulturvereinigungen und vor allem die kommunistischen Parteiorganisationen, von denen Artikel 126 der Verfassung nach Aufzaehlung der uebrigen in der UdSSR zugelassenen gesellschaftlichen Organisationen sagt: ?Die aktivsten und zielbewusstesten Buerger aus den Reihen der Arbeiterklasse und anderen Schichten der Werktaetigen vereinigen sich in der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (Bolschewiki), die der Vortrupp der Werktaetigen in ihrem Kampf fuer die Festigung und Entwicklung des sozialistischen Systems ist und den leitenden Kern aller Organisationen der Werktaetigen, der gesellschaftlichen sowohl wie der staatlichen, bildet?. Nachdem im vorletzten (XII.) Kapitel der Verfassung ?Wappen, Flagge und Hauptstadt? der UdSSR behandelt worden sind, bringt das letzte (XIII.) Kapitel ?Das Verfahren zur Aenderung der Verfassung? und bestimmt im Art. 146, dass es fuer jede Aenderung eines in jeder Kammer mit Zweidrittelmehrheit gefassten Beschlusses des Obersten Sowjets der UdSSR bedarf. Mit welcher Begeisterung das Sowjetvolk die Stalinsche Verfassung begruesst hat, wie stark seine Anteilnahme am staatlichen Geschehen in seiner sozialistischen Heimat war, das zeigte am besten der Ausgang der am 12. Dezember 1937 erstmalig auf Grund der neuen Verfassung abgehaltenen Wahlen zum hoechsten Organ der Staatsgewalt, dem Obersten Sowjet der UdSSR: Von den 94 Millionen Waehlern beteiligten sich mehr als 91 Millionen an der Wahl, und fast 90 Millionen stimmten fuer die Kandidaten des Blocks der Kommunisten und Parteilosen. Der uebrigen Welt, der kapitalistischen Welt mit ihrer Schein-?Demokratie?, zeigte die Stalinsche Verfassung, was in der sozialistischen Demokratie geschaffen worden und an welchem Punkt ihrer ruhmreichen und vorwaertsstuermenden Entwicklung die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken angelangt war. In seiner Rede vom 25. November 1936 gab Stalin unter dem jubelnden Beifall des Kongresses seiner Meinung ueber die internationale Bedeutung der neuen Verfassung mit den Worten Ausdruck: ?Es wird dies ein Dokument sein, das davon zeugt, dass das, was in der Sowjetunion verwirklicht ist, auch in anderen Laendern durchaus verwirklicht werden kann?, und weiter: ?Die neue Verfassung der UdSSR wird eine moralische Hilfe und eine reale Stuetze fuer alle diejenigen sein, die jetzt den Kampf gegen die faschistische Barbarei fuehren?. Diese moralische Hilfe und reale Stuetze war auch uns deutschen Demokraten die Existenz der Sowjetunion und ihre Verfassung waehrend der Nacht des Faschismus. Sie ist es heute noch, und mehr denn je, allen fortschrittlichen Menschen der Welt in ihrem Kampf gegen den Neofaschismus, in ihrem Ringen gegen die monopolkapitalistischen Kraefte der alten, versinkenden Welt, in ihrem Glauben an den Sieg des Sozialismus. Ernst Melsheimer Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik Der erste Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, der oberste Staatsanwalt der Republik, nach Artikel 131 der Verfassung von der Volkskammer gewaehlt und nur dieser verantwortlich, heisst Dr. Ernst Melsheimer. Seine Wahl fuer diese juristisch und politisch gleich wichtige Funktion ist eine Anerkennung der Arbeit, die er fuer die neue deutsche Justiz seit dem Zusammenbruch des Hitler-Staates im Mai 1945 geleistet hat. Sie ist ein Beweis dafuer, dass der Stellung des obersten Staatsanwaltes der Republik eine ausserordentliche Bedeutung beigemessen wird. Sie wird von allen begruesst werden, die die Bedeutung dieser Funktion und die Persoenlichkeit Melsheimers zu wuerdigen wissen. Die Wahl bedeutet aber zugleich einen Verlust fuer das neue Ministerium der Justiz der deutschen demokratischen Republik, das aus der Deutschen Justizverwaltung der Sowjetischen Besatzungszone hervorgegangen ist, mit deren Entstehen und Werden der Name Melsheimer untrennbar verbunden ist. Als im Spaetsommer 1945 die deutschen Zentralverwaltungen fuer die Sowjetische Besatzungszone gegruendet wurden und dabei auch eine zentrale Justizverwaltung ?zur Leitung der Taetigkeit aller Staatsanwaltschaften, Gerichte und Organe der Justiz? ins Leben gerufen wurde, war es eine Selbstverstaendlichkeit, dass Mels- heimer fuer eine massgebliche Stellung in dieser Justizverwaltung vorgesehen und in sie berufen wurde. Als Leiter der Gesetzgebungsabteilung begann er seine Taetigkeit in dieser Verwaltung und war als solcher wesentlich an den ersten gesetzgeberischen Arbeiten, die damals fuer die Sowjetische Besatzungszone ausgearbeitet und erlassen wurden, beteiligt. Im Fruehjahr 1946 wurde er zum Vizepraesidenten der Deutschen Justizverwaltung ernannt, als der er zum ruhenden Pol in der Arbeit dieser Verwaltung wurde. Seit Begruendung der ?Neuen Justiz? gehoerte er auch zum engeren Redaktionskollegium dieser Zeitschrift. Dr. Melsheimer konnte der Deutschen Justizverwaltung und damit der neuen Justiz ueberhaupt viel zur Verfuegung stellen: Hervorragende juristische Kenntnisse, bestaetigt durch langjaehrige Taetigkeit im Justizministerium der Weimarer Republik; klare politische Grundhaltung, beruhend auf einer jahrelangen Zugehoerigkeit zur Arbeiterbewegung und erprobt in aktiver politischer Betaetigung; praktische Justizerfahrung aus frueherer Zeit, besonders aber auch aus der ersten Zeit nach 1945, wo er als Oberstaatsanwalt in Berlin-Friedenau eine neue Staatsanwaltschaft aufbaute und bekannt wurde als Anklaeger in dem ersten grossen Prozess gegen einen Nazimoerder, in dem Kieling-Prozess, der, nachdem er noch 5 Instanzen durchlaufen 302;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung tragen in konsequenter Wahrnehmung ihrer Aufgaben als politisch-operative Diensteinheiten Staatssicherheit und als staatliche Untersuchungsorgane eine hohe Vorantwortung bei der Realisierung der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit beachten. Die bisherigen Darlegungen verdeutlichen, daß weitere sichtbare Erfolge und Ergebnisse bei der zielgerichteten Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichtet ist. Mit besonderer Sorgfalt sind alle objektiven und subjektiven Umstände sowie auch die Ursachen und edingunren dei Tat aufzuklären und zu prüfen, die zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung.

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