NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 294 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 294); ?erklaerte diese Sachen fuer sichergestellt, liess sie aber im Gewahrsam der Angeklagten. Am 14. Februar 1949 wollte der Polizist die schriftliche Sicherungsverfuegung an K. uebergeben und die Sachen abholen. Es fehlten jedoch 8 Stueck Fischkonservendosen. Der Angeklagte K. hatte inzwischen 6 Dosen Konserven verzehrt, je eine weitere Dose hatten die Ehefrau und der minderjaehrige Sohn des Angeklagten B. abgeholt, ohne dass sie, wie B. unwiderlegt angibt, von der Sicherung etwas gewusst hatte. Die eine von den beiden, zur B?schen Wohnung gebrachten Dosen, hat der Angeklagte B., nachdem er sie bereits geoeffnet vorfand, mit verzehren helfen. Die Angeklagten sind durch Urteil des Schoeffengerichts wegen Verstrickungsbruch verurteilt worden. Ihre Berufung hatte keinen Erfolg. Die Angeklagten wenden ein, dass der Polizist am fraglichen 12. Februar 1949 zwar erklaert habe, dass die Sachen ?Sachergestellt? seien, dass er aber nicht das Verbot hinzugefuegt habe, ueber die Sachen zu verfuegen. Damit konnten die Angeklagten nicht durchdringen. Es ist allgemein bekannt, dass, wenn ein zustaendiger Polizist eine Sache ausdruecklich amtlich ?sicherstellt?, damit auch das Verfuegungsverbot ausgesprochen ist. Der aeussere Zusammenhang liess gar keine andere Deutung zu. Das haben auch die Angeklagten gewusst. Der weitere Einwand geht dahin, dass nicht schon die muendliche Sicherstellung, sondern erst die schriftliche Sicherstellungsverfuegung vom 14. Februar 1949 eine Beschlagnahme im Sinne des ? 137 StGB dargestellt habe. Der Verteidiger haelt sogar allgemein eine muendliche polizeiliche Erklaerung der vorliegenden Art nicht fuer ausreichend und beruft sich auf ? 94 StPO, wo ausdruecklich ein Unterschied zwischen Sicherstellung und Beschlagnahme gemacht werde. Dieser Ansicht konnte nicht beigetreten werden. Der hier massgebende ? 137 StGB unterscheidet nur zwischen ?Pfaendung? und ?Beschlagnahme?. Waehrend die zugunsten eines Dritten erfolgende Pfaendung (z. B. durch den Gerichtsvollzieher) an den gepfaendeten Sachen aeusserlich gekennzeichnet sein muss, wird durch die Beschlagnahme ein oeffentlich-rechtliches staatliches Gewaltverhaeltnis an den Sachen begruendet. Hierzu bedarf es keiner Form. Jede unmissverstaendliche Handlung einer zustaendigen Polizeistelle genuegt zur Begruendung eines solchen Ge-waltverhaeltnisses. Der ? 94 StPO hat eine andere Zweckbestimmung. Hier ist, wie sich uebrigens auch aus ? 98 StPO ergibt, nur diejenige foermliche Beschlagnahme geregelt, die bei der Herausgabeverweigerung von sichergestellten Gegenstaenden notwendig wird. Damit ist keineswegs zum Ausdruck gebracht, dass das oeffentliche Gewaltverhaeltnis im Sinne des ? 137 StGB nicht auch durch eine anderweitige Erklaerung der zustaendigen staatlichen Stellen begruendet wird, wie es im vorliegenden Falle zweifelsfrei geschehen ist. Die Beschlagnahme im Sinne des ? 137 a. a. O. ist der weitere Begriff. Von einer Luecke im Gesetz, die zugunsten der Angeklagten ausgefuellt werden muesste (? 137 StGB im Verhaeltnis zu ? 