NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 265 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 265); ?NUMMER 11 JAHRGANG 3 BERLIN 1949 NOVEMBER Zwei wichtige neue Gesetze Von Wolfgang Weiss, Abteilungsleiter im Ministerium der Justiz Der Pruefstein dafuer, ob ein Gesetz seine Punktion der Regelung der Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Buergern oder zwischen den Buergern eines Staates erfuellt, ob es, wie Such es nennt, eine ?lebensbrauchbare Norm? ist, liegt darin, ob es dem Stande der gesellschaftlichen und politischen Entwicklung entspricht. Geht es von Verhaeltnissen aus, die durch die Entwicklung ueberholt sind, so wird seine Handhabung oft zu Ergebnissen fuehren, die den in der Zwischenzeit veraenderten Verhaeltnissen nicht gerecht werden. Versucht es, die Entwicklung vorweg zu nehmen, so wird es nur auf dem Papier stehen und dort, wo es zur Anwendung gelangt, ebenfalls zu unrichtigen Ergebnissen fuehren. Es wird in beiden Faellen, um noch einmal mit Such zu sprechen, eine lebensunbrauchbare Norm sein. Betrachten wir unter diesem Gesichtpunkt die beiden Gesetze, die die Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik in ihrer Sitzung vom 9. November 1949 einstimmig beschlossen hat: das Gesetz ueber den Erlass von Suehnemassnahmen und die Gewaehrung staatsbuergerlicher Rechte fuer ehemalige Mitglieder und Anhaenger der Nazipartei und Offiziere der faschistischen Wehrmacht und das Gesetz ueber die Gewaehrung von Straffreiheit, die beide mit ihrer Verkuendung im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik am 18. November 1949 in Kraft getreten sind. Beide Gesetze geben den von ihnen Betroffenen etwas, worauf diese keinen Anspruch haben. Das Gesetz ueber die Gewaehrung von Straffreiheit ist ein echtes Amnestiegesetz, also ein Gesetz, durch das der Staat auf sein Recht, Straftaten zu verfolgen oder bereits ausgesprochene Strafen zu vollstrecken, in gewissem Umfange verzichtet. Aber auch durch das andere Gesetz bringt der Staat, die Deutsche Demokratische Republik, zum Ausdruck, dass er bereit ist, auf die Durchfuehrung gewisser Massnahmen gegen einen bestimmten Kreis von Personen zu verzichten. Auch das ist ein Akt von Gnade, ein Verzicht des Staates auf Verwirklichung dessen, wozu er auf Grund von Entscheidungen seiner Gerichte oder Verwaltungsbehoerden befugt ist. Diese Verwandtschaft der beiden Gesetze rechtfertigt ihre gemeinsame Behandlung. Aeusserlicher Anlass fuer den Erlass dieser Gesetze war die Errichtung der Deutschen Demokratischen Republik. Aeusserlich aehnliche Anlaesse haben auch frueher zum Erlass von Amnestien gefuehrt. Meist war aber ausser diesem aeusserlichen Anlass ein innerer Grund fuer derartige Gnadenakte nicht zu erkennen und auch nicht vorhanden. Das ist bei den hier zu besprechenden Gesetzen anders. Sie ergingen, weil die Republik bei ihrer Errichtung einen Zustand vorfand, der gekennzeichnet war durch eine allgemeine Beruhigung der wirtschaftlichen und politischen Verhaeltnisse, durch eine Konsolidierung des Erreichten, durch das allseitige Bestreben nach Sicherung und Festigung der demokratischen Errungenschaften. Das zeigte sich einmal auf dem allgemeinen wirtschaftlichen Gebiet. Die Ernaehrung der Bevoelkerung war durch die Erhoehung der Lebensmittelrationen weitgehend verbesert worden. Die Preise der HO fuer freie Waren waren gegenueber dem Stand vor einem Jahr, als die ersten HO-Geschaefte eroeffnet worden waren, um etwa 60 Prozent zurueckgegangen. Obst und Gemuese, die noch im vorigen Jahr zu den aus- gesprochenen Mangelwaren gehoerten, waren seit Monaten ohne Karten und zu Preisen kaeuflich, die zwar noch nicht dem normalen Preisniveau entsprachen, aber sich diesem Preisniveau schon sehr naeherten. Fuer einen grossen Teil von Textilien war ebenfalls die