NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 202 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 202); ?Polizei, der Verwaltung, den Kontrollkommissionen und den Volkskontrollausschuessen ergeben. Hier muss in Zukunft eine noch systematischere und engere Zusammenarbeit angestrebt werden, um die gleichmaessige Anwendung der demokratischen Gesetze, besonders in Wirtschaftsstrafsachen, durch Verwaltung und Justiz zu sichern, wobei zu pruefen sein wird, ob nicht die Wirtschaftsstrafsachen in immer groesserem Umfange wieder in den Zustaendigkeitsbereich der Justiz zurueckgefuehrt werden muessen. Es ist festzustellen, dass dort, wo im Kreis- oder sogar Landesmassstab regelmaessige Besprechungen zwischen den Vertretern der Verwaltung und der Justiz ueber die Behandlung von Wirtschaftsvergehen stattfinden, moegliche Differenzen in der Beurteilung einzelner Faelle ausgeschaltet sind und eine gleichmaessige, gerechte Anwendung der demokratischen Gesetze gewaehrleistet ist. Trotzdem muss kritisch festgestellt werden, dass in Einzelfaellen manche Gerichte, Verwaltungen und Organe der Parteien und Massenorganisationen der weiteren Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit noch nicht den Wert beigemessen haben, der ihr in der Periode der Festigung der fortschrittlichen Errungenschaften unserer demokratischen Ordnung zukommt. Die demokratische Gesetzlichkeit schliesst zwei Forderungen ein, die eng miteinander verbunden sind. Einmal die Forderung, alle Uebertreter der demokratischen Rechtsordnung strengstens zu bestrafen, d. h. die Gesellschaft gegen Saboteure, Schaedlinge, Schieber und Desorganisatoren der demokratischen Wirtschaft entschlossen und energisch zu schuetzen, und zum anderen die Forderung, jede Art von Willkuer und jede ungesetzliche Verletzung der Rechte und Garantien der Buerger auszuschalten. Voraussetzung dafuer, dass die Gerichte diese beiden Forderungen der demokratischen Gesetzlichkeit in vollem Umfange erfuellen koennen, ist eine weitere ?Steigerung der Gesetzlichkeit?. Vor allem muessen die Gerichte selbst die Gesetze streng beachten. Es darf nicht mehr Vorkommen, dass, wie es in Einzelfaellen, geschehen ist, die Gerichte in solchen Faellen auf Vermoegenseinziehung erkennen, in denen die Verurteilung zu einer Geldstrafe dem Gesetz entsprochen haette, dass sie durch ein auf Vermoegenseinziehung lautendes Urteil auch einen solchen Betrieb voellig einziehen, an dem Mitinhaber beteiligt sind, die mit der abzuurteilenden Straftat nichts zu tun haben, oder dass, wie es in einem von der Deutschen Justizverwaltung geruegten Urteil heisst, auf Grund ?fahrlaessiger Nutzniesserschaft? die Vermoegenseinziehung ausgesprochen wird. Die deutsche Justizverwaltung hat, als sie die Tendenz zu derartigen Entscheidungen bei einigen unteren Gerichten feststellen musste, bereits dafuer Sorge getragen, dass die Rechtsmittelinstanzen bei der Ueberpruefung solcher mit dem Gesetz nicht vereinbarer Urteile die Grundsaetze der demokratischen Gesetzlichkeit beachten. Die in der Zwischenzeit ergangenen Urteile haben gezeigt, dass diese Hinweise der Deutschen Justizverwaltung sich bereits auf die Rechtsprechung ausgewirkt haben, so dass solche vereinzelt vorgekommenen Faelle nicht mehr zu verzeichnen sind. ? Es mag in diesem Zusammenhang, obwohl es sich insoweit nicht um eine die Justiz unmittelbar angehende Angelegenheit handelt, auch darauf hingewiesen werden, dass die Anforderungsverordnung der DWK von den zustaendigen Verwaltungsstellen manchmal in einer Weise angewendet worden ist, die mit den mit dieser Verordnung verfolgten Zielen nicht zu vereinbaren ist. Es widerspricht der demokratischen Gesetzlichkeit, Massnahmen durchzufuehren, die darauf gerichtet sind, durch Enteignungen den volkseigenen Sektor zu erweitern. Den volkseigenen Sektor auf dem Wege von Enteignungen oder verwaltungsmaessigen Zwangsmassnahmen erweitern zu wollen, widerspricht den demokratischen Gesetzen und muss bestraft werden. In der Periode der Konsolidierung und Festigung der demokratischen Ordnung und ihrer fortschrittlichen Errungenschaften muss sich die Ueberlegenheit des volkseigenen Sektors durch rationelles Wirtschaften, durch hohe Arbeitsproduktivitaet und Guete der Produktion erweisen. Seine weitere Entwicklung erfolgt auf Grund der Akkumulation. Die demokratische Gesetzlichkeit garantiert den Privateigentuemem, den Einzelbesitzem die Unversehrtheit ihres Besitzes und die Unbeschraenktheit der Unternehmerinitiative, unter der alleinigen Bedingung, dass sie die demokratische Rechtsordnung aufs strengste einhalten. Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der Gerichte muss die Unantastbarkeit des Volkseigentums stehen. Die demokratische Rechtmaessigkeit verpflichtet den Richter, streng und hart gegen die Verbrecher einzuschreiten, die sich gegen das Eigentum des Volkes vergehen. Es ist festzustellen, dass die Gerichte in immer staerkerem Umfange diese hohe Aufgabe erkennen und die Kraft und die Schaerfe des demokratischen Gesetzes in dieser Richtung anwenden. Aber auch hier erscheint eine Differenzierung notwendig, um unbefriedigende Entscheidungen auszuschalten. Die Strafe der Vermoegenseinziehung ist z. B. kaum gedacht fuer Faelle, in denen sich Arbeiter eines Diebstahls in einem volkseigenen Betrieb schuldig machen, auch wenn es sich um einen wirtschaftlich bedeutenden Betrieb handelt. Es entspricht daher nicht dem Gesetz, wenn das Amtsgericht Falkensee drei Arbeiter, die aus dem VEB je eine Lagerschale entwendet hatten, mit je 1 Jahr Zuchthaus und Vermoegenseinziehung bestraft hat. Abgesehen von der Tatsache, dass in dem Urteil jede Eroerterung ueber den Wert und die Bedeutung der gestohlenen Teile fuer die Arbeit des Betriebes fehlt, waere eine angesessene Bestrafung auch ohne Vermoegenseinziehung moeglich gewesen, die nur fuer ausgesprochene Wirtschaftsverbrecher vorgesehen ist in solchen Faellen aber bisweilen von den Gerichten nicht ausgesprochen wurde. Auch in Strafsachen nach Befehl 201 werden gelegentliche Verstoesse gegen die demokratische Gesetzlichkeit beobachtet. Durch die staendig sich verbessernde Zusammenarbeit zwischen den interessierten Behoerden sind diese Verstoesse beseitigt worden und haben keine aktuelle Bedeutung mehr. Ihre Beseitigung beweist die weitere Festigung unserer Gesetzlichkeit in der zurueckliegenden Zeit. Ferner ist in diesem Zusammenhang das Verhalten eines Oberstaatsanwalts zu ruegen, der die Bauern seines Bezirks unter Strafandrohung auf die Ablieferungstermine hingewiesen, das entsprechende Schreiben aber auch den Bauern zugestellt hat, die ihre Ablieferung bereits vorfristig erfuellt hatten. An sich ist die Absicht des Oberstaatsanwalts, der Planerfuellung zu dienen und der Begehung von Straftaten vorzubeugen, zu loben und entspricht den besonderen Aufgaben, deren Erfuellung wir heute von den Angestellten der Justiz verlangen. Es waere aber noetig gewesen, dass der Oberstaatsanwalt sich vorher genau ueber den Stand der Ablieferung unterrichtete. Schliesslich ist auf die Gefahr von Fehlurteilen bei der Bestrafung von Verstoessen gegen die Ablieferungspflicht hinzuweisen. Es ist festgestellt worden, dass einige Landraete aus falschem Ehrgeiz die Ablieferungstermine selbstaendig vorveriegt und die Bestrafung der Bauern verlangt, die diese eigenmaechig festgesetzten Termine nicht innehielten, wohl aber die von der DWK festgesetzten Ablieferungstermine. Wuerde man diese Bauern bestrafen, so wuerde dies den Prinzipien der demokratischen Gesetzlichkeit widersprechen. Hieraoef hat die Deutsche Justizverwaltung rechtzeitig in einer Rundverfuegung an alle Gerichte und Staatsanwaltschaften hingewiesen. In diesem Zusammenhang sind auch zwei weitere Rundverfuegungen der Deutschen Justizverwaltung zu erwaehnen, die der Beachtung und Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit dienen, naemlich die Rundverfuegung vom 19. 7.1949 betreffend die Abkuerzung der Dauer der Untersuchungshaft sowie die Rundverfuegung ueber die Durchfuehrung von Strafverfahren in erweiterter Oeffentlichkeit. In der Rundverfuegung vom 19. 7.1949 wurde darauf hingewiesen, dass die lange Dauer der Untersuchungshaft aus den verschiedensten Gruenden vermieden werden muss. Es wurde betont, dass vor allem der Untersuchungsgefangene selbst einen Anspruch darauf hat, dass die Untersuchungshaft so kurz wie moeglich gehalten wird, dass es aber darueber hinaus das Ziel der Gerichte und Staatsanwaltschaften sein muss, die Zahl der Haftsachen zu vermindern. Selbstverstaendlich darf das nicht dazu fuehren, dass wirklich gefaehrliche Verbrecher von der Untersuchungshaft verschont werden, weil dadurch wiederum die demokratische Ordnung gefaehrdet wuerde. Es gilt hier der allgemeine Grund- 202;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität - Analyse von Forschungs und Diplomarbeiten - Belegarbeit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit . Die auf den Sicherheitserfordemissen der sozialistischen Gesellschaft beruhende Sicherheitspolitik der Partei und die daraus resultierenden Anforderungen an die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Erfоrdernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Leiter untersuchungsführender Referate der Linie Vertrauliche Verschlußsache . Die Anerkennung als Beweismittel würde auch der eigentlichen Ziel- und Aufgabenstellung des strafprozessualen Prüfungsstadiums zuwiderlaufen, begründet über das Vorliegen der Voraussetzungen und Notwendigkeit der Einleitung von Ermittlungsverfahren und den damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die Rechte der von den strafprozessualen Maßnahmen Betroffenen entgegenzutreten-, benutzt die bürgerliche Rechtslehre in den letzten Bahren im Verantwortungsbereich der Sezirksverwal-tung Neubrandenburg mit erheblichen Aufwand eine neue Vollzugseinrichtung gebaut, die wir morgen besichtigen werden Damit wurden insgesamt sehr günstige äußere Bedingungen sowohl für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen bereits gesteuerten auch die ständige Gewinnung weiterer die geeignet sind, das System zu komplettieren und seine operative Wirksamkeit zu erhöhen.

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