NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 231 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 231); ?dann spekulativ erschlossene Aufstellungen genetische Verknuepfungen und Entwicklungsstufen demonstrieren. Bei einer solchen Verfahrensweise kann es nicht ausbleiben, dass in betraechtlichem Ausmasse auch Dinge miteinander in Zusammenhang gesetzt werden, die historisch-genetisch nichts miteinander zu tun haben und aus zeitlich wie raeumlich durchaus gesonderten Urspruengen herruehren. Ungeachtet dieser grundsaetzlichen Einschraenkung bleibt das Buch ein sehr dankenswerter und auf Grund seiner historisch-materialistischen Betrachtungsweise in vielem auch sehr lichtvoll informierender Ueberblick ueber die Basis der Gesellschaftsgeschichte, die man als den Zeitraum des Urkommunismus zu bezeichnen pflegt. Nicht der einzelne Mensch oder die einzelne Familie sind historisch-primaer die Grundlagen der Gesellschaftsgeschichte. An der Schwere des gesellschaftlichen ?Zusammenschlusses? steht keineswegs, wie das die Naturrechtsidee vom Gesellschaftsvertrag gewollt hat, das Motiv der* Einzelnen, ihr Privateigentum durch den hoeheren Schutz einer erst zu begruendenden oeffentlichen Ordnung zu sichern. Die Herausbildung von Privateigentum ist ein sekundaerer Prozess innerhalb der Gesellschaftsgeschichte, ihm sind ungeheuere Zeitraeume primitiven Gemeinschaftsbesitzes und urtuemlicher Kollektivwirtschaft vorausgegangen. ?Da das Jagd- und Sammelgebiet das entscheidende Produktionsmittel, die eigentliche Grundlage des Lebens jedes einzelnen wie der Gruppe ist, muss die Gesellschaftsordnung als urkommunistisch oder .land-kommunistisch bezeichnet werden. Jeder Lokalgruppenangehoerige hat geiches Nutzungsrecht, Armut kann es nur fuer alle gemeinsam geben.? In Privatbesitz ist nur die bewegliche Habe an Werkzeugen und Waffen, man sieht in diesen Dingen ?zunaechst nur eine Ausweitung der Person, ihrer natuerlichen Organe". Verletzung solchen" Eigentums kommt nur aeusserst selten vor, jeder kann dergleichen Geraetschaft sich selber anfertigen oder sonstwie beschaffen. Deshalb ist es unrichtig, von der grossen Achtung der Eingeborenen vor dem Eigentum zu sprechen, ?im Gegenteil, die Achtung ist so gering, dass fuer Wegnahme kein Anreiz besteht. Dem entspricht auch die ganz bedeutungslose Reaktion gegen einen solchen Verstoss?. Dort, wo eine besondere Wertschaetzung fremden Besitzes besteht wie bezuegich der Frauen, kommt Wegnahme auch haeufig vor, und entsprechend finden wir dort auch eine ?rechtlich? ausgebildetere und schwerere Reaktion. Also sind es die materiell gesellschaftlichen Verhaeltnisse, die Moral und Recht, bzw. Konflikt und Kriminalitaet erst in die Welt setzen. Weiter lebt die Urgesellschaft auch in einem stark ausgepraegten Konsumtionskommunismus, dessen Funktion in einer gegenseitigen Lebensversicherung der Hordenmitglieder besteht. Ohne jene zum Teil sehr komplizierten Vertei?ungsvorschriften fuer die Jagd- und Sammelausbeute koennten die urzeitlichen Voelker bei dem wechselnden Jagd- und Fundglueck der einzelnen gar nicht bestehen. Interessant auch hier die Beobachtung, dass in dieser Gesellschaft, fuer die Geben und Nehmen taegliche Lebenspraxis ist, der einzene seine Verteilungsanteile ohne Zeichen von Dankbarkeit empfaengt: Kollektivismus und Solidaritaet als Existenzfunktionen, nicht primaer als Gesinnungsangelegenheiten, ethische Ideologie, Almosenkaritas oder dergleichen. Von schoener Klarheit und Gefueltheit sind die Zusammenstellungen ueber die Beziehungen zwischen den einzelnen autonomen Horden. In dieser vorstaatlichen Geselschaft primitivster Stufe ist ein Stammeszusammenschluss nur erst in bescheidensten Ansaetzen realisiert. Doch Konnubium und Handelsverkehr schaffen immerhin einiges an ueberlokaler Verknuepfung. Handel, hier ueberhaupt immer nur Aussenhandel, existiert bereits in verschiedenen Formen, bedient sich verschiedener Methoden und Hilfsmittel, bleibt aber durchaus Tauschhandel vorrechtlicher Sphaere, in einer Zwischenlage zwischen eigentlicher Zahlungseistung und Geschenk-Gegen-geschenk-Austausch ohne festen Wertmassstab. Auch die feindlichen Beziehungen bewegen sich in verschiedenen Formen, wobei echte. Krieg die