NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 207 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 207); ?1 auf diesem Wege die Landesregierungen auch der britischen und franzoesischen Zone unter die vorherrschende Kontrolle der amerikanischen Besatzungsmacht geraten. Die- Aufgaben der Vertreter des amerikanischen Hohen Kommissars bei den Laendern der britischen und franzoesischen Zone bestehen nicht nur, wie es Artikel IV Ziffer 5 des Statuts hoeflich und zurueckhaltend formuliert, im ?Meinungsaustausch und der Unterrichtung?, sondern darin, fuer die Respektierung des amerikanischen ?Uebergewichts? durch die beiden anderen Besatzungsmaechte Sorge zu tragen. Das ?Abkommen ueber Dreimaechtekontrolle? erweist sich im Innenverhaeltnis der westlichen Besatzungsmaechte zueinander als ein Abkommen ueber die Einbeziehung der englischen und franzoesischen Zone in die Oberaufsicht des amerikanischen Hohen Kommissars. Da nach Artikel II Ziffer 2 der Satzung die Massnahmen der Alliierten Kommission vermittels der Bundesregierung oder vermittels der zustaendigen Landesregierungen getroffen werden und die Bonner Verfassung sowie die Verfassungen der westlichen Laender gemaess den Beschluessen der Washingtoner Konferenz nur im Rahmen des Besatzungsstatutes wirksam sind, wirkt sich der Vorrang der amerikanischen Besatzungsmacht auch auf die Beziehungen zu den westdeutschen Regierungen aus: in ihrer Abhaengigkeit von allen drei Besatzungsmaechten sind die Bundes-* regierungen und Laenderregierungen der gesamten Westzonen in zunehmendem Masse der besonderen Kontrolle der amerikanischen Besatzungsmacht unterworfen. Der verwaltungsorganisatorische Aufbau des Rates der Kommissare entspricht der Struktur der Bundesregierung. Jedes Ministerium der Bundesregierung hat seine Kontrouelinstanz in einem entsprechenden Ausschuss beim Rate der Kommissare (vgl. Artikel III Ziffer 3 der Satzung). Ausmass und Umfang der Taetigkeit des Rates richten sich nach den Bestimmungen des Besatzungsstatutes. Da das Besatzungsstatut keine Kompetenzabgrenzungen zwischen den Alliierten Kon-trollbehoerden und den westdeutschen Behoerden kennt, sind die Befugnisse des Rates der Kommissare praktisch unbegrenzt. Das ?Deutsche Buero fuer Friedensfragen? in Stuttgart, das in seiner personellen Zusammensetzung eng mit den Kreisen der westdeutschen Separatregierung verbunden ist und eine erhebliche politische Rolle bei der Verweigerung eines Friedensvertrages fuer Deutschland gespielt hat, stellt auf Seite 35 ff. seiner kommentierenden Analyse zum Besatzungsstatut fest: ?Der Deutsche, der die alliierten Vereinbarungen ueber die Neuordnung des Besatzungsregimes im einzelnen sorgfaeltig und unvoreingenommen geprueft hat, kann nicht umhin, festzustellen, dass die deutsche Freiheit und Eigenverantwortlichkeit nicht so klar und allgemein anerkannt wird, wie er es gewuenschi haette. Das Statut setzt keinen sicheren rechtlichen Rahmen fuer die deutsche Selbstregierung, innerhalb dessen sie sich frei bewegen kann. Die Selbstbeschraenkung der Besatzungsmaechte in der Ausuebung der obersten Gewalt wird nicht so bestimmt abgegrenzt, dass sie nicht fuer weitgehende alliierte Eingriffe Spielraum liessen. Die Bestimmungen des Statuts gewaehren dem deutschen staatlichen, wirtschaftlichen und sozialen Leben keinen ausreichenden rechtlichen Schutz vor unbilligen Anforderungen der Besatzungsbehoerden und kein rechtsfoermiges Verfahren, um Zweifel ueber die Billigkeit solcher Anforderungen objektiv zu klaeren2).? Das ist mit anderen Worten gesagt die Feststellung, dass das Besatzungsstatut keinen Raum fuer eine unabhaengige Regierung laesst, dass vielmehr die westdeutsche Bundesregierung, wie es aus der Satzung der Hoben Kommissare hervorgeht, ein Exekutiv-und Verwaltungsorgan des Rates der Hohen Kommissare und in erster Linie des amerikanischen Oberkommissars ist. Solange in Westdeutschland die Besatzungstruppen ? anwesend sind, kann von eigener, deutscher Staatsgewallt keine Rede sein. Nach der Verwaltungsanordnung von Praesident Truman wurde das amerikanische Oberkommissariat ?zur Verwirklichung der Politik der Vereinigten Staaten in Deutschland? geschaffen. Die Verewigung der amerikanischen Besatzung Westdeutschlands ist kein Zweck in