NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 203 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 203); ?satz, dass bei der kleinen Kriminalitaet mit einer gewissen Grosszuegigkeit verfahren werden kann, dass dagegen bei allen schwereren Straftaten mit um so groesserer Strenge durchgegriffen werden muss. Das Gericht, das besonders in Wirtschaftsstrafsachen, wenn moeglich am Tatort, vor breiten Kreisen der Bevoelkerung in oeffentlicher Verhandlung die Schuldigen bestraft und in seiner Praxis klarlegt, was demokratische Gesetzlichkeit ist und was als Vergehen gegen die demokratische Ordnung geahndet werden muss, ist eine grosse Schule des gesamten Volkes. Wir muessen der Oeffentlichkeit als Faktor der Erziehung und als Kraft zur Festigung der Rechtmaessigkeit unsere ganze Aufmerksamkeit zuwenden. Der jetzige sowjetische Aussenminister Wyschinski schreibt in seinem Lehrbuch: ?Das Gerichtssystem der UdSSR? ueber das oeffentliche Gericht folgendes: ?Indem das Gericht im Laufe des Prozesses nicht nur die ganze Gefaehrlichkeit eines Verbrechens fuer den Sowjetstaat und die Interessen der einzelnen Buerger enthuelllt, sondern auch vor den Augen aller in der Gerichtsverhandlung Anwesenden die Ursachen und Wurzeln des Verbrechens und zugleich auch die unwuerdige Haltung des Gesetzesuebertreters aufzeigt und an Hand konkreter Tatsachen darauf hinweist, dass diese Leute nicht so handeln duerften und wie im Gegenteil ehrliche Buerger im Kampf mit den Verbrechern handeln muessten, leistet das Gericht eine gigantische, erzieherische und vorbeugende Arbeit in einem Umfang, wie es kein anderes Organ des Staates vermoechte?. Diese erziehende, belehrende, ueberzeugende und deshalb zugleich vorbeugende und abschreckende Aufgabe der demokratischen Justiz im Kampf um die Sicherung unserer antifaschistisch - demokratischen Ordnung muessen wir in Zukunft in groesstmoeglichem Umfange durch die Entwicklung dieser neuen Art des wirklich oeffentlichen Gerichts steigern. Eine ganz besondere Bedeutung in dem Bemuehen um weitere Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit haben die Justizveranstaltungen, insbesondere die Justizaussprachen und Rechenschaftsberichte. Die bisher vorliegenden Berichte zeigen, dass die Bevoelkerung sich an diesen Justizveranstaltungen in grosser Zahl und mit regem Interesse beteiligt. Es wird die Aufgabe der Laenderministerien und der Deutschen Justizverwaltung sein, das vorliegende reiche Erfahrungsmaterial auszuwerten und die Justizveranstaltungen inhaltlich und organisatorisch, systematisch und planvoll zu lenken, um ihre grosse Bedeutung fuer die Sicherung der demokratischen Gesetzlichkeit und die Foerderung des Vertrauens der Bevoelkerung zu ihr mehr als bisher herauszustellen. Die Verhandlung der Gerichte vor breitester Oeffentlichkeit und die volle Ausnutzung der Justizveranstaltungen koennen als Mittel zur Staerkung des allgemeinen demokratischen Rechtsbewusstseins und der Einsicht in die Notwendigkeit, die demokratischen Gesetze zu achten, sowie als wirksame Waffe im Kampf um die Festigung unserer demokratischen Ordnung nicht hoch genug eingeschaetzt werden. Jeder in der Justiz taetige Angestellte muss erkennen, dass die Anwendung der Prinzipien der Gesetzlichkeit und der Rechtsordnung in der sowjetischen Besatzungszone ein starkes Werkzeug in unser Aller Bemuehen darstellt, den Aufbau der demokratischen Friedenswirtschaft zu sichern, den Wohlstand aller Schichten der Bevoelkerung zu heben und die demokratischen Freiheiten und Rechte der Persoenlichkeit zu sichern, die in der Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit der neuen demokratischen Ordnung fest verankert sind. Wir muessen in unserer taeglichen Arbeit den Blick auf die grosse gesamtdeutsche Aufgabe richten und erkennen, dass die Festigung der demokratischen Ordnung durch die weitere Sicherung der demokratischen Gesetzlichkeit von grosser Bedeutung ist. Die Herrschaft der Justizbuerokratie im Bonner Verfassungssystem Von Prof. Dr. Herbert Kroeger, # Deutsche Verwaltungsakademie Forst Zinna I. Es ist in dieser Zeitschrift im Rahmen von Betrachtungen des Verfassungsentwurfs des Deutschen Volksrats und des sogenannten Bonner Grundgesetzes schon mehrfach auf die Tatsache hingewuesen worden, dass daes eine der Struktur des westdeutschen Separatstaates entsprechende Verfassung alles vermeiden muss und auch vermeidet, was den Massen des werktaetigen und nationalbewussten deutschen Volkes einen bestimmenden Einiiuss auf die Gestaltung seines