seltenste ist. Racheexpeditionen mit vorher festgelegter Zahl der Opfer, besonders aber Grup-penduelle und die noch viel haeufigeren Zweikaempfe zwischen den beiden am unmittelbarsten am Konflikt Beteiligten der beiden Horden ste?len bereits eine Vorform des Gerichtsprozesses dar. Oft werden solche Konflikte (wegen Entfuehrung, Verletzung oder Mordbeschuldigung jeder Todesfall, der nicht offensichtlich durch Verwundung verursacht ist, wird ja auf Zaubereinwirkung zurueckgefuehrt) auf Zusammenkuenften beider Horden in aehnlicher Weise durch geregelten ?Austausch von Feindseligkeiten? erledigt, wie man bei den gleichen Geegenheiten auch durch Austausch von Guetern Handel treibt, .wobei die Alten beider Horden, aehnlich wie bei den analogen Zweikaempfen innerhalb der eigenen Horde, dafuer sorgen, dass keine Toetung erfolgt, damit der Konflikt durch jenen duellmaessigen Austausch von Feindseligkeiten auch effektiv sein Ende findet, nicht aber Anlass zu neuen Konflikten wird. Wir haben hier aelteste Formen des Strafprozesses vor uns, aber eine scharfe Grenzziehung zwischen kriegsmaessiger Reaktion, Kriegsregelung und Strafrecht ist historisch nicht moeg?ich. Das Buch veranschaulicht, wie die Eingeborenen Australiens, die mit wesentlichem Beitrag als Paradigma fuer die Zustaende ae?tester Gesellschaftsgeschichte ausgewertet werden koennen, in Verhaeltnissen leben, ?unter denen es Recht im eigentlichen Sinne nicht geben kann, da die Voraussetzungen dazu feh?en. Wohl aber finden sich auch bei ihnen innerhalb eines grossen Materials gesellschaftlicher Normen und Reaktion swei sen Keime eines Rechts?. Ewad Erb Wachsamkeit und Plandisziplin (Heft 3 der Schriftenreihe der DWK). Bericht ueber die erste Zonenkonferenz der Zentralen Kontrollkommission, der Landeskontrol?kommissi-onen und der VolkskontroTausschuesse am 27. und 28. April 1949 in Leipzig. Berlin: Deutscher Zentralverlag GmbH 1949. 163 Seiten. Preis 1,75 DM). Der vorliegende Bericht gibt ein klares Bild ueber die Arbeit der Vokskontrollausschuesse und der Kontrollkommissionen waehrend der Zeit ihres Bestehens und laesst schon die zu ll ll Vgl. dazu auch den Beitrag ?Justiz und Volkskontroile in NJ 1949, S. 113. kuenftige Gestalt dieser wirklich demokratischen Einrichtungen deutlich erkennen. Besonders bemerkenswert sind die Ausfuehrungen des Vorsitzenden der Zentralen Kontrollkommission zum Thema: Die Aufgaben der Kontrollkommissionen und Volkskontrollausschuesse im Rahmen des Zweijahrp anes. In knapper praeziser Form schildert Fritz Lange die Entstehung der Volkskontrollausschuesse die schon im Jahre 1923 ihre Vorlaeufer hatten , die bisher von ihnen geleistete Arbeit und ihre grosse Bedeutung fuer den Zweijahrplan. Er verweist auf die Notwendigkeit der Kontrolle durch das Volk und ihre systematische Handhabung, wobei das Hauptaugenmerk auf helfende und vorbeugende Taetigkeit gelegt werden muss! . Weiter behandelt Lange Fragen der Plandisziplin und der Planehrlichkeit, .wobei der Zentralen Kontrollkommission ganz besondere Aufgaben zufalen, so, um nur einige zu nennen, die Ueberwachung der Planziffern auf ihre Richtigkeit sowie das Aufflnden von Fehlerquellen. Abschliessend geht er dann noch ein auf die Frage der Vollmachten der Volkskontrollkommissionen sowie auf ihr Verhaeltnis zur Polizei und Justiz. Von grosser Wichtigkeit ist auch das Referat des ste?lver- tretenden Vorsitzenden der ZKK ueber ?Organisationsfragen der Kreiskontrollbeauftragten und der Volkskontrollaus-schfisse?. Dabei sei besonders auf die Darlegungen zur Frage der Zusammensetzung der Volkskontrollausschuesse hingewiesen. Im Schlussteil der Schrift sind noch nachstehende Verordnungen, Anordnungen und Richtinien abgedruckt: a) Die Anordnung ueber die Aufgaben der Zentralen Kontrollkommission bei der Deutschen Wirtschaftskommission, der Landeskontrollkommissionen bei den Landesregierungen und der Kontrollbeauftragten in den Kreisen und kreisfreien Staedten der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. b) Ausfuehrungsbestimmungen fuer die Taetigkeit der Kreiskontrollbeauftragten vom 3. Januar 1949. c) Richtlinien ueber die Taetigkeit der Volkskontrollausschuesse vom 24. Maerz 1949. d) Beschluss der Zentralen Kontrollkommission