NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 238 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 238); ?I. Hegel 1. Marx und Hegel Karl Marx ging aus der Schule Hegels hervor. Die Jung- oder Linkshegelianer hatten auf den Studenten Marx einen entscheidenden Einfluss: Seine-ersten politischen Schritte leiteten die ?linken? Hegelianer Ruege und Bauer; Ludwig Feuerbach wirkte bestimmend auf sein Denken. Aber so stark auch der Einfluss dieser Linkshegelianer auf Marx war, so ringt er doch von Anbeginn seines bewussten philosophischen Lebens selbstaendig mit Hegel. Seine Auseinandersetzung mit dem Meister ist tiefer und radikaler als die der uebrigen Junghegelianer. Sind diese fasziniert von dem Hoehenfluege des Geistes, zu -dem die Hegelsche Philosophie einlaedt, lassen sie sich von ihm fortreissen zu idealen und abstrakten Konstruktionen und taumeln letztlich in einem luftleeren Raum, so steht Marx dieser Seite der Hegelschen Philosophie skeptisch und ablehnend gegenueber. Als neunzehnjaehriger Student schreibt er seinem Vater unter dem Eindruck des Studiums der Hegelschen Philosophie, dass deren ?groteske Felsenmelodie? ihm ?nicht behage?, dass er in sie nicht eintauche um ?Fechtkuenste zu ueben?, sondern dass er bestrebt sei, in ihr die Gesetzlichkeit des geistigen Lebens ?ebenso notwendig, konkret und festgerundet zu finden?, wie die Gesetzlichkeiten der Natur. Hegels Philosophie ist ihm, wie alle philosophischen Systeme, die er mit einer riesigen Denk- und Arbeitskraft durcharbeitet, nicht Selbstzweck, sondern ein Mittel zur Erkenntnis der Wirklichkeit, zur Erlangung eines besseren, eines richtigen Verhaeltnisses zur Welt. Marx will die Praxis, die politische Praxis, und damit die Politik selbst auf den Boden der Erkenntnis der Wirklichkeit gestellt wissen. Hier liegen die Momente des Marxschen Denkens, die seine Sonderstellung unter den Junghegelianern bedingen. Er sucht die Wirklichkeit des politischen Geschehens. Er durchschaut, dass die politische und denkerische Haltung der Junghegelianer der Ausdruck einer Abwendung von der Wirklichkeit ist. Bei ihnen scheinen die gesellschaftlichen Verhaeltnisse immer chaotischer und sinnloser zu werden. Sie setzen ihnen den ?Geist?, das ?Selbstbewusstsein? entgegen und lassen die Idee staendig gegen die Verge waltigung des ?freien Ich? durch die in der Zeit herrschend werdenden Maechte protestieren. Hegels Lehre von dem Geist, der die Geschichte macht, verfluechtigt sich hier zu einer Kette grotesker Geisterkaempfe, zu immer von neuem sich wiederholenden Protesten gegen die ?verkehrte Welt?. (Marx und Engels haben spaeter in der ?Heiligen Familie?1) und der ?Deutschen Ideologie?1 2) die Denkhaltung der Junghegelianer mit beissender Ironie behandelt). Marx sieht, dass diese Proteste nichts fruchten, dass sie nichts als die ohnmaechtige Reaktion auf eine nicht verstandene Wirklichkeit sind, die unbekuemmert um solche Proteste ihren Weg geht. Marx erkennt, dass diese Proteste nichts sind als eine tragikkomische Begleitmusik, die nicht das Vermoegen hat, die Wirklichkeit zu veraendern und die Geschicke in andere Bahnen zu lenken. Er will vom Leben lernen, nicht das Leben belehren. 2. Hegels Ausgang von der buergerlichen Revolution Solche Haltung der Junghegelianer hatte nichts mehr gemein mit dem grossartigen Versuch Hegels, das Entwicklungsgesetz der Geschichte zu ergruenden, um den Willen der Menschen mit ihm in Einklang zu bringen. Die Grundtendenz Hegelschen Denkens ist die Erkenntnis geschichtlicher Wirklichkeit, mit deren Hilfe er den quaelenden Widerspruch von Welt und Ich, von Subjekt und Objekt aufheben wollte. In Hegel lebte die tiefe Ueberzeugung, dass die Erkenntnis der Wirklichkeit die Menschen instand setzt, die Wirklichkeit zu beherrschen. Hegels Philosophie erwuchs aus ihrer Zeit. Seine Staatslehre ist die Auseinandersetzung mit der fundamentalsten Wirklichkeit der Zeit, der aufsteigenden buergerlichen Gesellschaft und der buergerlichen Revo- 1) Engels und Marx: ?Die heilige Familie oder die Kritik der kritischen Kritik 1845, abgedruckt in der Marx-Engels-Gesamtausgabe des Moskauer Marx-Engels-Institutes, Abt. I, Bd. 3, Berlin 1932. 2) Marx und Engels: ?Die Deutsche Ideologie? 