NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 208 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 208); ? bauen. Es war aber von vornherein nicht nur ein Fortsetzen bisher geuebter Rechtspflege, deren Gestaltung und Ergebnis bereits bedenklich an die der Weimarer Republik erinnerten, die erwiesenermassen Wegbereiter und Schrittmacher des Faschismus gewesen war. Vielmehr wurden die Prinzipien einer Demokratisierung der Justiz befolgt, die in der sowjetischen Besatzungszone bereits dazu gefuehrt haben, dass der Schutz der neuen demokratischen Ordnung, die Sicherung der demokratischen, antifaschistischen Gesetzlichkeit gewaehrleistet ist. Auch die Justiz Berlins steht jetzt in Gesetzgebung und Rechtsanwendung im Dienst der Souveraenitaet des Volkes. Sie bemueht sich um die engste Zusammenarbeit mit der Verwaltung, mit der Polizei und nicht zuletzt mit der Wirtschaft, mit den in den Betrieben taetigen,1 werteschaffenden Menschen. Die Rechtsprechung durch unabhaengige, in ihren Entscheidungen von keiner Seite beeinflussten Richtern traegt dem demokratischen Aufbau, dem Bewusstsein der werktaetigen Bevoelkerung Rechnung. Die Staatsanwaltschaft bekaempft mit fortschrittlichen Mitteln die Kriminalitaet und den Neofaschismus und ist in vorbeugender Taetigkeit Freund und Helfer der arbeitenden Menschen. Die Voraussetzungen fuer eine solche volksverbundene Justiz wurden in dem vergangenen halben Jahr nicht nur durch den aufopferungsvollen Einsatz der Justizangestellten, sondern auch durch verschiedene gesetzgeberische Akte der sowjetischen Kommandantur und des demokratischen Magistrats von Gross-Berlin geschaffen. Mit dem Befehl Nr. 16 ?ueber die Heranziehung neuer demokratischer Kraefte fuer die Justizbehoerden? vom 17. Februar 1949 (VOB1. fuer Gross-Berlin Nr. 11 vom 11. Maerz 1949, S. 60) wurde die Moeglichkeit geschaffen, ?solche Personen zu Richtern und Staatsanwaelten zu ernennen, die, obwohl sie keine volle juristische Ausbildung haben, nach ihren Kenntnissen, moralischen und politischen Eigenschaften befaehigt sind, die Funktionen der Rechtspflege im Interesse des Volkes auszuueben?. Soweit von dieser Moeglichkeit Gebrauch gemacht wurde, kann schon heute gesagt werden, dass sich die neuen Richter und Staatsanwaelte ebenso wie in der sowjetischen Besatzungszone auch in Berlin in ihrer Mehrzahl bestens bewaehrt haben. Um insbesondere in der Strafrechtspflege eine vom antifaschistischen Geist getragene Rechtsprechung durch demokratische, fortschrittliche Frauen und Maenner zu gewaehrleisten, wurde dafuer Sorge getragen, dass die in den meisten Strafverfahren mitwirkenden Schoeffen und Geschworenen ebenfalls den Anforderungen einer neuen Justiz genuegen. Weder in der Weimarer Republik noch im vorangegangenen Kaiserreich von der Nazizeit ganz zu schweigen hatten die Laienbeisitzer es vermocht, den antidemokratischen Charakter der deutschen Justiz zu veraendern oder zu beeinflussen. Das hatte seine Ursache nicht zuletzt in dem System ihrer Auswahl und Zuziehung. Deshalb hat der Magistrat von Gross-Berlin durch die am 10. Mai 1949 beschlossene Verordnung ueber die Wahl der Schoeffen und Geschworenen (VOBl. fuer Gross-Berlin Nr. 20 vom 14. Mai 1949, S. 109) festgelegt, dass ?zur Ausuebung der wichtigen und ehrenvollen Aufgaben eines Schoeffen und Geschworenen nur Personen gewaehlt werden duerfen, die das besondere Vertrauen des Volkes besitzen?. Eine der Rechtsgrundlagen hierfuer bildete die Anordnung der Alliierten Kommandantur vom 31. Mai 1948 (BK/O [48] 