NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 287 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 287); ?und in den Gerichtsgebaeuden, auch an anderen oeffentlichen Gebaeuden wurden Spruchbaender und Plakate angebracht, welche auf die besondere Bedeutung des Laienrichtertums fuer eine volksnahe Justiz hinwiesen. Die Lichtspieltheater liessen Wahllosungen ueber die Leinwand laufen, durch Rundfunk, Lautsprecher in den Strassen und oeffentliche Anschlaege wurde auf die Wahlen hingewiesen. Der Hauptabteilungsleiter Hoeniger hatte in seinem Referat vom 28. Maerz 1949 empfohlen, den Wahllosungen fuer Spruchbaender und Kinodiapositive etwa folgenden Inhalt zu geben: a) Teilnahme des Volkes an der Rechtsprechung gewaehrleistet eine demokratische Justiz. b) Wir fordern Menschen aus dem Volke als Schoeffen und Geschworene. c) Der fortschrittliche Schoeffe: Garant der demokratischen Justiz. d) Waehlt die besten Betriebsarbeiter und Bauern als Schoeffen. Diesem Vorschlaege sind die meisten Gerichte gefolgt; aber auch Wahllosungen anderen Inhalts haben die neue demokratische Justiz unter Beteiligung der werktaetigen Bevoelkerung wirkungsvoll ins Blickfeld der Oeffentlichkeit gerueckt. Der Schwerpunkt der Propaganda lag jedoch in den Versammlungen, die zu diesem Zweck von den Gerichten in Stadt und Land einberufen worden waren. Ihre Zahl betrug 166. Den Vortraegen, die von Richtern, Anklagevertretern und anderen Justizangehoerigen gehalten wurden, folgten Aussprachen, an denen sich Vertreter der politischen Parteien und Massenorganisationen durch zusaetzliche Ausfuehrungen, andere Teilnehmer auch durch Fragenstellung beteiligten. Viele Justizangehoerige hielten ferner Vortraege in Parteiversammlungen. Die Presse aller Parteirichtungen beschaeftigte sich mit den Wahlen in ueberaus reichlichem Masse, insbesondere berichteten die Zeitungen ueber den Verlauf sehr vieler, von den Gerichten veranstalteten Versammlungen. Von den Zeitungsartikeln, die von Justizangehoerigen verfasst wurden und besondere Beachtung verdienen, seien genannt der Leitartikel des Hauptabteilungsleiters Hoeniger in der ?Maerkischen Volksstimme? vom 12. April 1949 mit der Ueberschrift ?Wer soll Schoeffe und Geschworener werden??, der Artikel ?Die Verantwortlichkeit der gerichtlichen Laienbeisitzer? des Oberlandesgerichtspraesidenten Dr. Loewenthal in derselben Zeitung und der von dem Amtsrichter Dr. Webersinn in Finsterwalde verfasste, unter dem Titel ?Das Volk spricht Recht? in der ?Maerkischen Union? vom 11. Maerz 1949 veroeffentlichte Aufsatz. Die mit soviel Aufwand betriebene Vorbereitung der Wahlen hat einen guenstigen Einfluss auf den Ablauf des Wahlverfahrens ausgeuebt Obgleich fuer die einzelnen Vorgaenge dieses Wahlverfahrens nur knapp bemessene Fristen gestellt worden waren, sind sie mit seltenen Ausnahmen puenktlich eingehalten worden. Gegen die von den Kreisvorstaenden der Parteien und Organisationen aufgestellten Vorschlagslisten ist nur bei 38 Personen Einspruch erhoben worden. Das ist ein sehr guenstiges Ergebnis und zeigt, mit welcher Gewissenhaftigkeit die Vorschlaege im allgemeinen gemacht worden sind. Die Wahlen durch die Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen verliefen einvernehmlich bis auf einen Fall, bei dem es zu einer Kampfabstimmung kam. Im ganzen sind 4495 Schoeffen und Geschworene gewaehlt worden, von denen 2467 durch die Gerichte ausgelost worden sind. Von dieser Zahl entfallen 1763 auf Maenner und 704 auf Frauen. Ihrer sozialen Herkunft nach befinden sich unter den ausgelosten Schoeffen und Geschworenen 43 v. H. Arbeiter, 11 v. H. Bauern, 30 v. H. Angestellte und 16 v. H. aus sonstigen Berufen. Ueberblickt man das zahlenmaessige Ergebnis der Wahlen, so wird an im allgemeinen damit zufrieden sein koennen, wenn auch eine noch staerkere Beteiligung der Arbeiter an der Rechtsprechung angestrebt werden muss. Ein Urteil ueber die Bewaehrung der ausgelosten Schoeffen und Geschworenen abzugeben, waere noch verfrueht. Zwar sind sie von Richtern und Staatsanwaelten bereits geschult worden, doch wird erst eine wiederholte Teilnahme an der Rechtsprechung ergeben, ob sie in fortschrittlicher Weise den Anforderungen der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ueberhaupt der demokratischen Ordnung genuegend Rechnung tragen und somit ihren richterlichen Aufgaben gewachsen sind. Auch dann erst kann sich zeigen, ob die fuer die Vorbereitung und Durchfuehrung der Wahlen von der Justizverwaltung, insbesondere von den Richtern und Anklagevertretern, aufgewendete Muehe, Kraft und Zeit erfolgreich und daher berechtigt gewesen sind. Gronau, Oberreferent, Potsdam. Sesam oeffne dich! ?Nicht zurueckstellen!? ist das ?Sesam oeffne dich!? fuer alle Justizkassenstellen. Es wurde vor mehr als Jahresfrist verfuegt, dass aus Etatgruenden nur unbedingt notwendige Rechnungen beglichen werden duerften, die nicht notwendigen aber zurueckgestellt werden muessten. Der Verfuegung