sich. Sie ist ein Ausfluss der internationalen Politik der USA, die, was Europa angeht, ihren Ausdruck im Atlantikpakt gefunden hat. In der Abhandlung ?Die militaerische Organisation unter dem Atlantikpakt?, die die Juli-Nummer 1949 der in Washington erscheinenden Zeitschrift ?Foreign Affairs? veroeffentlicht, wird dargelegt, dass die westeuropaeischen Atlantikpaktstaaten nicht ueberausreichende Landstreitkraefte verfuegen. ?Um dieses Problem zu loesen, wird man sich vielleicht nicht nur damit begnuegen, die Lieferungen amerikanischer Waffen und Ausruestungen an unsere Verbuendeten in Westeuropa zu beschleunigen, sondern man wird auch die Zuwendungen unseres eigenen Militaerbudgets ueberpruefen muessen mit dem Ziele auf Erhoehung der verfuegbaren amerikanischen Divisionen. Aus dem gleichen Grunde sind diese Erwaegungen ein starkes Argument gegen irgendwelche Vorschlaege der Sowjetunion oder von anderer Seite auf Abzug der vorhandenen amerikanischen Landstreitkraefte aus dem besetzten Deutschland3).? So wie die Verweigerung des Friedensvertrages und des Abzuges der Besatzungstruppen in Durchfuehrung der Kriegsplaene Amerikas geschieht, so ist das Besatzungsstatut ein Teil der diplomatischen Dokumente und insbesondere des Atlantikpaktes zur Vorbereitung des. dritten Weltkrieges. 2) vgl. ?Das alliierte Besatzungsstatut". Eine kommentierende Analyse, herausg. vom Deutschen Buero fuer Friedensfragen, Stuttgart, am 24. Juni 1949. 3) siehe ?Forreign Affairs?, Band 27 Nr. 4, Seite 648. Ein halbes Jahr neue Berliner Justiz Von Generalstaatsanwalt Dr. Rolf Helm, Berlin Die ueberstuerzte Flucht des frueheren Kammergerichtspraesidenten und des frueheren Generalstaatsanwalts aus dem ihnen von der Alliierten Kommandantur angewiesenen Dienstgebaeude in Berlin, Neue Friedrichstrasse 16/17 Anfang Februar 1949 vollendete die seit langem auf Spaltung des Berliner Rechtslebens gerichteten Bestrebungen der westlichen Besatzungsmaechte und der ihnen hoerigen deutschen politischreaktionaeren Kraefte. Die zweifellos vorhanden gewesene Absicht, im sowjetischen Sektor Berlins ein Chaos auf dem Gebiete der Justiz zu hinterlassen, ist allerdings restlos gescheitert. Nicht einen Tag haben die Rechtsuchenden Ostberlins auf den ihnen zustehenden Rechtsschutz verzichten muessen. Die Spalter Berlins hatten bei ihren Kalkulationen wie uebrigens auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens einen, und zwar den entscheidenden Faktor uebersehen. Die antifaschistisch-demokratischen Kraefte des Volkes, die aktiven, fortschrittlichen Maenner und Frauen, insbesondere die Jugend der werktaetigen Bevoelkerung, liessen sich nicht widerstandslos in Marshallplan, Atlantikpakt und andere imperialistische Bestrebungen einspannen. Sie nahmen nicht nur den Kampf um die Einheit Berlins, um den Frieden und eine demokratische Erneuerung auf, sondern entwickelten bei der Gestaltung eines aktionsfaehigen Magistrats, bei der Sicherung der Waehrung als der entscheidenden Finanzgrundlage, bei der Aufstellung und Durchfuehrung des Wirtschaftsplanes, bei der Ingangsetzung der volkseigenen Betriebe, bei dem Aufbau der Verwaltung, der Polizei und der Justiz eine gewaltige, schoepferische Initiative und Aktivitaet. Auch unter den Angestellten der Berliner Justiz gab es eine grosse Anzahl fortschrittlicher Kraefte. Mit ihrer Hilfe und der Unterstuetzung des Magistrats und der solidarischen Zone gelang es, die Taetigkeit der Amtsgerichte, der Staatsanwaltschaft und des Kammergerichtes fortzusetzen und ein neues Landgericht aufzu- 207;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter müssen besser dazu befähigt werden, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu verhindern. Er gewährleistet gleichzeitig die ständige Beobachtung der verhafteten Person, hält deren psychische und andere Reaktionen stets unter Kontrolle und hat bei Erfordernis durch reaktionsschnelles,operatives Handeln die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch-operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels und zur Zerschlagung der kriminellen Menschenhandler-banden ist die volle Erschließung der operativen Basis Staatssicherheit in der und im Operationsgebiet unerläßlich.

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