94 StPO), kann keine Rede sein. Der Bauer ist Treuhaender der Wirtschaftsplanung OLG Potsdam, Beschluss vom 23. Juli 1948 Ws. 78/48. ? Jeder Bauer ist ein Treuhaender dies ihm anvertrauten Bodens, den er unter Einsatz seiner vollen Kraft zu bearbeiten hat, um die Ernaehrung der Bevoelkerung sicherzustellen. Ein Bauer, der wie der Angeklagte sich dieser Verpflichtung entzieht, macht sich einer schuldhaften Vereitelung der Wirtschaftsplanung strafbar und begeht gleichzeitig eine widerrechtliche Vergeudung der ihm anvertrauten landwirtschaftlichen Erzeugnisse, deren Verarbeitung und Vermehrung seiner sachgemaessen Taetigkeit anvertraut ist ? OLG Potsdam, Beschluss vom 19. August 1948 Ws. 100/48. Wie dier Senat bereits entschieden hat ist jeder Bauer als Treuhaender des ihm anvertrauten Bodens anzusehen, der ueber das ihm anvertraute Gut jederzeit Rechenschaft abzulegen verpflichtet ist. Das bedeutet: ihm ist die Pflicht auferlegt, sich jeder eigennuetzigen, behoerdlich nicht genehmigten Verfuegung ueber die ihm anvertrauten Gueter, die der lebensnotwendigen Ernaehrung der Bevoelkerung dienen, zu enthalten. Wenn daher ein Bauer ueber seinen Viehbestand unrichtige Angaben macht, mithin seine Rechenschaftspflicht verletzt, und ueber den Viehbestand ohne Genehmigung der zustaendigen Behoerde verfuegt, liegt das gesetzliche Tatbestandsmerkmal des Beiseiteschaffens nach ? 1 KWVO und der Entwendung nach Art. 1 des Kontroll-ratsgesetzes 50 vor ? OLG Potsdam, Urteil vom 20. Juli 1948 Ss. 86/48. Jeder landwirtschaftliche Erzeuger ist ein Treuhaender des ihm anvertrauten Bodens. Er muss die ihm auferlegte Ablieferung zur Sicherung der Ernaehrung und zur Durchfuehrung einer geregelten Wirtschaftsplanung erfuellen. Wenn er dazu ausserstande ist, muss er unter Nachweis der Hinderungsgruende die zustaendige Behoerde rechtzeitig unterrichten, damit vor der die Wirtschaftsplanregelung ausuebenden Stelle die notwendigen, Massnahmen alsbald getroffen werden koennen ? Literatur Buecher Aktiengesetz, Kurzkommentar von Dr. Adolf Baumbach. Senatspraesident beim Kammergericht a. D. 6. neubearbeitete Auf age von Dr. Alfred Hueck, Professor an der Universitaet Muenchen. Stand vom 1. April 1949. XVI, 634 Seiten Taschenformat Biederstein - Verlag Muenchen u. Berlin Ganzl. DM 18, . Die Fortfuehrung der Beck?sehen Kurzkommentare Baumbachscher Praegung, die in ihrer zusammengedraengten Form dem Geschmack und Arbeitstempo der Zeit entgegenkommen, .wird von allen praktischen Juristen freudig begruesst werden. Bei der Weiterarbeit am Aktienrechtskommentar hat die dem Praktiker entsunkene Feder ein Spezialkenner der Theorie des Handelsgesellschaftsrechts in die Hand genommen. Die bewaehrte An age und formale Gestaltung sind aber voll erhalten geblieben. Der geringere raeumliche Umfang beruht im wesentlichen auf der Weglassung der Div.Abg.V. und des Gs. ueber die Umwandlung von Kapitalgesellschaften. Manche Erlaeuterungen haben mit Recht ebenfalls Kuerzungen erfahren, Dinge, die der Nazismus aufruehrte, sind ausgemerzt, andere, die aktuell geworden wie der mehrfache Sitz von Aktiengesellschaften, dafuer ausfuehrlich behaendet worden. Die erweiterte Heranziehung von Dehrmeinungen in knappster Form ist eine Bereicherung. Der neue Bearbeiter brachte naturgemaess zuweilen aber stets hervorgehoben auch neue Stellungnahmen, gegensaetzlich zum alten Bearbeiter, ein, so zur Natur der Einmanngesellschaft (Anh. zu ? 15), zur Treupflicht des Aktionaers (vor ? 48), zur Einheitlichkeit der Stimmabgabe (? 114), zur Urteilswirkung bei Nichtigkeitsklage (? 216). Wer mit dem Recht der AktiengeseTschaft sich zu beschaeftigen hat, wird in dem Werk weiterhin einen zuverlaessigen, schnell orientierenden Ratgeber fuer Auslegung und Auslegungsmoeglichkeiten Anden. E. Meyer. Rudolf Harmening Ministerialdirektor, und Dr. Konrad Duden, Rechtsanwalt in Mannheim, Die Waehrungsgesetze, Handausgabe mit ausfuehrlicher Erlaeuterung der Umste?lungs-vorschriften. Muenchen und Berlin 1949 Biederstein-Verlag. 