NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 288 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 288); ?schreibt eben seinen Namen ein paar Hundert Mal mehr. Die ganze Verfuegung wird durch die schematische Anwendung zur Unsinnigkeit. Es wirkt laecherlich, wenn unter jede Rechnung ?Nicht zurueckstellen!? geschrieben wird. Es ist laecherlich, unter eine Anweisung zur Bezahlung von Portogeldern oder Telefonrechnungen dieses Zauberwort zu setzen. Und unmoeglich ist es, zu vergessen unter die Rechnungen von Handwerkern und Lieferanten den Stempel ?Nicht zurueckstellen!? zu setzen. Wir erzielen damit nur, dass niemand mehr fuer die Justiz arbeiten, niemand mehr liefern will. Die Praxis beweist aber, dass die Verfuegung undurchfuehrbar und wirklichkeitsfremd ist. Schaffen wir sie ab, bevor Jahrhunderte vergehen und die gleiche Legende entsteht, wie mit dem Soldaten und dem Krokus im Kreml zu Moskau. Die Legende berichtet, dass einmal um die Jahrhundertwende der Zar Besuch aus dem Auslande erhielt. Dieser Besuch bemerkte, dass an einer bestimmten Stelle des Gartens immer ein Soldat auf Wache stand. Er fragte nach dem Grunde. Niemand wusste ihn. Der Soldat stand auf Befehl dort. Die Sache wurde untersucht. Es war ein Befehl von Katharina der Grossen. Sie hatte eine Krokuspflanze setzen und bewachen lassen. Die Krokuspflanze starb, die Wache blieb. Vielleicht weiss spaeter niemand mehr, warum es zum Vermerk ?Nicht zurueckstellen? in der Justiz gekommen ist. Kampfrad, Oberrichter, Aue. Erste Jugendgeschaeftsstelle bei einem saechsischen Amtsgericht Die FDJ-Betriebsgruppe des Amtsgerichts Dresden beschloss in einer Betriebsgruppensiitzung, ihren Teil zur Aktivistenbewegung beizutragen und einen Vorschlag dahin zu unterbreiten, in der Abteilung fuer freiwillige Gerichtsbarkeit eine Jugendgeschaeftsstelle zu errichten, diie vom Rechtspfleger bis zu den Schreibkraeften mit 8 Mitgliedern der FDJ besetzt ist. Diesem zeitgemaessen Wunsch der jungen Justizangestellten wurde vom Praesidenten des Amtsgerichts Dresden entsprochen. Die jugendlichen Aktivisten liessen sich von dem Gesichtspunkt leiten, dass es im Volk viel zu wenig bekannt ist und daher auch aeusserlich hervorgehoben zu werden verdient, dass Angestellte der Justiz genau so fortschrittlich eingestellt sind wie die anderer Behoerden und dass die Leistungen der Justizangestellten nicht nachzustehen brauchen. Zur Kenntlichmachung lim Schriftverkehr wird die Jugendgeschaeftsstelle im Briefkopf durch den Zusatz ?Jugendaktiv? hervorgehoben. Mit dieser fuer den Bereich der Justiz gaenzlich neuartigen Einrichtung haben sich die 8 FDJ-Mitglieder das Ziel gesetzt, ihre Leistungen zu verdoppeln und der Oeffentlichkeit durch die Praxis zu zeigen, dass auch die Jugend an der Ausgestaltung einer fortschrittlichen und volksnahen Justiz mitarbeitet und ihre Aufgaben erfuellen und uebererfuellen -wird. Snarsrnu h Rechtsprechung Zivilrecht ?? 242, 249, 610 BGB. Ueber die Rechtswirkungen von Vertraegen zwischen Bauern ueber die gegenseitige Hilfe bei der Erfuellung des Ablieferungssolls. LG Rudolstadt, Urteil vom 2.Juni 1949 IS.68/48. Tatbestand: Der Beklagte war 1946 nicht in der Lage, sein Fleischsoll zu erfuellen, waehrend der Klaeger, sein Nachbar, noch Fleischmengen zur Verfuegung hatte. Er vereinbarte deshalb in schriftlicher Form mit ihm, dass der Klaeger sein des Beklagten Fleischsoll in Hoehe von 180 kg Rind uebernehmen solle und verpflichtet sich, dieses Fleischdarlehen 1947 dem Klaeger zurueckzugeben. Der Beklagte machte jedoch von diesem Darlehnsvertrag keinen Gebrauch, da die Gemeinde ihr Soll ueberliefert hatte und er infolgedessen die Schlachtgenehmigung auch ohne Erfuellung seines Solls vom Kreisrat in Saalfeld erhielt. Infolgedessen weigert sich der Beklagte, dem Klaeger von seinem Soll fuer 1947 180 kg Rindfleisch abzunehmen. Das Amtsgericht hat eine entsprechende Klage durch Urteil vom 7. Mai 1948, auf dessen vorgetragenen Inhalt Bezug genommen wird, abgewiesen. Entscheidungsgruende Das angefochtene Urteil geht bei der rechtlichen Wuerdigung der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung zu Unrecht von einem Realvertrag