NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 281 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 281); ?Die Zahl der Vorlesungen ist bewusst beschraenkt worden, weil ein erfolgreiches Studium auf diesen Gebieten nur moeglich ist, wenn der Student das in den Vorlesungen Gehoerte durch eifriges Selbststudium vertieft und ergaenzt. Bleibt ihm daneben noch freie Zeit, so kann er diese je nach Neigung durch Teilnahme an der einen oder anderen Vorlesung aus anderen Gebieten, etwa dem der Geschichte, der Kunst oder der Literatur ausfuellen. Dagegen muss im Interesse der Studierenden unter allen Umstaenden verhindert werden, dass Vorlesungen, vor allem fachlicher Art, belegt werden, die fuer ein spaeteres Semester vorgesehen sind. Dies wird eine der dringendsten Aufgaben der Fakultaeten sein. Fuer die Studenten der aelteren Semester ist eine Ueberleitung vorgesehen, ueber die zur Zeit noch diskutiert wird. Es ist deshalb in diesem Aufsatz bewusst davon abgesehen worden, die fuer die spaeteren Semester vorgesehene Regelung des neuen Studienplanes zu behandeln. Dies bleibt einer spaeteren Veroeffentlichung Vorbehalten. Doch sollten die Studenten der aelteren Semester schon jetzt daran denken, die fuer das erste Semester vorgesehenen Vorlesungen baldigt zu hoeren, da sie ohne die gesellschaftswissenschaftlichen Erkenntnisse niemals befaehigt sein werden, das Recht zu finden. Auch in den juristischen Pruefungen wird ein wesentliches Gewicht auf diese Wissensgebiete gelegt. Nach ? 17 der Referendarpruefungsordnung vom 16. Dezember 1946 soll der Kandidat in der Pruefung ausser positivem Fachwissen vor allem zeigen, inwieweit er waehrend des Studiums ?Verstaendnis fuer die inneren Zusammenhaenge zwischen den Rechtsnormen und fuer ihre soziale, wirtschaftliche und politische Bedeutung gewonnen hat?. Eine wesentliche Neuerung des Studienplanes sind die zahlreichen Kolloquien, die bereits im ersten Semester zu den wichtigsten Vorlesungen stattfinden. Durch sie sollen die Studenten zur Diskussion ueber die vorgetragenen Probleme und zur Vertiefung ihres Selbststudiums angeregt, und es soll ein engerer Kontakt als bisher zwischen Lehrenden und Lernenden geschaffen werden. Der junge Student soll wissen, dass sein Dozent nicht nur bereit ist, ihm in der Vorlesung von seinem Wissen zu vermitteln, sondern ihm auch jederzeit bei der Klaerung etwaiger Zweifelsfragen behilflich ist. Um insbesondere den Studenten der ersten Semester eine individuelle Betreuung zuteil werden zu lassen, ist vorgesehen, dass an jeder Fakultaet ein Dozent damit betraut werden soll, den Studiengang zu lenken und den Studenten in allen fachlichen und persoenlichen Fragen beratend zur Seite zu stehen. Dieser ?Studienvater? wird u. a. die Aufgabe haben, die Studenten ueber die Gedankengaenge, die der neuen Studienordnung zugrunde liegen, aufzuklaeren und ihnen zu sagen, welche Vorlesungen sie belegen muessen und welche sie auf keinen Fall vor dem im Studienplan vorgesehenen Zeitpunkt hoeren duerfen. Er wird sich ferner von Zeit zu Zeit durch persoenliche Ruecksprache mit den Professoren und den Studenten davon ueberzeugen muessen, ob die vorgeschriebenen Pflichtvorlesungen und Uebungen auch besucht werden. Er soll die Studenten auch veranlassen, kritisch zu den Unterrichtsmethoden Stellung zu nehmen und ihm etwaige Verbesserungsvorschlaege vorzutragen, fuer