NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 293 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 293); ?Schliesslich kann auch die letzte Ruege die Ver-urteueung des Angeklagten wegen Mittaeterschaft nach KG 50 in Tateinheit mit Beihilfe zum versuchten Versicherungsbetrug auf Grund ein und derselben natuerlichen Handlung sei unmoeglich keinen Erfolg haben. Obzwar der Angeklagte im vorliegenden Fall bei richtiger strafrechtlicher Beurteilung des Sachverhalts wegen vollendeten Wirtschaftsverbrechens nach KG 50 Abs. 1 in Tateinheit mit versuchtem Versicherungsbetrug zu bestrafen ist, so dass schon aus diesem Grunde die erhobene Ruege im Endergebnis nicht durchgreifen kann, so koennte sie auch bei der strafrechtlichen Beurteilung des Landgerichts keinen Erfolg haben. Der Grundsatz, dass im Falle des Zusammentreffens mehrerer Teilnahmeformen an derselben Haupttat die weniger schwerere in der schwereren Teilnahmereform auf geht, gilt nur in bezug auf eine Strafrechtsverletzung. Werden jedoch durch die Haupttat in Tateinheit mehrere Strafgesetze verletzt (? 73 StGB), so koennen in besonders gelagerten Faellen mehrere Teilnahmeformen an der Haupttat tateinheitlich Zusammentreffen. So wuerde im vorliegenden Fall die strafrechtliche Beurteilung des Landgerichts zutreffen, wenn B. in der Absicht, die Versicherungssumme zu erschwindeln, zunaechst die Kugellager beiseitegeschafft und den fingierten Einbruch der Polizei und der Versicherungsanstalt gemeldet, und der Angeklagte die Entwendung der Kugellager geduldet und dann in der Absicht, dem B. zu der Versicherungssumme zu verhelfen, in Fortsetzung der von B. bereits eingeleiteten Betrugshandlungen, den Beamten der Versicherungsanstalt gegenueber durch sein Verhalten den Schein der Echtheit des fingierten Einbruchs aufrecht erhalten haette. In diesem Fall wuerden Mittaeterschaft bzw. Taeterschaft des Wirtschaftverbrechens mit Beihilfe zum versuchten Versicherungsbetrug tateinheitlich Zusammentreffen. Amnestiebcfehl Nr. 43/48 v. 18. Maerz 1948, ? 471 StPO. Wird ein Privatklageverfahren auf Grund des Amnestiebefehls Nr. 43/48 der SMAD eingestellt, so sind die Gerichtskosten niederzuschlagen und die aussergerichtlichen Kosten von der Amnestiekommission oder vom Gericht nach billigem Ermessen zu verteilen oder einer der Parteien ganz aufzuerlegen. OLG Gera, Beschluss v. 18. August 1949 3 W S 184/48. Die Privatverklagte wurde durch Urteil des Amtsgerichts S. vom 30. August 1948 wegen Beleidigung (? 185 StGB) zu einer Geldstrafe von 30, DM, hilfsweise zu zehn Tagen Gefaengnis, kostenpflichtig verurteilt. Gegen dieses Urteil hat sie ordnungsgemaess Berufung eingelegt, ueber die jedoch nicht entschieden wurde, weil das Verfahren durch Beschluss der Kleinen Strafkammer des Landgerichts in Meiningen vom 8. April 1948 auf Grund des Amnestiebefehls Nr. 43/48 der SMAD eingestellt und die gesamten Kosten der Privatklaegerin auferlegt worden sind. Auf die Beschwerde der Privatklaegerin gegen die Kostenentscheidung dieses Beschlusses hat die Kleine Strafkammer den angefochtenen Beschluss am 17. April 1948 dahingehend ergaenzt, dass die Privatklaegerin nur die Gerichtskosten zu tragen hat und die aussergerichtlichen Kosten gegeneinander aufgehoben werden. Gegen diesen Beschluss hat die Privatklaegerin erneut Beschwerde mit dem Antraege eingelegt, der Privatverklagten die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Diese Beschwerde konnte jedoch nur hinsichtlich der Gerichtskosten Erfolg haben. Nach der herrschenden Lehre ist fuer den Fall der Einstellung eines Privatklageverfahrens auf Grund einer Amnestie die Bestimmung des ? 471 Abs. 3 StPO nicht anwendbar, weil der Ausspruch der Einstellung des Verfahrens auf Grund einer Amnestie nicht konstitutiven, sondern nur deklaratorischen Charakter hat: Durch diesen Beschluss wird naemlich nicht das Verfahren an sich eingestellt, sondern lediglich die bereits durch den Staatsakt der Amnestie angeordnete Niederschlagung des Verfahrens nachtraeglich festgestellt und ausgesprochen. Die Niederschlagung bezieht sich auch auf die Kosten des Verfahrens, so dass die Gerichtskosten niederzuschlagen und ueber die aussergerichtlichen Kosten keine Entscheidung zu treffen ist. Insoweit werden die Prozessbeteiligten auf den Weg des Zivilprozesses verwiesen (?? 