NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 235 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 235); ?kratischen Republik berufen und am 12. Oktober 1949 von der Volkskammer in dieser hohen Funktion bestaetigt worden. Es ist bekannt, dass der Vorschlag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Max Fech-ner mit der hoechsten Funktion in der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik zu betrauen, die einhellige Zustimmung nicht nur aller Blockparteien, sondern auch aller fortschrittlichen demokratischen Kreise gefunden hat. Max Fechner hat einen klangvollen Namen in der Deutschen Arbeiterbewegung. Aber auch in den Kreisen des fortschrittlichen Buergertums hat er sich, besonders durch seine erfolgreiche Taetigkeit als Praesident der Deutschen Justizverwaltung sowie durch seine Loyalitaet und seine Achtung der Prinzipien des Blocksystems Vertrauen und Anerkennung erworben. Auch die uebergrosse Mehrzahl der Justizangestellten, sowohl die fortschrittlichen akademischen Richter als auch besonders die Absolventen der Richterschule sehen in dem frueheren Praesidenten und dem jetzigen Minister einen der besten Repraesentanten der neuen demokratischen Justiz. Diese Anerkennung und Wertschaetzung beruht nicht nur auf den menschlichen Qualitaeten Max Fechners, sondern auch auf den grossen Erfolgen seiner Arbeit als Leiter der Deutschen Justizverwaltung, von denen hier einige aufgezeigt werden sollen. In engster Zusammenarbeit mit der Zentralverwaltung fuer Volksbildung ist ein neuer Studienplan fuer die juristischen Fakultaeten aufgestellt und fuer das neue Semester in Kraft gesetzt worden. Die geforderte Verbesserung der beruflichen Ausbildung der Richterschueler wird durch die Errichtung einer Zweijahres-schule energisch betrieben. Die Zusammenarbeit mit den Justizministerien der Laender wurde im Verlauf des zurueckliegenden Jahres erfolgreich gestaltet. Die Ministerien arbeiten nach dem von Fechner geforderten Halbjahresplan. Die vor 1 Yi Jahren von Fechner aufgestellte Forderung, in der Justiz neue Arbeitsmethoden zu entwickeln, ist besonders im letzten Halbjahr mit einem so starken Erfolg verwirklicht worden, dass beispielsweise nunmehr entsprechend dem Plan von Max Fechner ein Wettbewerb der Laender bei der Durchfuehrung der Justizveranstaltungen begonnen wird. Die operative Zusammenarbeit der Justiz mit Polizei, Verwaltung, Kontrollkommission und Volkskontrollausschuessen wird erfolgreich entwickelt. Durch die Erklaerung des damaligen Praesidenten Max Fechner vom 15. Januar 1949 ?Fuer die Festigung der demokratischen Rechtsordnung? ist die Justiz weiter stark in den Blickpunkt der Oeffentlichkeit gerueckt und das Vertrauen der breiten Massen zu der jungen, demokratischen Justiz gestaerkt worden. Sein entschiedenes Eintreten fuer den Schutz der demokratischen Errungenschaften durch das demokratische Gesetz und fuer die Steigerung der demokratischen Gesetzlichkeit ist die Gewaehr dafuer, dass der neue Minister der Justiz an der Verwirklichung der Ziele der Provisorischen Regierung tatkraeftig mitarbeiten wird, die auf die Wiederherstellung der Einheit und Souveraenitaet unseres Landes im Geiste des Friedens und der Demokratie gerichtet sind. Wir gruessen in Max Fechner den tatkraeftigen und erfolgreichen Foerderer der demokratischen Justiz, den Minister der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik. Wir beglueckwuenschen unseren Minister zu der verdienten Anerkennung seiner hohen menschlichen und fachlichen Qualitaeten und glauben, im Namen aller in der Justiz taetigen Maenner und Frauen Max Fechner versprechen zu duerfen, dass wir alle mit noch groesserer Energie und noch gesteigerter Konzentration unter seiner Leitung an der Verwirklichung einer fortschrittlichen, demokratischen Justiz in einem geeinten Deutschland arbeiten werden. Voelkerrecht oder Weltstaatsrecht? Von Professor Dr. Steiniger, Berlin Die Entstehung des Voelkerrechts ist bekanntlich verknuepft mit der Aufloesung der mittelalterlichen Feudalhierarchie in die Gesellschaft selbstaendiger Staaten. Auch die gesellschaftlich-oekonomischen Umstaende, die zu jener Aufloesung fuehrten, und die sie begleitenden ideologischen Entwicklungen sind bekannt. Seit der Besetzung der Ostkuesten des Mittelmeers durch die Tuerken unterlag der europaeische Handel mit dem Osten, der durch die Haende der Araber ging, bestaendigen Stoerungen. Die Entdeckung eines neuen ungefaehrdeten Handelsweges und die Ausweitung des Handeisraumes waren damit zu Erfordernissen der gesellschaftlichen Fortentwicklung geworden. Es ist klar, dass die Beiriedigung dieses Beduerfnisses auf dem Gebiet der Technik und der Wissenschafien eine erhebliche Erweiterung der menschlichen Interessen und Erfahrungen zur Folge haben musste, die ihrerseits wieder eine raschere Umgestaltung der Produktionsverhaeltnisse in Europa, eine beschleunigte Konsolidierung staatlicher Zusammenschluesse und einen Zerfall des erkenntnisfeindlichen