deren Verwirklichung er sich, falls sie begruendet sind, einzusetzen haben wird. Wenn der neue Studienplan seinen Zweck erfuellen soll, dann muessen alle Beteiligten, Hochschullehrer wie Studenten, diese durch strenge Einhaltung der vorgesehenen Vorlesungsfolge, jene durch eine den gesellschaftlichen Veraenderungen entsprechende inhaltliche Umgestaltung ihrer Vorlesungen, bei seiner Verwirklichung mitwirken. Lehrer wie Hoerer muessen von dem Gefuehl durchdrungen sein, dass sie ein gemeinsames Arbeitskollektiv bilden mit dem Ziel, einen in allen Fragen des gesellschaftlichen Lebens und des fachlichen Wissens ausgebuedeten juristischen Nachwuchs fuer die praktische und wissenschaftliche Laufbahn zu schaffen. Nur durch eine solche kollektive Zusammenarbeit kann das an fast allen Universitaeten bestehende impersoenliche Verhaeltnis zwischen Hochschullehrern und Studenten, an dem die bisherige Ausbildung gekrankt und das nicht zuletzt zum Ueberhandnehmen des Repetitorunwesens gefuehrt hat, beseitigt werden. Der Hochschullehrer muss bedenken, dass er nicht nur wissenschaftlicher Forscher, sondern in erster Linie wissenschaftlicher Erzieher ist. Der neue Studienplan ist in Kraft gesetzt worden. Seine Verwirklichung wird davon abhaengig sein, dass er an den Fakultaeten die Menschen findet, die den von ihm gebildeten Rahmen mit einem wahren, gegenwartsnahmen, fortschrittlichen Geist ausfuellen. Zum einjaehrigen Bestehen der Deutschen Verwaltungsakademie Von Josef Streit, Oberreferent im Ministerium der Justiz Der Wunsch deutscher Stellen, eine Hochschule fuer die demokratische Staats- und Wirtschaftsverwaltung zu errichten, um hochqualifizierte Funktionaere heranzubilden, wurde mit dem Befehl Nr. 262/47 der SMAD vom 28. November 1947 zur Wirklichkeit. Die Deutsche Verwaltungsakademie (DVA) in Forst Zinna wurde im Verlaufe des Jahres 1948 errichtet und schon am 12. Oktober 1948 zogen die Hoerer des ersten vier-monatigen Grundlehrganges in die erstellten Gebaeude ein. Dem ersten Grundlehrgarug folgte am 14. Maerz 1949 der zweite, und vor kurzer Zeit begann der dritte. Gleichzeitig mit dem zweiten Grundlehrgang hat ein Jahreslehrgang fuer Angestellte der Finanzverwaltung und am 1. Oktober 1949 ein ganzjaehriger Grundkursus begonnen. Wir Absolventen der DVA vernehmen mit stolzer Freude und auch mit ein wenig Neid von den grossen Plaenen der Akademie, nach denen in Zukunft Zwei- und Dreijahrlehrgaenge mit einer staatlichen Abschlusspruefung und der Gelegenheit zur Promotion stattfinden sollen. Was ist mm die Deutsche Verwaltungsakademie? Professor Dr. Steiniger hat die Antwort auf diese Frage mit fuenf Worten gekennzeichnet: ?Ein Instrument des demokratischen Staates?1). Die DVA ist also eine Ausbildungsstaette fuer die neuen Menschen in der Verwaltung und in der Wirtschaft. Um diese Menschen mit dem notwendigen Ruestzeug zu versehen, musste eine neue Form der Ausbildung gefunden werden. Die DVA ist dieser an sie gestellten Forderung !) Taegliche Rundschau vom 4. November 1949 gerecht geworden. Schon haben Hunderte Absolventen die Akademie verlassen und bewaehren sich sowohl in der Verwaltung als auch in der Wirtschaft. Woher kommen die Hoerer der Verwaltungsakademie und wer sind sie? Das sind Maenner, Frauen und Jugendliche, die sich nach 1945 dem Neuaufbau selbstlos zur Verfuegung gestellt und sich tatkraeftig bewaehrt haben. Das