aus. Es nimmt also an, dass erst durch die Hingabe der Sachen, in vorliegendem Fall durch die (nicht erfolgte) Gutschrift der 180 kg Rindfleisch auf dem Konto des Beklagten durch die betr. Abteilung des Kreisrates, die einseitige Verpflichtung des Beklagten zur Rueckgewaehr begruendet werde. Selbst wenn man diese hier nicht zutreffende Ansicht zu Grunde legt, haette das Amtsgericht zu einem anderen Ergebnis kommen muessen. Eine Haftung kann naemlich schon durch ein schuldhaftes Verhalten beim Vertragsabschluesse (?culpa in contrahendo?) begruendet werden. Im vorliegenden Fall liegt jedoch ein Darlehnsversprechen vor, das BestandteH eines gegenseitigen Vertrages ist (vergl. ? 610 BGB und Komm, der RGRte. zum BGB 1934 II. Band Seite 242 Anm. 5). Beide Parteien waren zunaechst an dem Zustandekommen des Vertrages interessiert: Der Klaeger wollte, da er ein verhaeltnismaessig schweres Stueck Vieh schlachten musste, das an Gewicht sein Ablieferungssoll ueberstieg, seine Ueberlieferung auf sein Soll im naechsten Jahre angerechnet erhalten; der Beklagte musste sein Ablieferungssoll an Fleisch fuer 1946 erfuellen und war hieran besonders interessiert, weil er mit Recht fuerchtete, andernfalls keine Genehmigung zur Hausschlachtung zu erhalten. Die bei gegenseitigen Vertraegen erforderliche wirtschaftliche Aequivalenz war also zweifellos gegeben und es finden damit die ?? 320 ff. BGB Anwendung. Allerdings versteht der ? 326 BGB unter Verzug lediglich den Schuldnerverzug, auch muss es sich um eine Hauptleistung handeln. Ebenso jedoch, wie nach der Rechtsprechung des RG die Abnahmeverpflichtung eine Hauptleistung des Kaeufers in diesem Sinne bilden kann, stellt im vorliegenden Falle die Verpflichtung des Beklagten, die vom Klaeger an ihn abgetretenen 180 kg Rindfleisch seinem Konto beim Kreisrat gutschreiben zu lassen, eine Hauptleistung des Beklagten dar. Auf Grund dieser Leistung sollte ja der Beklagte im naechsten Jahre dem Klaeger die 180 kg Rindfleisch zurueckerstatten. Der Beklagte ist also mit der ihm obliegenden Leistung in Verzug geraten. Er haette den Klaeger mindestens darauf hinweisen muessen, dass er kein Interesse mehr an dem Vertrage habe und dass der Klaeger deshalb wieder frei ueber seine Ueberlieferung in Hoehe von 180 kg verfuegen koenne. Das hat der Beklagte nicht getan. Erst nach erfolgter Erinnerung an die Erfuellung seiner Vertragspflicht, nach ueber einem Jahre, erklaerte der Beklagte dem Klaeger, dass er das ihm eingeraeumte Fleischdarlehnen nicht in Anspruch genommen habe. Die Erfuellung des Vertrages hatte nunmehr infolge des Verzugs des Verklagten fuer den Klaeger kein Interesse, es bestand keine Moeglichkeit mehr, die ueberlieferten 180 kg Rindfleich fuer 1947 angerechnet zu erhalten. Der Klaeger kann deshalb, ohne dass es der Bestimmung einer Frist bedarf, nach ? 326 II BGB Schadensersatz wegen Nichterfuellung verlangen (? 249 BGB). Der Klaeger hat unwidersprochen ausgefuehrt, dass er seine Fleischueberlieferung auch an andere Bauern, die ihn darum gebeten haetten, haette abtreten koennen. Der von ihm geforderte Schadensersatz ist nach ? 249 BGB auch der Hoehe nach gerechtfertigt. Ergaenzend sei noch folgendes erwaehnt: Nach wie vor hat der einzelne Bauer, nicht das Dorf als solches, sein Soll zu erfuellen. So ist es bei der 288;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung besitzen, sich unterschiedlicher, zum Teil widersprechender Verhaltensweisen in den einzelnen Lebensbereichen bedienen, um ihre feindlich-negative Einstellung ihre feindlichnegativen Handlungen zu tarnen. Deshalb ist es erforderlich, die Grundfrage er ist wer? zu klären, um die Sicherheit in den eigenen Reihen entscheidend zu erhöhen. Das Ziel und damit das Grundanliegen der Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - E.Honecker. Zur Vorbereitung . Parteitages der Partei , Tagung der vom viß a.W.Lamberz. Die wachsende Rolle der sozialistischen Ideologie bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und in Abhängigkeit von der Wirksamkeit und dem Einfluß Staatssicherheit und seiner Angehörigen entwickelt sich die operative ständig.

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