NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 301 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 301); ?Obersten Sowjets proklamiert (Art. 30, 57, 89), denen jeweils im Rahmen ihrer Zustaendigkeit die ausschliessliche gesetzgebende Gewalt zugesprochen wird (Art. 32, 59, 91). Der Oberste Sowjet der UdSSR besteht aus den beiden gleichberechtigten Kammern, dem Unionssowjet und dem Nationalitaetensowjet (Art. 33, 37), die von den Buergern der UdSSR aul 4 Jahre gewaehlt werden, und zwar der Unionssowjet nach Wahlbezirken, der Nationalitaetensowjet nach Unions- und autonomen Republiken, autonomen Gebieten und nationalen Bezirken (Art. 34, 35). Zwischen den Tagungen des Obersten Sowjets der UdSSR, die in der Regel zweimal im Jahr stattfinden, uebt das in gemeinsamer Sitzung der beiden Kammern gewaehlte und dem Obersten Sowjet fuer seine ganze Taetigkeit rechenschaftspflichtige Praesidium des Obersten Sowjets der UdSSR in dem in Artikel 49 der Verfassung naeher umschriebenen Umfang die Staatsgewalt aus. Die ?Organe der Staatsverwaltung? der UdSSR und der Unionsrepubliken sind in den Kapiteln V und VI der Verfassung bestimmt. Fuer die UdSSR ist der ?Ministerrat der UdSSR?, fuer die Unionsrepublik der ?Ministerrat der Unionsrepublik? jeder im Rahmen seiner Zustaendigkeit ?das hoechste vollziehende und verfuegende Organ der Staatsgewalt? (Art. 64, 79), das Verordnungen und Verfuegungen auf Grund und in Ausfuehrung der geltenden Gesetze erlaesst und die Durchfuehrung der Gesetze ueberwacht (Art. 66, 81) und das seinem Obersten Sowjet, von dem es bestellt wird (Art. 70, 83), sowie in der Zeit zwischen den Tagungen des Obersten Sowjets dessen Praesidium verantwortlich und rechenschaftspflichtig ist (Art. 65, 80). Das Kapitel IX der Verfassung traegt die Ueberschrift ?Gericht und Staatsanwaltschaft?. Hier wird der Gerichtsaufbau vom Obersten Gerichtshof der UdSSR bis zu den Volksgerichten bestimmt, der Grundsatz der Beteiligung von Volksbeisitzern festgelegt und die Aufsicht des Obersten Gerichtshofs ueber die .gerichtliche Taetigkeit aller Gerichtsorgane der UdSSR und der Unionsrepubliken statuiert (Art. 102, 103, 104). Der Oberste Gerichtshof der UdSSR und die entsprechenden Gerichtshoefe der Unionsrepubliken und der autonomen Republiken werden von den Obersten Sowjets dieser Gebietskoerpierschaften, die Regions- und Gebietsgerichte, die Gerichte der autonomen Gebiete und die Bezirksgerichte von den jeweils fuer sie zustaendigen Sowjets auf die Dauer von 5 Jahren gewaehlt (Art. 105 bis 108), die Volksgerichte dagegen unmittelbar von den Buergern ihres Rayons auf die Dauer von 3 Jahren (Art. 109). Die Grundsaetze ueber die Oeffentlichkeit des Verfahrens, ueber Verteidigung, ueber die Gerichtssprache und ueber Aktieneinsicht finden sich in den Artikeln 110 und 111. Im Artikel 112 der Verfassung ist der Grundsatz verankert, dass die Richter unabhaengig und nur dem Gesetz unterworfen sind. An der Spitze der Staatsanwaltschaft steht der Generalstaatsanwalt der UdSSR, dem nach Art. 113 der Verfassung ?die oberste Aufsicht ueber die genaue Durchfuehrung der Gesetze durch alle Ministerien und die ihnen unterstellten Institutionen ebenso wie durch die einzelnen Amtspersonen sowie durch die Buerger der UdSSR obliegt?. Hier zeigt sich eine neue, eine hoehere und umfassendere Konzeption vom Wesen und von den Aufgaben der Staatsanwaltschaft: der Staatsanwalt nicht mehr als blosse Anklagebehoerde gegenueber dem Gesetzuebertreter im Einzelfall, sondern als Hueter und Wahrer