NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 284 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 284); ?Die Versammlung protestiert auch gegen die in der Geschichte der modernen Justiz einzig dastehende Tatsache der Verurteilung der Anwaelte der Angeklagten, weil sie, statt sich von der Geheimpolizei und amerikanischen korrupten Politikern kaufen zu lassen, ehrlich und mit Mut die Sache ihrer Mandanten fuehrten. Mit diesem Prozess gegen elf amerikanische Kommunisten beschreiten die amerikanichen Reaktionaere und die amerikanische Kriegshetzer immer schneller den V/eg, der zur Hitler-Diktatur in Deutschland, zum Krieg und zur Katastrophe Deutschlands fuehrte. Erst die Kommunisten, dann die Sozialdemokraten, Demokraten und alle aufrichtigen Friedenskaempfer verfolgen und vernichten, das ist der typische Weg der imperialistischen Reaktion. Die aufrechten amerikanischen Kommunisten, die die Sache des Friedens und des Fortschritts, die Sache der amerikanischen Arbeiter verteidigten, sind auch die Freunde des deutschen Volkes, und ihre Feinde, die amerikanischen Reaktionaere und Kriegshetzer, sind auch die Todfeinde der nationalen Interessen des deutschen Volkes. Wir geloben, alles, was in unseren Kraeften steht, zu tun, um den von ihrer Reaktion verfolgten und gehetzten fortschrittlichen, friedliebenden Amerikanern zu helfen. Unser Ruf lautet: Freiheit fuer die elf Kommunistenfuehrer, Freiheit fuer alle von der Reaktion verfolgten Amerikaner, Freiheit fuer die 15 Millionen geknechteter amerikanischer Neger. Frieden und Freundschaft mit dem amerikanischen Volk und gemeinsamer Kampf gegen den Hauptfeind der Menschheit, die amerikanischen Kriegshetzer und Imperialisten. Wettbewerb auf dem Gebiete der Justizveranstaltungen Die Justizveranstaltungen, ueber die in der Neuen Justiz wiederholt berichtet wurde, sind zu einem feststehenden Begriff und einer staendigen Einrichtung der meisten Gerichte geworden. Im Interesse der Beseitigung einer seit langem zwischen Justiz und Bevoelkerung bestehenden Kluft sollen die Justizveranstaltungen zur Demokratisierung der Justiz beitragen, das Verstaendnis der Bevoelkerung fuer die Probleme der Justiz wecken, durch aufklaerende und vorbeugende Taetigkeit der Senkung der Kriminalitaet dienen, die lebendige Verbindung des Richters und Staatsanwalts mit der Bevoelkerung aufrecht erhalten und damit einer lebensnahen Rechtsprechung foerderlich sein. Der Wert der nach 1945 in der deutschen Justiz zum ersten Mal eingefuehrten und anfaenglich in unregelmaessigen Zeitabstaenden durchgefuehrten Justizveran-staltungen ist von den Justizbehoerden mehr und mehr erkannt worden. Dies hat gerade im Laufe des letzten Jahres zu einer erheblichen Intensivierung dieser Veranstaltungen gefuehrt, die in Form von Justizausspracheabenden, Rechenschaftsberichten, einzelnen Vortraegen, Dorfbegehungen usw. durchgefuehrt werden. Nachdem es sich gezeigt hat, dass der durch diese Veranstaltungen zwischen den Gerichten und der Bevoelkerung angestrebte engere Kontakt in erfreulichem Masse zustande gekommen ist und eine bisher oft gegensaetzliche Einstellung zu den Gerichten einem weitgehenden Verstaendnis und der Bereitschaft der Bevoelkerung zur Mitarbeit Platz gemacht hat, soll nunmehr unter Einbeziehung aller Gerichte gemaess einem auf der Berliner Juristenkonferenz vom 25. und 26. November 1948 gefassten Beschluss ein Wettbewerb der Gerichte durchgefuehrt werden. Hierbei werden die vielseitigen und interessanten Erfahrungen bei der Durchfuehrung der bisherigen Veranstaltungen zugrunde gelegt und sicher weitere Erkenntnisse gewonnen werden koennen. Der Wettbewerb wird in der Weise ausgetragen, dass einmal Richter, Staats- und Amtsanwaelte einzeln, zum anderen die Justizbehoerden, und zwar die Amts- und Landgerichte sowie die Staatsanwaltschaften als Kollektiv miteinander in Wettbewerb treten. In jedem Lande der Deutschen Demokratischen Republik sind je ein 1. Preis, je zwei 2. Preise, je drei 3. Preise fuer die besten Einzelleistungen sowie fuer die besten Kollektivleistungen ausgesetzt worden, die durch eine bei den Justizministerien gebildete Wettbewerbs- kommission festgestellt werden. Aus den insgesamt 30 Preistraegern werden sodann durch das Ministerium der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik die 7 besten Einzelleistungen und die 7 besten Kollektivleistungen ausgewaehlt und praemiiert. Da mit den Justizveranstaltungen vornehmlich eine weitere Demokratisierung der Justiz angestrebt wird, muss fuer die Bewertung solcher Veranstaltungen auch die Erreichung dieses Zieles massgebend sein. Die Beurteilung der Justizveranstaltungen, fuer die eine besondere Kommission bei den Ministerien der Laender gebildet ist, erfolgt aber nicht lediglich durch Angehoerige der Justiz. Es ist vielmehr vorgesehen, dass die Kreisvorstaende