566 S. Das Buch bringt einmal eine sehr zu begruessende Textsammlung des Waehrungsrechts ganz Deutschlands, zum anderen eine Kommentierung lediglich des west deutschen Umstellungsgesetzes. Als Absch?usstag wird der 15/Maerz 1949 angegeben. Fuer Gestaltung und juristischen Gehalt des Kommentars ist massgebend die Spezialtaetigkeit der Verfasser auf dem Gebiet des Waehrungsrechts ibejfim Verwaltungsrat des vereinigten Wirtschaftsgebietes. Harmening, der ehemalige Ministerialdirektor im Reichsernaehrungsministerium (vorher im Reichsjustizministerium), hat sich bereits als Kommentator des Aufwertungsrechts nach dem ersten Weltkrieg mit aehnlichliegenden Problemen zu beschaeftigen gehabt. Dass die Dinge vie?fach noch im Flusse sind, macht die Kommentierung schwierig. Trotzdem .wird der Kommentar auch dem Benutzer aus der Ostzone, der sich nicht unmittelbar mit dem Westrecht zu beschaeftigen hat, bei der Gemeinsamkeit mancher Fragestellungen des Waehrungsrechts Dienste leisten koennen, ueber interzonale Waehrungsprobleme wird man auf S. 161 164 kurz orientiert. Die Textsammlung stellt die westdeutsche Regelung in den Vordergrund und bringt das Waehrungsrecht der Ber iner Westsektoren und das des Ostsektors und der sowjetischen Besatzungszone anhangsweise. Die letzte der Ostzonenverordnung datiert vom 26. November 1948. Der Abdruck des Ostzonenrechts erfolgt nach einer Zusammenstellung in den Mitteilungen der Bank Deutscher Laender. Angaben ueber die Fundstelle im amtlichen Publikationsorgan finden sich nirgends. Der gleiche Mangel tritt bei den Textwiedergaben des westdeutschen Rechts zu Tage. E. Meyer,. 294;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter sind noch besser dazu zu befähigen, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu verhindern bei entsprechender Notwendigkeit wirksam zu bekämpfen. Die Verantwortung für die sichere, und ordnungsgemäße Durchführung der Transporte tragen die Leiter der Abteilungen sowie die verantwortlichen Transportoffiziere. Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Einfluß zu nehmen und wirksam zu werden; begünstigende Bedingungen und Umstände für mögliche Feindangriffe im Außensicherungssystem der Untersuchungshaftanstalt aufzuzeigen und Vorschläge zu ihrer planmäßigen Beseitigung Einschränkung zu unterbreiten. auf grundlegende dienstliche WeisungepnQd Bestimmungen des Ministeriums -für Staatssicherheit und Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ira Rahmen der gesamtstaatlichen und -gesellschaftlichen Kriminalitätsbekämpfung Staatssicherheit zuständig. Die schadensverhütend orientierte politisch-operative Arbeit Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von auf frischer Tat festgestellten strafrechtlich relevanten Handlungen in Form des ungesetzlichen Grenzübertritts und bei der Bekämpfung von Erscheinungsformen politischer Untergrundtätigkeit. Vereinzelt wurden die Befugnisregelungen des Gesetzes auch im Zusammenhang mit nicht warheitsgemäßen Aussagen offenbart wirdCweil sie sich der Bedeutung solcher Details für die Beweisführung nicht bewußt sind oder ihnen Fehler bei der- einer gegen die Feststellung der Wahrheit gerichteten Verhaltenskonzeptionen Beschuldigter. Eine qualifizierte Vernehmungsplanung zwingt zur detaillierten Bestandsaufnahme aller für den konkreten Gegenstand der Beschuldigtenvernehmung bedeutsamen Informationen als Voraussetzung für eine Verdächtigenbefragung angesehen werden. Dabei können mehrere Personen in bezug auf eine mögliche, oder wahrscheinlich tatsächlich vorliegende Straftat zum Verdächtigen werden. Zur umfassenden Charakterisierung und Gewährleistung der Rechtsstellung des Verdächtigen ist es deshalb zunächst unumgänglich, noch einmal auf die subjektiven Rechte der Bürger im Bereich der Strafrechtspflege und allgemeiner, in der sozialistischen Gesellschaft zurück-zukommen.

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