der sozialistischen Gesetzlichkeit schlechthin. Der Generalstaatsanwalt der UdSSR wird vom Obersten Sowjet der UdSSR aul die Dauer von 7 Jahren ernannt; er ernennt seinerseits die Staatsanwaelte der Republiken, der Regionen, der Gebiete, der autonomen Republiken und der autonomen Gebiete auf die Dauer von 5 Jahren und bestaetigt die von den Staatsanwaelten der Unionsrepubliken auf die Dauer von 5 Jahren zu ernennenden Staatsanwaelte der Bezirke, Rayons und Staedte (Art. 114, 115, 116). Alle Organe der Staatsanwaltschaft sind ?unabhaengig von jeglichen oertlichen Organen und nur dem Generalstaatsanwalt der UdSSR unterstellt? (Art. 117). Besondere Beachtung findet gewoehnlich beim buergerlichen Betrachter das Kapitel X der Verfassung, das ?die Grundrechte und Grundpflichten der Buerger? behandelt; er findet hier einen ihm ? durchaus vertraut erscheinenden Katalog von Grundrechten, kaum anders, als er ihn von seiner eigenen Verfassung her kennt. Und doch zeigt sich bei naeherer Betrachtung gerade hier der gewaltige Unterschied zwischen dem buergerlichen Demokratismus, der sich in seinen Verfassungen auf die formale Festlegung der ?Rechte der Staatsbuerger? beschraenkt, ohne danach zu fragen, wie denn diese Rechte je verwirklicht werden sollen, und der sozialistischen Demokratie, die diese Rechte dem Werktaetigen nicht als Programm oder als Wunschtraum vorgaukelt, sondern sie in der Verfassung selbst durch Tatsachen untermauert und garantiert. In der formalen Demokratie der kapitalistischen Staaten gehen auch die Verfassungen von der Tatsache des Bestehens feindlicher Klassen und von der Tatsache des Bestehens schaerfster Interessengegensaetze zwischen den Voelkern, den Rassen und Geschlechtern als von etwas Selbstverstaendlichem, von etwas ?Gottgewolltem? aus, und auch den Menschen in solchen Staaten wird in der Regel der wirkliche, der reaktionaere Inhalt der in der Verfassung verankerten Staatsgewalt kaum bewusst. Erst die harten Tatsachen des Lebens stossen ihn immer wieder darauf hin, dass z. B. von der verfassungsmaessig proklamierten ?Gleichheit? und ?Gleichberechtigung? der Menschen in Wahrheit gar nicht die Rede sein kann. Beim Toben des Kampfes der Klassen, der Rassen, der Nationen und der Geschlechter kann eben keine ?Gleichheit? sein, es sei denn eine bloss geschriebene, eine luegnerische ?Gleichheit?. In der Verfassung der UdSSR dagegen ist die Gleichberechtigung aller Voelker und Rassen eine selbstverstaendliche Realitaet, die aus dem tiefsten Wesen des Internationalismus fliesst, Unterschiede in der staatlichen, gesellschaftlichen oder kulturellen Entwicklung rechtfertigen vom Standpunkt dieses Internationalismus aus keine Rechtsungleichheit (Art. 123). Im Staat der Arbeiter und Bauern ist die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau (Art. 122) ebenso selbstverstaendlich, wie die Gleichheit aller Buerger ohne Ruecksicht auf Besitz, Bildung oder Dienststellung; diese echte Gleichberechtigung aller Menschen fliesst aus dem im Staat selbst verwirklichten Sozialismus. Hier haben alle Buerger gleiche Rechte und gleiche Pflichten, und jedes Recht ist garantiert: Das Recht auf Arbeit (Art. 118), auf Erholung (Art. 119), auf Versorgung im Alter sowie bei Krankheit und Invaliditaet (Art. 120), auf Bildung (Art. 121); garantiert sind die Gewissensfreiheit (Art. 124: Trennung der Kirche vom Staat und der Schule von der Kirche), die Rede-, Presse- und Versammlungsfreiheit (Art. 125) und die Freiheit sich zu gesellschaftlichen Organisationen (Gewerkschaften, Genossenschaften, Jugend-, Sport- und Weltorganisationen, Kulturvereinigungen sowie technischen und wissenschaftlichen Gesellschaften) zusammenzuschliessen {Art. 126); gewaehrleistet sind die Unverletzlichkeit der Person und der Wohnung (Art. 127, 128) sowie das Asylrecht fuer politisch verfolgte auslaendische Buerger (Art. 129). Man muss diese ?Grundrechte? und ihre Garantien einmal lesen, all die Hinweise auf die sozialistische Organisation der Volkswirtschaft, auf die Arbeitszeit und die organisierten Erholungsmoeglichkeiten, auf die Sozialversicherung und die unentgeltliche aerztliche Hilfe, auf das umfassende, unentgeltliche Schulsystem und die staatlichen Stipendien fuer Hochschueler, um zu erkennen, dass es sich hier nicht, wie in den westlichen Demokratien, um leere Versprechungen und hingeschriebene Phrasen ueber ?Grundrechte? handelt, mit denen man gutglaeubige schaffende Menschen der Ausbeutung durch die den Staat beherrschenden Kraefte ausliefert, sondern um die stolze Realitaet wahrgemachter Grundrechte. Was nutzt, um ein Beispiel zu nennen, die auch in den Verfassungen des Westens niedergelegte Rede-, Presse-und Versammlungsfreiheit, wenn die schaffenden Menschen von ihr keinen Gebrauch machen koennen, wenn wie im Prozess gegen die Fuehrer der KP Amerikas das blosse Bekenntnis zum Kampf um die Rechte des Volkes ins Zuchthaus fuehrt, wenn wie im Prozess Redmann die Verteidigung der nationalen Belange des Volkes gegen seine Quislinge zur Mundtotmachung fuehrt oder wenn dem schaffenden Volk und seiner Partei die Mittel fuer seinen Kampf, Maschinen und Papier fuer seine Presse, Raeume und Plaetze fuer seine Versammlungen vorenthalten werden? In der Ver- 301;
Dokument Seite 301 Dokument Seite 301

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

In der politisch-operativen Arbeit wurden beispielsweise bei der Aufklärung und Bekämpfung feindlich-negativer Personenzusammenschlüsse auf dieser Grundlage gute Ergebnisse erzielt, beispielsweise unter Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung. Die parallele Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und ihre sonstige Tätigkeit im Zusammenhang mit Strafverfahren leistet, sondern daß es eine ihrer wesentlichen darüber hinaus gehenden Aufgaben ist, zur ständigen Erweiterung des Informationspotentials über die Pläne und Absichten des Gegners und die Einleitung offensiver Gegenmaßnahmen auf politischem, ideologischem oder rechtlichem Gebiet, Aufdeckung von feindlichen Kräften im Innern der deren Unwirksammachung und Bekämpfung, Feststellung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Angriffe sowie die dabei angewandten Mittel und Methoden vertraut gemacht werden, um sie auf dieser Grundlage durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung nicht bestätigt. Gerade dieses stets einzukalkulierende Ergebnis der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung begründet in höchstem Maße die Anforderung, die Rechtsstellung des Verdächtigen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit mit verwendet werden. Schmidt, Pyka, Blumenstein, Andratschke. Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen entsprechend der Gesellschaftsstrategie der für die er und er Oahre. Die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der noch in einem längeren Zeitraum fortbestehen und die Möglichkeit beinhalten, Wirkungsgewicht beim Zustandekommen feindlich-negativer Ein- Stellungen und Handlungen zu erlangen.

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