und dem Charakter nach war dies gedacht als eine zeitlich begrenzte Massnahme. Als solche hatte sie auch nur Sinn. Sie hat auch nur Sinn, und der beabsichtigte Zweck kann nur erreicht werden, wenn tatsaechlich eine Auswahl der zu bezahlenden Rechnungen erfolgt. Wie wirkt sich diese Verfuegung nun in der Praxis aus? In der Praxis wird einfach jede Rechnung mit dem Vermerk ?Nicht zurueckstellen!? versehen. Mit dieser Handhabung ist die ganze Verfuegung, so gut sie auch gedacht war, unsinnig geworden, genau so unsinnig, wie es ist auf alle Vorgaenge den Vermerk ?Eilt? zu setzen. Es kann dann von einer Aussonderung aus der Masse und einer bevorzugten Behandlung einer bestimmten Angelegenheit keine Rede mehr sein. Es ist auch in der Praxis nicht moeglich, anders als geschildert zu verfahren Welche Rechnung, die fuer irgend eine Sache oder fuer die Verrichtung einer Arbeit ausgestellt wird, ist denn unwichtig? Soll der Handwerker, der einen Auftrag ausgefuehrt hat und der sowieso schon eine laengere Zeit auf die Begleichung seiner Rechnung warten muss, noch besonders auf spaeter vertroestet werden? Zurueckstellbar waeren doch logischerweise nur Rechnungen behoerdlicher Stellen. Aber gerade die duerfen nicht zurueckgestellt werden. Die Verfuegung erweist sich als wirklichkeitsfremd. Nicht nur das. Sie ist in der Hand von Formalisten zur Waffe geworden, um bewusst oder unbewusst unseren Aufbau zu hemmen. Zu dieser Ansicht muss man kommen, wenn man sieht, dass ein Kassenbeamter die Telefonrechnung nicht begleicht, weil auf dieser Rechnung der Vermerk ?Nicht zurueckstellen!? vergessen wurde. Er legt sie glatt beiseite und ruehrt sie nicht an. Erst als die Post, ebenfalls in zu kritisierender Weise, kommt und dem Amtsgericht das Telefon sperren will, wird der ?Fehler? bemerkt. Der Kassenbeamte verteidigt sein Verhalten damit, dass er nicht zahlen konnte und er ?im Recht? sei, weil der Vermerk ?Nicht zurueckstellen!? fehlte. War es nicht seine Pflicht die Rechnung trotzdem zu bezahlen und sich den Vermerk spaeter nachzubeschaffen? Kann es ueberhaupt einen Zweifel geben, dass die Telefonrechnung bezahlt werden musste? Sein Verhalten in diesem Falle war formal-buerokratisch. Er waere nur ?im Recht? gewesen, wenn es eine unklare, zu Zweifeln Anlass gebende Rechnung gewesen waere. Muss eine Anweisung zum Einkauf von Postwertzeichen mit diesem Zauberwort ?Nicht zurueckstellen!? versehen werden? Alle Welt weiss, dass die Post nicht borgt. Wir bekaempfen, aus Gruenden die hier nicht naeher angefuehrt zu werden brauchen, die Titelsucht. Teilweise hatten wir damit bereits Erfolg. Aber eine Rechnung, die zu begleichen ist und die alle erforderlichen Stempel und Vermerke traegt, auch das Zauberwort, wird nicht bezahlt, wenn der Unterzeichnende seinen Titel nicht mit hingeschrieben hat. Das geschieht auf ?hoehere? Anweisung und der Handwerker aber muss noch laenger auf sein Geld warten. Dass der Kassenbeamte den Unterzeichnenden schon Jahrzehnte kennt, mitsamt seinem Schriftzug, ist demgegenueber ohne Bedeutung. Das ist aber noch nicht alles. Der Vermerk ?Nicht zurueckstellen!? muss mit vollem Namenszuge unterschrieben werden. Nur abzeichnen gilt nicht! Dass meistens ein paar Millimeter darunter der volle Name als Unterschrift steht, zaehlt nicht. Auch darueber muss der volle Namenszug stehen. Der Behoerdenvorstand 287;
Dokument Seite 287 Dokument Seite 287

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Qualifikation der operativen Mitarbeiter stellt. Darin liegt ein Schlüsselproblem. Mit allem Nachdruck ist daher die Forderung des Genossen Ministen auf dem Führungsseminar zu unterstreichen, daß die Leiter und mittleren leitenden Kader stärker unmittelbar einzuwirken. Diese verantwortungsvolle Aufgabe kann nicht operativen Mitarbeitern überlassen bleiben, die selbst noch über keine genügende Qualifikation, Kenntnisse und Erfahrungen in der Arbeit mit gewonnen. Diese, wie auch dazu vorliegende Forschungsergebnisse lassen erkennen, daß der Zeitpunkt heranreift, an dem wir - selbstverständlich auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie abgestimmte Belegung der Venvahrräume weitgehend gesichert wird daß die sich aus der Gemeinschaftsunterbringung ergebenden positiven Momente übe rwiegen. Besondere Gefahren, die im Zusammenhang mit der Sicherung des Eigentums von Straftätern stehen, größte Aufmerksamkeit beizumessen. Insoweit besteht das Anliegen dieser Arbeit darin, einige wesentliche Aspekte, die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Aktionen Kampfbündnis und Dialog, Jubiläum, des Turn- und Sportfestes in Leipzig, des Festivals der Jugend der und der in Gera sowie weiterer gesellschaftspolitischer Höhepunkte beizutragen. In Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten erfolgen muß, ist besonders zu beachten, daß sie auch die erforderliche Sachkenntnis zum Gegenstand der Begut-r achtung besitzen.

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