Bezugscheinpflicht aufgehoben. In einer solchen Situation, in der zugleich die Feststellung getroffen werden konnte, dass, bedingt durch die sichtbare Verbesserung der allgemeinen Lebensverhaeltnisse, die Kriminalitaet, insbesondere die sogenannte kleine Kriminalitaet, die zum grossen Teil im Diebstahl von Nahrungsmitteln, in Straftaten auf dem Gebiet der Verbrauchsregelung und aehnlichem besteht, sehr stark zurueckgegangen war, ergab sich die Frage, ob es sinnvoll ist, den staatlichen Strafanspruch gerade auf dem Gebiet dieser kleinen Kriminalitaet in vollem Umfang durchzusetzen. Im sowjetischen Strafrecht gibt es eine Vorschrift, die besagt, dass eine Tat nicht strafbar ist, wenn sie zwar im Zeitpunkt ihrer Begehung ein Strafgesetz verletzt hat, wenn sie aber im Zeitpunkt ihrer Verfolgung infolge einer Aenderung des Gesetzes oder der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhaeltnisse ihren Deliktscharakter verloren hat. Eine derartige Vorschrift gibt es im deutschen Strafrecht nicht. Doch erscheint es gerechtfertigt, den dieser Vorschrift zugrundeliegenden Gedanken bei der Entscheidung der soeben aufgeworfenen Frage zu beruecksichtigen. Wenn die Verhaeltnisse sich derart geaendert haben, dass die Voraussetzungen fuer eine grosse Zahl von Straftaten weggefallen sind, wenn davon auszugehen ist, dass viele dieser Straftaten nicht begangen worden waeren, falls die Verhaeltnisse zur Zeit ihrer Begehung schon so guenstig gewesen waeren, wie sie jetzt sind, so ist das Beduerfnis fuer die Verfolgung solcher Taten, wenn nicht hinfaellig, so doch jedenfalls erheblich geringer geworden. In einer solchen Situation muss der Staat nicht nur fuer befugt, sondern, wenn er mit seinen Massnahmen der gesellschaftlichen Entwicklung gerecht werden will, sogar fuer verpflichtet gehalten werden, dafuer Sorge zu tragen, dass nicht durch eine formale Anwendung der Gesetze, durch eine Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs um jeden Preis, das Verstaendnis fuer die Massnahmen der Justiz verloren geht. Aus dieser Erwaegung ergibt sich, dass ein Gesetz, durch das im Zusammenhang mit der Errichtung der Deutschen Demokratischen Republik eine Amnestie erlassen wurde, seinem Grundgedanken nach dem Stande der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung entsprach. Wie liegt es in dieser Beziehung mit dem Gleichstellungsgesetz? Auch hier kann vorweg festgestellt werden, dass auf dem Gebiet der Entnazifizierung, mit dem dieses Gesetz im unmittelbaren Zusammenhang steht, ein Zustand der Beruhigung eingetreten ist. Es war ein notwendiges Ergebnis der von dem Hitler-Staat betriebenen Politik, dass es die Siegermaechte nach der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands als ihre oberste Pflicht und Verpflichtung ansahen, Deutschland voellig von den Kraeften, die diesen Staat getragen und gestuetzt hatten, zu saeubern, und zwar sowohl in ihrem eigenen wie im Interesse des deutschen Volkes. Sie stellten sich deshalb die Aufgabe der Entnazifizierung Deutschlands und machten die Erfuellung dieser Aufgabe auch den Deutschen zur Pflicht. 265;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin sowie zu den Möglichkeiten, die der Besitz von westlichen Währungen bereits in der eröffnet. Diese materiellen Wirkungen sind so erheblich,-daß von ehemaligen Bürgern im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und im Zusammenwirken mit der zuständigen operativen Diensteinheit eine Neuregelung des Vertriebes von Kleinmechanismen und des Verkaufs von Baumaterialien sowie der Rechnungs legung im Berliner Bauwesen veranlaßt. Mit dem Ziel der Abdeckung und Ausweitung seiner Aktivitäten übernahm LAU? die Hamburger Pirma GmbH und versucht, Pilialen in anderen Gebieten der zu gründen.

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