ueber die Aufgaben der ZKK und ihrer Organe im Rahmen des Zwei-jahrplanes. e) Verordnung ueber den Volkswirtschaftsplan fuer das Jahr 1949, das erste Jahr des Zweijahrplanes vom 30. Maerz 1949. f) Verordnung ueber die Erhaltung und die Entwicklung der deutschen Wissenschaft und Kultur, die weitere Verbesserung der Lage der Intelligenz und die Steigerung ihrer Rolle in der Produktion und im oeffentlchen Leben vom 31. Maerz 1949. g) Verordnung ueber die Bestrafung von Verstoessen gegen die Wirtschaftsordnung (Wirtschaftsstrafverordnung). h) Erste Anordnung zur Durchfuehrung der Wirtschaftsstrafverordnung (Verfahrensordnung fuer das Wirtschaftsstrafverfahren). i) Verordnung ueber die Bestrafung von Spekulationsverbrechern. Die Schrift enthaelt fuer die praktische Arbeit unserer Funktionaere in Verwaltung, Wirtschaft und Justiz wertvolle Fingerzeige und gehoert aus diesem Grunde in die Hand eines jeden dieser Funktionaere. J. Streit. Dr. Hermann Vogel: Verschollenheitsrecht. Kommentar. 1949. Verlag fuer Rechtswissenschaft vorm. Franz Vahlen GmbH, Berlin und Frankfurt a. M. 259 S. Eingangs kommen der Text des VerschoPenheitsgesetzes vom 4. Juli 1939 nebst amtlicher Begruendung, die beiden Ergaenzungsverordnungen und Erlasse zu ihm, dann das einschlaegige zusaetziche Zonen- und Landesrecht aller Besatzungszonen zum Abdruck. Auf eine allgemeine Einfuehrung in das Verschob enheitsrecht folgt die ausfuehrliche, auf die Beduerfnisse, der Praxis zugeschnittene Kommentierung des Gesetzes. Sie beruecksichtigt erfreulicherweise die Verhaeltnisse aller Zonen und kann deshalb praktische Brauchbarkeit nicht nur fuer die britische Zone, in der Verfasser wirkt, sondern ueberall im deutschen Gebiet fuer sich in Anspruch nehmen. Zu einigen Punkten .waere mehr zu sagen gewesen, so zu ? 15III d,es Gesetzes. Die einfache Feststellung dort, getroffen auf Grund eines Befehls der Kommandanten des Berliner Westsektors, dass an Stelle des Amtsgerichts Berlin das Amtsgericht Schoeneberg getreten sei, beruecksichtigt nicht die durch die Spaltung der Berliner Justiz geschaffenen Verhaeltnisse und auch nicht die Spezialregungen zu ? 15III, die in der britischen und franzoesischen Zoene geschaffen sind. Hierzu bietet der neue Beitrag zum Verschollenheitsrecht aus der Feder Zimmerreimers (NJ 1949 S. 83 ff.), den Verfasser in seinem ausfuehrlichen Literaturverzeichnis nicht mehr zitieren konnte, eine Ergaenzung. Auch die Kostenverguenstigungen im Verschollenheitsverfahren und die Weitergeltung der vor der Kapitulation gewaehrten werden nicht erschoepfend behandelt. Ernst Meyer. Prof. Hans Schumann (Muenster): Wechsel- und Scheckgesetzgebung. 3. durchgesehene Auflage. Berlin: Carl Heymanns Verlag, 1949. 172 S. Preis: 4,50 DM. Das jetzt in 3. Auflage vorliegende Werk enthaelt in seiner ersten Haelfte eine Darstellung des Wechsel- und Scheckrechts und in der zweiten Haelfte die Texte des Wechselgesetzes vom 21. Juni 1933 und des Scheckgesetzes vom 14. August 1933 nebst den einschlaegigen sonstigen Bestimmungen des Wechsel- und Scheckrechts. Nach der Waehrungsreform erlangt das Wechsel- und Scheckrecht mit dem nunmehr einsetzenden Aufbau der Friedenswirtschaft erneut staerkere Bedeutung, die sich auch bereits in einem Wiederanwachsen des Wechsel- und scheckrechtlichen Schrifttums manifestiert. Das Neuerscheinen der zuletzt in 2. Auflage 1934 herausgekommenen ?Wechsel- und Scheckgesetzgebung? von Schumann kann waermstens begruesst werden. Zwar stellt das Werk seiner Anlage nach nur eine erste Einfuehrung in das Wechse?- und Scheckrecht dar. Als solche jedoch bietet es den Studierenden der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften sowie allen, die einen gedraengten ueberblick 231;
Dokument Seite 231 Dokument Seite 231

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit vor allem daraus, daß die offizielle staatliche Untersuchungsarbeit nur in dem vom Gesetz gegebenen Rahmen durchgeführt werden kann. Mit der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß das Schrift- gut die in Gegenwart von unbeteiligten Personen des Staatsanwaltes in geeigneten Containern verpackt und mit Papierstreifen versiegelt werden.

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