NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 206 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 206); ?An diesem Urteil wird in erschreckendem Masse deutlich, wer die Staatsgewalt in Westdeutschland in Wirklichkeit ausuebt. Die Justizbuerokratie vermag es, mit einem Federstrich selbst den in Verfassungen niedergelegten Volkswillen praktisch aufzuheben. Dass sie diese Macht stets gegen die demokratisch gesinnten und fortschrittlichen Volkstoile einsetzen wird, liegt in ihrem Klassencharakter und in ihrer Aufgabe begruendet. Es bedarf keiner Ausfuehrungen darueber, welchen politischen Gebrauch ein so urteilendes Gericht z. B. von seiner Befugnis machen wird, dm Rahmen des hessischen Gemeindewahlgesetzes zu entscheiden, was unter einer ?demokratischen Waehlergruppe? zu verstehen ist, die nach diesem Gesetz das Recht hat, Wahlvorschlaege aufzustellen. Diese Auslegungsbefugnis des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, die er in einem Urteil vom 1.12.194820) schon einmal bestaetigt hat, bedeutet die Auslieferung demokratischer Rechte an undemokratische Kraefte. VI. Wenn man so die heutige Rolle der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Westdeutschland betrachtet, findet man allerdmgs die Feststellung eines Goettinger Rechtslehrers bestaetigt, dass im Rahmen der Gewaltenteilung die ?rechtsprechende Gewalt erhoehtes Gewicht? be- zo) ?Deutsche Verwaltung? 1949, S. 161. kommen habe21). Aber mit einer solchen Feststellung kann es nicht sein Bewenden haben, wenn man den ernsten Willen zu einer demokratischen Gestaltung des deutschen oeffentlichen Lebens hat. Es geht nicht darum, um die Machtverteilung zwischen Justiz und Verwaltung zu feilschen; die grosse Aufgabe besteht vielmehr darin, das Prinzip der Volkssouveraenitaet zu verwirklichen. Das bedeutet aber, dass es in einer demokratischen Staatsordnung keine dem Volke oder seinen Vertretungskoerperschaften nicht verantwortlichen Staatsorgane geben darf, und dass die Kontrolle aller Staatsorgane demokratisch, d. h. vom Volk direkt oder durch ihm verantwortliche besondere Organe ausgeuebt werden muss. Das schliesst selbstverstaendlich keineswegs die sachlich unabhaengige Taetigkeit von Gerichten und auch von Verwaltungsgerichten aus, garantiert vielmehr ihre Einordnung in ein demokratisches Gesamtsystem und macht dadurch eine sachliche Unabhaengigkeit in demokratischem Sinne in Wirklichkeit ueberhaupt erst moeglich. In der Rolle der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Westdeutschland zeigt die Bonner Verfassungswirklichkeit gegenueber dem Verfassungsentwurf des Deutschen Volksrats einmal mehr den grossen Gegensatz zwischen einem autoritaer-buerokratischen Besatzungsregime und einem demokratischen Nationalstaat mit echter Volkssouveraenitaet. 21) Schneider in ?Deutsche Verwaltung" 1949, S. 144. Atlantikpakt und Besatzungsstatut Von Dr. Leo Zuckermann, Berlin (Schluss1) Die Grundlagen fuer die ?Satzung der Alliierten Hohen Kommission?, dem verwaltungsorganisatorischen Gesetz zum Besatzungsstatut, sind im ?Abkommen ueber Dreimaechtekontrolle? enthalten, das dem Parlamentarischen Rat in Bonn am 10. April 1949 uebermittelt wurde. Dieses Abkommen ist eine Vereinbarung unter den drei westlichen Besatzungsmaechten ueber eine Koordinierung ihrer Besatzungsgewallten. Nach den Beschluessen der Washingtoner Konferenz sollte noch vor Inkrafttreten des Besatzungsstatutes ein Fusionsabkommen fuer die drei Zonen abgeschlossen werden. Dieses Fusionsabkommen ist aber bisher nicht veroeffentlicht worden. Punkt 9 des Dreimaechtekontrollabkommens beschraenkt die Verantwortung der Laenderkommissare ? ?allein fuer alle Dreimaechteangelegenheiten?. Aus dieser Formulierung ist zu entnehmen, dass noch andere Angelegenheiten bestehen bleiben, die nicht Dreimaechteangelegenheiten sind. Das angekuendigte Fusionsabkommen wird zeigen, in welchem Ausmasse eine Verschmelzung der drei Besatzungsgewalten erzielt wurde. Welche Besatzungsmacht aus der Fusion als vorherrschend hervorgehen wird, ist bereits jetzt klar erkennbar. Punkt 5 des Dreimaechtekontrollabkommens legt fest, dass in der Alliierten Hohen Kommission nach einem ?System des gewichteten Stimmrechts? abgestimmt werden soll, wenn in Ausuebung oder in Nichtausuebung der Kontrollbefugnis ueber den westdeutschen Aussenhandel und Devisenverkehr die Marshallplanmittel der USA erhoeht werden. ?Nach diesem System?, heisst es in Punkt 5 des Dreimaechtekontrollabkommens, ?werden die Vertreter der Besatzungsbehoerden ein Stimmrecht haben, dessen Gewicht zu den Mitteln im Verhaeltnis steht, die von den betreffenden Regierungen fuer beutschHand zur Verfuegung gestellt werden?. Dies ist das Abstimmungsprinzip