832, Abs. 2 und 826 BGB). Diesen Standpunkt vertritt auch die Zentraljustizverwaltung der SBZ (Erlass des Min. f. Justiz vom 11. November 1948 VII/4250 III) mit der einen Ausnahme, dass die dem Privatklaeger und dem Privatverklagten erwachsenen notwendigen Auslagen von der Amnestiekommission oder vom Rechtsmittelgericht nach billigem Ermessen zu verteilen oder einem von ihnen ganz aufzuerlegen sind. (S. auch Rdschr. des OLG Pr. und des Generalstaatsanwalts vom 25. November 1948 Nr. 126/48 425 A 1245/48 ). Auch der Senat schliesst sich dieser Ansicht an, so dass hinsichtlich der Gerichtskosten der angefochtene Beschluss aufgehoben werden musste. Dagegen ist die Entscheidung hinsichtlich der aussergerichtlichen Kosten nicht zu beanstanden, weil sie im Hinblick auf die Besonderheiten des Falles der Billigkeit entspricht. Die Beschwerde konnte daher in diesem Punkte keinen Erfolg haben. Die Nichtablieferung des Ablieferungssolls eine boeswillige Verletzung wirtschaftsregelnder Anordnungen. OLG Potsdam, Beschluss vom 23. Juli 1948 Ws/78/48. Wenn die Strafkammer in ihrem ohne weitere sachliche Begruendung ergangenen Beschluss ausfuehrt, dass das ?Ausmass der strafbaren Handlung und die Gefaehrlichkeit des Taeters? eine Herabsetzung des Strafmasses von drei Jahren Gefaengnis auf eine Freiheitsstrafe unter einem Jahr rechtfertige, so hat es den Anschein, als ob das Berufungsgericht die Bedeutung des vollstaendig und rechtzeitig zu erfuellenden Ablieferungssolls der landwirtschaftlichen Produzenten verkannt hat. Es sollte nun nachgerade bekannt sein, dass die ernaehrungswirtschaftliche Lage des Landes die restlose Ausnutzung aller landwirtschaftlich genutzten Flaechen verlangt; es kommt auf die geringsten Mengen landwirtschaftlicher Erzeugnisse an, so dass die Handlungsweise eines Bauern, der pflichtwidrig sein Ablieferungssoll nicht erfuellt, in jedem Fall eine Bedrohung der Verteilung zur Folge hat. In der Oeffentlichkeit, durch die Presse, wie durch belehrende Vortraege der VdgB und staendige Anweisung der zustaendigen Behoerden ist jeder in der Landwirtschaft Taetige im hinreichenden Masse darueber aufgeklaert, dass seine Arbeit entscheidend fuer den Aufbau unseres Staates ist. Die Strafkammer scheint jenes Wort, dass boeses Beispiel gute Sitten verdirbt, nicht zu beachten, wenn es die ?Gefaehrlichkeit des Taeters? verneint. Jede auf einer schuldhaften Verletzung der Ablieferungspflicht beruhende Nichterfuellung des Ablieferungssolls birgt die Gefahr in sich, dass verantwortungslose Elemente dieses gewissenlose Treiben zur Richtschnur ihres Handelns, machen, falls derartige Verfehlungen nicht hart geahndet werden. Grundsaetzlich ist ein derartiges Verhalten des Taeters daher stets als gefaehrlich anzusehen. Sollte aber das Berufungsgericht mit dem erwaehnten Ausdruck in seinem Beschluss zum Ausdruck haben bringen wollen, dass der Angeklagte nicht boeswillig gehandelt habe, so wuerde dieses eine Verkennung des gesetzlichen Tatbestandsmerkmales bedeuten. Die Senate haben in staendiger Rechtsprechung darauf hingewiesen, dass die Boeswilligkeit ?aus einer inneren Einstellung der Eigennuetzigkeit, der Nichtachtung zum Nutzen der Allgemeinheit getroffener Anordnungen, der Gedankenlosigkeit gegenueber der Not des Volkes herruehrt.? Ein Bauer, der trotz der vorhin erwaehnten umfassenden Aufklaerung ueber die Wichtigkeit seiner Aufgabe seine Pflichten der Allgemeinheit gegenueber schuldhaft verletzt, handelt stets boeswillig, es sei denn, dass er besonders entlastende Umstaende nachzuweisen imstande ist. ?? 94, 137 StPO. Bei der Sicherstellung von Beweismitteln genuegt die muendliche Mitteilung des Polizeiangestellten an den Betroffenen. LG Dessau, Urteil vom 18. Oktober 1949 12 Us 8/49. Am 12. Februar 1949 wurde beim Angeklagten K. in Gegenwart des Angeklagten B. wegen Schwarzhandelsverdachts eine Haussuchung durchgefuehrt. Hierbei wurden 13 Fahrradschlaeuche und 18 Dosen Fischkonserven gefunden, die beide Angeklagten kurz vorher aus der Westzone mitgebracht hatten. Der Polizist 893;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet Zielstellungen der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts, die unter Beachtung rechtspolitischer Erfordernisse sachverhaltsbezogen bis hin zu einzelnen komplizierten Entscheidungsvarianten geführt wird, kam es den Verfassern vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Die politisch-operative Sicherung entwicklungsbestimmender Vorhaben und Prozesse der soziaxistischen ökonomischen Integration, Vertrauliche Verschlußsache Grundfragen der weiteren Qualifizierung und Effektivierung der Untersuchungsarbeit. Sie enthält zugleich zahlreiche, jede Schablone vermeidende Hinweise, Schlußfolgerungen und Vorschläge für die praktische Durchführung der Untersuchungsarbeit. Die Grundaussagen der Forschungsarbeit gelten gleichermaßen für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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