politischen Schicksals geben koennte. Das System der Gewaltenteilung, das im Art. 20 des Bonner Grundgesetzes verankert ist, stellt das staatsrechtliche Mittel zur Sicherung der Marshall-Plan- und Atlantik-Pakt-Politik in Westdeutschland dar, indem es das in Abs. 2 dieses Art. 20 demagogisch verkuendete Prinzip der Volkssouveraenitaet praktisch aufhebt. Es ist nicht ohne politischen Reiz, die Richtigkeit dieser Feststellung sogar in dem Aufsatz eines westdeutschen Juristen, Dr. Matz, Bonn, in der in Stuttgart erscheinenden Zeitschrift ?Die oeffentliche Verwaltung?!) indirekt zugegeben zu finden, der die Bestimmung des Art. 20 ueber die Trennung der Gewalten \ als ?den Gegensatz zu der von den Kommunisten vertretenen Parlamentsherrschaft? bezeichnet. Auch die besondere Rolle der Justiz in dem Bonner Gewaltenteilungssystem, insbesondere die Stellung des Bundes-. verfassupgsgerichts als des wirklichen Souveraens dieses autoritaeren Buerokratiestaates, das nichts anderes ist als ein Instrument des USA-Monopolkapitals, ist hier bereits dargestellt worden2). In folgendem soll gezeigt werden, wie sehr dies bereits konkret in dem Charakter und der Funktion der Verwaltungsgerichte in Westdeutschland in Erscheinung tritt. 1) 1949, S. 181. 2) Steiniger in NJ Nr. 3/49, S. 49 ff. Den Anlass hierzu gibt die am 15. 9.1948 in Kraft getretene Verordnung Nr. 165 der Brit. Mil.-Reg.3) ueber die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Brit. Zone und der Beschluss des Bizonalen Wirtschaftsrates vom 15. 2. 19494 *), nach dem ?der Verwaltungsrat ersucht wird?, dem Wirtschaftsrat unverzueglich gesetzgeberische Massnahmen vorzuschlagen, um eine verwaltungsgericht-liiche Kontrolle der Verwaltungen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes sicherzustellen.? Da die Regelungen der : Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bayern, Wuerttemberg-Baden und Hessen der VO Nr. 165 der Brit. Mil.-Reg. fuer die britische Zone sehr aehnlich sind, kann angenommen werden, dass auch die auf Grund des angefuehrten Beschlusses des Wirtschaftsrats zu erwartende Regelung der Kontrolle von Verwaltungsakten der bizonalen Verwaltungen ihr inhaltlich im wesentlichen entsprechen wird. Diese Betrachtung des Charakters und der Rolle der Verwaltungsgerichte wird einen kennzeichnenden Einblick in die Verfassungswirklichkeit des Bonner Staatswesens geben. II. Die Rolle der Justizbuerokratie als des wahren Inhabers der Staatsgewalt kommt ebenso deutlich wie bei der sogar die Volksvertretung kontrollierenden Funktion des Bundesverfassungsgerichts3) bei der Zustaendigkeitsregelung fuer die Verwaltungsgerichte nach der VO Nr. 165 zum Ausdruck. Dass es sich bei den Verwaltungsgerichten nach der VO Nr. 165 um besondere, von den ordentlichen Gerichten organisatorisch voellig getrennte Justizorgane handelt, aendert angesichts ihrer im folgenden6) noch naeher darzustellenden Zusammensetzung nichts an ihrem Charakter als Organe der Justizbuerokratie. 3) VOBl. f. d. Brit. Zone 1948. S. 263. 4) Br. 32/3, Drucksache Nr. 939. 6) Art. 93 des Bonner Grundgesetzes. 6) Vgl. unter III. 203;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftvollzugsan-etalt besser gerecht werden kann, ist es objektiv erforderlich, die Hausordnung zu überarbeiten und neu zu erlassen. Diese neu zu erarbeitende Hausordnung hat auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und die Abwehr von Gefahren und die Beseitigung von Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hat auf der Grundlage des Gesetzes durchzuführenden Maßnahmen in die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit einzuordnen, das heißt sie als Bestandteil tschekistischer Arbeit mit den spezifischen operativen Prozessen zu verbinden. Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse, Zum Beispiel reicht die Tatsache, daß im allgemeinen brennbare Gegenstände auf Dachböden lagern, nicht aus, um ein Haus und sei es nur dessen Dachboden, auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Vege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung ist die Vermittlung eines realen und aufgabenbezogenen Peind-bildes an die. Das muß, wie ich das wiederholt auf zentralen Dienstkonfefenzen forderte, innerhalb der Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Rahmen der Linie - die Formung und Entwicklung eines tschekistischen Kampfkollektives. Die Durchführung einer wirksamen und qualifizierten Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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