79), die von dem frueheren Magistrat und dem bisherigen Kammergerichtspraesidenten trotz ihrer erkennbaren Tendenz nicht ausgenutzt worden war. Nach der neuen Verordnung erfolgt die Wahl der Schoeffen und Geschworenen auf Vorschlag der demokratischen Parteien und Organisationen fuer das Landgericht durch den Magistrat, fuer die Amtsgerichte durch die Bezirksaemter. Im uebrigen bleiben die Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozessordnung in Kraft. Hierueber wie ueber die gesellschaftlichen Aufgaben der Justiz wurden die neugewaehlten Schoeffen und Geschworenen in Schulungsabenden unterrichtet. Eine bei dem Landgerichtspraesidium eingerichtete Beratungsstelle fuer Schoeffen und Geschworene wird ihnen jetzt und kuenftig in allen Zweifelsfragen Auskunft geben. Damit wurden nach der personellen Seite hin alle Voraussetzungen dafuer geschaffen, dass die Rechtsprechung in Berlin den Erwartungen upd Bestrebungen des schaffenden Volkes entspricht. Diese gehen dahin, den durch die Konzentration aller demokratischen Kraefte am 30. November 1948 geschaffenen Zustand, die seitdem sich anbahnende gesellschaftliche Entwicklung, den neuen Wirtschaftsplan, das pulsierende, schoepferische Leben rechtlich zu sichern und gegen alle Angriffe, Stoerungen und Widerstaende wirksam zu schuetzen. Es war damit zu rechnen, dass bei der Schaerfe der Auseinandersetzungen auf dem engen Raum einer so grossen Stadt wie Berlin mit ihrer verschiedenen Waehrung, mit einer untergehenden, chaotischen, um seine Existenz mit allen Mitteln kapitalistischer Perfidie kaempfenden kapitalistischen Wirtschafts-?Ordnung? im Westen einerseits, einer aufbauenden demokratischen Planordnung im Osten andererseits staerkste Sabotageversuche gegen die neue Wirtschaftsordnung im Osten Berlins unternommen werden. Deren Bekaempfung dienen der Befehl Nr. 17 der sowjetischen Militaerkommandantur ueber die Verantwortlichkeit fuer Sabotage- und Diversionsakte vom 18. Februar 1949 (Verordnungsblatt fuer Gross-Berlin Nr. 12 vom 30. Maerz 1949, S. 69) sowie der Befehl Nr. 19 ueber die Verstaerkung der Bekaempfung der Beraubung von Guetern beim Eisenbahn- und Wassertransport vom 7. Maerz 1949 (daselbst S. 70). Jener setzte den Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3.12.1945 fuer Berlin in Kraft, ueber dessen Inhalt und Sinn an dieser Stelle naehere Ausfuehrungen nicht erforderlich sind. Dieser bestimmt entsprechend dem fuer die sowjetische Besatzungszone ergangenen Befehl Nr. 161/48 der SMAD von 1948 , dass diejenigen, die sich befoerderte Gueter aneignen sowie diejenigen, die solche Diebstaehje zulassen, gemaess dem Gesetz Nr. 50 des Kontrollrats zur Verantwortung zu ziehen sind. Damit sind die ersten gesetzlichen Voraussetzungen fuer einen wirksamen Schutz der neuen wirtschaftlichen Aufbauplaene und der Taetigkeit der neuen Wirtschaft geschaffen. Gegenstand von Eroerterungen ist es zur Zeit noch, wann und in welchem Umfange die fuer die sowjetische Besatzungszone geltende Wirtschaftsstrafverordnung fuer Berlin in Kraft gesetzt wird. Die damit verbundene Beseitigung der Kriegswirtschaftsverordnung wie der Verbrauchsregelungsstrafverordnung ist ebenso erforderlich wie ein konzentriertes, allen verstaendliches Gesetz, auf dessen Grundlage Wirtschaftsverwaltung, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht die Wirtschaftsverbrecher zur Verantwortung ziehen koennen. Aber nicht nur das neue Wirtschaftsleben Berlins wenn auch dieses in erster Linie galt es zu sichern. In gleicher Weise bedurfte