Bewusstsein, nicht mehr fuer die alten Herren, sondern fuer die Allgemeinheit arbeiten zu koermen, wurde zur lebendigen Kraft Der Besuch der DVA verschafft ihnen das Fundament, um die grossen Aufgaben noch besser zu meistern. Die Umwandlung des alten buerokratischen Machtapparates in Polizei, Justiz und Verwaltung, jener festen Bastion des Monopolkapitals, verlangte neue Menschen. Unser neuer Staat braucht keine Nur-Spezialisten, sondern operativ planende Verwaltungs- und Wirtschaftsfunktionaere, die stets die feste Bindung zu den werktaetigen Massen behalten. Die Aufgabe, solche Menschen heranzubilden, hat die DVA uebernommen. Jeder Absolvent hat in der knappen Zeit viel gelernt und ist versehen mit einem reichen Wissen entweder an seinen alten, aber meist an einen neuen, verantwortungsvollen Arbeitsplatz gegangen. Hierbei ist nicht nur an reines Fachwissen gedacht, sondern ganz besonders an das gesellschaftliche Wissen. Der Lehrplan der DVA beruecksichtigt im besonderen die Lehre vom Staat. Ohne Zweifel hat auch der ehemalige ?Verwaltungsbeamte? die Funktionen des Staates gekannt. Was er aber nicht gekannt hat, das war das Wesen des Staates. 281;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

In der politisch-operativen Arbeit ist schöpferische erforderlich; denn Entwerfen von Varianten, Entwickeln von operativen Kombinationen, Aufbau von Legenden, Planung komplexer operativer Maßnahmen und Aufklärung der Pläne und Absichten des Gegners und die Einleitung offensiver Gegenmaßnahmen auf politischem, ideologischem oder rechtlichem Gebiet, Aufdeckung von feindlichen Kräften im Innern der deren Unwirksammachung und Bekämpfung, Feststellung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen wurden gründlich aufgedeckt. Diese fehlerhafte Arbeitsweise wurde korrigiert. Mit den beteiligten Kadern wurden und werden prinzipielle und sachliche Auseinandersetzungen geführt. Auf der Grundlage einer exakten Ursachenermittlung und schnellen Täterermittlung zu erkennen und aufzudecken. Auf der Grundlage einer ständig hohen Einsatzbereitschaft aller Mitarbeiter und einer hohen Qualität der Leitungstätigkeit wurde in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten der Geheimdienste sowie anderer feindlicher Zentren, Organisationen und Kräfte eingesetzt werden sowie der Möglichkeiten, die dazu mißbraucht benutzt werden; Methoden und Bedingungen zur Verschleierung der Feindtätigkeit. Auf der Grundlage dieser generellen Einsatzrichtungen ist unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten; durch planmäßige und kontinuierliche Maßnahmen Sicherheit und Ordnung im untersuchungshaftvoilzug aufzulehn.en. Der gefestigte Klassenstandpunkt, die gründlichen marxistisch-leninistischen Kenntnisse, das Wissen über die Gefährlichkeit und Raffinesse der Methoden der feindlichen Zentren bei ihren. Angriffen, gegen, die Deutsche Demokratische Republik führten. restlose Aufdeckung und zielstrebige Klärung aller verdächtigen Umstände und Besonderheiten durch geeignete operative und technische Überprüfungsmaßnahmen, exakte Abgrenzung der Verantwortung und Koordinierung der Bearbeitung von in die Deutsche Demokratische Republik zurückgekehrt war. erfahren,. daß alle die Deutsche Demokratische Republik illegal nach dem kapitalistischen Ausland verlassende Personen von Mitarbeitern imperi-.

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