metaphysischen Kulturmonopols der Roemischen Kirche nach sich zog. Das verzweigte, auf sich ueberlagernden Lokalgewalten aulbauende Lehnssystem der mittelalterlichen Feudalordnung war unertraeglich fuer die durch die Entdeckung Amerikas und des Seeweges nach Indien, durch die Inbesitznahme von Kolonien und die Auspluenderung der Eingeborenen rasch erstarkende kapitalistische Gesellschaftsordnung in Europa. Der Satz ueber dem Portal der ersten Boerse in Antwerpen, der damals niederlaendischen Handelsmetropole Europas, ?Zum Nutzen der Kaufleute aller Voelker und Sprachen? stellte den staatlichen Beschuetzern dieses Welthandels auch auf rechtlichem Gebiet die nun entscheidende Aufgabe: die internationalen Beziehungen zum Besten der neuen, damals fortschrittlichen kapitalistischen Ordnung auf der Grundlage der Gleichberechtigung der sich in Staaten formierenden europjaiscnen Nationen zu regeln. So ist es kein Zufall, dass der Niederlaender Hugo Grotius mit seinem Werk ?De jure belli ac pacis, libri tres? 1625 den Grundstein des modernen Voelkerrechts legte: mit der Ersetzung des feudalistisch-kapitalistischen Subordinationsprinzips durch das kapitalistisch-weltliche Koordinationssystem, d. h. mit dem Umbau des traditionellen lius gentium in das moderne ius inter gentes. Erschien die Welt bis dahin als eine im roemischen Imperator, d. h. im Deutschen Kaiser weltlich, im roemischen Papst geistlich endende Lehnspyramide, so erscheint sie nun-als Kreis (.bei der Ausbeutung) gleichberechtigter europaeischer Staaten, deren christliche Praegung in einer Ubergangsepoche noch verbraemend betont wird. Auch als diese Huelle laengst abgefallen und die Ausdehnung des Voelkerrechts auf alle fuenf Erdteile erfolgt ist, bleibt wahrend aer ganzen Periode des Konkurrenzkapitalismus die Vorstellung vom ius inter gentes, von der ausschliesslichen Voeikerrechtssubjektivitaet aer Staaten, von deren Souveraenitaet und Gleichachtung als Grundsatz erhalten. Erst in der imperialistischen Schlussphase und insbesondere seit dem Erscheinen und Erstarken des ersten sozialistischen, somit antiimperialistischen Staatsverbandes, ganz besonders aber nach dem Hmzutreien der Volksrepubliken geben die von der fuehrenden Monopolmacht teils inspirierten, teils dirigierten Theoretiker das Voelkerrecht preis. Nicht mehr souveraene gleicnberechtigte Staaten, die in wechselseitiger Achtung ihrer aeusseren und inneren Machtsphaeren und Rechtsordnungen sich in Vertrag, Vereinbarung und Brauch zu internationalen Regelungen zusammenflnden, sollen weiterhin das Voelkerrecht konstituieren. Vielmehr stellt ein scheinbar viele Entwicklungsstufen ueberspringender Kosmopolitismus die These vom Weltstaat auf, von der einheitlichen obersten Rechtsquelle fuer Alles, was Menschenantlitz traegt, von der unmittelbaren Rechtsunterworfenheit jedes Einzelnen, welchem Staatsverbande er auch angehoere, unter diesen Weltmonarchen. Warum? Warum genuegt nicht mehr die tatsaechliche Ausschaltung von Staaten aus der ?Voelkerfamilie? (durcn Debellation, ?friedliche? Annektion in Gestalt 235;
Dokument Seite 235 Dokument Seite 235

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere im Rahmen des Klärungsprozesses Wer ist wer? und der operativen Personenkontrolle sowie den in diesem Zusammenhang gestellten Aufgaben konnte ich nur einige wesentliche Seiten der weiteren notwendigen Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Kreis- und Objektdienststellen Aufgaben zur Organisation des Erlasses und der Arbeit mit dienstlichen Bestimmungen Einige Probleme der Arbeit mit den Kadern und ihrer Erziehung einzugehen. Das betrifft nicht nur jene Genossen, mit deren Arbeitsergebnissen und Verhalten wir nicht zufrieden sind, sondern gilt grundsätzlich für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister Weiterentwicklung der Leitungstätigkeit. Zur Qualität der Auswertung und Durchsetzung der Parteibeschlüsse, der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Befehle, Weisungen und Orientierungen des Genossen Minister und ihm nachgeordneter Leiter. Die Leitungstätigkeit im Bereich der Linie war erneut darauf gerichtet, die Beschlüsse des Parteitages der sowie der nachfolgenden Plenartagungen des Zentralkomitees, der Befehle, Weisungen und anderen nsi hen Best immungen, die ständige Festigung des politisch-moralischen Zustandes und die Erhöhung der Kampfkraft und Einsatzbereitschaft der Angehörigen unter allen Bedingungen der Lage als entscheidende Voraussetzung zur Erfüllung des übertragenen. Klassenauftrages, die Entwicklung einer zielstrebigen, den Aufgaben, Anforderungen und Bedingungen entsprechenden politisch-ideologischen und parteierzieherischen Arbeit mit dem Angehörigen, die konsequente Durchsetzung der Sicherungskonzeption ein entscheidendes Kriterium der weiteren Qualifizierung der Führungs- und Leitungstätigkeit der Leiter aller Diensteinheiten der Linie und der Erziehung der Mitarbeiter zu sein.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X