184S, ab- gedruckt ebenda, Abt. I, Bd. 5. lution. Wegen dieses seines Ansatzpunktes und deshalb, weil er sich auf den geschichtlichen Boden stellt, ueberragt Hegel seine Vorgaenger und seine Epigonen um vieles. Insoweit ist er im tiefsten Sinn ein Wirklichkeitsmensch. Er sieht die Probleme, die die buergerliche Revolution und die mit ihr entstehende buergerliche Gesellschaft aufwirft, wenn er auch nicht in der Lage ist, sie zu loesen. In der buergerlichen Revolution machte das Buergertum seinen Anspruch auf staatliche Herrschaft geltend. Es will die oekonomischen und gesellschaftlichen Verhaeltnisse, die es aus sich entwickelte und die sein Lebensfundament bilden, als die absolut und unabwendbar herrschenden, als staatlich gesetzt wissen. Die buergerliche Gesellschaft soll den Inhalt der politischen und staatlichen Macht bestimmen, ihr Wille soll das allgemeine und verbindliche Recht sein. Diesen geschichtlichen Prozess sieht Hegel mit grosser Deutlichkeit. Der Beschreibung und Analyse der buergerlichen Gesellschaft sind grosse Teile seines staatswissenschaftlichen Hauptwerkes, der ?Grundlinien der Philosophie des Rechts?, gewidmet. Hegel hatte die buergerliche Gesellschaft an der Entwicklung Englands studiert, er war ein hervorragender Kenner der klassischen englischen Oekonomen Stuart, Smith, Ricardo u. a. Er sah, dass die Oekonomie, und zwar der spezifische Mechanismus der Warenproduktion, der Motor, die Seele der buergerlichen Gesellschaft ist. Aber er stellt dies nicht, wie die englischen Oekonomen, als blosse Tatsache fest, er waegt diesen Mechanismus und empfindet ihn als Last. Die buergerliche Oekonomie erscheint bei ihm als schleichende Krankheit, als ein. Ungeheuer, das sich mehr und mehr die Menschen unterordnet. Er erkennt, dass der Mensch, soweit er Mitglied der ?buergerlichen Gesellschaft? ist, nicht durch seine freie Selbstbestimmung geleitet wird, nicht durch ein hoechstes sittliches Gesetz des menschlichen Zusammenlebens, sondern durch diesen blinden Mechanismus der Bedarfsbefriedigung, der kapitalistischen Produktion3). Darum ist ihm die buergerliche Gesellschaft ein Fremdkoerper, der in das Leben der Menschheit getrieben wird, eine Gemeinschaft, die auf den Gesetzen des animalischen Bedarfes und seiner Befriedigung auf baut; siegt sie, so geht der sittliche Mensch zugrunde. Deshalb darf sich die Gemeinschaft seiner Ansicht nach nicht auf den Gesetzen der Bedarfsbefriedigung aufbauen, deshalb darf die ?buergerliche Gesellschaft? nicht mit dem Staat selbst identisch werden. Dies ist die Fragestellung, aus der Hegels Staatslehre erwaechst. Er stellt die Frage nach dem Staat, nachdem er die Wirklichkeit, die Zeitverhaeltnisse erforscht hat. Im Gegensatz zu Kant und zu den englischen klassischen Oekonomen (Smith und Ricardo, von Hegel Staatsoekonomen genannt), die die Prinzipien der buergerlichen Gesellschaft als die hoechsten staatlichen und rechtlichen Prinzipien deklarierten, die den Staat auf dieser Basis begruendet und das Buergertum zu herrschender Gewalt erhoben wissen wollten spricht Hegel dem Buergertum die Faehigkeit zur politischen Willensbildung und damit zur Staatsgestaltung ab. Das Buergertum ist ihm eine oekonomische, nicht aber eine sittliche Macht. Es ist darum nicht in der Lage und nicht berufen, die letzten Organisationsprinzipien der Menschheit in Staat und Recht zu setzen. Seine Praxis ist das Produkt der blinden Notwendigkeit, der Gesetzlichkeit, der buergerlichen Oekonomie. Das ?System der Bedarfsbefriedigung? macht die politische Idee der buergerlichen Gesellschaft aus; es kann diesen Horizont nicht ueberwinden. 3. Hegels Verhaeltnis zur buergerlichen Gesellschaft Die Zurueckweisung des in der buergerlichen Revolution erhobenen Anspruches des Buergertums auf politische Fuehrung und Staatsgestaltung bildet den Angelpunkt der Hegelschen Staatslehre, die ein Teilstueck der grossen Auseinandersetzung ist, die dieser gewaltige Denker der buergerlichen Epoche mit seiner Zeit fuehrte. Gleich einem schweren Steiin, der immer wieder gehoben werden muss, legen sich die alles Leben immer intensiver durchdringenden buergerlichen Ver- 3) Siehe dazu Hegel: ?Grundlinien der Philosophie des Rechts?, III. Teil, 2. Abschnitt: ?Die buergerliche Gesellschaft?, Hegel: Saemtliche Werke, Ausgabe Gloeckner, Bd. 7 S. 262 ft. 288;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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