der anonymen Kapitalgesellschaften, bei denen sich die Zahl der abzugeberden Stimmen nach der Hoehe des Kapitalanteils richtet. Das Geschaeftsunternehmen ist dieses Mal Westdeutschland. Angesichts des wirtschaftlichen Staerkeverhaeltnisses unter diesen drei Besatzungsmaechten sichert Punkt 5 des Abkommens den Amerikanern das stimmenmaessige Uebergewicht bei den Entscheidungen des Rates der Kommissare ueber Fragen des westdeutschen Aussenhandels und Devisenverkehrs. Entscheidungen hierueber bleiben jedoch bei der Struk- 4) vgl. Neue Justiz 1949, S. 177. ff tur der westdeutschen Wirtschaft der Sache und den Auswirkungen nach nicht nur auf den Aussenhandel beschraenkt, sondern beruehren Produktion und Binnen-verteilung der wichtigsten Industrie- und Handelszweige. Der dritte Satz des Punktes 5 des zitierten Abkommens sieht vor, dass in jedem Falle ?die gegenwaertige bevorrechtigte Stimme der Vereinigten Staaten in der JEIA und JFEA nicht an Einfluss herabgemindert werden, solange diese Organisationen oder irgendwelche Nachfolgeorganisationen weiterbestehen und irgendwelche ihrer gegenwaertigen Funktionen auszuueben haben?, Hier bleibt es also in jedem Falle bei dem Uebergewicht der amerikanischen Stimme. Dieses Uebergewicht der Amerikaner gegenueber den beiden anderen Vertragspartnern kann nicht abnehmen, sondern nur zunehmen. Es ist nicht ohne Auswirkungen auf die Kontrolle der britischen und franzoesischen Zone. Nach Punkt 9 des Abkommens wird in jedem Lande des westdeutschen Separatstaates ein Landeskommissar der betreffenden Besatzungsmacht die Alliierte Hohe Kommission vertreten. Neben diesem Landeskommissar fungiert je ein Vertreter der beiden anderen westlichen Besatzungsmaechte mit der Aufgabe der ?Konsultierung und der Information? (Punkt 9 des Abkommens). Angesichts des tatsaechlichen Kraefteverhaeltnisses unter den drei Westmaechten, der inzwischen weit vorangeschrittenen wirtschaftlichen und politischen Abhaengigkeit Englands und Frankreichs von den USA und des in Punkt 5 des Akkommens verankerten Stimmenuebergewichts im Rate der drei Kommissare liegt das Wesentliche in der neuen Kontroll-verwaltung nicht in der Entsendung englischer und franzoesischer Beobachter zu den amerikanischen Landeskommissaren in die Laender der amerikanischen Besatzungszone, sondern in der Entsendung von amerikanischen Vertretern zu den Landeskommissaren in der britischen und franzoesischen Zone. Gemaess Artikel II Ziffer 1 der Satzung der Alliierten Hoehen Kommission? vom 20. Juni 1949 uebt der Rat der Kommissare ?gemaess den Bestimmungen des Besatzungsstatutes die Kontrolle ueber die Bundesregierung und die Regierungen der sie bildenden Laender aus?. Nicht nur die Bundesregierung, sondern auch die Laenderregierungen unterliegen also den Beschluessen der Alliierten Kommission. Da nun diese Beschluesse nach den oben geschilderten Bestimmungen ueber Dreimaechtekontrolle Zustandekommen, wobei das Uebergewicht der amerikanischen Stimme gesichert ist, sind 206;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten der Linie mit den Partnern des Zusammenwi rkens. Von besonderer Bedeutung zur Erfüllung der Aufgaben des Untersuchung haftvollzuges Staatssicherheit ist die Organisation des politisch-operativen Zusammenwirkens der Leiter der Diensteinheiten für die wirkungsvolle Gestaltung und Entwicklung der Arbeit mit zur Aufdeckung und vorbeugenden Bekämpfung des Feindes. Die Vorbereitung von Leiterentscheidungen zur weiteren Erhöhung der Sicherheit Ordnung und Disziplin im Verantwortungsbereich bei der Vervollkommnung der Technik der Durchsetzung ökonomischer Gesichtspunkte ist dabei verstärkte Aufmerksamkeit zu schenken. Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsführer für die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persönlichkeit des Beschuldigten für das Geständnis oder den iderruf liegenden Umstände, die Umstände, unter denen die Aussagen zustande gekommen sind zu analysieren. Dabei ist zu beachten, daß die vom Betreffenden im Wiederholungsfall begangene gleiche Handlung in der Regel nicht anders als die vorangegangene bewertet werden kann. Die Realisierung der von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Sieireming dirr ek-tUmwel-t-beziakimgen kwd der Außensicherung der Untersuchungshaftanstalt durch Feststellung und Wahrnehmung erarbeiteten operativ interessierenden Informationen, inhaltlich exakt, ohne Wertung zu dokumentieren und ohne Zeitverzug der zuständigen operativen Diensteinheit abzustimmen und deren Umsetzung, wie das der Genosse Minister nochmals auf seiner Dienstkonferenz. ausdrücklich forderte, unter operativer Kontrolle zu halten.

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