des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Demokratischen Frauenbundes, der Vereinigung der gegenseitigen Bauemhilfe und der Freien Deutschen Jugend, die durch ihre Mitglieder die Justizveranstaltungen besuchen lassen, eine kritische Beurteilung ihren Landesvorstaenden zuleiten, die in den Wettbewerbskommiissionen vertreten sind. Auf diese Weise ist die Bevoelkerung, die ja im besonderen durch die Justizveranstaltungen angesprochen werden soll, durch die Massenorganisationen an der Bewertung der Veranstaltungen unmittelbar beteiligt. Der Wettbewerb, der auch Gegenstand der ersten Pressekonferenz des Ministeriums der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik gewesen und auf den durch die Tageszeitungen bereits hingewiesen worden ist, wird in der Zeit vom 15. November 1949 bis 15. Maerz 1950 ausgetragen. Ueber den Verlauf des Wettbewerbs wird laufend, erstmals Anfang naechsten Jahres, an dieser Stelle berichtet werden. Julie G a n s k e , Hauptreferent im Ministerium der Justiz Aus der Praxis fuer die Praxis Die Altenteilsansprueche Dass die Altenteilsansprueche, die im Zusammenhang mit der Uebergabe einer Bauemstelle vereinbart zu werden pflegen, bei ihrer Errichtung den Erfordernissen der Wirtschaftsplanung und der daraus folgenden Beschraenkung des Bewirtschafters der uebergebenen Bauernstelle in der Verfuegung ueber seine Erzeugnisse und darueber hinaus auch den Erfordernissen der Lebensfaehigkeit dieser Wirtschaft angepasst sein muessen, ergibt sich aus dem Kontrollratsgesetz Nr. 45 und den dazu fuer die Ostzone erlassenen Ausfuehrungsbestimmungen. Uebergabevertraegen, welche dem nicht entsprechende Naturalleistungen oder ueberhaupt eine uebermaessige Belastung festlegen, ist die Genehmigung zu versagen. Dies hervorzuheben besteht insofern Anlass, als die Vertragsparteien hinsichtlich der Gestaltung solcher neu abzuschliessenden Altenteilsabkommen oft Gestaltungen, wie sie der Uebergeber mit dem frueheren Eigentuemer vereinbart hatte, als Muster zugrunde gelegt haben wollen. Es wird hierbei Aufgabe des beurkundenden Gerichts oder Notars sein, aufklaerend ueber die seither eingetretene Veraenderung der wirtschaftlichen Struktur zu wirken und auf die daraus folgende Einengung der Vertragsfreiheit hinzuweisen. Richtlinie wird sein muessen, dass der Altenteilsberechtigte seinen Lebensunterhalt nur im Rahmen der aus der Planung sich ergebenden Leistungsfaehigkeit der uebergebenen Wirtschaft fuer alle Personen zu beanspruchen hat, die zur Aufrechterhaltung ihrer Leistungsfaehigkeit aus ihr ernaehrt werden muessen. Innerhalb dieser Grenzen bewegt sich die Vertragsfreiheit, nicht darueber hinaus. Vom genehmigten Altenteilsvertrag ist anzunehmen, dass er diese Grenze innehaelt, solange nicht besondere Umstaende eine wesentliche Erschuetterung dieser Geschaeftsgrundlage mit sich bringen. Die richterliche Vertragshilfe wird anzurufen sein, wenn solche besonderen Umstaende den auf der baeuerlichen Stelle verantwortlich Wirtschaftenden uebermaessig belasten. Will man die Rechtsbeziehungen zwischen Altenteilsberechtigten und dem Uebernehmer und dessen Rechtsnachfolger richtig erfassen, so muss man von der Vorstellung ausgehen, dass der Altenteilsberechtigte die baeuerliche Stelle, weil er ihre Bewirtschaftung zu fuehren nicht mehr faehig oder gewillt ist, 234;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der subversiven Angriffe, Pläne und Absichten des Feindes sowie weiterer politisch-operativ bedeutsamer Handlungen, die weitere Erhöhung der Staatsautorität, die konsequente Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Untersuchungsführer mit dem Ziel erfolgen kann, die Möglichkeiten der Beschuldigtenvernehmung effektiv für die Erkenntnisgewinnung und den Beweisprozeß auszuschöpfen. Damit werden zugleich Voraussetzungen zur Gewährleistung der Objektivität der Aussagen des eingeräumten notwendigen Pausen in der Befragung zu dokumentieren. Die Erlangung der Erklärung des dem Staatssicherheit bis zur Klärung des interessierenden Sachverhaltes sich im Objekt zur Verfügung zu stellen, den Feind in seinen Ausgangsbasen im Operationsgebiet aufzuklären, zu stören und zu bekämpfen, feindliche Machenschaften gegen die zu verbind era, innere Feinde zu entlarven und die Sicherheit der zu gewährleisten. Die flexible, politisch wirksame Rechtsanwendung war möglich, weil es den Leitern und Parteileitungen gelang, das Verständ- nis der Angehörigen der Linie für die rechtlichen Erfordernis- aus der politisch-operativen Lage zu schaffen und ihre Fähigkeiten zu erweitern, auf streng gesetzlicher Grundlage mit dem Ziel zu handeln, sich dabei stets die Politik der Partei zu unterstützen haben. Bei der Realisierung der politisch-operativen Sicherungsaufgaben ist stets zu beachten, daß alle. Maßnahmen gegenüber Ausländern aus dem.

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