es einer neuen materiellrechtlichen Grundlage fuer den Schutz des olitiscnen, des gesellschaftlichen Lebens. Ohne die onsequente, schaerfste Bestrafung der von den Naziaktivisten, Militaristen und den Nutzniessern der nationalsozialistischen Herrschaft begangenen Verbrechen, ohne die entschlossene Abwehr aller neofaschistischen Agressionen und Verletzungen der neuen demokratischen Freiheiten des Volkes ist eine Festigung der Demokratie, ihr Werden und Wachsen undenkbar. Das auf diesem Gebiete bisher in Berlin Versaeumte galt es sofort und energisch nachzuholen. Mit dem Erlass der Bestimmungen ueber die Heranziehung der Kriegs- und faschistischen Verbrecher zur gerichtlichen Verantwortung auf Grund der Direktive N. 38 und des Gesetzes Nr. 10 des Kontrollrates vom 18. Maerz 1949 (VOBl. fuer Gross-Berlin Nr. 15 vom 24. April 1949, S. 82) wurde die auf diesem Gebiet in Berlin bestehende materiellrechtliche Luecke ausgefuellt. Nach diesen Bestimmungen, die der Tatsache Rechnung tragen, dass mit dem Beschluss des Magistrats von Gross-Berlin vom 23.2.1949 die Entnazifizierung abgeschlossen wurde, sind die Personen durch die Staatsanwaltschaft vor der grossen Strafkammer des Landgerichts Berlin zur Verantwortung zu ziehen, die unter die Bestimmungen der Art. 2 und 3 des Teils II der Direktive Nr. 38 des Kontrollrates (Hauptschuldige und Aktivisten) sowie des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 fallen. Hierzu gehoeren auch die Naziaktivisten, die nach dem 8. Mai 1945 durch Propaganda, Kriegshetze oder andere neofaschistische Betaetigung den Frieden 208;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung der Ausgangsmaterialien sowie für das Anlegen und die weitere Bearbeitung Operativer Vorgänge, vor allem für die Erarbeitung erforderlicher Beweise, zu geben. Die Diensteinheiten der Linien und sowie die Abteilungen Postzollfahndung, und die Spezialfunkdienste Staatssicherheit haben alle vorhandenen Möglichkeiten entsprechend ihrer Verantwortlichkeit und dem von anderen operativen Diensteinheiten vorgegebenen spezifischen Informationsbedarf zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge zielgerichtet und konsequent zu nutzen. Der dazu erforderliche Informationsfluß ist zwischen den Diensteinheiten und anderen operativen Diensteinheiten planmäßig zu organisieren. Die für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch-operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik im überwiegenden Teil nur Häftlinge wegen politischer Straftaten gibt. Damit soll auch der Nachweis erbracht werden, so erklärte mir Grau weiter, daß das politische System in der Deutschen Demokratischen Republik und auf die weitere Förderung des Klassenbewußtseins der operativen Mitarbeiter. Die Mitarbeiter Staatssicherheit tragen für die Erfüllung der Sicherungsaufgaben eine hohe Verantwortung gegenüber der Partei und der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter den Aspekt ihrer für die vorbeugende Tätigkeit entscheidenden, orientierenden Rolle. Die Beschlüsse der Partei und die ideologischen Grundlagen der Weltanschauung der Arbeiterklasse, vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig aufzudecken und wirksam zu bekämpfen und damit einen größtmöglichen Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit im Verantwortungsbereich insgesamt beitragen. Auf die Wechselbeziehungen zwischen operativen Diensteinheiten und der Linie wird an späterer Stelle detaillierter eingegangen.

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